Bist du gesetzlich versichert und fragst dich, was dein Arbeitgeber mit deinen Beiträgen anstellt? Oder willst du als privat Versicherter deine Beiträge immer pünktlich zahlen? Dann lies hier, was es mit der Beitragsfälligkeit in der Krankenversicherung auf sich hat.
Beitragsfälligkeit – Was ist das?
Der Name lässt es erahnen: Die Beitragsfälligkeit bezeichnet den Termin für die Fälligkeit der Beiträge für die GKV und PKV. Dein Versicherungsschutz in der PKV ist nur gewährleistet, wenn du die Beiträge pünktlich zahlst.
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Die Beitragsfälligkeit in der GKV
In der GKV übernimmt dein Arbeitgeber die Zahlung der Beiträge. Er muss einen Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Dazu gehören neben dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung auch die Kosten für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Noch eine Besonderheit gibt es für Arbeitgeber: Sie müssen die Beiträge jeden Monat berechnen. Es gibt zwei verschiedene Berechnungsverfahren, um die Höhe der Beitragsschuld zu ermitteln. So oder so muss dein Arbeitgeber einen Beitragsnachweis erstellen und diesen an die für ihn zuständige Einzugsstelle übermitteln.
Die Beiträge sind in der Regel am drittletzten Bankarbeitstag im Monat fällig. Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt: Er muss der Einzugsstelle spätestens um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats vorliegen.
Klingt kompliziert? In Tabellenform sieht das Ganze schon verständlicher aus:
Übersicht Beitragsfälligkeit 2020
Beitragsfälligkeit für Selbstständige
Zahlst du als freiwillig versicherter Selbstständiger deine Beiträge selbst, sind diese immer bis zum 15. des Folgemonats fällig. Beginnt deine Versicherung im Januar, ist der erste Beitrag bis zum 15. Februar fällig.
Wann sind die Beiträge in der PKV fällig?
In der privaten Krankenversicherung zahlst du deine Beiträge ebenfalls selbst. Deine PKV teilt dir mit, wann die Beiträge fällig sind. In der Regel ist das der Erste eines Monats.