Optionsrecht

Mit dem Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ist man auf alles vorbereitet. Mit dem Optionsrecht können Leistungen und Vertrag der privaten Krankenversicherung an die individuelle Lebenssituation angepasst werden. Wann man von seinem Optionsrecht Gebrauch machen kann und was es dabei zu beachten gibt, erklärt der folgende Artikel.

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Was versteht man unter dem Optionsrecht?

Das tarifliche Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es, den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern. Es ist dann möglich ohne erneute  Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln oder Leistungen auszuweiten, etwa wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Bei einigen PKV-Tarifen ist das Optionsrecht inbegriffen, bei einigen Versicherungsunternehmen kann ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden.

Wann kann man von seinem Optionsrecht Gebrauch machen?

Das Optionsrecht kann zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten wahrgenommen werden (z.B. nach 3 oder 5 Jahren nach PKV-Abschluss) oder auch bei bestimmten Anlässen. Oftmals muss das Optionsrecht bis zu einem bestimmten Alter wahrgenommen werden oder es kann nicht mehr geltend gemacht werden.

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Beispiele für das Optionsrecht

Mit dem Optionsrecht hält man sich die Option offen später Leistungen der PKV zu erweitern. Sogar, wenn man die private Krankenversicherung wieder verlassen muss. Diese zwei Beispiele zeigen, was das konkret heißt:

Versicherungsschutz anpassen:

Versicherungsschutz umwandeln:

Optionsrecht für zukünftige Beamte

Auch in Beihilfetarifen spielt das Optionsrecht eine Rolle. Bei ottonova können beispielsweise Lehramtsstudierende und Polizisten in Ausbildung einen speziellen Tarif abschließen, der es ihnen nach dem Ende der Ausbildungszeit erlaubt, ohne erneute Gesundheitsprüfung in alle ottonova Beihilfetarife wechseln.

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FAQ's zum Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung

Das Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung erlaubt es, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzupassen. Man hält sich also die Option offen, den Leistungsumfang noch einmal anzupassen. PKV-Versicherte können damit aber auch ihre Voll- in eine Zusatzversicherung umwandeln.

Wer erst nach der Beamtenausbildung in die PKV möchte, sich bei den Leistungen noch nicht festlegen kann oder von der PKV wieder in die GKV muss, profitiert vom Optionsrecht.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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