Was versteht man unter dem Optionsrecht?
Das tarifliche Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es, den Vertrag der privaten Krankenversicherung anzupassen, sollten sich die Lebenssituation und die Ansprüche ändern. Das Besondere dabei: Eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit sind mit dem Optionsrecht nicht nötig.
Wann kann man von seinem Optionsrecht Gebrauch machen?
Sollten sich der Gesundheitszustand während der Vertragslaufzeit verschlechtern, kann man seinen Leistungsumfang mit dem Optionsrecht anpassen. Dies wirkt sich nicht negativ auf die Erkrankung aus. Die dafür vorgesehenen Fristen müssen eingehalten werden.
Beispiele für das Optionsrecht
Mit dem Optionsrecht hält man sich alle Optionen offen. Sogar, wenn man die private Krankenversicherung wieder verlassen muss. Diese zwei Beispiele zeigen, was das konkret heißt:
Versicherungsschutz anpassen:
- Einige Tarife mit Optionsrecht bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz anzupassen – selbst wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat.
- Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden Tarifs, zum Beispiel Optionstarif
- Zu beachten: Das Optionsrecht ist zeitlich in der Regel begrenzt und kann beispielsweise nur fünf Jahre lang oder erst nach dem dritten Versicherungsjahr genutzt werden.
Versicherungsschutz umwandeln:
- Muss man als PKV-Versicherter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, weil man zum Beispiel unter die JAEG gefallen ist, kann man mit dem Optionsrecht die private Versicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln. So werden zumindest einige der PKV-Vorteile in die gesetzliche Krankenversicherung mitgenommen. Auch dabei entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.
- Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden Tarifs
- Zu beachten: Auch hier gelten bestimmte Fristen und Bedingungen. Entscheidend ist auch, welche Bereiche das Optionsrecht betrifft, zum Beispiel ambulante oder dentale.
Optionsrecht für zukünftige Beamte
Auch in Beihilfetarifen spielt das Optionsrecht eine Rolle. Bei ottonova können beispielsweise Lehramtsstudierende und Polizisten in Ausbildung einen speziellen Tarif abschließen, der es ihnen nach dem Ende der Ausbildungszeit erlaubt, ohne erneute Gesundheitsprüfung in alle ottonova Beihilfetarife wechseln.
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