Was ist die Gesundheitsprüfung?
Der Antrag in der privaten Krankenversicherung bezieht sich nicht nur auf das Alter, sondern auch den Gesundheitszustand. Er bestimmt das Risiko, das die private Krankenversicherung für den Kunden versichert.
Die Gesundheitsprüfung ist eine der Annahmerichtlinien der PKV. Mit der Gesundheitsprüfung kann die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand jedes Versicherten einschätzen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist ein Status quo der Gesundheit. Dieser gibt Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Versicherungsfall eintritt.
Alle Grundlagen für die Gesundheitsprüfung sind in § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes festgehalten.
Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?
Für die private Krankenversicherung ist es oberstes Gebot, die Versicherungsgemeinschaft vor unerwartet hohen Leistungsfällen einzelner Versicherter zu schützen. Bestehen Risiken bereits vor dem Versicherungsantrag, müssen sie sich im Beitrag niederschlagen, weil sonst die Kosten für das gesamte Kollektiv aus dem Ruder laufen würden.
Die Risiken einer Person werden von der privaten Krankenversicherung bewertet. Die Versicherung kann damit die Kosten für den individuellen PKV-Beitrag noch genauer kalkulieren. Der Gesundheitszustand ist für die private Krankenversicherung somit eine wichtige versicherungsmathematische Größe – und eine Entscheidungsgrundlage zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen oder um Risikozuschläge zu kalkulieren.
Der Vorteil: In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag vom Gehalt ab, die Leistungen sind jedoch auch für Gutverdiener begrenzt. In der privaten Krankenversicherung bekommt man dagegen umfassende Leistungen zu einem fairen Preis. Von den komplexen Berechnungen, mit der die private Krankenversicherung den Beitrag ermittelt, profitieren alle Versicherten besonders: Sie sorgen dafür, dass der Beitrag nicht unkontrolliert steigt und dem persönlichen Risiko entspricht.
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Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die Gesundheitsprüfung ist Teil des PKV-Antrags. Neben persönlichen Angaben, zum Beispiel zu Geschlecht, Alter und deinem Beruf müssen dabei auch Fragen zu Vorerkrankungen, anstehenden Behandlungen und chronischen Beschwerden beantwortet werden.
Die Gesundheitsprüfung wird in schriftlicher Form durchgeführt. Als Antragsteller muss man alle bekannten Gefahrumstände angeben, nach denen gefragt wird. Die Fragen, die beantwortet werden müssen und die relevanten Zeiträume unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft.
Einige PKV-Gesellschaften interessiert es zum Beispiel, welche Behandlungen in den letzten drei Jahren vorgenommen wurde, andere blicken noch weiter in die Vergangenheit – bei psychotherapeutischen Behandlungen sind beispielsweise zehn Jahre üblich.
Abgefragt werden bei der Gesundheitsprüfung typischerweise:
- ambulante Therapien
- stationäre Behandlungen
- psychotherapeutische Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren
- fehlende Zähne
- weitere Angaben zur Einnahme von Medikamenten
- Suchterkrankungen
Welche 11 ottonova Gesundheitsfragen werden beim Abschluss einer PKV gestellt?
Welche Angaben zur Gesundheit benötigt werden, hängt von der privaten Krankenversicherung ab. Bei ottonova erwarten die Kunden im Rahmen des Sign-ups diese Gesundheitsfragen:
- Besteht oder bestand innerhalb der letzten drei Jahre bei eine Allergie?
- Gab es innerhalb der letzten drei Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) durch Ärzte oder Therapeuten?
- Bestand jemals eine Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit? War man wegen einer sonstigen Suchterkrankung in Behandlung?
- Wurden innerhalb der letzten drei Jahre für mindestens zwei Wochen am Stück Medikamente eingenommen?
- Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt?
- Besteht eine chronische Erkrankung?
- Besteht eine oder mehrere Beeinträchtigungen der folgenden Liste?
- Wird eine Hörhilfe getragen?
- Wird ein Körperimplantat getragen? (Zahnimplantat zählt nicht)
- Wird eine Prothese getragen? (Zahnprothese zählt nicht)
- Wurde eine Zeugungsunfähigkeit / Unfruchtbarkeit oder eingeschränkte Zeugungsfähigkeit diagnostiziert?
- Besteht eine Behinderung, eine Fehlbildung eines Organs oder eine körperliche Fehlbildung?
- Besteht eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit?
- Besteht eine Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung?
- Fehlen Zähne, die nicht ersetzt wurden? (Weisheitszähne zählen nicht)
- Gab es innerhalb der letzten zehn Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) wegen bösartigen Krebserkrankungen?
- Sind Behandlungen, Untersuchungen (auch Nachsorge) oder Operationen durch Ärzte oder Therapeuten beabsichtigt, angeraten oder geplant?
- Gab es innerhalb der letzten zehn Jahre Behandlungen oder Untersuchungen (auch Nachsorge) wegen psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen oder Beschwerden?
- Gab es innerhalb der letzten fünf Jahre eine Behandlung mit Aufenthalt im Krankenhaus oder Operationen ohne Krankenhausaufenthalt?
Was muss bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen beachtet werden?
Die Gesundheitsfragen müssen eindeutig gestellt sein und sind in der Regel mit JA oder NEIN zu beantworten.
Bei Fragen, die mit ja beantwortet werden, sind oft weitere Informationen anzugeben. Zum Beispiel darüber, welche Behandlungen konkret wahrgenommen wurden, wie lange diese dauerten und was das Ergebnis war.
Damit du auch wirklich nichts vergisst, empfiehlt es sich, am besten vor der Beantwortung der Gesundheitsfragen mit dem Hausarzt/der Hausärztin zu sprechen und sich einen Einblick in die eigene Patientenakte geben zu lassen. Denn insbesondere Behandlungen oder Diagnosen, die schon etwas weiter in der Vergangenheit liegen, geraten gern in Vergessenheit.
Was ist die Nachmeldepflicht?
Die Nachmeldepflicht gilt, wenn die Gesundheitsprüfung durchlaufen wurde und sich danach etwas am Gesundheitszustand ändert. Diese Änderung muss der Krankenversicherung mitgeteilt werden. Allerdings nur bis zum Vertragsabschluss. Nach der Policierung ist keine Nachmeldung mehr erforderlich.