Beamte gelten allgemein als gut abgesicherte Berufsgruppe. Der Grund: Der Beamtenstatus gewährt ihnen eine solide Absicherung durch den Staat. Das betrifft auch Gesundheitsleistungen. Doch damit sind Beamte nicht grundsätzlich vor hohen Zuzahlungen im Dentalbereich geschützt. Oftmals ist daher eine Zahnzusatzversicherung für Beamte sinnvoll. Im Folgenden wird über alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnzusatzversicherung für Beamte aufgeklärt und aufgezeigt, wann ein Versicherungsabschluss wirklich möglich und vor allem sinnvoll ist.
Können Beamte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Beamte möglich ist, lässt sich pauschal nicht nur durch den Beamtenstatus beantworten. Vielmehr ist der Blick hier auf die jeweilige Beamtengruppe und die daran anknüpfende Versorgung zu richten.
Grundsätzlich gilt für Beamte: Ihr Dienstherr leistet ihnen im Krankheitsfall zu einem gewissen Prozentsatz finanzielle Unterstützung. Die restlichen Kosten decken Beamte über ihren Versicherungstarif.
Nach ihrer Versicherungsart lassen sich folgende zwei Beamtengruppen unterscheiden:
Risikobehaftete Beamte als Heilfürsorgeberechtigte: Zur Gruppe der risikobehafteten Beamten zählen Justizvollzugsbeamte, Soldaten sowie in einigen Bundesländern Polizisten und die Berufsfeuerwehr. Sie sind weder Teil der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung (GKV bzw. PKV), sondern erhalten von ihrem Dienstherrn freie Heilfürsorge als Erstattung ihrer Gesundheitskosten. Entstehende Versorgungslücken können sie über private Zahnzusatzversicherungen abdecken, die speziell für diese Beamtengruppe ausgerichtet sind.
Beihilfeberechtigte Beamte: Zur Gruppe der beihilfeberechtigten Beamten zählen verbeamtete Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter oder Richter. Der Dienstherr (das jeweilige Land oder der Staat) beteiligt sich bei beihilfeberechtigten Beamten zu einem Anteil von 50 bis 85% an den Kosten für Behandlungen ihrer Bediensteten. Der geltende Prozentsatz berechnet sich auf der Grundlage der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundes bzw. der Länder und dem Familienstand. Den restlichen Anteil der Kosten decken Beamte mit Beihilfeberechtigung in der Regel über eine private Versicherung ab. Entstehende Lücken in der Zahnversorgung kann diese Beamtengruppe durch sogenannte Ergänzungs-Tarife privater Versicherungen schließen.
Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung bei ottonova:
Ab 8,80 € monatlich ohne Wartezeit
100 % Erstattung von Zahnbehandlungen
Bis zu 100 % Erstattung bei Zahnersatz
70 bis 200 € Erstattung bei der professionellen Zahnreinigung
Brauchen Beamte mit Heilfürsorge eine Zahnzusatzversicherung?
Freie Heilfürsorge für Beamte geht mit einer vollständigen Übernahme aller Kosten für die reguläre medizinische Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn einher. Was zunächst einmal gut klingt, bietet im Zahnbereich häufig keinen ausreichenden Versicherungsschutz.
Der Grund: Die Leistungen für Heilfürsorgeberechtigte sind in etwa mit den Leistungen und Services der gesetzlichen Krankenkasse gleichzusetzen, was vor allem im Bereich Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen & Co. große finanzielle Versorgungslücken entstehen lassen kann. Umfangreiche Zahnbehandlungen beim Zahnarzt, Kronen, Inlays oder hochwertige Implantate sind oft nicht im Leistungsspektrum enthalten. Besteht der Wunsch nach einer hochwertigen Versorgung im Fall von Behandlungsbedarf, ist eine private Zahnzusatzversicherung für Heilfürsorgeberechtigte definitiv sinnvoll.
Private Zahnversicherung für Beamte mit freier Heilfürsorge
Staatsbedienstete mit Anspruch auf freie Heilfürsorge können nicht bei jedem Anbieter eine private Zahnversicherung abschließen. Einige Versicherungen setzen dafür eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse voraus. Diese besteht durch die direkte Versicherung über den Dienstherrn hier nicht. Daher lohnt ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen und ein anschließender Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften.
Die von Stiftung Warentest ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung von ottonova bietet viele Vorteile:
Worauf sollte man als Beamter mit Heilfürsorge bei der Auswahl der Versicherung achten?
Grundsätzlich gilt: Ein früher Abschluss ist regulär mit günstigeren Monatsbeiträgen verbunden.
Experten-Empfehlungen zufolge sollten folgende Punkte vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachtet werden:
Zahnstatus: Die Versicherung sollte bei möglichst noch intaktem Zahnstatus abgeschlossen werden. Bei bereits abgeratenen oder laufenden Behandlungen erfolgt eine höhere Einstufung der Beiträge.
Wartezeiten beachten: Viele Versicherungen sehen anfängliche Wartezeiten vor, in denen die Kosten für Behandlungen nicht übernommen werden.
Bei unseren Tarifen der ottonovaZahnzusatzversicherung besteht sowohl für Zahnprophylaxe als auch Behandlungen nach einem Unfall keine Wartezeit. Eine professionelle Zahnreinigung kann so beispielsweise sofort in Anspruch genommen werden.
Tarife und Leistung: Die Leistungsstärke ist bei einem Tarif vor allem in den Bereichen Zahnersatz, Prophylaxe und Zahnbehandlungen gefragt. Hochwertiger Zahnersatz etwa wird häufig nicht oder nur sehr bedingt erstattet. Gleiches gilt für Vorsorgemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigungen oder umfangreiche Behandlungen am Zahn. Wurzel- und Parodontalbehandlungen zum Beispiel sind eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Nachsorge im Anschluss an eine Parodontitis-Therapie und Teile der Vorsorge allerdings fallen nicht unter die Leistungen der Krankenkasse (1). Auf Leistungsstärke in diesen Bereichen ist daher besonders zu achten.
Altersrückstellungen: Tarife mit Altersrückstellungen (stabile Beiträge) sind für Beamte mit Heilfürsorge nur lohnenswert, wenn der durchschnittliche Monatsbeitrag über die Jahre der Dienstzeit hinweg günstiger ist. Der Grund: Mit Beendigung des Staatsdienstes läuft meistens auch die Zahnzusatzversicherung aus. Eventuell gesammelte Rückstellungen gehen in dem Fall verloren.
Tarifliche Altersgruppen: Viele Tarife sind an das Alter der Versicherten gebunden und werden dementsprechend bei Erreichen der nächsten Altersgruppe teurer. Für Beamte mit Heilfürsorgeberechtigung gilt: Zu beachten sind nur die Altersgruppen, die der Versicherte während seiner Dienstzeit erreicht. Denn im Anschluss an diese endet die Versicherung regulär. Das bedeutet: Im Idealfall wird mit günstigen Beiträgen begonnen und die hohen Beiträge im Alter können ausgelassen werden.
Die einzelnen Informationen zu den Tarifen lassen sich auf einen Blick in den Vertragsbedingungen ausfindig machen. Vor der finalen Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung lohnt in jedem Fall der Vergleich unterschiedlicher Tarife. Bei ottonova bieten wir drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an.
Beamte oder Beamtenanwärter ohne Anspruch auf Heilfürsorge erhalten im Krankheitsfall sogenannte Beihilfeleistungen. Die Beihilfe trägt einen prozentualen Anteil an entstehenden Krankheitskosten. Den übrigen Teil der Kosten sichern rund 85% aller beihilfeberechtigten Beamten über eine private Krankenversicherung ab.
Das hat folgende Gründe:
Die monatlichen Beiträge sind für Beamte in der PKV wesentlich günstiger als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Beamte, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen ihren Versicherungsbeitrag in aller Regel selbst tragen. Ihr Anspruch auf Beihilfe entfällt größtenteils.
Die günstigste Option für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe ist daher folgende:
Als Ergänzung zur Beihilfe lohnt ein leistungsstarker Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung.
Leistungslücken im Zahnbereich können zusätzlich mit Beihilfeergänzungstarifen geschlossen werden.
Der Versicherte kann abhängig von seinem individuellen Bedarf verschiedene Zusatzbausteine für den Beihilfeergänzungstarif wählen, um sein persönliches Leistungsspektrum zu erhöhen.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für privat versicherte Beamte?
Eine reguläre Zahnzusatzversicherung für privat versicherte Beamte oder Beamtenanwärter gibt es nicht. Die Policen von Zahnzusatztarifen sind grundsätzlich als eine Ergänzung zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen angedacht. Beamte mit privater Krankenversicherung (Privatversicherte) sind bereits optimal vor hohen Kosten im Rahmen von Zahnbehandlungen geschützt.
Vorteil der ottonova Beihilfeversicherung für deine Zähne:
100 % Erstattung von Zahnbehandlungen
100 % Erstattung von Zahnersatz (Implantate, Kronen etc.)
Grundsätzlich sollten Beamte mit Beihilfeanspruch bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung die einzelnen Leistungsbausteine und deren Umfang genau vergleichen.
Versorgungslücken entstehen beispielsweise häufig bei diesen zahnmedizinischen Leistungen:
Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung
Behandlung von Parodontitis mit nötigen Zusatzleistungen und Nachbehandlung
Zahnersatzmaßnahmen
Wurzelkanalbehandlungen inklusive Nachsorge
hochwertige Kompositfüllungen
Labor- und Materialkosten
Ein ausreichender Versicherungsschutz beugt einem hohen privaten Eigenanteil vor. Daher gilt es die Informationen zu den einzelnen Leistungen der Versicherung in den Vertragsbedingungen vorab genau zu prüfen.
Die Beihilfeversicherung von ottonova bietet umfassenden Schutz - auch für Zahnbehandlungen.
Ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Beamte möglich ist, hängt zunächst mit ihrer Beamtengruppe und Versicherungsart zusammen. Für sogenannte risikobehaftete Beamte (z.B. Justizvollzugsbeamte, Soldaten u.a.), deren Beruf ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge zur Deckung ihrer Behandlungskosten. Diese entspricht den Leistungen der GKV und kann durch eine private Zusatzversicherung speziell für diese Beamtengruppe aufgestockt werden. Beamte mit Beihilfe sind in den allermeisten Fällen privat versichert und können anstatt einer Zahnzusatzversicherung für Beamte einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, um Leistungslücken entgegenzuwirken und Zuzahlungen zu vermeiden.
Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist für Beamte mit Heilfürsorge oftmals sehr sinnvoll. Die Ursache: Die freie Heilfürsorge entspricht vom Leistungsniveau und ihren Services in etwa einem regulären Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlungskosten werden also lediglich im engen Rahmen der Regelversorgung getragen. Umfangreichere Behandlungen (z.B. Implantate, Brücken oder anderweitige Maßnahmen als Zahnersatz) beim Zahnarzt können für Beamtengruppen wie Heilfürsorgeberechtigte daher mit hohen Zusatzkosten einhergehen.
Als gesetzlich versicherter Beamter kommt eine Zahnzusatzversicherung definitiv in Frage. So kann der Eigenanteil bei Behandlungen der Zähne (Zahnersatz, Brücken, Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit wie eine PZR) möglichst gering gehalten werden. Grundsätzlich gilt aber: Eine private Versicherung bietet für Beamte prinzipiell mehr Vorteile und ist vergleichsweise wesentlich kostengünstiger.
Nein, Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind regulär privat versichert. Für privat Versicherte ist ein Abschluss von Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich nicht möglich. Der Tarif einer Zahnzusatzversicherung stellt vielmehr eine Ergänzung zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Eine Beamter mit Beihilfeberechtigung kann die Gesundheit seiner Zähne stattdessen über einen Beihilfeergänzungstarif absichern und aufkommende Versorgungslücken schließen.
Quellen:
(1) Wolf, T. (2016): Ratgeber Zähne - Was Patienten wissen müssen. URL: www.google.de/books/edition/Ratgeber_Z%C3%A4hne/M1x9DwAAQBAJ?hl=de&gbpv=0 (aufgerufen am 27.03.2022)