Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen - geht das?
Du hast eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und fragst dich jetzt, ob sie steuerlich absetzbar ist? Die Antwort lautet: JEIN. Denn es kommt auf den Einzelfall an. Wir erklären anhand häufiger Fragen, wer welche Beträge für die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen kann.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Bei der Zahnzusatzversicherung ist es wie bei anderen Steuerfragen auch: Der Staat greift vor allem Geringverdienern unter die Arme, die sowieso schon jeden Cent umdrehen müssen. Schauen wir uns einmal an, was das für die Zahnzusatzversicherung bedeutet. Und wo du sparen kannst, wenn du mehr verdienst und die Kosten nicht von der Steuer absetzen kannst.
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Kann ich die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Der Fiskus honoriert, dass du dich zusätzlich absicherst und erstattet dir die Steuer für Vorsorgeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen. Und zwar dann, wenn die Kosten für die Pflege- und Krankenversicherung und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Unfall-, Haftpflicht- und BU-Versicherungen unter einer bestimmten Grenze liegen. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du dich bei der Zahn-Police für den Zusatz einer gesetzlichen Versicherung oder eine private Police entschieden hast.
Hier liegen die Absetzungsgrenzen:
Angestellte: 1.900 Euro
Selbstständige: 2.800 Euro
Beamte: 1.900 Euro
Studierende: 1.900 Euro
Da sämtliche Vorsorgeleistungen zu addieren sind, liegen die meisten Deutschen oberhalb dieser Grenze. Wenn du angestellt bist, dürftest du monatlich weniger als 158 Euro Versicherungskosten haben, um die Zahnzusatzversicherung geltend machen zu können. Das ist denkbar wenig. Wenn du verheiratet bist, hast du ein wenig mehr Spielraum.
Welche Bedingungen gelten für Ehepaare?
Wenn du geheiratet oder dich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden hast, gelten andere Absetzungsgrenzen. Brüten du und deine Partnerin oder dein Partner über einer gemeinsamen Steuererklärung, werden eure Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen addiert.
Jetzt gelten folgende Grenzen:
Beide Partner sind Arbeitnehmer: 3.800 Euro
Einer ist Arbeitnehmer, der andere ist zu Hause und kümmert sich zum Beispiel ums Kind: 3.800 Euro
Einer ist Arbeitnehmer, der andere ist selbstständig: 4.700 Euro
Beide Partner sind selbstständig: 5.600 Euro
Falls der Partner weniger verdient, weil er oder sie gar nicht oder nur Teilzeit arbeitet, können eventuell die Kosten für die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Da ihr eure Steuern gemeinsam erfasst, kannst du unter Umstanden einen Teil deiner Beiträge ebenfalls addieren, sollte die Höchstgrenze noch nicht erreicht sein. Das hängt natürlich von deinem Einkommen ab.
Beispiel: Du verdienst 30.000 Euro pro Jahr und deine Frau bezieht kein Gehalt. Ihr seid gesetzlich versichert und deine Frau ist beitragsfrei. So schlagen nur die Kosten für deine Kranken- und Pflegeversicherung zu Buche. Je nach Kasse zahlst du zum Beispiel 2.700 Euro pro Jahr. Kommen nur geringe Kosten für weitere Versicherungen hinzu, kannst du die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen.
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Wo trage ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?
Im Allgemeinen kannst du als privat Versicherter deine Krankenversicherung in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 28 eintragen. Gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung nutzen die Zeile 23, um ihre Versicherung absetzen zu können. Mittlerweile brauchst du keine Kopie des Vertrags und keinen Beweis der Prämienzahlung mehr anzufügen. Denn seit 2019 verlangt das Finanzamt Belege nur noch auf Nachfrage. Praktisch, denn so brauchst du keine Dokumente einzuscannen, wenn du die Zahnzusatzversicherung über Elster steuerlich absetzen willst.
Tipp zur Angabe der Kosten für die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung
Du kannst du die Kosten für die Zahnzusatzversicherung auch angeben, wenn du sie nicht geltend machen kannst. Das Finanzamt ignoriert den Posten dann einfach. So brauchst du gar nicht darüber nachdenken, ob du hier Steuern sparen kannst oder nicht.
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Wie gebe ich Erstattungen meiner Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung an?
Wenn dir deine Zahnzusatzversicherung bereits bestimmte Beträge erstattet hat, sind sie ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben. Sagen wir, du hast eine professionelle Zahnreinigung für 100 Euro vornehmen lassen. Deine Zahnzusatzversicherung übernimmt 70 Euro. Diesen Betrag musst du nun von der Jahresprämie abziehen. Kostet dein Tarif 160 Euro im Jahr, veranschlagst du also 90 Euro in der Steuererklärung. Je geringer der Betrag, desto größer die Chance, dass du ihn überhaupt angeben kannst und unterhalb der geforderten Grenze liegst. Wobei sich natürlich nichts ändert, wenn du gut verdienst. Denn dann befindest du dich weit über der Absetzungsgrenze für Vorsorgeaufwendungen.
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Was passiert, wenn meine Zahnzusatzversicherung nicht alle Kosten meiner Zahnbehandlung deckt?
Je nach Police kann es sein, dass deine Zahnzusatzversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Wenn du beispielsweise eine Zahnkorrektur vornehmen lässt oder Implantate brauchst, schießt die Versicherung je nach Tarif nur einen Teil bei. Den Rest musst du selbst zahlen.
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Wenn zusätzliche Kosten anfallen, kannst du sie in der Steuererklärung angeben. Sie gelten als „außergewöhnliche Belastungen“. Das Finanzamt erkennt sie an, wenn du über einer bestimmten Grenze liegst. Wie hoch sie ist, hängt von deinem Familienstand und deinem Jahreseinkommen ab.
Hier alle Eckdaten für 2020 in der Übersicht:
Jahreseinkommen bis 15.340 Euro
ledig ohne Kind: 5 %
verheiratet ohne Kind: 4 %
ein oder zwei Kinder: 2 %
drei oder mehr Kinder: 1 %
Jahreseinkommen bis 51.130 Euro
ledig ohne Kind: 6 %
verheiratet ohne Kind: 5 %
ein oder zwei Kinder: 3 %
drei oder mehr Kinder: 1 %
Jahreseinkommen ab 51.130 Euro
ledig ohne Kind: 7 %
verheiratet ohne Kind: 6 %
ein oder zwei Kinder: 4 %
drei oder mehr Kinder: 2 %
Beispiel: Nehmen wir an, dass du 50.000 Euro netto im Jahr verdienst, Single bist und keine Kinder hast. Weil es deine Eltern in der Kindheit versäumt haben, mit dir zum Kieferorthopäden zu gehen, hast du heute schiefe Zähne. Das möchtest du ändern und entscheidest dich für eine unsichtbare Zahnspange. Die gesamte Behandlung kostet 6.000 Euro, die deine Zahnzusatzversicherung nicht übernimmt, da du einen günstigen Tarif mit hohem Selbstbehalt gewählt hast. Nach einer kurzen Rechnung wird klar: Deine persönliche Belastungsgrenze liegt bei 3.000 Euro (50.000 Euro mal 0,06). Das bedeutet, 3.000 Euro kannst du von der Steuer absetzen. Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt von deinem Steuersatz ab.
Tipp zu außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung
Es lohnt sich, wenn möglich alle außergewöhnlichen Belastungen in einer Steuererklärung zu erfassen. Wenn du zum Beispiel wieder einmal eine neue Brille brauchst, kann es sein, dass die Kosten allein zu gering sind, um die Grenze der zumutbaren Belastungen zu sprengen. Kommen im selben Jahr aber weitere hinzu, addiert sich schnell ein nettes Sümmchen, das dir Rückzahlungen vom Finanzamt ermöglicht. Im medizinischen Bereich erkennt das Finanzamt allerdings nur die Behandlungen an, die wirklich notwendig sind.
Jetzt weißt du, ob und wie du die Zahnzusatzversicherung in deiner Steuererklärung angeben kannst. Damit du die Zahnzusatzversicherung möglichst selten brauchst und lange Freude an deinen Zähnen hast, haben wir noch mehr Tipps für dich zusammengestellt.
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