Zahnzusatzversicherung: Worauf ist zu achten?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen beim Zahnarzt grundsätzlich nur im engen Rahmen der Regelversorgung. Gesetzlich Versicherte greifen daher mittlerweile immer häufiger auf den Schutz durch Zahnzusatzversicherungen zurück, um ihren Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz möglichst gering zu halten. Bei der Suche nach dem passenden Tarif ist besonders auf Leistungsumfang (wie Zahnersatzleistungen und Leistungen für Zahnprophylaxe), Kostenerstattungen und Leistungsbegrenzungen zu achten. Im folgenden Artikel wird erklärt, worauf man zusätzlich bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte.

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Inhalt des Ratgebers

Was beachten bei einer Zahnzusatzversicherung - kurzer Überblick:

  • Leistungsumfang: Eine wichtige Überlegung beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist der Leistungsumfang, der sich auf Bereiche wie Zahnvorsorge, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erstreckt. Der individuelle Bedarf sollte den Tarif bestimmen.
  • Erstattungsanteil: Ein hoher Erstattungsanteil für Zahnbehandlungen ist entscheidend. Tarife sollten idealerweise mindestens 70 % oder mehr der Kosten abdecken, um den Eigenanteil niedrig zu halten.
  • Erstattung von Zahnersatz: Die Versicherung sollte auch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate ohne Begrenzung der Anzahl abdecken, um teure Kosten zu vermeiden.
  • Vertragsbedingungen: Wichtige Faktoren bei den Vertragsbedingungen sind die Wartezeit, Leistungsbeschränkungen, Vertragslaufzeit und Gesundheitsfragen. Es ist wichtig, diese Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und den passenden Tarif zu wählen.

Was ist wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

 

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Versicherungsnehmer insbesondere auf folgende Aspekte achten:

Worauf ist beim Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung zu achten?

Das Leistungsspektrum einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung beinhaltet in der Regel vier grundlegende Leistungsbereiche:

  1. Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung und Versiegelungen der Zähne)
  2. Zahnbehandlungen (z.B. Kariesbehandlungen, Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen)
  3. Versorgung mit Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke, Implantat)
  4. Kieferorthopädische Behandlungen der Zähne

 

Ein Vergleich diverser Tarife zeigt schnell, dass die im Tarif enthaltenen Leistungen sich je nach Versicherer unterscheiden. Während Prophylaxe-Leistungen zur Erhaltung der Zahngesundheit grundsätzlich von Bedeutung sein sollten, unterscheidet sich der Bedarf an Kieferorthopädie oder Zahnersatz zum Beispiel von Patient zu Patient. Bei Kindern kann der Fokus hier eher auf kieferorthopädischen Behandlungen liegen, während Erwachsene sich häufig in puncto Zahnbehandlungen und Zahnersatz abgesichert wissen möchten. Die Tarifwahl der Zahnzusatzversicherung sollte sich daher immer zielgerichtet nach dem individuellen Bedarf richten. Dazu müssen Interessierte sich, bevor sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, Klarheit darüber verschaffen, welche Leistungen für sie die größte Relevanz haben. Nur so kann ein Tarif ausgemacht werden, der die wichtigen Aspekte betreffend besonders leistungsstark ist.

 

Welche Zahnbehandlungen sollte ein guter Tarif in jedem Fall abdecken?

Folgende Zahnbehandlungen sollten mit einem guten Zahnzusatzversicherungstarif abgedeckt sein:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei Zahnschäden (z.B. durch Kariesbefall) im Frontzahnbereich zahnfarbene Füllungen. Bei Füllungen an den Backenzähnen übernehmen die Krankenkassen hingegen im Rahmen der Regelversorgung lediglich klassische Amalgamfüllungen. Besteht hier beim Patienten der Wunsch nach einer ästhetisch anspruchsvolleren Kompositfüllung in der Farbe der Zähne, kann eine Zahnzusatzversicherung mit entsprechendem Tarif im Schadensfall ein guter Schutz sein und eine ansprechende Zahnästhetik sicherstellen.

Wurzel- und Parodontalbehandlungen sind regulär ebenso im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen integriert. Die langfristige Nachsorge nach einer Parodontitis-Therapie und Teile der Vorsorge allerdings fallen dabei nicht unter die Leistungen der Krankenkasse (2). Auch im Rahmen der Wurzelbehandlung können Zusatzkosten (z.B. elektrometrische Längenmessung der Kanäle oder besondere Reinigungsverfahren) für den Patienten entstehen. Revisionsbehandlungen etwa sind sogar gänzlich privat zu tragen. Gute Zahnzusatzversicherung leisten mit und ohne Zuzahlung der GKV.

Die Tarife der ottonova Zahntzsatzversicherung decken die Zahnbehandlungen bis zu 100 % ab. 

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Was wird bei Zahnersatz übernommen?

Zahnersatzbehandlungen spielen gerade im Alter eine nicht unerhebliche Rolle für Versicherte und können bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz teuer zu stehen kommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umfassen lediglich die zweckmäßige und medizinisch notwendige Versorgung mit Metallkronen und -brücken oder herausnehmbare Teilprothesen, falls mehrere Zähne fehlen.

Hochwertigere und ästhetisch ansprechendere Leistungen wie Implantate unterliegen der Selbstversorgung.

Unsere Checkliste für Zahnersatzkosten – folgende Punkte gilt es bei der Auswahl der Tarife einer Zahnzusatzversicherung laut Experten-Empfehlungen zu beachten:

 

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung an Behandlungskosten?

Im Rahmen der Regelversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 60-70 % oder höher der Behandlungskosten eines Patienten. Das trifft jedoch lediglich auf die jeweils einfachste und kostengünstigste Behandlungsvariante zu, wobei rein die medizinische Notwendigkeit im Fokus steht. Der Wunsch nach einer hochwertigeren, oft kostenintensiveren Versorgung geht nicht selten mit einer Selbstbeteiligung für den Versicherten von mehreren tausend Euro einher.

Die private Zahnzusatzversicherung dient der Ergänzung der Kassenleistung. Leistungsstarke Tarife sollten inklusive GKV-Anteil mindestens auf 70 % Erstattung oder höher kommen. Hier läge die Eigenbeteiligung des Versicherten folglich bei 25%. Einige wenige Versicherer leisten auch eine vollständige Übernahme der Kosten. In diesem Fall ist jedoch mit einem preisintensiveren Beitrag pro Monat zu rechnen.

Abhängig vom gewählten Tarif bietet die ottonova Zahnzusatzversicherung bei vielen Behandlungen bis zu 100 % Kostenübernahme  - ohne Eigenanteil an den Behandlungskosten. 

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Gibt es Leistungsausschlüsse?

Die Grundvoraussetzung einer Leistungsübernahme von Zahnzusatzversicherungen stellt die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung dar.

Die Kosten für BleachingLumineers oder Dental Bonding zur Optimierung der Zahnästhetik des Patienten tragen die allermeisten Zahnzusatzversicherungen ebenso wie die gesetzliche Krankenkasse demnach nicht. Gleiches gilt für bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen beim Zahnarzt. Bei regulären Tarifen sind diese nicht im Versicherungsschutz integriert. Eine Kostenübernahme kann erst nach Abschluss einer laufenden Behandlung beim Zahnarzt für zukünftige Zahnbehandlungen erfolgen.

Der Versicherungsvertrag legt zudem detailliert fest, welche Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen etwa nur eine gewisse Anzahl an Implantaten oder legen Erstattungshöchstgrenzen pro Implantat fest.

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Was ist bei den Vertragsbedingungen zu beachten?

Bei den Vertragsbedingungen ist insbesondere auf die Wartezeit und etwaige Leistungsbeschränkungen in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn zu achten. Außerdem zu beachten sind die Vertragslaufzeit und die bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen zur Kalkulation des Risikozuschlags und damit der monatlichen Kosten für den Versicherungsnehmer.

 

Wartezeit und Leistungsbeschränkungen nach Vertragsbeginn

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben mittlerweile keine anfängliche Wartezeiten mehr, geben aber Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren - die sogenannte Zahnstaffel - vor. Vor Abschluss sollte in den Versicherungsbedingungen daher ein genauer Blick auf diese gelegt werden, um unvorhergesehene Zuzahlungen zu vermeiden (1) (2).

Die meisten Policen von Zahnzusatzversicherungen legen Wartezeiten von bis zu acht Monaten fest bis die Kosten für anfallende Behandlungsmaßnahmen beim Zahnarzt übernommen werden.

Zudem wird die Erstattung von Leistungen in den ersten drei bis fünf Jahren häufig anhand von Zahnstaffeln auf Höchstbeträge begrenzt. Die Summe der Leistungen, die Versicherungsnehmern zustehen, steigen im Laufe der Versicherungsdauer. Bei der Wahl eines Tarifs ist eine Leistungssumme von mindestens 3000 € in den ersten vier Jahren ein angemessener Richtwert.

Das bedeutet konkret: Versicherte sollten darauf achten, dass die Erstattungssumme in den ersten Jahren in ihrem Individualfall ausreichend ist oder den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits in Betracht ziehen, wenn ihr Zahnstatus noch vollkommen intakt ist. Zudem ist es günstig, wenn die Erstattungsgrenzen der Versicherung möglichst wenige Jahre gelten.

 

Vertragslaufzeit

Wählt der Versicherte voreilig einen nicht optimal zum Bedarf passenden Tarif, ist dieser oft nicht kurzfristig wieder kündbar. Für die meisten Verträge bestehen Mindestvertragslaufzeiten. Sie belaufen sich in aller Regel auf zwei Jahre. Teilweise sehen Versicherungsgesellschaften auch lediglich ein Jahr oder grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vor, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Bevor Kunden eine Zahnzusatzversicherung abschließen gilt es dies zu berücksichtigen.

 

Gesundheitsfragen

Die meisten Versicherer stellen ihren Antragsstellern bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen. Der Versicherte sollte hier zu folgenden Aspekten wahrheitsgemäße Angaben tätigen:

Die Versicherung das Schadensrisiko des Versicherungsnehmers aufgrund des Alters und des Gesundheitszustandes. In Abhängigkeit vom Zahnzustand können der monatliche Beitrag für die Versicherung variieren. In einigen Fällen kann beispielsweise ein Risikozuschlag nötig sein oder bestimmte Leistungen werden vom Tarif ausgeschlossen. Auch kann der potentielle Kunde eventuell grundsätzlich nicht aufgenommen werden, zum Beispiel bei mehreren fehlenden Zähnen. Befindet sich ein Patient oder eine Patientin ferner bereits in laufender Behandlung, ist ein Abschluss bei vielen Versicherern zwar möglich, die laufende oder angeratene Behandlung ist dann aber von Leistungen durch den Tarif ausgeschlossen.

Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen. Auch hier sind alle laufenden Behandlungen ausgeschlossen und zusätzlich fehlende Zähne nicht mitversichert.

Auch die ottonova Zahnzusatzversicherung ermöglicht grundsätzlich einen Vertragsabschluss trotz laufender Behandlung. Die aktuelle Zahnbehandlung wird in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wohingegen er für alle zukünftigen Behandlungen besteht.
 

Worauf ist bei den Kosten für eine Zahnzusatzversicherung zu achten?

Im Bezug auf die Kosten für Zahnzusatzversicherungen gelten insbesondere zwei Aspekte als Orientierung (1):

  1. Der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung hängt vom Alter ab.

    Da mit steigendem Alter zumeist aufwendigere und kostenintensivere Behandlungen (z.B. Zahnersatz) nötig sind, sind die Beiträge in jungen Jahren günstiger und steigen bei Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen mit dem Alter an. Wenn dann meist in späteren Jahren Zahnersatz gebraucht wird und die Versicherung früh genug abgeschlossen wurde, gelten die Erstattungsbegrenzungen der Zahnstaffel nicht mehr und die Versicherung leistet im vollen tariflich vereinbarten Umfang.

    Nur bei den wenigen Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen steigen die Beiträge nicht mit dem Alter an (außer durch Inflation und medizinischen Fortschritt). Deren Beitrag ist aber durch den zusätzlichen Sparanteil für das Alter von vornherein höher angesetzt als bei Tarifen ohne Altersrückstellungen.

  2. Je leistungsstärker sich ein Tarif gestaltet, desto höher ist regulär auch sein Preis.

    Leistungsstärke im Rahmen hochwertiger Zahnersatzleistungen, der Aufbau von Altersrückstellungen o.Ä. ist grundsätzlich mit höheren Kosten verbunden. Der Leistungsumfang inklusive Leistungssummen lässt sich den jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen im Detail entnehmen.

 

Wie sieht die Beitragsentwicklung aus?

Eine konkrete Aussicht auf die Beitragsentwicklung privater Zusatzversicherungen kann - wie die Verbraucherzentrale zusammenfasst – nicht geleistet werden (1):

„Die Beiträge von Zahnzusatzversicherungen bleiben nicht stabil. Es ist vertraglich vorgesehen, dass die Beiträge regelmäßig angehoben werden, wenn die Ausgaben über den ursprünglich kalkulierten Umfang hinausgehen. Dass dies eintreffen wird, ist wahrscheinlich. Wie stark die Beiträge dadurch steigen werden, lässt sich aber heute nicht vorhersagen.“

Bei der Beitragsbemessung können aber auch sogenannte Altersrückstellungen von Relevanz sein. Wählt ein Kunde eine Zahnversicherung mit Altersrückstellung, bildet er von Vertragsabschluss an mit seinen Beiträgen Rücklagen für das Alter. Diese sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter unter Einfluss des höheren Versorgungsbedarfs nicht steigen, indem die Versicherungsprämien zu Beginn höher angesetzt werden. Die Beiträge steigen also aufgrund des Älterwerdens der Versicherten in Tarifen mit Altersrückstellungen nicht an, wegen der allgemeinen Inflation und des medizinischen Forstschritts aber schon.

Wichtiger Hinweis: Bei einem Versicherungswechsel zu einem anderen Unternehmen gehen angesammelte Rücklagen verloren, daher sollte im Optimalfall von Beginn an die passende Versicherung gewählt werden.

Die ottonova Zahnzusatzversicherung bildet (außer im Tarif Zahn 85 L) keine Altersrückstellungen. Damit steigt zwar der Beitrag mit dem Alter, in jüngeren Jahren sind diese Versicherungen aber wesentlich günstiger. Auch gibt es bei bestimmten Alterssprüngen der versicherten Person Beitragsanpassung nach unten: So kann der Beitrag aber auch wieder sinken. In unserem ottonova Zahnzusatzversicherung Tarifrechner kannst du dir deinen Beitrag sowie die zukünftige Beitragsentwicklung berechnen!

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FAQ - Zahnzusatzversicherung

Gute Verträge für Zahnzusatzversicherungen decken in erster Linie alle vier Leistungsbereiche ab (Zahnvorsorge, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie) und zeichnen sich durch einen hohen Erstattungsanteil aus. Ein Erstattungsanteil der Versicherung von mindestens 70-90 % inklusive GKV-Anteil sollte gewährleistet sein. Weiterhin sind starke Zahnersatzleistungen (z.B. Kostenübernahme von Implantaten, möglichst ohne Begrenzung der Anzahl oder Höchstsumme, Knochenaufbauleistungen...) und Tarife ohne Höchstsummenbegrenzungen (nach Ablauf der ersten Jahre) empfehlenswert.

Insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn geben viele Versicherer Leistungseinschränkungen vor. Die Leistungssumme wird dazu regulär in den ersten drei bis fünf Jahren häufig durch eine sogenannte Zahnstaffel auf eine festgelegte Höchstsumme begrenzt. Mit Länge der Versicherungsdauer stehen Versicherten dann zunehmend mehr Leistungen zu. Über die anfänglichen Erstattungshöchstgrenzen hinaus sollte ein leistungsstarker Tarif möglichst keine weiteren Erstattungshöchstgrenzen beinhalten. Hier gilt es vor Vertragsabschluss in jedem Fall die Bedingungen der Versicherung genau zu prüfen.

Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen ist vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung äußerst wichtig. In den Vertragsbedingungen werden nicht nur Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und Wartezeiten festgesetzt, sondern auch Leistungsbeschränkungen und Ausschlüsse. Zudem sind in den Bedingungen die einzelnen Leistungsschwerpunkte erfasst. Versicherungsnehmer können hier etwa im Detail nachsehen, in welchem Rahmen und mit welchem Erstattungsanteil Zahnersatzbehandlungen oder Vorsorgeleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung übernommen werden. Ist der Versicherte sich über seinen individuellen Bedarf bewusst, kann der Vergleich der Vertragsbedingungen mehrerer Tarife Aufschluss über die passende Auswahl eines geeigneten Tarifs geben.

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Quellen:

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