Wann kommt es zu Beitragsanpassungen in der PKV?
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen nicht aufgrund von Willkür oder Fehlkalkulationen der Tarife, sondern hängen mit verschiedenen Faktoren, wie dem medizinischen Fortschritt, der immer älter werdenden Bevölkerung und der Inflation, zusammen.
1. Medizinischer Fortschritt & veränderte Krankheitskosten
Es gibt ständig neue Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, neue Medikamente kommen auf den Markt, neue Krankheiten tauchen auf und andere können viel besser behandelt werden. Natürlich kosten diese Behandlungen Geld.
Andererseits können neue Entwicklungen manchmal auch zu Einsparungen führen: Ein Krankenhausaufenthalt in 2018 dauerte durchschnittlich 7,2 Tage, 25 Jahre vorher waren es noch 12,6 Tage, d. h. die Dauer eines Krankenhausaufenthalts hat sich von 1993 bis 2018 um über 40 Prozent verkürzt.
2. Verändertes Verhalten von Patienten und Ärzten
Auch das Verhalten der Patienten/Patientinnen und Ärzte/Ärztinnen kann sich ändern:
Wann geht man mit bestimmten Symptomen zum Arzt/zur Ärztin? Wann zwingen einen die Krankschreibungsregelungen des Arbeitgebers dazu? Zu welchem Therapeuten/welcher Therapeutin geht man? Zum Hausarzt oder gleich zur Spezialistin? Welche Diagnosemethoden werden angewendet? Wann wird eine Überweisung zum Spezialisten fällig?
Die Antworten auf diese Fragen können sich im Laufe der Zeit ändern. Damit ändern sich die Kosten. Darauf muss die private Krankenversicherung in der Berechnung ihrer Tarife reagieren.
3. Demografischer Wandel
Auch die sich ändernde Bevölkerungsstruktur mit einer immer älter werdenden Bevölkerung führt zu Kostensteigerungen im Gesundheitssystem und damit zu Preisanpassungen in der PKV. Werden Menschen älter müssen sie statistisch betrachtet auch immer mehr und länger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Dabei ist die gesetzliche Krankenversicherung allerdings viel abhängiger vom demografischen Wandel. In der PKV werden schon in jungen Jahren Rückstellungen für die Kosten gebildet, die sie statistisch im Laufe des Lebens verursacht werden. Ganz im Gegenteil zur GKV. Deshalb sind im gesetzlichen System auch höhere Beitragssteigerungen zu erwarten als in den privaten Krankenversicherungen.
Beitragsentwicklung der PKV und GKV von 2013 bis 2023
In den letzten Jahren sind die Beiträge zur GKV deutlicher gestiegen als die zur PKV. Im Durchschnitt wurden die Beiträge der GKV um 3,4 Prozent pro Jahr erhöht. Bei der PKV waren es im Vergleich dazu 2,8 Prozent pro Jahr:
4. Inflation
Auch die Inflation spielt bei der Berechnung der Tarife eine große Rolle. So wie es in anderen Wirtschaftszweigen zu Preisanpassungen kommt, muss auch die private Krankenversicherung inflationsbedingt ihre Tarife anpassen.
Kann die PKV Beitragserhöhungen vornehmen, wann sie will? - Nein!
Sowohl für das "Ob" als auch für das "Wie" (Erhöhung oder Senkung) gibt es ziemlich genaue Vorschriften (vor allem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Wir können unsere Preise also nicht - wie bei anderen Waren oder Dienstleistungen - nach rein geschäftspolitischen Überlegungen festlegen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine wirksame Beitragsanpassung?
- Jedes Jahr sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden Tarif und jede "Beobachtungseinheit" (Erwachsene, Kinder/Jugendliche, Auszubildende) einzeln die kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen der letzten drei Jahre zu vergleichen. Kommt es dabei zu Abweichungen von mehr als 5 Prozent, werden bei ottonova weitere Schritte fällig.
- Als nächstes prüfen wir, ob die Abweichungen vorübergehend sind. Wenn der Treuhänder und wir zu der Einschätzung kommen, dass die Abweichungen durch besondere Ereignisse vorübergehend sind, gibt es keine BAP.
Wie wird eine Beitragserhöhung in der PKV kalkuliert?
Sind die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung gegeben, steigen wir in die Kalkulation ein. Das heißt, wir müssen die gesamte Tarifkalkulation nochmal mit aktuellen Daten machen. Dabei werden nicht nur die Leistungsdaten, sondern auch Sterblichkeit, Stornoverhalten, Zinsen und Kosten auf den neuesten Stand gebracht.
Diese Berechnungen werden dem Treuhänder geschickt, der diese prüft und der Beitragsanpassung zustimmen muss. Dann wird die Neuberechnung auch bei der Bafin eingereicht.
Abschließend werden unsere Kunden und Kundinnen informiert. Dies muss 1 Monat vor Inkrafttreten der Beitragsanpassung geschehen.
Sollte der aktuelle Tarif durch Beitragserhöhungen zu teuer werden, lohnt es sich über einen Tarifwechsel oder den Wechsel des Versicherers nachzudenken. Alle Informationen hierzu haben wir in unserem Artikel zum PKV-Tarifwechsel zusammengefasst.