Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung
Als Angestellter muss das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, um der privaten Krankenversicherung beitreten zu können. Ab welchem Gehalt kann man in die Privatversicherung? Und was passiert, wenn das Einkommen im Lauf der Zeit unter die PKV-Pflichtversicherungsgrenze fällt? Muss man dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Alle Antworten auf diese Fragen bietet der folgende Artikel.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung?
Jeder deutsche Arbeitnehmer muss sich gesetzlich krankenversichern. Ab einem bestimmten Einkommen wird die sogenannte Versicherungspflicht allerdings aufgehoben. Diese Pflichtversicherungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (JAEG) genannt.
Es gibt allerdings auch die „besondere Versicherungspflichtgrenze“. Sie ist nur für diejenigen relevant, die bereits zum 31.12.2002 als Angestellte privat versichert waren. Denn Anfang 2003 wurde die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung deutlich angehoben, so dass einige Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung hätten wechseln müssen.
Damit das nicht passiert, gelten bei diesen Versicherten andere Grenzen. Sie können auch dann noch in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sie lediglich über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt 59.850 Euro brutto im Jahr.
Ab wann kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden?
Das Mindestgehalt, das für einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung erforderlich ist, wird Jahr für Jahr angehoben. Liegt die PKV-Gehaltsgrenze bei 66.600 Euro jährlich (oder 5.550,00 Euro pro Monat), war sie noch 2020 mit 62.550 Euro deutlich niedriger. 2013 musste das Gehalt nur 52.200 Euro überschreiten, um der Privatversicherung beitreten zu können.
Nun stellt sich sicher die Frage, warum das Mindesteinkommen ständig angehoben wird und die privaten Krankenversicherungen scheinbar für immer weniger Menschen zugänglich sind. Nicht zu vergessen ist hier jedoch, dass auch die Löhne Jahr für Jahr steigen. Genauso nimmt die Inflation stetig zu, so dass das Geld immer weniger wert ist.
Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze von 2013 bis 2023:
JAHR
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
2023
66.600 Euro
2022
64.350 Euro
2021
64.350 Euro
2020
62.550 Euro
2019
60.750 Euro
2018
59.400 Euro
2017
57.600 Euro
2016
56.250 Euro
2015
54.900 Euro
2014
53.550 Euro
2013
52.200 Euro
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Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht?
Für Selbstständige und Beamte gibt es eine keine Grenze, die den Beitritt zur privaten Krankenversicherung regeln würde. Sie kommen unabhängig von ihrem Einkommen in den Genuss der PKV.
Warum wurde die Versicherungspflichtgrenze eingeführt?
Bis Ende 2002 war die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Danach wurde beides entkoppelt – die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung ist seitdem deutlich höher. Mit der Intention, dass mehr Menschen gesetzlich versichert bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eher für gesetzlich Versicherte interessant, denn sie wird zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen.
Normalerweise steigen die Beiträge, wenn die gesetzlich Versicherten mehr verdienen. Damit die Kosten nicht explodieren, gibt es hier allerdings eine Deckelung. Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro im Jahr liegt, wird alles Einkommen darüber nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.
Seit Jahren steigt die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer – und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb steigt auch der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Was zählt als Gehalt in der privaten Krankenversicherung?
Grundlage ist das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag steht und das regelmäßig ausgezahlt wird. Ist man bei mehreren Betrieben angestellt, werden die Gehälter zusammengerechnet. Ein Minijob zählt allerdings nicht.
Zu dem Bruttojahresgeld kann folgendes hinzuaddiert werden:
regelmäßig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld
rückwirkende Gehaltserhöhungen (sie zählen in das Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist)
vermögenswirksame Leistungen
geldwerter Vorteil für ein Auto
Zuschläge für Schichtarbeit und Bereitschaftsdienste
pauschal bezahlte Überstunden
monatlich ausgezahlte Provisionen
Manche dieser Punkte sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Übersteigt man die PKV-Verdienstgrenze? Hier besteht durchaus Spielraum.
Vielleicht ist man es gewohnt, dass jede Überstunde einzeln abgegolten wird. Aber es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu einer pauschalen Abrechnung bereit ist.
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Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Familienzuschläge
lohnsteuerfreie Zuschläge
Lohnfortzahlungen
Zuschüsse zum Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld
Zuschüsse für eine Direktversicherung
Geschenke
Eltern- oder Kindergeld
Eltern wundern sich vielleicht, warum Elterngeld nicht als Verdienst zählt. Könnte man dann nicht ganz schnell unter die Verdienstgrenze rutschen, die für die private Krankenversicherung so wichtig ist? Hier ein Beispiel:
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Was passiert, wenn das Einkommen unter die PKV-Grenze sinkt?
Heute sind die wenigsten Lebensläufe linear. Zwei Monate Elternzeit hier, drei Monate Arbeitslosigkeit da – und ein Sabbatical ist vielleicht auch noch mit dabei.
Wenn das Einkommen kurzfristig unter die Grenze der Krankenversicherung sinkt, muss die private Krankenversicherung nicht unbedingt sofort verlassen werden.
PKV-Einkommen & Elternzeit
Die Partnerin ist schwanger und man möchte auch gerne zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. In diesen zwei Monaten erhält man zwar Elterngeld, aber das zählt nicht als Einkommen.
Rutscht man aufgrund der Elternzeit unter die PKV-Gehaltsgrenze, die aktuell gilt, tritt aber keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen ein. Die"fehlenden" Monate spielen bei der JAEG keine Rolle.
Bei einem monatlichen Einkommen von 5.600 Euro für 10 Monate + zwei Monate Elternzeit dazwischen gilt die JAEG bei Wiedereintritt nach Elternzeit als überschritten. Bei der Jahresarbeiteintgeltgrenze zählt immer die vorausschauende Betrachtung und nicht das tatsächliche Einkommen.
Was passiert, wenn man aufgrund von Arbeitslosigkeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt?
Bei Arbeitslosigkeit tritt Versicherungspflicht in der GKV es besteht aber die Möglichkeit, privat versichert zu bleiben. Bist du seit mindestens 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung, kannst du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dann auch einen Zuschuss zu deinem Beitrag.
Es gibt aber eine Ausnahme: Bist du bereits über 55 Jahre, dann greift diese Regelung nicht mehr und du verbleibst in der PKV und kannst nicht zurück in die GKV wechseln.
Unter der Einkommensgrenze wegen Sabbatical: Kann man die Privatversicherung behalten?
Rutscht das Einkommen während eines Sabbaticals unter die Grenze, die für private Versicherungen aktuell gilt, muss man sich in dieser Zeit gesetzlich versichern.
Allerdings kann der PKV-Vertrag leistungsfrei gestellt werden und auf eine sogenannte kleine Anwartschaft ausweichen. So kann nach der Rückkehr in den Job auch problemlos in die PKV zurück gewechselt werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung!
Fazit zu einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze:
Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Einmal dabei, bleibt man wahrscheinlich ein Leben lang Privatpatient. Auch kurze Unterbrechungen wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit (ab 5 Jahre PKV-versichert) können daran kaum rütteln. Dazu kommt, dass gut verdienende Angestellte die Gehaltsgrenzen der privaten Krankenversicherung auch in Zukunft überschreiten.
Sie legt fest, wie hoch das Gehalt sein muss, damit man sich privat versichern kann.
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 66.600 € brutto Jahresgehalt (5.550,00 € brutto Monatsgehalt).
Die Bundesregierung bestimmt die Versicherungspflichtgrenze Jahr für Jahr neu.
Sobald das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient man nur vorübergehend weniger, etwa aufgrund von Kurzarbeit, kann man in der privaten Krankenversicherung bleiben.
HIER SCHREIBTHeribert Lechner
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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