Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Jeder deutsche Arbeitnehmer muss sich gesetzlich krankenversichern. Ab einem bestimmten Einkommen wird die Versicherungspflicht allerdings aufgehoben. Diese Grenze ist in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gesetzlich geregelt. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und auch „Pflichtversicherungsgrenze“ genannt.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2024?
Die Gehaltsgrenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung liegt aktuell bei 69.300 Euro brutto jährlich. Monatlich sind das 5.775,00 Euro brutto. Wer mit seinem regelmäßigen Einkommen über dieser Grenze liegt, qualifiziert sich als Angestellter für die Private Krankenvollversicherung.
Berechnung des Jahresarbeitsentgelts
Das Jahresarbeitsentgelt ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Jahresbruttogehalt, dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und weiteren regelmäßig wiederkehrenden Zuzahlungen.
Bonifikationen, Familienzuschläge, tatsächliche Überstundenvergütungen, selbstständige Tätigkeiten neben der Hauptbeschäftigung, Freibeträge für Werbungskosten und Jubiläumsgeschenke werden dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nicht angerechnet.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Es gibt allerdings auch die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Sie ist nur für diejenigen relevant, die bereits zum 31.12.2002 als Angestellte privat versichert waren. Denn Anfang 2003 wurde die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung deutlich angehoben, so dass einige Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung hätten wechseln müssen.
Damit das nicht passiert, gelten bei diesen Versicherten andere Grenzen. Sie können auch dann noch in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sie lediglich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt 62.100 Euro brutto im Jahr.
Ab wann kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden?
Das Mindestgehalt, das für einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung erforderlich ist, wird Jahr für Jahr angehoben. Liegt die derzeitige PKV-Gehaltsgrenze bei 69.300 Euro jährlich (oder 5.775,00 Euro pro Monat), war sie 2020 mit einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro noch deutlich niedriger. 2013 musste das Gehalt nur 52.200 Euro überschreiten, um der Privatversicherung beitreten zu können.
Nun stellt sich sicher die Frage, warum das Mindesteinkommen ständig angehoben wird und die privaten Krankenversicherungen scheinbar für immer weniger Menschen zugänglich sind. Nicht zu vergessen ist hier jedoch, dass auch die Löhne Jahr für Jahr steigen. Genauso nimmt die Inflation stetig zu, so dass das Geld immer weniger wert ist.
Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze von 2013 bis 2024
Die Versicherungspflichtgrenze wurde im Laufe der Zeit angehoben. Während sie 2013 noch bei 52.200 Euro lag, liegt die Versicherungspflichtgrenze 2024 bei 69.300. Im Folgenden siehst du die Entwicklung über die letzten Jahre:
Bist du noch gesetzlich krankenversichert?
Dann kann das ganz schön teuer werden! Bereits im Juli 2024 haben manche Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöht, sodass der Höchstbeitrag monatlich auf bis zu über 1.100 € steigt!
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Hast du generell Fragen zur privaten Krankenversicherung? Alle wichtigen Informationen findest du in unserem Ratgeber!
Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht?
Für Selbstständige und Beamte gibt es eine keine Grenze, die den Beitritt zur privaten Krankenversicherung regeln würde. Sie kommen unabhängig von ihrem Einkommen in den Genuss der PKV. Hierzu zählen auch niedergelassene Ärzte, selbstständige Unternehmer und Freiberufler.
Für Studenten, Praktikanten, Kinder, Hausfrauen und Hausmänner gilt ebenfalls keine Versicherungspflichtgrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eher für gesetzlich Versicherte interessant, denn sie wird zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen.
Normalerweise steigen die Beiträge, wenn die gesetzlich Versicherten mehr verdienen. Es gibt hier allerdings eine Deckelung. Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr liegt, wird alles Einkommen darüber nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt hingegen an, ab welchem Gehalt Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.
Seit Jahren steigt die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer – und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb steigt auch der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was zählt als Gehalt in der privaten Krankenversicherung?
Grundlage ist das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag steht und das regelmäßig ausgezahlt wird. Ist man bei mehreren Betrieben angestellt, werden die Gehälter zusammengerechnet. Ein Minijob zählt allerdings nicht.
Zum Bruttojahresgeld wird folgendes hinzuaddiert:
- regelmäßig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld
- rückwirkende Gehaltserhöhungen (sie zählen in das Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist)
- vermögenswirksame Leistungen
- geldwerter Vorteil für ein Auto
- Zuschläge für Schichtarbeit und Bereitschaftsdienste
- pauschal bezahlte Überstunden
- monatlich ausgezahlte Provisionen
Manche dieser Punkte sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Hier besteht durchaus Spielraum.
Vielleicht ist man es gewohnt, dass jede Überstunde einzeln abgegolten wird. Aber es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu einer pauschalen Abrechnung bereit ist.
Was passiert, wenn das Gehalt wieder sinkt?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie dein Gehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinken kann. In jedem Fall bist du weiterhin lückenlos krankenversichert. Ob privat oder gesetzlich ist abhängig von deiner Situation.
PKV-Einkommen & Elternzeit
Die Partnerin ist schwanger und man möchte auch gerne zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. In diesen zwei Monaten erhält man zwar Elterngeld, aber das zählt nicht als Einkommen.
Rutscht man aufgrund der Elternzeit unter die PKV-Gehaltsgrenze, die aktuell gilt, tritt aber keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen ein. Die "fehlenden" Monate spielen bei der JAEG keine Rolle.
Unter der Einkommensgrenze wegen Sabbatical: Kann man die Privatversicherung behalten?
Wenn du privat versichert bist und ein Sabbatical machst, kannst du weiterhin in der PKV versichert bleiben. Allerdings fällt dann der Arbeitgeberzuschuss weg und der Beitrag ist
alleine zu bezahlen. Das Krankentagegeld kann während des Sabbaticals in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden.
Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze
Bei Arbeitslosigkeit tritt die Versicherungspflicht in der GKV inkraft; es besteht aber die Möglichkeit, privat versichert zu bleiben. Bist du seit mindestens 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung, kannst du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dann auch einen Zuschuss zu deinem Beitrag.
Bist du bereits über 55 Jahre, dann greift diese Regelung nicht mehr und du verbleibst in der PKV und kannst nicht zurück in die GKV wechseln.