In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag abhängig von deinem Lohn und wird prozentual davon errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen Beitrag – allerdings steigt sie regelmäßig. Wie hoch ist sie aktuell?
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen pro Monat sind. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von dem Bruttogehalt ab.
Als privat versicherte/r Arbeitnehmer:in zahlst du den Beitrag für deine Krankenversicherung direkt von deinem Konto. Da du deinen Tarif und deine gewünschten Leistungen sorgfältig ausgewählt hast, weißt du vermutlich, wie hoch dein Beitrag ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das vielen Versicherten nicht klar.
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Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung pro Monat sind
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2023
Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt jährlich bei 59.850 Euro und monatlich bei 4.987,50 Euro. Liegt dein Einkommen über diesem Betrag, zahlst du trotzdem nur so viel, wie du mit einem Gehalt von 59.850 Euro pro Jahr zahlen würdest. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verwechseln.
Zusammenhang Beitragssatz in der GKV & die Beitragsbemessungsgrenze
Bist du GKV-Mitglied, wird dein Beitrag für die Krankenversicherung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das gilt auch für andere Beiträge zur Sozialversicherung – dazu gehören neben der Krankenversicherung die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfall- und Pflegeversicherung.
Die Höhe deines GKV-Beitrags legt der Gesetzgeber mit dem allgemeinen Beitragssatz fest – aktuell beträgt dieser 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 977,55Euro. Die Hälfte zahlt dein/e Arbeitgeber:in. Dein Beitrag für die GKV berechnet sich also prozentual und steigt mit deinem Einkommen. Ab einer gewissen Höhe stoppt die Beitragsbemessungsgrenze diesen Anstieg.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt in der GKV, bis zu welchem Betrag dein Arbeitsentgelt für Beiträge in der Krankenkasse herangezogen wird. Der Teil deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, ist für deinen Beitrag also irrelevant.
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr
In der folgenden Tabelle kannst du erkennen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2023 entwickelt hat.
Jahr
Höhe
2023
4.987,50 € (pro Monat)
59.850,00 € (pro Jahr)
2022
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2021
4.837,50 € (pro Monat)
58.050,00 € (pro Jahr)
2020
4.687,50 € (pro Monat)
56.250,00 € (pro Jahr)
2019
4.537,50 € (pro Monat)
54.450,00 € (pro Jahr)
2018
4.425,00 € (pro Monat)
53.100,00 € (pro Jahr)
2017
4.350,00 € (pro Monat)
52.200,00 € (pro Jahr)
Infos für die alten und neuen Bundesländer
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung im Jahr 2023 ist in Ost- und West-Deutschland gleich. Anders ist es zum Beispiel bei der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, wo aufgrund der Einkommensunterschiede seit der Wiedervereinigung in Ost und West unterschieden wird. Durch die Rentenangleichung wird diese Unterscheidung in den kommenden Jahren auch bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfallen.
Was ottonova dir erstattet (die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)
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Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze
Ab einem bestimmten Gehalt kann man selber entscheiden ob man sich privat versichern möchte. Diese bestimmte Höhe des Einkommens definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Aber Vorsicht: Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln. Diese ist deutlich höher: Sie beträgt 66.600Euro. Wer somit also mehr als 5.550,00 Euro im Monat bezieht, darf in eine private Krankenkasse wechseln.
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Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln
Gründe: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Auf Basis dieser Entwicklung legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr neu fest. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Dies erfolgt im diesen Jahr anhand der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023.
Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die PKV
Die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht nur für gesetzlich Versicherte relevant, sondern wirken sich auch auf die private Krankenversicherung aus. Zum einen bestimmt sie die Höhe des Beitrags für den Basistarif. Zum anderen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze auch der Höchstzuschuss deines Arbeitsgebers zu deinem PKV-Beitrag. Dein Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte deines PKV-Beitrags – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Immerhin hat es aber für dich etwas Gutes, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt. Denn das bedeutet, dass dein Arbeitgeber monatlich mehr von deinem PKV-Beitrag übernimmt.
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Die Beitragsmessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 4.987,50 Euro brutto monatlich und 59.850 Euro brutto jährlich.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.
Es bedeutet, dass der Angestellte den Höchstbeitrag zu den Sozialversicherungen zahlt. Nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ebenfalls ansteigt, muss der Versicherte Kostenerhöhung in Kauf nehmen.
Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze existiert in Deutschland seit 1957.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.