In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dein Beitrag abhängig von deinem Lohn und wird prozentual davon errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deinen Beitrag – allerdings steigt sie regelmäßig. Wie hoch ist sie aktuell?
Aktualisiert am 20. Mai 2025
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Inhalt des Ratgebers
Beitragsbemessungsgrenze - kurzer Überblick:
Definition und Zweck der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Die BBG legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen.
Jährliche Anpassung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich basierend auf der Lohnentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass die Beiträge an wirtschaftliche Veränderungen angepasst sind.
Auswirkungen auf GKV und PKV: In der GKV begrenzt die BBG die Beitragshöhe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für privat Versicherte beeinflusst sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine wichtige Größe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen beziehungsweise berechnet wird.
Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen, was die Beitragshöhe sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber limitiert.
Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, wie hoch die Beiträge an die Sozialversicherung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen pro Monat sind. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von dem Bruttogehalt ab.
Als privat versicherter Arbeitnehmer oder privat versicherte Arbeitnehmerin zahlst du den Beitrag für deine Krankenversicherung direkt von deinem Konto. Da du deinen Tarif und deine gewünschten Leistungen sorgfältig ausgewählt hast, weißt du vermutlich, wie hoch dein Beitrag ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das vielen Versicherten nicht klar.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze, dass sie ab einem gewissen Einkommen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls davon, da ihre Beitragszahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung ebenso gedeckelt sind.
Seit wann gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?
Im Zuge der Sozialversicherungsreform von 1977 wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Deutschland als bedeutender Schritt für eine gerechtere Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt.
Die Reform, die am 1. Januar 1979 in Kraft trat, setzte die BBG als Obergrenze für die Beitragsberechnung, um eine ausgewogenere Beteiligung einkommensstärkerer und einkommensschwächerer Versicherter zu ermöglichen. Seit der Einführung hat die Beitragsbemessungsgrenze verschiedene Anpassungen erfahren, um aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Inflation Rechnung zu tragen.
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025
Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt jährlich bei 66.150 Euro brutto pro Jahr und monatlich bei 5.512,50 Euro.
Liegt dein Einkommen über diesem Betrag, zahlst du trotzdem nur so viel, wie du mit einem Gehalt von 66.150 Euro pro Jahr zahlen würdest.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verwechseln. Diese legt fest, ab welchem Gehalt Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.
Zusammenhang Beitragssatz in der GKV & die Beitragsbemessungsgrenze
Bist du GKV-Mitglied, wird dein Beitrag für die Krankenversicherung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das gilt auch für andere Beiträge zur Sozialversicherung – dazu gehören neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe deines GKV-Beitrags legt der Gesetzgeber mit dem allgemeinen Beitragssatz fest – aktuell beträgt dieser 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Kinder bei 603,62 Euro. Die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. Dein Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet sich also prozentual und steigt mit deinem Einkommen. Ab einer gewissen Höhe stoppt die Beitragsbemessungsgrenze diesen Anstieg.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt in der gesetzlichen krankenversicherung, bis zu welchem Betrag dein Arbeitsentgelt für Beiträge in der Krankenkasse herangezogen wird. Der Teil deines Gehalts, der diese Grenze übersteigt, ist für deinen Beitrag also irrelevant.
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und sorgt dafür, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst bleiben.
In der folgenden Tabelle kannst du erkennen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2025 entwickelt hat.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze zahlen dennoch nur Beiträge, als ob ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten würde. Eine genaue Betrachtung unterschiedlicher Einkommensszenarien verdeutlicht, wie sich dies auf die monatlichen Beiträge auswirkt.
Infos für die alten und neuen Bundesländer
Seit 2025 gibt es keine regionalen Unterschiede mehr in allen Sozialversicherungszweigen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist also bundesweit einheitlich festgelegt, und dies schließt alle Bundesländer mit ein. Die Einheitlichkeit der BBG in der GKV erleichtert Versicherten in allen Bundesländern die Anwendung der Regelungen, da sie nicht von ihrem Wohnort abhängig ist.
Durch die Rentenangleichung ist di regionale Unterscheidung auch bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfallen.
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Ab einem bestimmten Gehalt kann man selber entscheiden ob man sich privat versichern möchte. Diese bestimmte Höhe des Einkommens definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenzebeziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Aber Vorsicht: Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln. Diese ist deutlich höher: Sie beträgt73.800 Euro. Wer somit also mehr als 6.150,00 Euro im Monat bezieht, darf in eine private Krankenkasse wechseln.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch in anderen Bereichen der Sozialversicherung, wie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Man darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechseln
Gründe: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Auf Basis dieser Entwicklung legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr neu fest. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Dies erfolgt im diesen Jahr anhand der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung.
Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die PKV
Die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht nur für gesetzlich Versicherte relevant, sondern wirken sich auch auf die private Krankenversicherung aus. Zum einen bestimmt sie die Höhe des Beitrags für den Basistarif.
Zum anderen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze auch der Höchstzuschuss deines Arbeitsgebers zu deinem PKV-Beitrag. Dein Arbeitgeber bezuschusst die Hälfte deines PKV-Beitrags abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze – bis zur maximalen Höhe von 471,32 Euro (2025).
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt, steigt auch der Arbeitgeberhöchstzuschuss für die private Krankenversicherung, also der maximale Betrag, mit dem sich dein Arbeitgeber an deinem PKV-Beitrag beteiligt. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber mehr von deinem Beitrag übernimmt, sollte der eigene PKV-Beitrag höher sein der Höchstbeitrag in der GKV.
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Die Beitragsmessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 66.150 Euro brutto pro Jahr oder monatlich bei 5.512,50 Euro.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich danach, wie sich die Löhne im Vorjahr entwickelt haben. Da die Löhne praktisch jährlich steigen, muss auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.
Es bedeutet, dass der Angestellte den Höchstbeitrag zu den Sozialversicherungen zahlt. Nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ebenfalls ansteigt, muss der Versicherte Kostenerhöhung in Kauf nehmen.
Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze existiert in Deutschland seit 1957.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.