Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV)
Wer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zu seiner Krankenversicherung. Wie hoch ist er und welche Besonderheiten gibt es?
Unternehmen haben viele Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter mit Incentives zu verwöhnen. Es gibt aber auch Leistungen deines Arbeitgebers, auf die du immer Anspruch hast. Dazu gehört der Arbeitgeberzuschuss.
Alles Wichtige zum Arbeitgeberzuschuss:
Der Arbeitgeberzuschuss hängt von der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ab
Auch dein Ehepartner und deine Kinder können von einem Zuschuss profitieren. Dafür müssen diese ebenso privat versichert sein und könnten theoretisch auch in der Familienversicherung der GKV versichert sein
Es gibt allerdings auch Bedingungen welche beim Zuschuss beachtet werden müssen. Unter anderem darfst du kein Krankentagegeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss beziehen.
Was ist der Arbeitgeberzuschuss?
Bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert, übernimmt dein Arbeitgeber mit diesem Zuschuss einen Teil deines PKV-Beitrags – und das steuerfrei. Vorausgesetzt, du hast einen Arbeitgeber, denn Selbstständige zahlen ihren Beitrag zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung allein. Gesetzlich Versicherte bekommen den sogenannten Arbeitgeberbeitrag.
Definition von Arbeitgeberzuschuss
Den Arbeitgeberzuschuss erhalten freiwillig gesetzlich und privat Versicherte als Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag steuerfrei vom Arbeitgeber.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschuss ist abhängig von der Höhe des PKV-Beitrags, orientiert sich an der GKV, ist höchstens 50% des Beitrags und betrifft nur tatsächlich geleistete Beiträge.
Wenn Arbeitnehmer folgende Leistungen beziehen, erhalten sie keinen Zuschuss zur PKV:
Krankentagegeld
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
Gesetzliche Regelungen:
Laut Gesetzgeber ist eine Beteiligung des Arbeitgebers zu den Beiträgen deiner Krankenversicherung vorgeschrieben, falls diese die Vorgaben gemäß § 257 Abs. 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V erfüllt.
Bei allen Gesetzlich Versicherten spricht man nicht mehr von dem Arbeitgeberzuschuss sondern von einem Arbeitgeberanteil (§ 249 SGB
V). Somit wird dir gesetzlich eine Beteiligung für dich selbst und deine Familienmitglieder
zugesichert. Dabei darf der PKV-Zuschuss deines Arbeitgebers nicht höher
ausfallen als bei einem vergleichbaren GKV-versicherten Arbeitnehmer.
Wichtig ist nun noch um diesen Zuschuss geltend zu
machen, dass du als PKV-Versicherter deinem Arbeitgeber einen
Nachweis vorlegst, bei welchem Versicherer du versichert bist.
Wann gibt es keinen Zuschuss?
Es gibt Phasen, in denen der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV zahlt.
Das ist dann der Fall, wenn du folgende Leistungen beziehst:
Krankentagegeld
Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist vor der Entbindung (Mutterschutz)
Elterngeld in der Elternzeit
In diesen Fällen zahlen Privatversicherte ihre Prämie selbst, können aber zum Beispiel über ihren Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Außerdem fällt bei privat Versicherten das Elterngeld in der Regel etwas höher aus als bei gesetzlich Versicherten.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Es gibt verschiedene Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben:
PKV-Beitrag: Die Höhe des Zuschusses ist wie in der GKV auch in der privaten Krankenversicherung abhängig von deinem Beitrag.
Orientiert an GKV: Er kann höchstens so hoch sein wie der Arbeitgeberbeitrag, den ein gesetzlich Versicherter bekommen würde.
Höchstens 50 %: Der Zuschuss darf nicht mehr als die Hälfte des Beitrags betragen, weil ansonsten Steuern fällig werden.
Ohne Selbstbehalt: Der Zuschuss betrifft nur tatsächlich geleistete Beiträge. Hast du einen Selbstbehalt vereinbart, gibt es dazu keinen Zuschuss.
Gut zu wissen:
Damit dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zahlt, musst du ihn darüber informieren, wie hoch dein PKV-Beitrag ist. Die entsprechende Bescheinigung bekommst du bei ottonova bequem bei deinem Concierge.
Falls Du neugierig bist, wie teuer eine PKV für Dich ist, nutze doch einfach unseren PKV-Rechner.
Private Zusatzversicherungen werden übrigens nicht bezuschusst, dafür beteiligt sich dein Arbeitgeber auch an deiner Pflegeversicherung.
Dein Zuschuss zum PKV-Beitrag
Der Arbeitgeberzuschuss hängt von der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ab, die regelmäßig steigt. Er beträgt in der PKV monatlich maximal 384,58 Euro. Vor fünf Jahren waren es noch rund 300 Euro.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt dieses Jahr bei 3,05 % für Versicherte mit Kindern. Dieser wird für die Berechnung des Zuschusses herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist genauso hoch wie in der Krankenversicherung. Der maximale Zuschuss deines Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung liegt bei 73,77 Euro im Monat.
Bist du mit deiner Familie in der PKV, bekommen auch deine Ehepartner und deine Kinder den Arbeitgeberzuschuss.
Voraussetzung: Deine Familie ist privat versichert und könnte theoretisch in der Familienversicherung der GKV versichert sein.
Höhe: Deine Familie bekommt nur dann einen Zuschuss, wenn der Höchstbetrag noch nicht von deinem eigenen Zuschuss ausgeschöpft ist.
Ausschluss: Sind deine Angehörigen gesetzlich versichert, gibt es keinen Zuschuss für sie.
FAQs zum Arbeitgeberzuschuss
Alle Angestellten in Deutschland, die entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Wer pflichtversichert ist, erhält einen Arbeitgeberbeitrag.
Der Arbeitnehmer beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten für die Renten-, Kranken- und die Pflegeversicherung.
Der Zuschuss des Arbeitgebers in der PKV ist maximal so hoch wie der Arbeitgeberanteil des Höchstbeitrags in der GKV. 2022 liegt dieser Betrag bei maximal 378,91 Euro.