Private Krankenversicherung u. Elternzeit

Den besten Versicherungsschutz für die eigene Gesundheit zu finden, erfordert Weitblick: Neben den Karrierewünschen ist auch die Familienplanung ein wichtiger Faktor für die richtige Entscheidung. Wir zeigen anhand von praktischen Beispielen, welchen Einfluss die Elternzeit auf den Beitrag der privaten Krankenversicherung hat.

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Das Wichtigste zur Krankenversicherung in der Elternzeit

Wie ist man in der Elternzeit versichert? Im Mutterschutz oder der Elternzeit ist man eigentlich weiterhin normal bei der Krankenkasse versichert. Jedoch können sich die Beiträge in dieser Zeit ändern. Dieser Artikel zeigt alles wissenswertes zur privaten Krankenversicherung und Elternzeit.

Wie sehen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung aus?

Wie sehen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung aus?

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Was sollte man zum Elterngeld in der privaten Krankenversicherung wissen?

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung (Lohnersatzleistung), welche grundsätzlich einen Teil des Einkommensausfalls während der Elternzeit auffangen soll und somit der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

Nach der Geburt des Kindes kann es für zwölf Monate beansprucht werden. Die Höhe des Geldes umfasst mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich. Innerhalb dieser Spanne liegt es bei etwa zwei Dritteln bis hundert Prozent des letzten Nettoeinkommens vor der Elternzeit. Grundsätzlich sind Regelungen zu der Elternzeit sowie -geld kompliziert und kommen Hand in Hand mit vielen Vorraussetzungen sowie Bedingungen.

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Wie sieht es mit Teilzeit und Elterngeld aus?

Arbeitet man in Teilzeit, kann seit dem 01.09.2021 nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich.

Wie sieht es bei Frühgeburten und Elterngeld aus?

Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin, erhalten beide Elternteile seit dem 01.09.2021 einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Ist das Kind acht Wochen zu früh, sind es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen bedeutet es sogar vier zusätzliche Monate Elterngeld.

Was passiert mit dem Gehalt in Mutterschutz und Elternzeit?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – beziehungsweise zwölf Wochen, wenn mehr als ein Kind auf einmal unterwegs ist – zahlt der Arbeitgeber der Mutter ihr Gehalt fort – abzüglich 13 € pro Kalendertag, die die Krankenkasse der Mutter erstattet. Ist die Mutter in der privaten Krankenversicherung versichert, erhält sie in dieser Zeit ebenfalls ihr Gehalt abzüglich der 13 €, die allerdings nicht erstattet werden. Dafür erhalten privatversicherte Mütter auf Antrag einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 €.

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Kann man seine ganze Familie privat krankenversichern?

Setzt man sich mit der privaten Krankenversicherung auseinander, begegnet einem früher oder später die Aussage: Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien. Abgesehen davon, dass es dabei ganz auf den Einzelfall ankommt, ist diese Aussage inzwischen verstaubt. Denn längst gibt es neben der typischen kinderreichen Familie, für die nur ein Elternteil den Unterhalt verdient, auch unzählige Familienkonstellationen, in denen eine private Krankenversicherung durchaus Sinn machen kann.

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Weitere interessante Artikel zum Thema private Krankenversicherung:

FAQ Elternzeit

  • Gesetzlich Versicherte müssen während der Elternzeit keine Beiträge zahlen und sind weiterhin gesetzlich versichert. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für Einnahmen die über das Elterngeld hinaus erzielt werden.
  • Privat Versicherte müssen während der Elternzeit weiterhin den Beitrag zahlen. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit in die GKV zu wechseln.

Die kommende Elternzeit sollte frühzeitig bei der Krankenkasse bekannt gegeben werden. Es besteht Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Die Elternzeit muss nicht auf einmal genommen werden und kann auch aufgeteilt werden.

In der GKV müssen die Beiträge nur gezahlt werden, wenn neben dem Elterngeld weitere Einnahmen erzielt werden - zum Beispiel wenn in Teilzeit gearbeitet wird.

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern bleibt die Versicherung beitragsfrei bestehen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt werden kann.

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