Familienversicherung: Wo ist die Einkommensgrenze?
Die Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenkassen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Kinder und Partner kostenlos mitversichern. Aber wo liegen die Einkommensgrenzen der Familienversicherung? Bis zu welchem Alter dürfen Kinder in der Familienversicherung bleiben?
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT
von unseren PKV-Experten
Familienversicherung: Welche Einkommensgrenzen gelten für Kinder und Partner:innen?
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist für Kinder und Partner/Partnerinnen gedacht, die wenig oder gar nichts verdienen. Sie soll also den Geldbeutel der Familien entlasten, damit am Ende des Geldes nicht zu viel Monat übrig ist .
Wie viel darf man verdienen, um noch familienversichert zu sein?
Kinder und Partner/Partnerinnen dürfen maximal 485 Euro im Monat verdienen. Die Einkommensgrenze der Familienversicherung ändert sich jedes Jahr, weil sie vom Durchschnittsgehalt der Deutschen abhängt und das Jahr für Jahr schwankt.
Minijobs und viele Studentenjobs sind meistens kein Problem, wenn Frau, Mann oder Kind in die Familienversicherung möchte. Denn es zählen die Einkünfte nach Abzug aller Ausgaben.
Das Gesamteinkommen setzt sich zwar hauptsächlich, aber nicht nur aus dem regelmäßigen Brutto-Gehalt zusammen. Neben dem Brutto-Gehalt gehören zum Gesamteinkommen:
- Weihnachtsgeld
- Abfindungen
- Zinserträge (z.B. aus Börsengewinnen , sofern der Sparerfreibetrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. für 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehegatten überschritten wird)
- Mieteinnahmen
- Renten (z.B. Waisenrente)
Wichtig: Es gelten die Einkünfte nach Abzug aller Ausgaben. Solltest du also eine Wohnung vermieten, kannst du zunächst alle Ausgaben wie etwa Handwerkerkosten abziehen. Nur was danach übrig bleibt, gilt als Einkommen.
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Von deinem Gehalt kannst du zudem den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abziehen. Sollten höhere Werbungskosten vorliegen, auch mehr.
Bezieht man den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gleich in die Einkommensberechnung ein, erhöht sich der Betrag auf 487,50 Euro pro Monat (485 Euro plus 1.230 Euro geteilt durch 12 Monate = 102,50 Euro).
Wer also wenig arbeitet, aber zum Beispiel eine Wohnung geerbt hat und regelmäßig Mieteinnahmen hat, rutscht recht schnell über die Einkommensgrenze der Familienversicherung. Auch eine Stundenerhöhung bei geringfügigem Verdienst kann rasch dazu führen, dass Mann, Frau oder Kind sich selbst versichern muss.
Bei Fragen zum Thema Einkommensgrenze bei der Familienvesicherung kannst du dich auch direkt an deine gesetzliche Krankenkasse wenden.
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Einkommensgrenze der Familienversicherung überschritten – und nun?
Wenn die Einkommensgrenze der Familienversicherung einmalig überschritten ist, ist das erst einmal kein Problem. Zumindest dann, wenn die höheren Einnahmen nicht vorhersehbar waren und es sich nicht um Dauereinkünfte handelt. Sonst würde eine kleine Unregelmäßigkeit dazu führen, ein womöglich jahrelang bestehendes Versicherungsverhältnis ändern zu müssen.
Toleriert werden Ausreißer, solange sie nicht länger als drei Monate andauern. Wer längerfristig mehr Einnahmen bezieht, muss sich selbst versichern.
Wie wirken sich schwankende Einnahmen von Selbstständigen auf die Einkommensgrenze aus?
Sagen wir, Susanne hat sich gerade als freischaffende Künstlerin selbstständig gemacht. Die Einnahmen schwanken stark: In manchen Monaten verdient sie kaum etwas, in anderen lässt ein Großauftrag die Kasse klingeln. Susanne ist bei ihrem Mann familienversichert und fragt sich nun, wie sie mit diesen Unregelmäßigkeiten umgehen soll.
Normalerweise funktioniert die Kalkulation über eine Schätzung des zu erwartenden Gesamteinkommens. Da Susanne keine Glaskugel zu Hause hat, ist diese Schätzung natürlich vage. Aber sobald sie schon ein paar Jahre im Geschäft ist, kann sie sich zumindest auf das Einkommen des letzten Jahres beziehen. Tatsächlich ist der Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres maßgeblich für die Krankenkassen. Ob die Einkommensgrenze der Familienversicherung überschritten werden, wird also jährlich und nicht monatlich beurteilt.
Nur flattert der leider immer recht spät ins Haus. Reiche ihn am besten sofort bei deiner Krankenkasse ein, wenn er dir vorliegt. Falls der Bescheid ein höheres Einkommen dokumentiert und du die Einkommensgrenzen reißt, musst du die Familienversicherung womöglich rückwirkend verlassen. Werde am besten selbst aktiv, sobald sich deine Situation ändert, da du sonst schlimmstenfalls Beiträge nachzahlen musst.
Kann das Kind auch familienversichert werden, wenn ein Partner / eine Partnerin in der PKV ist?
Nehmen wir an, die Fachverkäuferin Beate ist auf Teilzeit-Basis angestellt, ihr Mann Thomas ist Unternehmer und privat versichert. In dem Fall kann Beate das gemeinsamen Kind Paul nur unter bestimmten Bedingungen bei sich selbst familienversichern.
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind erfüllt, wenn
- Thomas nicht mehr als 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient (hier gilt das oben bereits erwähnte Gesamteinkommen inklusive potentieller Mieteinnahmen und Co.). Oder wenn:
- Beates Lohn höher als Thomas Einkommen ist.
In vielen Fällen wird es wohl so sein, dass der privat versicherte Partner oder die Partnerin ein höheres Einkommen erzielt als der gesetzlich Versicherte.
In diesem Fall greift die Familienversicherung der GKV für das Kind nicht. Das Kind muss dann entweder separat gesetzlich oder privat versichert werden.
Welche Voraussetzungen greifen für die Familienversicherung noch?
Das Einkommen ist nicht der einzige Faktor, der bestimmt, ob dein Kind oder Partner/Partnerin bei dir umsonst mitversichert sein kann. Die Person, die du mitversichern möchtest, muss außerdem in Deutschland wohnen und du musst für diese Person verantwortlich sein.
Das ist zum Beispiel bei folgenden Personen der Fall:
- Ehegatten
- Lebenspartner:innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- leibliche Kinder bis zum 23. Lebensjahr (sofern sie nicht arbeiten) oder bis zum 25. Lebensjahr (sofern sie sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr machen)
- Stiefkinder und Enkel (sofern sie nicht im selben Haushalt leben, muss der Hauptversicherte für den Großteil des Unterhalts verantwortlich sein, damit die Familienversicherung greift)
- behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können (ohne Altersgrenze)
Lebt dein Kind nicht mehr im selben Haushalt wie du, weil es zum Studieren in eine andere Stadt gezogen ist, kann es also trotzdem in der Familienversicherung bleiben. Zumindest solange das Studentengehalt mau ist und das Kind nicht übermäßig lange studiert.
Übrigens: Bei unverheirateten Paaren oder Alleinstehenden greift automatisch die Familienversicherung, wenn das Kind geboren wird. Leben Mann und Frau ohne Trauschein zusammen, kann einer der beiden dagegen nicht familienversichert werden. Eine Hochzeit wäre notwendig.
Unser Fazit:
Grundsätzlich ist es natürlich praktisch, das Kind schnell mal eben in die Familienversicherung aufzunehmen. Aber die Familienversicherung hat recht enge Einkommensgrenzen, die rasch überschritten werden können. Ist das der Fall, zum Beispiel weil die Selbstständigkeit nach einer mauen Anfangsphase auf einmal richtig gut läuft, steht eine eigene Versicherung an. Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl und können sich auf Wunsch auch privat versichern. Das gilt bereits ab der Existenzgründung!
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Jeannette Stowasser
Jeannette ist Online-Redakteurin für Gesundheit und schreibt seit 2011 Artikel, E-Books und Whitepaper zu den verschiedensten medizinischen Themen.
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Marie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.