Das Vorurteil über die private Krankenversicherung, Rentner würden sie sich im Alter nicht mehr leisten können, hält sich hartnäckig. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: für Rentner reduziert sich der Beitrag zur PKV im Alter und kann günstiger als der zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Hier sind zum Thema "PKV für Rentner" alle wichtigen Informationen.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
PKV für Rentner - kurzer Überblick:
PKV-Beiträge können im Lauf der Zeit ansteigen, aber nicht altersbedingt
Anpassungen der PKV-Beiträge sind über die letzten Jahre geringer als in der GKV (2012-2022: GKV +3,3%, PKV +2,6%)
Mit 60 Jahren entfällt der 10%ige gesetzliche Beitragszuschlag
Zuschüsse zur PKV über die Rentenversicherung sind im Alter möglich
Beitragsentlastung durch Selbstbeteiligung, Tarifwechsel, und Beitragsentlastungstarife möglich
Wird die private Krankenversicherung im Ruhestand teurer?
Wer in den Ruhestand oder die Rente geht, muss sich nicht darum sorgen, seine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen zu können. Die einmal gewählten Leistungen bleiben auch im Alter absolut identisch und der Beitrag reduziert sich sogar.
Die Beiträge zur PKV sind so kalkuliert, dass sie alle Gesundheitskosten, die eine Person verursacht, auffangen können. Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind aber gezwungen, aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, die Beiträge anzupassen.
Die Beiträge können im Laufe der Jahre also ansteigen, aber nicht deshalb, weil die versicherte Person älter wird. Außerdem muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass die Beiträge in der GKV stärker gestiegen sind, als in der PKV.
In der Zeit von 2012 bis 2022 kam es zu Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung um 3,3 Prozent, in der PKV nur um 2,6 Prozent. Die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung ist also nicht höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was ändert sich für Angestellte, Selbstständige und Beamte?
Die Änderungen für Rentner in der privaten Krankenversicherung hängen davon ab, welchen beruflichen Status diese während ihres Berufslebens innehatten.
Generell entfällt der Beitragsanteil für das Krankentagegeld im Rentenalter. Dieses ist für Rentner zwangsläufig überflüssig.
Unabhängig davon, ob die versicherte Person noch im Berufsleben steht oder schon als Pensionär oder Rentnerin lebt, mit dem 60. Lebensjahr fällt ein zusätzlicher Kostenfaktor weg: Der 10%-ige gesetzliche Beitragszuschlag entfällt für alle Privatversicherten.
Angestellte:
Bei angestellten Personen fällt mit Renteneintritt der Arbeitgeberzuschuss weg. Allerdings zahlt dann der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss. Weiter entlastet der Wegfall des Zuschlags von 10 Prozent und des Krankentagegeldes den Beitrag in der Rente.
Für Selbstständige fällt der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung in der Rente weg. Damit sinkt der Beitrag.
Ebenfalls beitragsmindernd wirkt es sich aus, wenn Selbstständige Mitglied eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers sind. In diesem Fall besteht der Anspruch auf einen Rentenzuschuss für die private Krankenversicherung.
Dieser Zuschuss mindert den Beitrag zur PKV gegenüber den Beiträgen während der Lebensarbeitszeit signifikant.
Beamte profitieren mit Eintritt in die Pension ebenfalls davon, dass es sinkende Beiträge im Alter gibt. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die Beihilfe für Pensionäre auf 70 Prozent steigt.
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung!
Tarife orientieren sich an Berufsgruppen: Tarife sind auf den Bedarf unterschiedlicher Berufsgruppen zugeschnitten.
Tarife individuell anpassbar: Der gewählte PKV-Tarif kann mit Zusatzbausteinen den eigenen Anforderungen und Wünschen angepasst werden.
Bevorzugte Behandlung: PKV-Versicherte profitieren von mondernsten Behandlungen und kürzeren Wartezeiten beim Arzt. ottonova bietet zudem einen Terminvereinbarungs-Service an, d.h. wir buchen und organisieren für dich deine Arzttermine.
Vertraglich festgelegte Leistungen: Leistungen werden im Alter nicht weggestrichen, wohingegen das bei der GKV der Fall sein kann. Bei ottonova gibt esaußerdem keine tariflichen Preis/Leistungsverzeichnisse, d.h. keine versteckten Leistungskürzungen im Behandlungsfall.
Im Ausland versichert: Viele PKVs bieten auch im Ausland Versicherungsschutz an. Auch mit ottonova bist du im Ausland bestens geschützt (u.a. unbegrenzter Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes).
Rentenversicherung und private Krankenversicherung: Was muss ich wissen?
Im deutschen Rentensystem besteht eine enge Verknüpfung zwischen der Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand bringt verschiedene Veränderungen mit sich, die auch die Krankenversicherung betreffen. Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, sind normalerweise automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Beiträge zur GKV werden dabei direkt von der Rente abgezogen.
Es gibt auch die Möglichkeit, als Rentner in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Dies setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus, wie beispielsweise ein festgelegtes Einkommen oder eine selbstständige Tätigkeit.
Mit dem Renteneintritt entfallen einige Kostenfaktoren für Privatversicherte. Für angestellte Personen bedeutet der Renteneintritt, dass der Arbeitgeberzuschuss wegfällt, jedoch gleicht der Rentenversicherungsträger dies durch einen eigenen Zuschuss aus.
Selbstständige profitieren von einer Beitragssenkung, da der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung in der Rente entfällt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner in der PKV jedoch selbst tragen, ohne einen Zuschuss von Rentenversicherungsträgern.
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV im Rentenalter sollte sorgfältig abgewogen werden, unter Berücksichtigung individueller Faktoren wie Gesundheitszustand, finanzieller Situation und persönlicher Präferenzen.
Zuschüsse bei privat versicherten Rentnern
In der PKV richten sich die Beiträge nach den versicherten Leistungen und sind unabhängig vom Einkommen. Die Altersrückstellungen spielen dabei eine wichtige Rolle, um einem altersbedingten Anstieg der Beiträge entgegenzuwirken.
Eine erfreuliche Tatsache ist, dass bei Anspruch auf eine gesetzliche Rente der Rentenversicherungsträger Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung leistet. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt auf Basis der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV (14,6%) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages (2019 eingeführt, durchschnittlich 0,9% in diesem Jahr). Die Prozentsätze beziehen sich dabei auf die gesetzlichen Rentenbezüge und ergeben einen Zuschusssatz von 7,75%. Allerdings ist der Beitragszuschuss auf höchstens die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Ein Zuschuss von mehr als 50% ist somit nicht möglich.
Zuschüsse müssen beantragt werden:
Zuschüsse werden ausschließlich für die Krankenversicherung gewährt und gelten nicht für die private oder soziale Pflegeversicherung. Die Inanspruchnahme der Zuschüsse erfolgt nicht automatisch; vielmehr ist eine separate Beantragung empfehlenswert, am besten im Zusammenhang mit der Einreichung des Rentenantrags.
Das heißt also: Personen mit privater Krankenversicherung haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Die Berechnung erfolgt zunächst auf ähnliche Weise wie bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Jedoch beträgt der Zuschuss höchstens die Hälfte der Versicherungsprämie.
Wie hoch ist Rentenzuschuss für die PKV?
Wer Mitglied der PKV ist, erhält einen Beitragszuschuss von 8,1 Prozent zur Rente. Die deutsche Rentenversicherung bietet Rentnern die Möglichkeit, diesen Zuschuss bei Renteneintritt zu beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Rentenversicherungsträger ist.
Der Beitragszuschuss basiert auf dem Rentenzahlbetrag der deutschen Rentenversicherung und auf dem Krankenversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 2022 beläuft sich der Beitragssatz auf 14,6 Prozent. Davon erhalten privat Versicherte 50 Prozent.
Dieser Beitrag wird ergänzt um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen auf den Beitragssatz in Höhe von 0,8 Prozent. Der Beitragszuschuss beläuft sich folglich auf 8,1 Prozent der Rentenzahlung. Der Zuschuss darf maximal 50 Prozent des Beitrages ausmachen und ist voll umfänglich steuerfrei.
Wichtig:
Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner und Rentnerinnen selbst bezahlen. Dafür gibt es seitens der Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss.
Im Gegensatz zur GKV werden die Beiträge nicht auf der Grundlage der Rente und weiterer Einkünfte, beispielsweise der Betriebsrente, ermittelt. Das Einkommen spielt für die Beiträge nur in Bezug auf den Zuschuss eine Rolle. In erster Linie begründet sich der Krankenversicherungsbeitrag auf den gewählten Leistungen im Krankenversicherungsschutz.
Ab wann bin ich in der Rente krankenversicherungspflichtig?
In Deutschland besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht für alle Bürger, unabhängig von ihrem Rentenstatus. Auch im Rentenalter müssen Sie weiterhin krankenversichert sein. Die Krankenversicherungspflicht setzt jedoch voraus, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Rentenbezug: In der Regel werden Rentnerinnen und Rentner über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Die Rentenversicherungsbeiträge werden dann automatisch von der Rente abgezogen.
Anspruch auf eine Rente: Krankenversicherungspflichtig sind Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Dazu gehören beispielsweise die Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente.
Alternative Krankenversicherungsmöglichkeiten: Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Rentnerinnen und Rentner auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein. Dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise ein bestimmtes Einkommen oder eine Selbständigkeit.
Mit Renteneintritt fallen sowohl Beiträge als auch Leistungen weg:
10 Prozent Zuschlag
Krankentagegeld
Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten
Bei Rentenbeginn wird zum Beispiel das Krankentagegeld überflüssig. Das Krankentagegeld kompensiert nämlich einen möglichen Verdienstausfall, wenn die Krankheitsdauer die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber übersteigt.
Der Wegfall des Krankentagegelds führt zu dem Effekt, dass zwangsläufig auch der Krankenversicherungsbeitrag für die PKV sinkt. Dies betrifft Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.
Die Beitragssenkung kann sehr deutlich ausfallen, da die Höhe des Krankentagegeldes vom Einkommen abhing. Ein hohes Einkommen bedeutete eine hohe Verdienstausfallabsicherung und damit eine hohe Prämie.
Eine Leistung, die bei Arbeitnehmern in der Rente entfällt, ist der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. Diese Leistung wird aber, wie bereits erläutert, durch den Beitragszuschuss der Rentenversicherung ausgeglichen.
Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Rentner?
Die Kosten der privaten Krankenversicherung in der Rente hängen davon ab, wie alt die versicherte Person bei Versicherungsbeginn war, welche Leistungen sie abgesichert haben möchte, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde und wie der Versicherer mit den Rückstellungen kalkulierte.
Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung errechnen sich grundsätzlich aus den gewählten Leistungen, einer möglichen Selbstbeteiligung und dem Eintrittsalter.
Möglich ist im Einzelfall auch noch ein Risikozuschlag, leidet die zu versichernde Person beispielsweise an einer chronischen Erkrankung.
Der Faktor Eintrittsalter ist dabei ein sehr wichtiger Faktor, was die Höhe des Beitrags anbelangt. Wer mit dem Gedanken spielt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte den Beitrag einmal mit dem tatsächlichen Alter und einmal mit beispielsweise fünf Jahre älter durchrechnen.
Diese Differenz macht deutlich, dass die Entscheidung lieber heute als morgen getroffen werden sollte.
Beispielrechnung PKV in der Rente:
Ausgangssituation mit monatliche Rente: 2400 €
Monatlicher PKV-Beitrag: 500 €
Beitragszuschuss von 8,1 %: -194,40*
Beitrag zur PKV in der Rente: 305,60 €
*Beitragszuschuss darf maximal die Hälfte des PKV-Beitrags betragen
Wie können die Beiträge im Alter in der PKV stabil gehalten werden?
Neben dem Zuschuss der Rentenversicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil zu halten. Durch Rückstellungen der Versicherung und eine zukunftssichere Verzinsung.
Die Beiträge zur PKV gliedern sich in zwei Teile:
Ein Teil wird dafür verwendet, die Kosten für laufende Heilbehandlungen zu erstatten.
Der andere Teil, durchaus entscheidend bei den Beiträgen für Rentner, sind die Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen).
Wie kann ich in der privaten Krankenversicherung als Rentner Kosten sparen?
Intern den Tarif wechseln: Wenn Du bereits seit langem bei einem privaten Versicherungsträger versichert bist, könnte ein interner Tarifwechsel eine attraktive Option sein, um von verbesserten Konditionen zu profitieren. Falls ein interner Tarifwechsel nicht in Frage kommt, könnte ein Wechsel in den Basis- oder Standardtarif der Privaten Krankenversicherung für Senioren interessant sein. Der Basis- oder Standardtarif entspricht weitgehend dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Erhöhung des Selbstbehalts: Eine alternative Möglichkeit zur Beitragssenkung in der privaten Krankenversicherung im Alter besteht darin, den Selbstbehalt zu erhöhen. Dies bedeutet, dass eine Teil der jährlichen anfallenden Behandlungskosten selbst übernommen wird oder den bisherigen Selbstbehalt weiter erhöhen zu lassen. Hole dazu am besten ein Angebot vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ein. Die Beitragseinsparungen übersteigen in der Regel die Kosten des Selbstbehalts.
Beitragsentlastungstarife der PKV – Vorsorge vor der Rente: Beitragsentlastungstarife bieten eine Möglichkeit, Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten oder sogar zu senken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tarife bereits vor Rentenbeginn abgeschlossen werden müssen, um von den Vorteilen zu profitieren.
Was sind Altersrückstellungen?
Mit Altersrückstellungen, einem Sparanteil im Beitrag, schließen private Krankenversicherungen die Lücke zwischen benötigtem Beitragsaufwand und tatsächlich gezahlten Beiträgen, ohne dass es zu Beitragsanpassungen oder einem Zuschlag aufgrund des Alters kommt.
Denn mit steigendem Alter erhöht sich auch die Zahl der Arztbesuche. Die intensivere medizinische Betreuung bedeutet für die Krankenversicherungen, unabhängig ob GKV oder PKV, einen höheren Aufwand. Die privaten Krankenversicherungen fangen diesen Aufwand durch die Alterungsrückstellungen auf. Die Altersrückstellungen werden verzinslich angesammelt.
Der Branchendurchschnitt bei der Renditekalkulation beträgt 2,5 Prozent jährlich. ottonova allerdings setzt die Verzinsung je nach Tarif mit 1,25 Prozent bzw. 1,75 Prozent pro Jahr deutlich niedriger an. Somit können Beitragserhöhungen besser aufgefangen werden.
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Welche Beitragsentlastungen gibt es für Rentner?
Im Alter gibt es verschiedene Mechanismen, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu entlasten. So kann zum Beispiel bei ottonova eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente für das Alter abgeschlossen werden, die den Beitrag in der Rente zusätzlich reduziert.
Es macht deshalb beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Sinn, sich zu überlegen, wie die Kosten für die Versicherungen im Ruhestand gesenkt und die Ausgaben bei Rentenbeginn optimiert werden könnten.
Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen
Lade dir hier unsere praktische Übersicht herunter um auf einen Blick zu sehen ab wann welche Untersuchungen für dich wichtig sind.
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Für Rentner ist die einfachste Variante für eine Senkung der Kosten zur privaten Krankenversicherung, die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Ob dies bei einer steigenden Zahl medizinischer Aktivitäten allerdings ratsam ist, bleibt fraglich. Eine andere Option für Rentner wäre es, in einen Tarif mit weniger Leistungen zu wechseln.
Hierbei wird aus dem Ein- oder Zwei-Bettzimmer im Krankenhaus dann ein Mehrbettzimmer. Sind die Zähne schon weitgehend ausgetauscht und erneuter Zahnersatz ist eher unwahrscheinlich, könnten die erstattungsfähigen Leistungen für Zahnersatz vermindert werden.
Vorsorge: Beitragssenkung schon im Voraus planen!
ottonova zählt zu den Anbietern, die es ihren Versicherungsnehmern ermöglicht, den monatlichen Versicherungsbeitrag wahlweise ab dem 64. oder dem 67. Lebensjahr zu senken. Die Bandbreite für die Beitragsminderung für die Versicherungsnehmer bewegt sich ab 100 Euro im Monat. Wie viel Mehrbeitrag dies im Monat bedeuten würde, lässt sich ganz schnell schon bei der Angebotsberechnung ermitteln.
Eine Option in der Rente ist der Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif. Die Versicherten erhalten damit die Möglichkeit, sich innerhalb des Tarifwerkes entsprechend ihrer Altersrente für eine günstigere Versicherung zu entscheiden.
Mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres der Versicherten sind die Gesellschaften dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über preiswertere Tarife zu informieren. Eine solche Option basiert zum Beispiel auf Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser Paragraf besagt, dass ein Versicherungsnehmer das Recht hat, in einen Tarif mit einem geringeren Beitrag zu wechseln.
Der Wechsel innerhalb einer Gesellschaft ist immer die klügere Variante gegenüber einem Versichererwechsel, da die angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben.
Gibt es Zuschläge zum Beitrag in der Rente und was fällt im Alter beim Beitrag weg?
Dass Krankenversicherungsbeiträge altersbedingt erhöht werden, analog zur Kfz-Versicherung, ist nicht der Fall. Grundlage sind immer das Eintrittsalter und die bereits beschriebenen weiteren Faktoren wie der Umfang der Leistungen. Ein altersbedingter Zuschlag ist ausgeschlossen.
Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass ein Versicherer nachträglich einen Zuschlag erhebt, wenn sich die Gesundheit der versicherten Person dramatisch verschlechtert und so die Höhe der Beiträge und die Beitragsbelastung steigt.
Was im Alter beim Beitrag zur PKV wegfällt, erwähnten wir bereits: Der Beitrag für das Krankentagegeld, der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag von 10 Prozent und bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberzuschuss.
HIER SCHREIBTottonova Sales Experten
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!