Krankentagegeld in der PKV: Wie lange bekommt man wie viel?

Das Krankentagegeld ist der Betrag, den du im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von deiner Krankentagegeldversicherung ausgezahlt bekommst. In diesem Ratgeber erfährst du, ab wann und für welchen Zeitraum dir im Krankheitsfall Krankentagegeld zusteht. Außerdem erklären wir dir den Unterschied zum Krankengeld.

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Inhalt des Ratgebers

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Krankentagegeld - kurzer Überblick:

  • Das Krankentagegeld sichert bei längerer Arbeitsunfähigkeit das Einkommen eines Erwerbstätigen ab.
  • Üblicherweise wird das Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit gezahlt.
  • Das Krankentagegeld wird so lange ausgezahlt bis du wieder arbeiten kannst.
  • Beamte benötigen keine Absicherung des Krankentagegeldes. Diese sind über ihren Dienstherren abgesichert.
  • Das Krankentagegeld ist steuerfrei.

Was ist das Krankentagegeld?

Ob komplizierter Armbruch oder Borreliose vom Zeckenbiss – vieles kann dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Bei Krankheit erhält ein Angestellter normalerweise sechs Wochen lang reguläre Lohnfortzahlungen.

Wenn du länger krank oder durch einen Unfall arbeitsunfähig bist, dann drohen Verdienstausfälle. Jetzt ist nicht mehr der Arbeitgeber in der Pflicht, sondern die Krankenversicherung.

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Welche Vorteile gibt es bei ottonova beim Krankentagegeld?

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Arbeitsunfähig

Definition:

Teilweise arbeitsunfähig

Definition:

Berufsunfähig

Definition:

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Grundsätzlich gibt es bei ottonova keine Leistungshöchstdauer für das Krankentagegeld im Krankheitsfall. Der Krankheitsfall endet jedoch mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung!

Brauche ich das Krankentagegeld wirklich?

Die Krankentagegeldversicherung sichert dich bei Arbeitsunfähigkeit ab.

Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift erst, wenn du voraussichtlich für immer oder über einen sehr langen Zeitraum (mindestens sechs Monate) zu mindestens 50 % berufsunfähig bist. Bei einem Knochenbruch oder einer längeren Krankheit ist es oft absehbar, dass du wieder in deinem Beruf arbeiten wirst.

Bis die Berufsunfähigkeit von der BU festgestellt und anerkannt wurde, vergehen häufig einige Monate. Diese Zeit gilt es finanziell zu überbrücken.

Krankentagegeld als privat Versicherter notwendig?

Als privat Versicherter hast du beim Krankentagegeld die Wahl. Das sollte dich jedoch nicht zum Sparen an falscher Stelle verleiten. Frage dich ehrlich: Habe ich so viele finanzielle Reserven, dass ich im Zweifelsfall mehrere Monate Verdienstausfall überbrücken kann? Nur wenn du hier mit gutem Gewissen ja sagen kannst und das Geld auch schmerzfrei dafür ausgeben möchtest, brauchst du keine Krankentagegeldversicherung. In allen anderen Fällen gehört sie zum Pflichtprogramm.

Wie lange erhalte ich Krankengeld und Krankentagegeld?

Die folgende Grafik zeigt, ab wann und für welchen Zeitraum du als Selbstständiger oder Arbeitnehmer Krankentagegeld bzw. Krankengeld erhältst. Dabei wird zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschieden.

Grafik Krankentagegeld

Unterschied Krankentagegeld und Krankengeld

Und was ist ein Krankenhaustagegeld?

Krankentagegeldversicherung bei ottonova

Grundvoraussetzung für eine Krankentagegeldversicherung ist eine abgeschlossene Krankenvollversicherung bei ottonova. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach deinem Einkommen beziehungsweise bei Selbstständigen nach Beruf und Anzahl der Mitarbeiter. In diesem Rahmen kannst du die Höhe selbst bestimmen, maximal sind es jedoch 300,-€ am Tag. Diese Summe wird erst nach der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt. In den meisten Fällen beträgt die Karenzzeit 42 Tage.

Als Karenzzeit bezeichnen wir einen Zeitraum, in dem trotz Arbeitsunfähigkeit kein Krankentagegeld gezahlt wird. Danach bekommst du es täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Bei einer Wiedereingliederung (teilweiser Arbeitsunfähigkeit) hast du maximal drei Monate lang Anspruch auf das Krankentagegeld. Das Krankentagegeld ist steuerfrei, wird also netto ausgezahlt.

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Die Krankentagegeldversicherung greift bei Arbeitsunfähigkeit in diesen Fällen:

Selbstständige Frauen mit KTS42 (Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) bekommen Krankentagegeld unabhängig davon, ob Arbeitsunfähigkeit besteht, gleich zu Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes ohne Karenzzeit.

In diesen Fällen kannst du kein Krankentagegeld beziehen:

Du benötigst auf jeden Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.

ottonova unterscheidet zwischen Krankentagegeld für Angestellte und für Selbstständige (hierzu zählen auch geschäftsführende Gesellschafter und Vorstände von Unternehmen).

Welche Vorteile hat die PKV gegenüber der GKV?

Was wenn mein Kind krank wird?

Hat man als Elternteil auch Anspruch auf Krankentagegeld wenn das eigene Kind erkrankt und Betreuung benötigt? Diese Frage ist pauschal nicht so einfach zu beantworten. Wenn beide Elternteile privat versichert sind, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld. Ist lediglich einer der beiden Partner in der PKV versichert und der andere in der GKV, so besteht der Anspruch auf Krankengeld für das Kind nur, wenn es dem gesetzlich versicherten Elternteil zugeordnet ist. Aber auch hier gibt es Wege für Privatversicherte: Wenn es sich bei ihnen um angestellte Arbeitnehmer handelt, haben diese das Recht nach § 616 BGB, aufgrund der Erkrankung des Kindes vorübergehend zu Hause zu bleiben und trotzdem den Lohn fortgezahlt werden.

Genaueres regelt normalerweise der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist von dieser Regelung nur befreit, wenn dies im Vertrag explizit ausgeschlossen ist.

Krankentagegeld für Angestellte

Angestellte können zwischen drei Tarifstufen wählen, die sich durch ihre Karenzzeit unterscheiden:

KTA steht hierbei für Krankentagegeld für Angestellte – die Zahl legt die Karenzzeit fest. Das KTA43 greift nach sechs Wochen, also in der Regel ab dem Zeitpunkt, ab dem Angestellte keine Lohnfortzahlungen mehr bekommen. Günstiger werden die Beiträge, wenn du eine längere Karenzzeit wählst und den Verdienstausfall in der Zwischenzeit selbst trägst. Erhöht sich dein Gehalt, kannst du beantragen, dass sich auch das Krankentagegeld entsprechend erhöht.

Krankentagegeld für Selbstständige

Für Selbstständige gibt es aktuell nur eine Tarifstufe mit einer Karenzzeit von 42 Tagen:

KTS42 (Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit).
Wir haben uns dazu entschieden, weil für diese Gruppe ein über 42 Tage hinausgehender Verdienstausfall oft nicht zu tragen ist.

Während des Mutterschutzes gilt die Karenzzeit nicht, du erhältst sofort einen Gehaltsersatz.

Welches Krankentagegeld soll ich wählen?

Die Höhe des Krankentagegelds sollte sich nach deinem persönlichen Bedarf richten. Berechne sorgfältig, wie viel Geld du monatlich für Fixkosten plus Lebensunterhalt benötigst. Mindestens deine Existenz sollte mit dem Krankentagegeld abgesichert sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal rund 100 € pro Tag. Diesen Wert solltest du für dein Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung nicht unterschreiten.

Eine längere Karenzzeit bietet sich an, wenn du über eigene Finanzreserven verfügst oder du mit deinem Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung vereinbart hast. So lässt sich auch der monatliche Beitrag senken.

Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll. Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es in Deutschland nur bei einem Lebensversicherer.

Krankentagegeld FAQ

Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen

Angestellte sowie Selbstständige und Freiberufliche profitieren von einer Krankentagegeldversicherung da im Krankheitsfall den Verdienstausfall überbrückt

Die Versicherung zahlt:

  • nach Ablauf der Karenzzeit
  • für die Dauer der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit oder bei Selbstständigen der gesetzlichen Mutterschutzzeiten
  • an jedem Tag der Woche

Wenn Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen ist:

bei Arbeitsunfähigkeit während eines Kuraufenthaltes oder einer Sanatoriumsbehandlung

für Rehabehandlungen die von der Rentenversicherung getragen werden

Die Versicherung zahlt nicht:

  • bei Berufsunfähigkeit
  • für Betriebsunterbrechungen
Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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