Kinderkrankengeld in PKV: Welche Regelungen sollte man kennen?
Dein Kind ist krank und du bist zu Hause? Wir erklären, ob du von deiner Krankenversicherung Kinderkrankengeld erhältst oder eine Lohnfortzahlung bekommst. Außerdem erfährst du, ob auch privatversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhaltsverzeichnis
Hast du das Gefühl, dass dein Kind ständig krank ist? Keine Sorge, acht bis zehn Infektionen pro Jahr sind bei Kindern völlig normal, denn das Immunsystem ist noch unerfahren. Aber was verbirgt sich hinter den Kinderkrankentagen? Und gilt das Kinderkrankengeld auch für Familien in der privaten Krankenversicherung?
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und welche Bedingungen gelten?
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist im fünften Sozialgesetzbuch verankert (SGB V). Sobald dein Kind erkrankt, greift das Kinderkrankengeld ab dem ersten Krankheitstag. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei 90 Prozent deines Nettolohns. Bei sehr gutem Verdienst greift allerdings eine Obergrenze: Mehr als 116,37 Euro pro Tag ist aktuell nicht drin. Pro Elternteil und Kind werden für das Jahr 2023 laut § 45 SGB V maximal 30 Kinderkrankentage angerechnet. Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes ist, dass auch die Kinder gesetzlich im Rahmen der Familienversicherung versichert sind.
SHARE
Sobald dein Kind erkrankt, greift das Kinderkrankengeld ab dem ersten Krankheitstag.
Haben Privatversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Nein, die private Krankenversicherung erstattet keine sogenannten "versicherungsfremden Leistungen". Eine Ausgleichszahlung für kranke Kinder zum Beispiel aus dem Krankentagegeldtarif ist deshalb nicht möglich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber ggf. für eine bestimmte Zahl an Tagen im Krankheitsfall des Kindes den Lohn fortzahlt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes besagt, dass der Arbeitgeber den Lohn für mindestens fünf Tage pro Jahr weiterzahlen muss, wenn das Kind jünger als 8 Jahre ist. Im Arbeitsvertrag kann aber natürlich ein längerer Zeitraum für eine solche Fortzahlung festgelegt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann es auch nur zahlen, weil sie Zuschüsse vom Bund bekommt. Also sind es die Steuerzahler, die am Ende für das Kinderkrankengeld aufkommen, nicht die Versicherten selbst. Die privaten Krankenversicherungen erhalten keine entsprechenden Zuschüsse und bieten das Kinderkrankengeld daher meist nicht an.
Aber wie es so schön heißt, gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Vereinzelt gibt es durchaus Krankentagegeldtarife, die Kinderkrankentagegeld als Leistungserweiterung vorsehen.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung von ottonova?
Exzellente Absicherung durch hervorragend bewertete Tarife
Maximale Zeitersparnis durch 100 % digitale Services
Wie ist das Kinderkrankengeld in der PKV geregelt?
Die wenigen privaten Krankenversicherungen, bei denen du Kinderkrankengeld beantragen kannst, haben ganz individuelle Regelungen. Manche orientieren sich an den gesetzlichen Kassen.
Mutter gesetzlich, Vater privat versichert: Wer zahlt, wenn das Kind krank ist?
Ob du Anspruch auf Kinderkrankengeld hast, kommt auf den Einzelfall an. Schauen wir uns zwei Beispiele an.
Frisörin Sabine ist gesetzlich versichert, genauso wie ihr Sohn Leo. Vater Florian ist selbstständiger Schreiner, verdient rund 60.000 € und hat sich für die Leistungen einer privaten Krankenversicherung entschieden. Da das Kind gesetzlich versichert ist, erhält Sabine Kinderkrankengeld von der Kasse, wenn sie es zu Hause betreut.
Allerdings sieht das Szenario oft anders aus: Wenn ein Elternteil privat versichert ist, ist es häufig auch das Kind, da die beitragsfreie Familienmitversicherung nicht möglich ist. Und schließlich möchten Papa und Mama auch die besten Leistungen für ihren Nachwuchs. Wie sieht es dann mit Kinderkrankengeld aus – bekommen Privatversicherte Leistungen für die Betreuung ihres kranken Kindes?
Kind privat versichert, Mutter gesetzlich: Was passiert bei einer Krankschreibung?
Nehmen wir an, Vater Fritz ist Rechtsanwalt und schon seit 10 Jahren in der PKV. Seine Frau Stefanie ist angestellte Sachbearbeiterin und in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Haben sich die beiden nun entschieden, ihre Tochter Paula privat zu versichern, zahlt die GKV kein Kinderkrankengeld.
Allerdings bekommt Stefanie in diesem Fall eventuell von anderer Stelle Unterstützung. Unter Umständen greift ihr der Arbeitgeber unter die Arme.
die Eltern von der Arbeit freigestellt sind, um sich um das kranke Kind zu kümmern, aber keine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers erhalten.
das Kind unter 12 Jahre alt ist (bei hilfebedürftigen Behinderten gibt es keine Grenze).
im Haushalt keine Großeltern oder sonstige Angehörige leben, die das kranke Kind versorgen könnten.
der Arzt die Betreuung für erforderlich hält und ein entsprechendes Attest ausgestellt hat.
das Kind außerhalb der Ferienzeit erkrankt.
Das 1 x 1 für Familien
Welches System ist das Richtige für dich und deine Familie. In diesem kostenfreien Ebook erfährst du alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Gibt es eine Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?
Wenn das Kind krank ist, hängt die Lohnfortzahlung meist davon ab, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Beim Verdienstausfall ist es weniger entscheidend, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Angestellte
Grundsätzlich haben angestellte Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen, Anspruch auf Freistellung. Die Regelung gilt für Kinder unter 12 Jahren und für maximal 10 Arbeitstage pro Jahr. Bei mehreren Kindern sind es 25 Tage. Wenn du in diesem Zeitraum zu Hause bleibst, um dein Kind zu pflegen, bekommst du weiterhin dein Gehalt. Die Lohnfortzahlung bekommst du für die Pflege deines Kindes unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Schließlich ist dein Arbeitgeber dafür zuständig.
Es gibt allerdings einen Haken: In manchen Arbeitsverträgen ist dieses Ideal-Szenario ausgeschlossen. Dann steht so etwas im Vertrag wie: „Die Zahlung des Arbeitsentgelts erfolgt nur für tatsächlich geleistete Arbeit.“ Klingt erstmal nett, meint aber, dass du keinen Cent von deinem Arbeitgeber siehst, wenn du statt zu arbeiten dein krankes Kind betreust. Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Fall Kinderkrankengeld von der Kasse.
Dein Arbeitgeber könnte die Lohnfortzahlung übrigens auch nach eigenem Ermessen gestalten. So könnte er sie beispielsweise auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Auch ob du Anspruch auf unbezahlte Freistellung hast, ist individuell geregelt. Rede am besten mit deinem Arbeitgeber oder schau am besten nach, was in deinem Vertrag steht.
Da Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, gibt es natürlich auch niemanden, der im Krankheitsfall Lohn zahlen könnte. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld für ihr Kind von der gesetzlichen Krankenkasse.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen und Anforderungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld als selbstständiger Elternteil zu kennen. Die Regelungen können je nach Krankenkasse und individueller Versicherungssituation variieren. Informiere dich daher rechtzeitig und gründlich über die spezifischen Bedingungen, um im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung effektiv nutzen zu können.
Für Bundesbeamt*innen und Richter*innen des Bundes existieren spezifische Regelungen bezüglich des Sonderurlaubs bei der Betreuung eines erkrankten Kindes. In den meisten Fällen können Beamte maximal vier Tage Sonderurlaub für die Betreuung des Kindes nehmen. Ähnliches gilt für viele Landesbeamt*innen, jedoch können diese Bestimmungen je nach Bundesland variieren. Schau am besten in die Verordnung, die in deinem Bundesland gilt. Im Zweifelsfalls empfiehlt es sich, bei der Personalstelle nachzufragen.
Der Sonderurlaub bietet dir als Beamter oder Beamtin die Gelegenheit, dein erkranktes Kind angemessen zu versorgen, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Dies ermöglicht dir, dich in dieser Zeit voll und ganz auf die Gesundheit und Genesung deines Kindes zu konzentrieren.
Zusammenfassung: Wer zahlt, wenn das Kind privat versichert und krank ist?
Die ganzen Regelungen sind etwas kompliziert. Fassen wir also kurz zusammen, mit welcher Unterstützung du rechnen kannst.
Privat Versicherte bekommen für die Betreuung ihres kranken Kindes Geld, wenn:
ein Elternteil angestellt ist und der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vorsieht.
die PKV Kinderkrankentagegeld vorsieht (was aber meistens nicht der Fall ist).
ein Elternteil verbeamtet ist und staatliche Bezüge erhält.
Sonderregelung Corona-Pandemie (nicht mehr gültig): Kita oder Schule aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind und das Kind zu Hause betreut werden muss (ob krank oder gesund spielt hier keine Rolle).
Ein krankes Kind ist für die meisten Eltern eine Herausforderung. Schließlich müssen sie unter Umständen auch noch ihren Job und den Haushalt auf die Reihe kriegen. Eine gute Gelegenheit, sich in Gelassenheit zu üben und sein Zeitmanagement zu verbessern.
FAQs zum Kinderkrankengeld
Jeder Elternteil, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat im Jahr 2023 die Möglichkeit, bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind zu erhalten, sofern das Kind ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Wenn mehrere Kinder im Haushalt leben, kann der gesamte Anspruch auf Kinderkrankengeld insgesamt bis zu 65 Tage betragen.
Wenn das Kind erkrankt ist und du deshalb als Elternteil nicht arbeiten kannst, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden. Zusätzlich wird ein ärztliches Attest benötigt, das die Krankheit des Kindes bestätigt.
Kinder profitieren generell von den vielfältigen Leistungen einer privaten Krankenversicherung, da diese oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung bieten kann. Die PKV-Tarife für Kinder sind in der Regel besonders kostengünstig, da hier keine Altersrückstellungen berücksichtigt werden.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.