Entgeltfortzahlung: Was ist das?

Die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung sichert dein Einkommen, wenn du als Angestellter krank wirst. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Entgeltfortzahlung Im Krankheitsfall hast du als Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung

Definition Entgeltfortzahlung

Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, musst du nicht um deine Existenz fürchten. Im Krankheitsfall hast du als Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung und bekommst von deinem Arbeitgeber auch weiterhin Gehalt. 

Selbst wenn du bis zu sechs Wochen lang arbeitsunfähig sein solltest, bist du damit abgesichert. Danach bekommst du als gesetzlich Versicherter ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld. In der PKV kannst du den Zeitpunkt und die Höhe des Krankentagegelds selbst bestimmen.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Als Angestellter bist du auf dein Gehalt angewiesen, um Miete, Krankenversicherung und Co. zahlen zu können. Deshalb hast du bei Krankheit immer ein Recht auf Entgeltfortzahlung. Das gilt auch für Beschäftigte mit einem Teilzeitvertrag, für Minijobber und Werkstudenten.

Übrigens:

Selbstständige und Freiberufler haben keinen Arbeitgeber und müssen ihren Verdienstausfall selbst ausgleichen. Bei längerer Krankheit kannst du dich als Selbstständiger jedoch privat absichern.

Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung

Der Tag, an dem dein Arzt dir bescheinigt hat, dass du arbeitsunfähig bist, bestimmt den Beginn deiner Lohnfortzahlung. Damit dein Arbeitgeber dir weiterhin deinen Lohn zahlt, ist es wichtig, dass du ihm deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig meldest. Wann genau „rechtzeitig“ ist, wird im Arbeitsvertrag eines jeden Arbeitnehmers festgeschrieben.

Außerdem gibt es die folgenden Voraussetzungen:

Wie lange leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung?

Bis zu 42 Kalendertage lang überweist dein Arbeitgeber dir am Monatsende wie gewohnt dein Gehalt. Doch was passiert, falls du auch nach dieser Zeit immer noch nicht gesund bist

GKV:

Als gesetzlich Versicherter bekommst du ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld: Das bedeutet, deine Krankenkasse zahlt 70 bis maximal 90 % deines Nettoeinkommens. Was viele nicht wissen: Von deinem Krankengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung ganz normal abgezogen, damit du weiterhin in die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlst.

PKV:

In der privaten Krankenversicherung kannst du wählen, ob du nach 42 Tagen ein Krankentagegeld von deiner Versicherung beziehen möchtest. Du bestimmst, wie hoch der Betrag sein soll und ob du das Krankentagegeld vielleicht sogar erst später benötigst.

Selbstständige:

Auch als Selbstständiger hast du nach längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld.


Das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung

Warum du darauf nicht verzichten solltest


Schon wieder krank? Wichtig zu wissen

Manchmal kommt einfach alles zusammen – erkrankst du während deiner Arbeitsunfähigkeit an einer zweiten Erkrankung oder brichst du dir während deiner Zeit zu Hause etwas, verlängert sich die Zeit der Entgeltfortzahlung nicht.

Das gilt auch, wenn du mehrmals hintereinander wegen der gleichen Erkrankung ausfällst. Dein Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung besteht erst wieder, wenn:

Gehst du aber nach sechs Wochen wieder arbeiten und bist kurze Zeit später wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, beginnt dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von vorne.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

Weitere Artikel