Die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung sichert dein Einkommen, wenn du als Angestellter krank wirst. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.
Aktualisiert am 22. April 2026
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Was ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Wenn du als Arbeitnehmer krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, musst du nicht um deine Existenz fürchten. Im Krankheitsfall hast du als Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung und bekommst von deinem Arbeitgeber auch weiterhin Gehalt.
Selbst wenn du bis zu sechs Wochen lang arbeitsunfähig sein solltest, bist du damit abgesichert. Danach bekommen gesetzlich Versicherte ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld. In der PKV kannst du den Zeitpunkt und die Höhe des Krankentagegelds selbst bestimmen.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Als Angestellter bist du auf dein Gehalt angewiesen, um Miete, Krankenversicherung und Co. zahlen zu können. Deshalb hast du bei Krankheit immer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt auch für Beschäftigte mit einem Teilzeitvertrag, für Minijobber und Werkstudenten. Auch Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange ihr Vertrag während der Krankheitsphase fortbesteht.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Personen ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Diese Gruppen müssen ihre Einkommensausfälle bei Krankheit selbst tragen oder sich durch private Absicherungsoptionen schützen.
Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung
Der Tag, an dem dein Arzt oder deine Ärztin dir bescheinigt hat, dass du arbeitsunfähig bist, bestimmt den Beginn deiner Lohnfortzahlung. Damit dein Arbeitgeber dir weiterhin deinen Lohn zahlt, ist es wichtig, dass du ihm deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig meldest. Wann genau „rechtzeitig“ ist, wird im Arbeitsvertrag eines jeden Arbeitnehmers festgeschrieben.
Außerdem gibt es die folgenden Voraussetzungen:
Dauer der Tätigkeit: Du übst den Job seit mindestens vier Wochen ununterbrochen aus.
Unverschuldet: Deine Krankheit darf nicht selbst verursacht sein, etwa durch Alkohol am Steuer.
Arbeitsunfähig: Die Erkrankung muss dich davon abhalten, deine Arbeitsleistung zu erbringen.
Wie lange leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung?
Bis zu 42 Kalendertage lang überweist dein Arbeitgeber dir am Monatsende wie gewohnt dein Gehalt. Doch was passiert, falls du auch nach dieser Zeit immer noch nicht gesund bist.
Krankengeld in der GKV:
Als gesetzlich Versicherter bekommst du ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld: Das bedeutet, deine Krankenkasse zahlt 70% von deinem Brutto-, maximal 90% von deinem Nettoeinkommen.
Was viele nicht wissen: Von deinem Krankengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, damit du weiterhin in die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlst. Für die gesetzliche Krankenversicherung selbst werden keine Beiträge abgezogen.
Krankentagegeld in der PKV:
In der privaten Krankenversicherung kannst du wählen, ob du nach 42 Tagen ein Krankentagegeld von deiner Versicherung beziehen möchtest. Du bestimmst, wie hoch der Betrag sein soll und ob du das Krankentagegeld vielleicht sogar erst später benötigst.
Das Wichtigste rund um das Krankentagegeld in der PKV:
versicherbar bis zur Höhe des früheren Nettoeinkommens
freiwillige Beiträge können in die Rentenversicherung eingezahlt werden
für die Arbeitslosenversicherung ist kein Beitrag erforderlich
Beiträge für PKV und Pflege sind vom Versicherten selbst zu zahlen
Selbstständige
Auch als Selbstständiger hast du nach längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV), sofern du diese Leistung mitversichert hast.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in der Regel 100% des Bruttogehalts. Dabei werden neben dem Grundgehalt auch Zulagen, Boni und sonstige Sonderzahlungen berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung auf maximal sechs Wochen begrenzt ist. Im Anschluss greift gegebenenfalls das Krankengeldsystem.
Das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Erfolgt eine Reha-Maßnahme, besteht für die Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
2. Erkrankung des Kindes
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht hier nur in Ausnahmefällen. Meist wird dieser im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen. In diesem Fall greift das Kinderkrankengeld gemäß §45 SGB V.
Voraussetzungen: Das Kind ist unter 12 Jahre alt, ein ärztliches Attest liegt vor und keine weitere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen.
3. Feiertage
Fällt die Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, das reguläre Entgelt weiterzuzahlen.
Entgeltfortzahlung: Was bei Folge- und Zweiterkrankung gilt
Manchmal kommt einfach alles zusammen – erkrankst du während deiner Arbeitsunfähigkeit an einer zweiten Erkrankung oder brichst du dir während deiner Zeit zu Hause etwas, verlängert sich die Zeit der Entgeltfortzahlung nicht.
Das gilt auch, wenn du mehrmals hintereinander infolge der gleichen Erkrankung ausfällst. Dein Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung besteht erst wieder, wenn:
du vor der erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate am Stück wieder gearbeitet hast, oder
seit dem Beginn deiner ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens zwölf Monate vergangen sind.
Gehst du aber nach sechs Wochen wieder arbeiten und bist kurze Zeit später wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, beginnt dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von vorne.
FAQs zu Entgeltfortzahung
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, die Entgeltfortzahlungsfrist zu verkürzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. In solchen Situationen kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungspflicht vor Ablauf der regulären sechs Wochen beenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies im Einzelfall rechtlich geprüft werden sollte.
Ja, durch selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit, die ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses sowie nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungsdauer.
Es gibt heute keinen inhaltlichen Unterschied mehr zwischen Lohnfortzahlung und Entgeltfortzahlung. Beide Begriffe beschreiben die Pflicht des Arbeitgebers, das Gehalt im Krankheitsfall weiterzuzahlen. Heute werden beide Begriffe meist als Synonym verwendet.
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