Freiwillig gesetzlich versichert - was bedeutet das?
Wer verbeamtet oder selbstständig ist, studiert und über 30 ist oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gut verdient, ist versicherungsfrei und kann zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Wer nicht in die PKV wechselt, ist dann freiwillig in der GKV versichert. Doch wie funktioniert die freiwillige Krankenversicherung, wie teuer ist sie und für wen ist die PKV besser geeignet?
Inhalt des Ratgebers
Freiwillige Krankenversicherung im Überblick:
Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Studierende über 30 und gutverdienende Angestellte können sich zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Sie können also entweder in die PKV wechseln bzw. bleiben oder sich freiwillig in der GKV versichern.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird abhängig vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Diese liegt bei einem Jahreseinkommen von 59.850 Euro.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte, die nicht angestellt sind, werden die Beiträge nicht nur anhand des Einkommens, sondern anhand der gesamten Einkünfte berechnet.
Wollen freiwillig Versicherte umfassendere Leistungen für ihre Gesundheit, können sie entweder eine private Zusatzversicherung abschließen oder zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Für freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte kann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung aufgrund niedrigerer Beiträge lohnen.
Die private Krankenversicherung von ottonova bietet umfassende Leistungen zu einem günstigen monatlichen Beitrag. Informiere dich jetzt zu unseren Tarifen oder lass dich von unseren Experten beraten!
Was bedeutet freiwillig gesetzlich krankenversichert?
In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass alle eine Krankenversicherung haben müssen. Die meisten Menschen sind versicherungspflichtig, das heißt sie sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Doch einige sind versicherungsfrei und können auch frei zwischen privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Wer versicherungsfrei ist, kann also entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder in der Krankenkasse bleiben und sich dort freiwillig versichern.
Viele, die Versicherungsfreiheit haben, entscheiden sich für die PKV wegen vieler Vorteile wie besserer Leistungen und geringerer Kosten. Doch niemand muss die GKV verlassen, denn für einige lohnt sich die GKV:
bei einer großen Familie mit vielen Kindern
mit schweren Vorerkrankungen
bei einem stark schwankenden Einkommen
bei einem Alter weit über 40 bei Eintritt der Versicherungsfreiheit
Die freiwillige Versicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit jemand freiwillig versichert sein kann: Um sich freiwillig zu versichern muss die Versicherungspflicht entfallen und die Person Versicherungsfreiheit haben.
Dies gilt zum Beispiel für selbstständige oder verbeamtete Personen oder Menschen mit angestellter Beschäftigung und einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Privat oder gesetzlich:
Welche Krankenversicherung lohnt sich für dich?
Mache jetzt den schnellen, unverbindlichen Test und finde heraus, welche Absicherung für dich am sinnvollsten ist.
Versicherungsfreiheit: Wer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?
Wie bereits erwähnt, können sich nicht alle freiwillig versichern, für eine freiwillige Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Freiwillig in der Krankenkasse versichern kann sich wer:
nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist
vor Beginn der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, hat die Wahl bei der Krankenversicherung und kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Wer nicht in die PKV wechselt und in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, für den setzt sich Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort.
Diese Personen können in die freiwillige Krankenversicherung:
Rentner, die nicht pflichtversichert sind, weil Vorversicherungszeiten fehlen
Kinder und Jugendliche, die nicht in der Familienversicherung gesetzlich versichert sind (z.B. ein Elternteil privat versichert)
Nicht erwerbstätige oder gering verdienende Personen (z.B. Hausfrauen/Hausmänner) (dies gilt nicht für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder II empfangen)
Personen, deren kostenfreie Familienversicherung endet
Du bist freiwillig gesetzlich versichert und kannst in die PKV wechseln?
Lass dich von unseren Experten zu deinen Tarifoptionen und deinem monatlichem Einsparpotenzial mit einer privaten Krankenversicherung beraten.
Deine Checkliste zum PKV-Wechsel
Lade dir unverbindlich deinen kostenlosen Wechsel-Guide für die private Krankenversicherung herunter und erfahre alles, was du zum PKV-Wechsel wissen musst.
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?
Wie viel zahlen freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung? Beim Thema Beiträge unterscheiden sich Pflichtversicherung, freiwillige Krankenversicherung und private Krankenversicherung.
Die Höhe des Beitragssatzes ist sowohl bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig Versicherten gleich. Der Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet und setzt sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz plus Beitrag zur Pflegeversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zusammen:
allg. Beitragssatz: 14,6 %; ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld): 14,0 Prozent
Pflegeversicherung: 3,4 % vom Einkommen für Pflegepflichtversicherung, die immer mit dabei ist; Kinderlose über 23 Jahre zahlen mit 4,0 % einiges mehr, Eltern mit 2 oder mehr Kindern zahlen weniger (3,15 % mit 2 Kindern; 2,90 % mit 3 Kindern; 2,65 % mit 4 Kindern; 2,40 % mit 5 und mehr Kindern)
Zusatzbeitrag: durchschnittlich 1,60 %; legt aber jede GKV selbst fest
Die genauen Kosten hängen also vom individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab. Kinder und Familienangehörige mit niedrigem Einkommen können kostenlos in der Familienversicherung versichert werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen nur die Hälfte des Beitrags selbst, denn sie bekommen einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Seit 2019 auch zum Zusatzbeitrag.
Selbstständige, Beamte (in den meisten Bundesländern ohne pauschale Beihilfe) und nicht erwerbstätige Personen müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst ganz zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren.
Unterschiede zur Pflichtversicherung der Krankenkasse kann es allerdings bei der Beitragsberechnung geben: bei freiwillig gesetzlich Versicherten, die nicht angestellt sind, werden alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen, nicht nur Einkommen.
Zu den Einnahmen zählen alle 7 Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) wie etwa:
Einkommen
Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Forst- oder Landwirtschaft
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens, sondern abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen berechnet. Kinder und Familienangehörige zahlen jeweils eigene Beiträge.
SHARE
So funktioniert der Wechsel von der GKV in die PKV bei freiwillig gesetzlich Versicherten
Lohnt sich für dich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?
Sichere dir mit ottonova Top-Leistungen zu einem günstigeren Beitrag. Jetzt monatlichen Beitrag berechnen!
Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze?
Es werden Beiträge nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2023 bei einem Bruttoeinkommen von 59.850 € im Jahr (4.987,50 € monatlich). Alle, die darüber verdienen zahlen automatisch den Höchstbeitrag von 977,55 € (mit einem Kind oder unter 23 Jahre) oder 1.007,48 € (ohne Kind und über 23 Jahre).
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Für die Berechnung des Mindestbeitrags wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1.131,67 € herangezogen und beträgt deshalb 215,02 € für unter 23-Jährige oder mit einem Kind. Für über 23-Jährige und ohne Kind ist der Beitrag bei 221,81 €. Jeweils bei einem Zusatzbeitrag von 1,6 %. Auch wer darunter verdient, zahlt mindestens so viel als hätte er dieses fiktive Gehalt.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag?
Der Höchstbeitrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die bei 59.850 Euro liegt. Somit zahlen alle, die ein Gehalt ab der BBG haben, den Höchstbeitrag von 698,25 Euro (ohne Krankengeld) bzw. 728,18 Euro (mit Krankengeld) plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag.
Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,60 Prozent und zzgl. der Pflegeversicherung von 4,0 Prozent beträgt der Höchstbeitrag 977,55 Euro (ohne Krankengeld) und 1007,48 Euro (mit Krankengeld).
Personengruppe (über 23, kinderlos)
Beitragssatz
Anspruch auf Krankengeld
Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag und Pflege) pro Monat
Angestellte mit Einkommen über JAEG
14,6 % + 1,6 %
ja
1.007,48 €
(Hälfte zahlt Arbeitgeber)
Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte
14,0 % + 1,6 %
nein
977,55 €
Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte
14,6 % + 1,6 %
ja
1.007,48 €
Wann beginnt und endet die freiwillige Krankenversicherung?
Die freiwillige Versicherung beginnt mit Ende der Versicherungspflicht. Diese tritt ein, wenn du dich zum Beispiel selbstständig machst oder verbeamtet wirst bzw. bei Studenten, wenn sie 30 werden.
Zuvor pflichtversicherte Angestellte werden informiert, wenn ihre Pflichtversicherung endet. Diese tritt ein:
Bei Gehaltserhöhung vor dem Jahreswechsel, wenn Gehalt im neuen Jahr weiterhin Versicherungspflichtgrenze überschreitet
Bei Arbeitgeberwechsel und neuem Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze meldet mit Beginn des neuen Jobs der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der GKV an und kann ihn darauf und auf einen möglichen Wechsel in die PKV hinweisen
Die bisherige gesetzliche Pflichtversicherung wird als freiwillige Versicherung automatisch fortgesetzt. Wer nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchte, muss nach Hinweis von der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen den Austritt erklären und innerhalb von 2 Monaten eine private Krankenversicherung nachweisen. Später kann der Wechsel zur PKV mit 2-monatiger Frist jederzeit erfolgen.
Die freiwillige Versicherung endet:
wenn sie schriftliche gekündigt wird
mit einem Wechsel in die PKV nach Kündigung
die Versicherungspflicht wieder eintritt
mit einem Wechsel in die Familienversicherung
Die Krankenversicherung kann allgemein nur durch den Nachweis einer anschließenden Versicherung beendet werden, da der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleiben muss.
Was müssen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse beachten?
Bei Selbstständigen wird das Einkommen geschätzt. Grundlage dafür ist der letzte Einkommenssteuerbescheid oder das selbst geschätzte Einkommen direkt nach Beginn der Selbstständigkeit.
Haben sie innerhalb des Jahres Einbußen von mehr als 25 Prozent, können Freiberufler und Selbstständige ihre Kasse bitten, ihren Beitrag neu zu berechnen (Dies kann zum Beispiel durch den Vorauszahlungsbescheid bewiesen werden.)
Sollten die Einnahmen die Schätzung unterschreiten, können zu viel gezahlte Kassenbeiträge zurückgefordert werden. Andersherum kann aber auch zu Nachzahlungen kommen.
Die Frist beträgt drei Jahre um den Einkommensbescheid einzureichen. Geschieht dies nicht, verlangt die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbeitrag.
Lohn sich für dich eine PKV für Selbstständige?
Sei dein eigener Chef – nicht nur im Beruf, sondern auch bei deiner Gesundheit. ottonova ist die digitale Krankenversicherung mit großem Sparpotential, wir machen dir das Leben einfach.
Wie können freiwillig Versicherte ihre Leistungen verbessern?
Freiwillig Krankenversicherte haben mit der Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln mehr Spielraum ihre Versicherungsleistungen zu verbessern.
Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Da sich der Zusatzbeitrag von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet, können freiwillig Versicherte hier sparen. Doch auch die Leistungen unterscheiden sich, denn 5 Prozent des Leistungskatalogs der GKV sind Zusatzleistungen wie etwa Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur.
Private Zusatzversicherung abschließen: Eine Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder sichert ihnen zusätzliche Gesundheitsleistungen zum Beispiel bei Zahnersatz oder im Krankenhaus.
In die private Krankenversicherung wechseln: Wer die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sichert sich mit einem Wechsel in die PKV in vielen Fällen Vorteile in Bezug auf umfassendere Leistungen und geringere Kosten.
Kannst du als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln? Unser Entscheidungsbaum hilft dir:
SHARE
Kannst du von der freiwilligen gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
ottonova für Angestellte
Versicherung ohne lästigen Papierkram und die beste medizinische Versorgung. Gibt’s nicht? Doch bei ottonova – der Krankenversicherung für’s mobile Zeitalter: digital, schnell und mit großem Sparpotential.
Bei Versicherungsfreiheit kann man entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet ist dort dann entsprechend freiwillig gesetzlich versichert.
Versicherungsfreiheit haben bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamten und Studenten, sowie auch Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Bei Versicherungsfreiheit kann dann zwischen der PKV und der GKV gewählt werden.
Die Höhe des Beitragssatzes ist bei Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten gleich. Der monatliche Beitrag ist abhängig vom Einkommen und berechnet sich aus dem Beitragssatz (allg. Beitragssatz: 14,6 Prozent) plus dem Beitrag zur Pflegeversicherung (kinderlos: 3,4 Prozent; mit Kindern: 3,05 Prozent) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse, den jede GKV selbst festlegt (durchschnittlich 1,60Prozent).
Weitere interessante Artikel zum Thema Versicherungen