Wer verbeamtet oder selbstständig ist, studiert und über 30 ist oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gut verdient, ist nicht versicherungspflichtig bzw. versicherungsfrei. Wer nicht in die PKV wechselt, ist dann freiwillig in der GKV versichert. Doch wie funktioniert die freiwillige Krankenversicherung, wie teuer ist sie und für wen ist die PKV besser geeignet?
Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Studierende über 30 und gutverdienende Angestellte mit einem Einkommen über 77.400 Euro können sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Sie können also entweder in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird abhängig vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Diese liegt liegt in 2026 bei 69.750 Euro.
Wollen freiwillig Versicherte umfassendere Leistungen für ihre Gesundheit, können sie entweder eine private Zusatzversicherung abschließen oder zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass alle eine Krankenversicherung haben müssen. Die meisten Menschen sind versicherungspflichtig, das heißt sie sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Doch einige sind versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig und können entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder in der Krankenkasse bleiben und sich dort freiwillig versichern.
Die freiwillige Versicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Die wichtigste Voraussetzung, um sich freiwillig gesetzlich versichern zu können, ist die sogenannte Versicherungsfreiheit. Diese tritt ein, wenn eine vorherige Versicherungspflicht endet. Das betrifft zum Beispiel:
Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Wesentlicher Basisschutz
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet eine wesentliche Abdeckung durch einen einheitlichen Katalog, der alle wesentlichen medizinischen Behandlungen abdeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, unabhängig von seinem individuellen Gesundheitszustand oder seinem Einkommen, Zugang zu medizinischer Versorgung hat.
Kostenlose Familienversicherung
Ein großer Vorteil der GKV ist die Möglichkeit der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen, sofern sie kein eigenes Einkommen haben. Dies kann besonders für Familien mit mehreren Kindern oder einem nicht berufstätigen Partner attraktiv sein, da keine zusätzlichen Beiträge für diese Personen anfallen.
Unabhängig vom Gesundheitszustand
Hohe Gesundheitskosten einzelner Versicherter werden durch die Beitragszahlungen aller gedeckt. Die Jungen und Gesunden kommen für die Alten und Kranken auf. Die gesetzliche Krankenversicherung kann so auch zwar Personen mit hohem Krankheitsrisiko aufnehmen und eine medizinische Versorgung bieten, andererseits führt dieses Prinzip durch den demografischen Wandel immer mehr auch zu Finanzierungsschwierigkeiten. Die Beiträge werden unabhängig vom Gesundheitszustand erhoben.
Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Auf dem Aufbau der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich auch Nachteile und Herausforderungen, die insbesondere für Gutverdiener oder Beamte ins Gewicht fallen können.
Einkommensabhängige Beiträge
Einer der größten Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung ist die einkommensabhängige Beitragserhebung. Für Gutverdiener kann dies bedeuten, dass sie deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als in der privaten Krankenversicherung, ohne dafür unbedingt mehr oder bessere Leistungen zu erhalten. Die Beiträge steigen proportional zum Einkommen bis zu einer Maximalgrenze, was die GKV besonders für Besserverdiener weniger attraktiv macht, die den Höchstbeitrag zahlen.
Begrenzte Leistungsauswahl und Zuzahlungen
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur ein standardisiertes Leistungspaket an. Individuelle Wünsche oder spezielle Zusatzleistungen sind in der Regel nicht abgedeckt. Zudem können Zuzahlungen für bestimmte Behandlungen und Medikamente anfallen, die GKV-Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen müssen.
Weniger Flexibilität
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten an das gesetzlich vorgegebene Leistungspaket gebunden. Es gibt weniger Spielraum, um den Versicherungsschutz an die eigenen Bedürfnisse anzupassen als in der privaten Krankenversicherung, wo Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell gestalten können, um spezifische Bedürfnisse abzudecken. Um mehr umfangreichere Leistungen zu bekommen, müssen gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen abschließen.
Begrenzte Möglichkeiten bei der Altersvorsorge
Während die private Krankenversicherung Optionen bietet, die eigenen Beiträge möglichst stabil zu halten oder sogar zu reduzieren, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine solche Möglichkeit. Gerade im Hinblick auf die Prognose, dass die GKV-Beiträge zukünftig enorm steigen könnten, stellt die private Krankenversicherung eine echte Alternative dar, die sich auch im Alter finanziell lohnen kann.
Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung und einzuhaltender Fristen
Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung 2026
Woraus setzt sich der GKV-Beitrag zusammen?
Die Höhe des Beitragssatzes ist sowohl bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig Versicherten gleich. Der Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet und setzt sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz plus Beitrag zur Pflegeversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zusammen:
Pflegeversicherung: 3,6 % vom Einkommen für Pflegepflichtversicherung, die alle gesetzliche Krankenversicherten zahlen; Kinderlose über 23 Jahre zahlen mit 4,2 % einiges mehr, Eltern mit 2 oder mehr Kindern zahlen weniger (3,35 % mit 2 Kindern; 3,10 % mit 3 Kindern; 2,85 % mit 4 Kindern; 2,60 % mit 5 und mehr Kindern)
Zusatzbeitrag: durchschnittlich 2,90 %; legt aber jede GKV selbst fest
Wer zahlt wie viel?
Die genauen Kosten hängen also vom individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab. Kinder und Familienangehörige mit niedrigem Einkommen können kostenlos in der Familienversicherung versichert werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen nur die Hälfte des Beitrags selbst, denn sie bekommen einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Seit 2019 auch zum Zusatzbeitrag. Anders bei der Pflegeversicherung: Hier übernimmt der Arbeitgeber fix 1,7 Prozent.
Selbstständige, Beamte (in den meisten Bundesländern ohne pauschale Beihilfe) und nicht erwerbstätige Personen müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst ganz zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren.
Welche Einkünfte werden zur Berechnung herangezogen?
Unterschiede zur Pflichtversicherung der Krankenkasse kann es allerdings bei der Beitragsberechnung geben: Im Gegensatz zu den Pflichtversicherten werden bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen.
Zu den Einnahmen zählen alle 7 Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) wie etwa:
Einkommen
Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Forst- oder Landwirtschaft
Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, die mit einer einmaligen Auszahlung endet, wird 1/120 der Gesamtsumme jeden Monat über einen Zeitraum von zehn Jahren als monatliche Einnahme veranschlagt.
Bei Ehegatten (sofern Partner PKV-versichert) wird auch das hälftige Einkommen vom Ehepartner (bis max. hälftige BBG) zur Beitragsrechnung herangezogen.
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV
Die GKV-Beiträge werden nur anhand des tatsächlichen Einkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2026 bei69.750 € im Jahr (5.812,50 € monatlich). Alle, die darüber verdienen zahlen automatisch den Höchstbeitrag von 1.141,09 € (mit einem Kind oder unter 23 Jahre) oder 1.261,31 € (ohne Kind und über 23 Jahre) bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Für die Berechnung des Mindestbeitrags wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 € pro Monat herangezogen und beträgt deshalb 270,26 € für unter 23-Jährige oder mit einem Kind. Für über 23-Jährige und ohne Kind ist der Beitrag bei 278,17 €. Jeweils bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent. Auch wer darunter verdient, zahlt mindestens so viel als hätte er dieses fiktive Einkommen.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag?
Der Höchstbeitrag orientiert sich an derBeitragsbemessungsgrenze (BBG), die bei 69.750 € liegt.
Somit zahlen alle, die ein Gehalt ab der BBG haben, bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent und zzgl. der Pflegeversicherung von 4,0 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren 1.041,09 € (Selbstständige ohne Krankengeld) und 1.074,16 Euro (mit Krankengeld).
Wann ist man freiwillig gesetzlich versichert?
Die freiwillige Versicherung beginnt mit Ende der Versicherungspflicht. Diese tritt ein, wenn du dich zum Beispiel selbstständig machst oder verbeamtet wirst bzw. bei Studenten, wenn sie 30 werden.
Was gilt für Angestellte beim Übergang?
Zuvor pflichtversicherte Angestellte werden informiert, wenn ihre Pflichtversicherung endet. Diese tritt ein:
Bei Gehaltserhöhung vor dem Jahreswechsel, wenn Gehalt im neuen Jahr weiterhin Versicherungspflichtgrenze überschreitet
Bei Arbeitgeberwechsel und neuem Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze meldet mit Beginn des neuen Jobs der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der GKV an und kann ihn darauf und auf einen möglichen Wechsel in die PKV hinweisen
Fristen für den Wechsel in die PKV beachten
Die bisherige gesetzliche Pflichtversicherung wird als freiwillige Versicherung automatisch fortgesetzt. Wer nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchte, muss nach Hinweis von der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen den Austritt erklären und innerhalb von 2 Monaten eine private Krankenversicherung nachweisen. Später kann der Wechsel zur PKV mit 2-monatiger Frist jederzeit erfolgen.
Die Krankenversicherung kann allgemein nur durch den Nachweis einer anschließenden Versicherung beendet werden, da der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleiben muss.
Wer kann sich ohne vorherige gesetzliche Versicherung freiwillig versichern?
Für einige Personen gelten aber Ausnahmen bei der Vorversicherungszeit. Einige können sich auch ohne vorherige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern:
Ausländische Arbeitnehmer, die zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)/Versicherungspflichtgrenze
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die aus Ausland zurückkehren und nach zwei Monaten nach Rückkehr ein Gehalt über der JAEG beziehen.
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit nach Ende der Dienstzeit
Personen, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei sind, z.B. vormals PKV-versicherte Studenten
Optionen für freiwillig gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkasse wechseln
Da sich der Zusatzbeitrag von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet, können freiwillig Versicherte hier sparen. Doch auch die Leistungen unterscheiden sich, denn 5 Prozent des Leistungskatalogs der gesetzlichen krankenversicherung sind Zusatzleistungen wie etwa Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur.
Private Zusatzversicherung abschließen
Eine Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder sichert ihnen zusätzliche Gesundheitsleistungen zum Beispiel bei Zahnersatz oder im Krankenhaus.
In die private Krankenversicherung wechseln
Wer die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sichert sich mit einem Wechsel in die PKV in vielen Fällen Vorteile in Bezug auf umfassendere Leistungen und geringere Kosten.
Die folgende Infografik veranschaulicht den Wechselprozess in die PKV.
FAQs zum Thema freiwillig gesetzlich versichert
Gesetzlich versichert bist du automatisch, wenn dein Einkommen als Angestellte/r unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Freiwillig versichert bedeutet, dass du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hast, obwohl du aufgrund deines Einkommens oder Berufsstatus auch die Möglichkeit hättest, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Welche Krankenversicherung die richtige für dich ist, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Die private Krankenversicherung bietet mehr Auswahl bei Fachärzten und dadurch schnellere Arzttermine, sowie eine flexiblere Auswahl an Tarifen und möglicherweise umfangreichere Leistungen. Die freiwillige gesetzliche Versicherung bietet einheitliche Leistungen und die Möglichkeit Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Die PKV kann gerade bei höherem Einkommen Sparpotential und mehr Flexibilität bieten. Vergleiche die Optionen sorgfältig, um die beste Entscheidung für deine Situation zu treffen und lass dich fachlich beraten.
Ein Kind muss immer dann freiwillig gesetzlich versichert werden, wenn der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung entfällt und kein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt. Dies geschieht in der Praxis meist in einem der folgenden drei Szenarien:
Überschreiten der Einkommensgrenze: Das Kind erzielt ein eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen (z. B. durch Zinsen, Mieten oder einen gut bezahlten Nebenjob), das die gesetzliche Grenze ( in 2026 ist dies 565 € und bei einem Minijob 603 €) für die Familienversicherung übersteigt.
Ausschluss durch privat versicherte Eltern: Wenn ein Elternteil privat (PKV) und der andere gesetzlich (GKV) versichert ist, entfällt die Familienversicherung für das Kind, sofern der PKV-Elternteil:
mit dem GKV-Elternteil verheiratet oder verpartnert ist,
ein höheres Einkommen als der GKV-Partner hat und
mit seinem Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Dass die freiwillige Versicherung oft kostenintensiver ist, liegt an der unterschiedlichen Berechnungsgrundlage und der Beitragszahlung:
Erweiterte Einkommensbasis: Während bei Pflichtversicherten (Angestellten) meist nur der Bruttolohn für die Beitragsberechnung herangezogen wird, gilt bei freiwillig Versicherten das Prinzip der „gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Das bedeutet: Es werden auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie private Renten voll beitragspflichtig angerechnet.
Voller Beitragssatz: Während sich Angestellte die Kosten für die Krankenversicherung mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssen freiwillig versicherte Selbstständige den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) plus den Zusatzbeitrag allein tragen.
Mindestbeiträge: Für freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige) gibt es eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen sehr gering ist, muss ein Beitrag gezahlt werden, der auf einem fiktiven Mindesteinkommen basiert.
Nein, ein Wechsel „auf Knopfdruck“ ist leider nicht möglich. Da du bereits Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bist, geht es hierbei primär um deinen Versicherungsstatus. Um von der freiwilligen Versicherung zurück in die Pflichtversicherung zu kommen, muss ein konkreter gesetzlicher Grund vorliegen.
Die häufigsten Wege zurück sind:
Aufnahme einer Anstellung: Wenn du einen Job als Angestellter annimmst, bei dem dein Gehalt über der Minijob-Grenze, aber unter der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt, wirst du automatisch wieder pflichtversichert.
Bezug von Arbeitslosengeld: Wenn du dich arbeitslos meldest und Anspruch auf ALG Ihast, tritt in der Regel wieder die Versicherungspflicht ein.
Ende der Selbstständigkeit: Gibst du deine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit auf und nimmst eine angestellte Beschäftigung auf, mit der dein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, endet dein Status als freiwilliges Mitglied.
Bezug von Rente: warst du in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 9/10 dieser Zeit in der gesetzlichen Versicherung versichert, wirst du als Rentner wieder versicherungspflichtig in der KVdR (Krankenversicherung der Renter)
HIER SCHREIBTottonova Sales Experten
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!
Du kannst uns dein Anliegen aber auch einfach hierlassen. Wir melden uns sofort, wenn wir wieder da sind!
Formular erfolgreich abgeschickt!
Entschuldigung, es ist ein Problem aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.
Vielen Dank!
Deine E-Mail-Adresse wurde erfolgreich bestätigt.
Vielen Dank!
Dein Termin wurde erfolgreich bestätigt.
Deine Terminreservierung ist leider abgelaufen
Möchtest du einen neuen Termin ausmachen?
Thank you
You have successfully confirmed
your email address.
Erfolgreich abgemeldet!
Du hast dich erfolgreich von unserem Newsletter abgemeldet.
Einwilligungserklärung
Mit der Eingabe deiner Daten erklärst du dich damit einverstanden, dass wir dich per Telefon, SMS und E-Mail kontaktieren dürfen. Gut zu wissen:
Wir verwenden deine Daten ausschließlich zu Beratungs- und Informationszwecken über Krankenversicherungsprodukte von ottonova.
Du kannst der Kontaktaufnahme jederzeit widersprechen. Am besten per Mail an support@ottonova.de.
Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Wir sind bald für dich da.
Du hast dir bereits einen Termin bei uns gebucht. Wir werden uns am nachfolgenden Datum/Uhrzeit bei dir melden. Bis bald!
Super, vielen Dank.
Bitte überprüfe dein E-Mail-Postfach um deinen Termin
am
um
zu bestätigen.
Bitte überprüfe dein E-Mail Postfach, um deine E-Mail-Adresse zu bestätigen.
Wir benötigen deine Zustimmung, um dieses YouTube Video zeigen zu können
Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht offengelegt werden, nicht geladen werden. Der Website-Betreiber muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt zur Liste der verwendeten Technologien hinzuzufügen.
Barrierefreiheit bei ottonova
Wir bei ottonova bemühen uns, unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Bitte verwende barrierefreiheit@ottonova.de daher ausschließlich für Anregungen und Hinweise zur Barrierefreiheit auf der Website.
Du bist bereits bei ottonova versichert und hast ein anderes Anliegen? Melde dich bitte in der Web-App an und nimm dort Kontakt auf.
Bitte teile sensible Daten wie Gesundheitsinformationen nur in deinem gesicherten Bereich innerhalb der App oder Web-App.
Falls du noch nicht bei uns versichert bist und Fragen zu unseren Versicherungsprodukten hast, schreibe uns gerne im Chat oder eine E-Mail.