Corona-Zuschlag für das Jahr 2022:
Von 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wird in der privaten Krankenversicherung es einen coronabedingten befristeten Zuschlag zu den Beiträgen der Pflegeversicherung geben. Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, sich am Pflegerettungschirm durch diesen Mehrbeitrag zu beteiligen.
Trotz dieses Zuschlags sind die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung aber für die allermeisten privat Versicherten günstiger als für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte ohne Beihilfeanspruch zahlen 2022 durchschnittlich 77 Euro im Monat, Beihilfeberechtigte nur 51 Euro.
Im Vergleich: In der Gesetzlichen sind es bis zu 148 Euro für Versicherte mit Kindern und 160 Euro für kinderlose Versicherte.