Beitragsanpassung für das Jahr 2023:
Ab dem 01. Januar 2023 wird es in der Pflegepflichtversicherung eine Beitragsanpassung für Angestellte und Selbständige geben und die Beiträge damit teurer. Das liegt an den Gesundheitsreformen der letzten Bundesregierung.
Trotz dieser Beitragsanpassung sind die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung aber für die allermeisten privat Versicherten günstiger als die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte.
- Privatversicherte Angestellte und Selbstständige zahlen 2023 durchschnittlich 104 Euro.*
- In der Gesetzlichen zahlen diese ab 2023 zum jetzigen Stand bis zu 170 Euro, wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro pro Monat) verdienen.**
Allerdings kann es auch in der SPV noch zu einer Erhöhung des Beitragssatzes kommen, was den Beitrag zur Gesetzlichen noch weiter steigen ließe und den Abstand zur Pflegepflichtversicherung noch weiter vergrößern würde.
*Der individuelle Beitrag kann davon abweichen.
**Kinderlos, über 23 Jahre