Was ist eigentlich der Zusatzbeitrag?

Während Versicherte in der PKV einen individuellen Beitrag zahlen, sind die Beitragssätze in allen Krankenkassen gleich. Einziger Unterschied: der Zusatzbeitrag. 2023 soll er von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent steigen. Wir zeigen dir, warum es ihn gibt und wie er sich entwickelt hat.

Wie hoch ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse?

Die Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen einen gewissen Prozentsatz von ihrem Einkommen monatlich an die Kasse. Das Einkommen bestimmt also die Beitragshöhe.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Diesen zahlen zum Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von ihrem Arbeitsentgelt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrag für ihre Angestellten.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent. Diesen zahlen etwa Selbstständige ohne Krankengeld. Wollen Sie ein Krankengeld, zahlen auch sie 14,6 Prozent. Selbstständige tragen die Kosten zur Krankenkasse übrigens vollständig selbst. Der Mindestbeitrag liegt bei 153,53 Euro bzw. 160,11 € Anspruch auf mit Krankengeld (Stand 2022).

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angewandt. Ist diese Gehaltsgrenze erreicht zahlen die Versicherten den Höchstbeitrag (auch auf die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenkasse) und die Beiträge steigen nicht mehr mit steigendem Gehalt. Diese Grenze liegt 2023 bei 59.850Euro im Jahr.

Bis zu 233 Euro Mehr-Kosten kommen 2023 auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse zu, um die defizitären Kassenfinanzen auszugleichen.

Warum gibt es den Zusatzbeitrag?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 2015 dazu berechtigt Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Dieser wird anhand der Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kassen berechnet. Er dient einerseits dazu den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern, und hat andererseits auch die Funktion mögliche finanzielle Engpässe auszugleichen.

Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt von ihren Einnahmen ab, also davon wie deine Krankenkasse finanziell aufgestellt ist und wie hoch ihr Finanzbedarf ist. Entstehen ihr Defizite, weil die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ausreichen, muss sie ihren Zusatzbeitrag anheben.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Mit der Einführung des Zusatzbeitrags hat der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz von 5,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Verzichtet eine Krankenkasse darauf, den Zusatzbeitrag zu erheben, zahlst du theoretisch den reinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Praktisch erheben aber alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser liegt  2023 bei 1,6 Prozent liegen. Gesetzlich Versicherte zahlen in Deutschland dann also einen durchschnittliche GKV-Beiträge von 16,2 Prozent.

Der Zusatzbeitrag kann von jeder Kasse individuell festgelegt werden und ist nach oben nicht begrenzt. Allerdings müssen sich die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen.

Zusatzbeitrag

Wie entwickelt sich der Zusatzbeitragssatz?

Die Höhe des Zusatzbeitrags bei den einzelnen Krankenkassen ändert sich regelmäßig. 2018 lag er bei durchschnittlich 1,0 Prozent, ein Jahr später bei 0,9 Prozent und 2020 lag er bei 1,1 Prozent. 2021 stieg der Zusatzbeitrag wieder und lag bei 1,3 Prozent, genau wie im Jahr 2022.Im Jahr 2022 haben 19 Kassen den Zusatzbeitrag erhöht. Wie viele es 2023 werden wird sich noch zeigen.

2023 drohen Kostensteigerungen für alle gesetzlich Versicherten

Die Coronapandemie und vergangene Gesundhetsreformen haben das finanzielle Defizit der Krankenkassen noch vergrößert. Die gesetzlich Versicherten sollen dies nun mit höheren Beiträgen ausgleichen. Ab 2023 soll der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent steigen und bei 1,6 Prozent liegen.

Damit zahlen gesetzlich Versicherte im Durchschnitt 16,2 Prozent ihres Gehalts and die gesetzlichen Krankenkassen. So viel wie noch nie zuvor.

Entwicklung des Zusatzbeitrags (2017-2023):

Entwicklung Zusatzbeitrag in Prozent

Allerdings ist das nur ein Durchschnittswert – der Zusatzbeitrag kann bei einigen Krankenkassen höher oder niedriger ausfallen.

Aufgrund des hohen finanziellen Defizits der gesetzlichen Krankenkassen ist zu erwarten, dass der Zusatzbeitrag auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

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Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung: Beispiele aus der Praxis

Du willst wissen, welchen Zusatzbeitrag die Krankenkassen erheben, wer den niedrigsten und wer den höchsten Zusatzbeitrag hat? Hier ein Auszug der bekanntesten Krankenkassen findest du in dieser Liste:

Mehr Informationen zu weiteren Krankenkassen und ihren aktuellen Zusatzbeiträgen und Beitragserhöhungen erhältst du beim Krankenkassenspitzenverband.

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Wie viel lässt sich beim Zusatzbeitrag sparen?

Der Prozentsatz des Zusatzbeitrags mag zunächst einmal nicht allzu hoch klingen, die Höhe des Zusatzbeitragssatz wirkt sich aber auf die monatlichen Ausgaben der Versicherten aus. Im folgenden Beispiel zeigt sich die Auswirkung des Zusatzbeitrags*:

Krankenkasse 1 (0,69 %)

Krankenkasse 2 (1,3 %)

Krankenkasse 3 (1,6 %)

637,08 €

662,50 €

675 €

*Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 50.000 € (ohne Pflegeversicherung).

Achtung: Wie viel du aber tatsächlich beim Kassen-Wechsel sparst, hängt auch von deinem persönlichen Steuersatz ab. Denn Die Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?

Als Angestellter oder Angestellte teilst du dir deinen allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mit deinem Arbeitgeber. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Das ist allerdings erst seit 2019 so. Davor mussten Arbeitnehmer und Arbeitnerhmerinnen den Zusatzbeitrag alleine tragen. Menschen, die Rente bekommen, teilen ihn sich mit der Krankenversicherung der Rentner. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag zur Krankenkasse selbst.

Ausnahmen bestehen unter anderem für:

Was kannst du bei einer Beitragserhöhung tun?

Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, war sie in der Vergangenheit verpflichtet, dich einen Monat bevor der neue Zusatzbeitrag fällig wird darüber zu informieren. In diesem Jahr ist dies allerdings nicht mehr der Fall. Du wirst also keinen Brief deiner GKV bekommen, in dem sie die Beitragserhöhung ankündigt. Ein Hinweis beispielsweise auf der Webseite der Kasse über die Erhöhung reicht aus. Damit will das Bundesministerium für Gesundheit Kosten einsparen.

Sobald die Kasse ihre Beiträge erhöht und damit deiner Ausgaben steigen, darfst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Dies musst du spätestens bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue Zusatzbeitrag fällig wird. Gültig wird Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats (ausgeschlossen davon sind nur freiwillig Versicherte mit Wahltarif für Krankengeld). Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt bei einer Beitragserhöhung.



Dir ist der Zusatzbeitrag zu hoch?

So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht in der GKV!

Informiere dich also unbedingt selbst darüber, ob es zum 01. Januar 2023 eine Beitragserhöhung in deiner Krankenkasse gibt. Vielleicht ist es bei immer weiter steigenden GKV-Beiträgen auch an der Zeit für dich zu überlegen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung das Richtige für dich wäre.

Wie wechselst du die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Wechsel deiner Krankenkasse ist ganz einfach:

  1. Bei neuer GKV anmelden (Abmeldung bei alter GKV nicht notwendig)
  2. Neue Krankenkasse kümmert sich um Kündigung der alten GKV
  3. Bei Arbeitnehmern: Neue Kasse schickt Bestätigung über die Versicherung an deinen Arbeitgeber

Was solltest du beim Kassen-Wechsel beachten?

Nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags, auch freiwillige Zusatzleistungen und Services sind wichtig für die Wahl deiner GKV. Denn 5 Prozent der Leistungen sind freiwillige Zusatzleitungen wie etwa die professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeleistungen.

Auch das Bonusprogramm der Kasse und die Erreichbarkeit des Kundenservice sowie die Qualität ihrer App beispielsweise kann dir Aufschluss darüber geben, ob du wechseln solltest.

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ottonova Magazin Autor
HIER SCHREIBT Serkan Sahanoglu

Serkan ist seit 13 Jahren PKV-Experte und hat als Versicherungsfachmann mehr als 100 Verträge vermittelt. Bei ottonova ist er Sales Agent und hat die richtigen Antworten auf Fragen von Kunden und alle, die es werden wollen, parat.

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