Definition GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat am 1. April 2007 in Kraft. Die wohl größte Neuerung war die Einführung einer Versicherungspflicht in Deutschland und die Schaffung eines Gesundheitsfonds für die GKV. Ziel war es, die steigenden Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stoppen und den Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen zu stärken.
Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der besten weltweit. Doch Qualität hat ihren Preis. Deshalb gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Gesundheitsreformen, um den steigenden Kosten insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenzuwirken. Außerdem sollen die Reformen den Wettbewerb stärken. Ein wichtiges Ergebnis einer dieser Reformen ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG).
Wie finanzieren sich GKV und PKV?
In 5 Minuten bist du schlauer!
Was änderte sich durch das GKV-WSG für die PKV?
Die Gesundheitsreform von 2007 brachte auch für die private
Krankenversicherung umfassende Neuerungen. So sah das GKV-WSG die
Einführung eines Basistarifs
vor, der den bisher bestehenden Standardtarif der privaten Krankenversicherung 2009 ablöste. Mit dem
Basistarif bieten PKV-Unternehmen ihren Versicherten Leistungen auf dem
Niveau der GKV an.
Außerdem hast du als privat Versicherter dank dem GKV-WSG heute die Möglichkeit, Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen im Umfang des Basistarifs mitzunehmen.