Gesetzlicher Zuschlag

Der gesetzliche Zuschlag in der privaten Krankenversicherung schützt dich im Alter vor Beitragsschwankungen. Seit 2000 zahlen alle Versicherten in der PKV diesen Zuschlag auf ihren Beitrag.

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Gesetzlicher Zuschlag in der PKV

Beitragsstabilität ist vielen privat Versicherten mit Blick auf das Alter wichtig. Um eine Basis für stabile Beiträge im Alter zu schaffen, hat der Gesetzgeber im Jahre 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Seitdem zahlen Personen mit einer privaten Krankenversicherung bis zum Renteneintritt einen Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag. Der Zuschlag fällt in der Regel ab dem 60. Lebensjahr weg und schützt deine Beiträge dann ab der Rente vor Schwankungen. Der gesetzliche Zuschlag ist nicht zu verwechseln mit den Altersrückstellungen.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.