Was sind Altersrückstellungen bei der Zahnzusatzversicherung?
Bis zum Jahr 2007 gab es in Deutschland in der Zahnzusatzversicherung nur Tarife mit Rückstellungen. Heute bieten nur noch wenige Zahnzusatzversicherungen überhaupt noch Verträge zu Tarifen mit Altersrückstellungen an. Doch was ist überhaupt eine Altersrückstellung (auch Alterungsrückstellung genannt) genau?
Was ist eine Altersrückstellung?
Eine Altersrückstellung ist eine finanzielle Rücklage zur Vorsorge für das Alter und den damit verbundenen steigenden Behandlungsbedarf und die medizinischen Kosten. Dieser Sparanteil ist im Beitrag zur einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung direkt enthalten. Durch die Altersrückstellungen können die Beiträge auch im Alter stabiler gehalten werden.
Denn mit steigendem Alter steigen auch die Kosten, die ein Tarif für Versicherte erstattet, durch zunehmende Gesundheitsprobleme. Die Zahnzusatzversicherung muss zum Beispiel im Alter öfter für Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung aufkommen. In die Altersrückstellungen sind diese Kosten bereits mit einkalkuliert.
Achtung!
Eine Altersrückstellung ist kein persönliches Guthaben, sondern wird für das gesamte Versicherungskollektiv der Versicherung angelegt. Bei Kündigung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft gehen die Altersrückstellungen verloren. Sie können nicht mit zu einer anderen Versicherung genommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung und ohne?
Es gibt zwei Arten der Kalkulation für Versicherungsgesellschaften, die Tarife der Zahnzusatzversicherung anbieten:
- „Nach Art der Lebensversicherung“ = mit Altersrückstellung
- „Nach Art der Schadensversicherung“ = ohne Altersrückstellung
Diese Art der Versicherungen unterscheiden sich darin, ob Rücklagen für das Alter der Versicherungsnehmer in den Beitragszahlungen der Zahnversicherungen eingepreist sind.
Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung
Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bedeutet: es werden im Tarif Rücklagen gebildet und somit ein Sparbeitrag aufgebaut, um Kosten für die Zahngesundheit im Alter auffangen zu können.
Die Prämien sind dabei höher als die durchschnittlichen Kosten, die ein Versicherter im aktuellen Lebensalter verbraucht, um so ein Reserve-Kapital für sein Alter und die Versicherungsgemeinschaft aufbauen zu können. Die Anbieter einer solchen Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung müssen den Versicherungsbeitrag altersbedingt nicht anpassen.
Kurz gesagt: In einer Versicherung mit Alterungsrückstellung bleibt der Beitrag über die Jahre weg konstant. Allerdings ist der Beitrag aber von Versicherungsbeginn an höher. Sie lohnen sich nur, wenn man sich bis zu 30 Jahre an ein Versicherungsunternehmen bindet.
Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung bedeutet: Das Versicherungsunternehmen erhöht den Beitrag automatisch alle drei bis fünf Jahre während der Vertragslaufzeit. Da auch die Erstattung für Leistungen mit dem Alter steigt und keine Rücklagen für diese Kosten im Tarif eingepreist sind, muss der Beitrag altersbedingt angepasst werden.
Die genaue Höhe der Beiträge werden dabei in Altersklassen eingeteilt. So kann der Beitrag aber auch wieder sinken. Es gibt zum Beispiel bei der ottonova Zahnzusatzversicherung eine Beitragsanpassung nach unten bei bestimmten Alterssprüngen der versicherten Person: von 59 auf 60 Jahre (Zahn 70 / Zahn 85 / Zahn 100) oder 17 auf 18 Jahre (Zahn 85 / Zahn 100).
Die Prämie dieser Versicherungen entspricht dem tatsächlichem Risiko eines Versicherungsnehmers, eine Leistung im aktuellen Alter beanspruchen zu müssen. Deshalb sind diese Tarife günstiger, da die Wahrscheinlichkeit in jungen Jahren wesentlich geringer ist, hochpreisige Leistungen für die Zähne in Anspruch nehmen zu müssen.
Kurz gesagt: In einer Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung steigt zwar der Beitrag mit dem Alter. In jüngeren Jahren sind diese Versicherungen aber wesentlich günstiger. Sie lohnen sich, wenn man Tarife mit flexiblerem Schutz der Zähne bevorzugt.
Vergleich von Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Altersrückstellungen:
Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung mit und ohne Altersrückstellungen?
Wie viel eine Zahnzusatzversicherung egal ob mit oder ohne Altersrückstellung kostet ist abhängig vom Geburtsdatum und den gewünschten Leistungen. Die Tarife von Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen sind besonders in jungen Jahren günstiger als die von Zahnzusatzversicherungen, die Rückstellungen bilden.
In einem Tarif ohne Alterungsrückstellung wird nur das tatsächliche Risiko im Versicherungsbeitrag abgebildet, nicht aber ein zusätzlicher Sparanteil gezahlt wie in der Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung.
Zur Prämie hinzu können noch Risikozuschläge für Vorerkrankungen kommen. Tarife mit Altersrückstellungen veranschlagen natürlich noch zusätzlich den oben genannten Sparanteil.
Tarif-Tabelle ottonova Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung:
Gibt es Beitragserhöhungen bei Tarifen mit Altersrückstellung?
Ja, auch in Tarifen mit Altersrückstellungen können Beiträge durch steigende medizinische Kosten erhöht werden. Dies nennt sich außerordentliche Beitragsanpassung. Eine solche außerordentliche Anpassung der Beiträge ist sowohl bei Tarifen mit und ohne Altersrückstellung möglich.
Steigen die Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen höher als vorher kalkuliert, muss auch der Beitrag zum Tarif einer Zahnzusatzversicherung steigen. Eine Vorhersage der Kostenentwicklung für die Zukunft ist auch in einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen nur bedingt möglich.
Was sind die Gründe für außerordentliche Beitragsanpassungen?
- Steigende medizinische Kosten & Honorare
- Höhere Inanspruchnahme von Leistungen als kalkuliert (Schadensquote im Tarif erhöht sich)
- Innovative, aber teurere Behandlungsmethoden
Ob ein Versicherer die Prämie außerordentlich erhöhen muss, kann der Anbieter nicht selbst entscheiden. Die Erhöhungen werden von einem unabhängigen und außenstehenden Treuhänder veranlasst. Die Regelungen dafür sind von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) festgelegt.
Diese Art der Beitragserhöhung lässt sich schlecht planen, die Beitragserhöhung in einer Zahnzusatzversicherung ohne Rückstellungen im Vergleich aber lässt sich planen.
Was sind Vor- und Nachteile von Altersrückstellungen einer Zahnzusatzversicherung?
Auch wenn beide Varianten der Zahnzusatzversicherung die Zähne gut absichern können, gilt es zu erörtern welche die richtige Wahl im Einzelfall ist. Denn Tarife mit Altersrückstellungen haben sowohl Nach- als auch Vorteile:
Vorteile von Rückstellungen
- Stabilere Beiträge (Beitragskosten erhöhen sich nicht mit dem Alter)
- Ab Versicherungsdauer von etwa 30 Jahren günstiger (günstigerer Durchschnittsbeitrag bei langfristiger Absicherung)
- Entlastung im Alter durch höheren Beitrag in jüngeren Jahren
Nachteile von Rückstellungen
- Rückstellungen gehen bei Kündigung oder Wechsel verloren (auch wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden können)
- Höhere Beiträge in jungen Jahren, lohnt sich nicht (in jüngeren Jahren bekommt man gleiche Leistung in Tarifen ohne Altersrückstellungen für weniger Beitrag)
- Wechsel in bessere/günstigere Tarife nur eingeschränkt möglich
- Lange an Versicherer gebunden, sonst lohnt es sich nicht
- Es kann trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen
Was sind die Vorteile von Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen?
Die meisten Versicherer in Deutschland bieten in der Zahnzusatzversicherung überhaupt keine Tarife mehr mit Altersrückstellungen an. Denn Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen bieten durchaus einige Vorteile: Die Kosten und die Flexibilität.
- Beiträge vor allem in jungen Jahren günstiger, da nur das tatsächliche Risiko eingepreist ist und die Tarife besser an den Markt angepasst werden können
- Der Tarif ist flexibler zu wechseln oder zu kündigen, da keine Altersrückstellungen verloren gehen können
Wann gehen Altersrückstellungen verloren?
- bei Wechsel der Versicherung
- bei Kündigung der Versicherung
- wenn versicherte Person ins Ausland geht
- wenn versicherte Person von der GKV in die PKV wechselt, braucht sie keine Zahnzusatzversicherung mehr
Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorge für hohe Kosten beim Zahnarzt, egal ob mit oder ohne Rückstellung. Sie deckt nämlich neben Zahnersatz auch Kosten für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen sowie Kieferorthopädie, was vor allem bei Kindern und Jugendlichen eine wichtige Leistung darstellt.
Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung gilt es aber nicht nur die Nach- und Vorteile von Altersrückstellungen in Betracht zu ziehen. Wichtiger als die Altersrückstellungen sollten weitere Kriterien in der Beratung für eine Zahnzusatzversicherung in Betracht gezogen werden.
Nach diesen Kriterien neben Altersrückstellungen sollte der Tarif einer Zahnzusatzversicherung beurteilt werden:
- Umfang der Leistungen für den Schutz der Zähne (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie)
- Wartezeiten
- Höchstsatz, den der Zahnarzt/die Zahnärztin abrechnen kann
- Höchstgrenzen/Leistungsbegrenzungen
- Höhe Kostenübernahme (Empfehlungen von Experten raten z.B. zu mindestens 75 % Erstattung bei Zahnersatz)
- Flexible Kündigung
- Gibt es Gesundheitsfragen und können diese positiv beantwortet werden