Das Gesetz stellt gesetzlich und privat Versicherte steuerlich gleich: Bis 2010 konnten privat Versicherte ihre Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einer Grenze von 1.500 Euro (Selbstständige: 2.400 Euro) steuerlich geltend machen.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.