Bürgerentlastungsgesetz & PKV: Was du wissen musst
Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen schafft seit 2010 Steuervorteile für gesetzlich und privat Krankenversicherte in Deutschland und wird deshalb kurz Bürgerentlastungsgesetz genannt.
Inhalt:
10.000.000.000 Euro Steuern pro Jahr sollen Versicherte mit dem Bürgerentlastungsgesetz sparen
Das Bürgerentlastungsgesetz (kurz BürgEntlG oder BEG) entlastet seit 2010 neben gesetzlich Versicherten auch Steuerzahler, die eine private Krankenversicherung haben.
Das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ regelt die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch die Höchstsätze für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen, wurden mit diesem Gesetz angehoben.
Was hat sich mit dem Gesetz geändert?
Seit 2010 kannst du als Steuerpflichtiger deine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer
absetzen – in der GKV mit einem Abschlag von 4 % für das Krankengeld. Voraussetzung in der PKV: Die Beiträge müssen der Grundversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Somit
kannst du in der PKV deine Lohnsteuer genauso verringern wie in der GKV
und kannst in der Regel 80 % des von dir gezahlten Beitragsanteils
anrechnen.
SHARE
Neu sind neben der unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen auch die Höchstsätze für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen:
Höchstbetrag für
Höchstbetrag für
vor 2010
vor 2010
seit 2010
seit 2010
Höchstbetrag für
Angestellte
vor 2010
1.500 Euro
seit 2010
1.900 Euro
Höchstbetrag für
Selbstständige
vor 2010
2.400 Euro
seit 2010
2.800 Euro
Für Ehepaare gelten übrigens die doppelten Sätze. Die Beträge für
sonstige Vorsorgeaufwendungen sind allerdings in der Regel bereits mit
der Anrechnung der Beiträge für die Krankenversicherung ausgeschöpft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten und deine Vorteile haben wir hier für dich zusammengefasst:
FAQs zum Bürgerentlastungsgesetz
Das Gesetz stellt gesetzlich und privat Versicherte steuerlich gleich: Bis 2010 konnten privat Versicherte ihre Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einer Grenze von 1.500 Euro (Selbstständige: 2.400 Euro) steuerlich geltend machen.
Mit seiner Einführung brachte das BEG vor allem für privat Versicherte steuerliche Vorteile.
Am meisten profitierst du, wenn du selbstständig bist: Da du deinen Beitrag komplett selbst zahlst, kannst du alle deine Kosten, die auf GKV-Niveau liegen, steuerlich absetzen.
Das BEG lohnt sich auch für Familien: Sie können ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für alle Familienmitglieder von der Einkommenssteuer absetzen.