Basistarif der PKV

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Tarif, der vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Es werden Leistungen in Art, Umfang und Höhe abgedeckt die auch die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Darüber hinaus bietet er Versicherten jedoch keine oder kaum weitere Leistungen. Informationen dazu, welche Personen Anspruch auf diesen Tarif haben und wie viel er kostet, liefert dieser Ratgeber-Artikel.

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Inhalt des Ratgebers

Basistarif - kurzer Überblick:

  • Wenn du dir die Beitragskosten der PKV nicht mehr leisten kannst, bietet der Basistarif eine Alternative
  • Die Leistungen sind ähnlich zur gesetzlichen Krankenversicherung dementsprechend hoch sind auch die Kosten
  • Der Basistarif ist für Versicherte zugänglich, die älter als 55 Jahre sind oder ab 2009 in der privaten Krankenversicherung versichert waren.
  • Ein Wechsel in den Ursprungstarif ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Was ist der Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Der Basistarif soll Privatversicherten helfen, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Er ist einer der Sozialtarife, die man bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen kann. Damit wird die Grundversorgung für Versicherte sichergestellt.

Der Versicherungsvertrag beinhaltet Leistungen in dem Umfang, wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet. Alle privaten Versicherer sind verpflichtet den Basistarif zu führen. Er stellt allerdings eher eine Notlösung für Krankenversicherungen und Versicherte in Notlagen dar.

Wie alle anderen PKV-Tarife ist auch der Basistarif seit 2012 ein Unisex-Tarif, das heißt er ist unabhängig vom Geschlecht.

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Warum gibt es den Basistarif?

Der Basistarif ist eine Alternative für Menschen, die sich nicht gesetzlich versichern können, jedoch durch finanzielle Schwierigkeiten sich ihre Beiträge zur PKV nicht mehr leisten können. 

Mit der Krankenversicherungspflicht wurde der Basistarif zum 1. Januar 2009 eingeführt.

Welche Notlagenhilfe gibt es?

Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird die Hälfte der Beiträge erlassen. Dazu muss ein Nachweis über die finanzielle Hilfsbedürftigkeit erbracht werden. Würde die finanzielle Notlage auch nach Halbierung noch immer bestehen, übernehmen die Träger der Grundsicherung, zum Teil oder zur Gänze, den restlichen Betrag.

Somit wird sichergestellt, dass jeder in Deutschland wohnhafte Mensch den Schutz einer Krankenversicherung bekommt. Finanziell hilfebedürftige Versicherte können einen Antrag stellen für die Halbierung der Beiträge. In schweren Fällen wird der Restbetrag vom zuständigen Amt übernommen.

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Wer kann den Basistarif (PKV) in Anspruch nehmen?

Alle Privatversicherten, die einen Vertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt in den Basistarif zu wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme des Basistarifs auch für Versicherte vor diesem Datum möglich.

Für alle, die ihre private Krankenversicherung (PKV) vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, gelten folgende Voraussetzungen:

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann jederzeit der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgen. Es gibt keine Wartezeiten und der Schutz durch die Versicherung gilt sofort nach Abschluss eines Vertrages mit der privaten Krankenversicherung. Aber auch Versicherungsnehmer, die nach dem 1. Januar 2009 eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, können den Tarif beanspruchen.

Alle Menschen, die keine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorweisen können, sind basistarifberechtigt. Sobald die gesetzliche Krankenversicherung wegfällt, aufgrund eines Berufswechsels in die Selbstständigkeit oder anderweitiger Gründe, kann innerhalb von 6 Monaten ein Antrag auf den Basistarif gestellt werden.

Für wen ist der Basistarif PKV?

Jede Person, die in Deutschland wohnhaft ist, hat die Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen. Darf oder kann keine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden, muss man bei einer privaten Krankenversicherung mindestens den Basistarif absichern.

Der Tarif ist für alle Personen geeignet, die keine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abschließen können, oder aus anderweitigen Gründen die Bedingungen erfüllen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) herrscht für diese Menschen eine Annahmepflicht, der sogenannte Kontrahierungszwang.

Kann man bei einem schlechten Gesundheitszustand auch abgelehnt werden?

Nein, eine Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustandes ist den privaten Versicherungsunternehmen nicht gestattet. Es sind weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse erlaubt.

Weder darf der Beitrag erhöht werden, noch darf es irgendwelche sonstigen negativen Auswirkungen für den Versicherungsnehmer geben. Eine Gesundheitsprüfung wird nur durchgeführt, um das Gesundheitsrisiko für einen späteren potentiellen Wechsel (zurück) in einen Normaltarif abzuschätzen.

Es gibt nur eine Sonderregel, die eine Ablehnung rechtfertigt. Falls der Antragsteller bei einem Versicherungsunternehmen, in der Vergangenheit, falsche Gesundheitsangaben gemacht hat, darf die Versicherung ihn ablehnen. Dies gilt jedoch nur für das jeweilige Versicherungsunternehmen. Der Basistarif der PKV muss dann bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen werden.

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Welche Leistungen bietet der Basistarif PKV?

Der Basistarif PKV bietet Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleichen. Er stellt also die Grundversorgung sicher. Alles was darüber hinausgeht wird nicht abgedeckt.

Ein weitreichender Versicherungsschutz, der über die gesetzlich festgelegten Verpflichtungen hinausgeht, besteht also nicht. Der Tarif inkludiert ein Krankengeld, Kuraufenthalte und Zuschüsse bei Psychotherapien. Für Medikamente fällt ein Selbstbehalt zwischen 2-10 Euro an.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Die Versicherung ist dazu verpflichtet einen Selbstbehalt anzubieten der 300, 600, 900 oder 1200 Euro jährlich beträgt. Das sollte aber nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dadurch auch die Beitragskosten sinken, was nicht immer der Fall ist.

Der vereinbarte Betrag für den Selbstbehalt ist 3 Jahre lang gültig, kann aber auch vorzeitig beendet werden, wenn es durch den Selbstbehalt zu keiner Beitragsreduzierung kommt.

Was passiert, wenn sich die Leistungen in der GKV ändern?

Ändern sich also die Leistungen der GKV, so ändern sich auch die Leistungen im Basistarif PKV. Das liegt daran, dass der Basistarif Leistungen anbieten muss, die, die gesetzliche Krankenversicherung in vergleichbarer Form anbietet.

Welche Leistungen werden nicht vom Basistarif abgedeckt?

Alle Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse hinaus gehen, sind für Versicherte im Basistarif privater Versicherer nicht enthalten. Das betrifft Erstattung von Zahnersatz, den Zugang zu Privatärzt:innen und Privatkliniken, sowie Medikamente. Alles Leistungen, die für andere PKV-Tarife Standard sind.

Es sind also nur wichtigste Leistungen enthalten. Bei Medikamenten wird meist das kostengünstigere Generikum verschrieben. Das sind Medikamente mit denselben Wirkstoffen, die jedoch von einer anderen Firma (oder sogar von derselben Firma) unter einem anderen Namen herausgegeben werden.

Bei einer privaten Versicherung gibt es keine Arzneimittelbudgets und die Kosten für Medikamente werden in voller Höhe erstattet. Außerdem kann jederzeit ein Arztwechsel vorgenommen werden und man erhält, durch den Status als Privatpatient oder Privatpatientin, schneller Termine. Das Krankenhaus kann frei gewählt werden und in der Regel erhält man eine Behandlung vom Chefarzt oder der Chefärztin. All diese Leistungen werden vom Versicherer in den Sozialtarifen nicht abgedeckt. Die Versicherungen bieten aber viele Tarife an, die ein besseres Leistungsniveau anbieten als die des Basistarifs. Die unterschiedlichen Tarife der privaten Krankenversicherungen bieten also weit bessere Konditionen als die des Basistarifs und auch hier ist die Höhe der Beiträge variabel.

Welche Ärzt:innen kann man mit dem Basistarif aufsuchen?

Nur Ärzt:innen, die auch einen Kassenvertrag haben können von Basistarif-Versicherten aufgesucht werden. Bei Aufsuchen eines Privatarztes findet also keine Kostenübernahme statt. Nur bei den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich zugelassene Ärzte werden übernommen.

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung können unter Umständen aber auch eine Behandlung ablehnen oder Mehrkosten verrechnen. Diese Regelung gilt auch für Zahnärzt:innen und alle sonstigen medizinischen Dienstleistungen, die sich in einem Vertragsverhältnis mit der Kassenärztlichen Vereinigung befinden.

Ein Teil der Kosten wird aber auch bei Privatärzt:innen übernommen. Laut Gebührenordnung ist die Kostenübernahme für Ärzte und Ärztinnen auf das 1,8 fache beschränkt (für Zahnärzt:innen gilt das 2,0 fache). Alles was darüber hinausgeht wird nicht von der Versicherung übernommen. Ein wichtiger Punkt den man nicht außer Acht lassen darf ist, dass man auch als Privatpatient gilt. Daher muss man dem Vertragsarzt auch unbedingt mitteilen, dass man den Basistarif nutzt.

Können Ehepartner und Kinder mitversichert werden?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss man beim Basistarif der PKV für Angehörige zusätzliche Versicherungsverträge beim Versicherer abschließen. Ein Ehepartner bezahlt den vollen Beitrag. Für Kinder bezahlt man in der Regel weniger, dennoch sind Beiträge zu entrichten.

Angehörige sind also nicht kostenfrei mitversichert und mit jeder weiteren Person steigen auch die Kosten. Für Kinder und Jugendliche die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden keine Altersrückstellungen angesammelt.

Beiträge für Kinder im Basistarif Für Kinder bezahlt man im Basistarif weniger, dennoch sind Beiträge zu entrinchten

Wie funktioniert die Abrechnung im Basistarif?

Auch im Basistarif besteht das Kostenerstattungsprinzip der PKV. Der Arzt oder die Therapeutin stellt eine Rechnung aus und überreicht sie dem Patienten oder der Patientin, die diese dann direkt beim Arzt oder der Therapeutin begleichen. Anschließend wird die Rechnung bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht.

Wie hoch ist der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif?

Es gibt keinen Mindestbeitrag, jedoch einen Maximal-Beitrag. Dieser orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV. Der Tarif darf nicht mehr kosten als eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zurzeit (2023) liegt der Höchstbetrag bei 808 Euro pro Monat zuzüglich Pflegepflichtbeitrag und darf per Gesetz nicht höher ausfallen.

Für Personen die sich in einer finanziellen Notlage befinden, kann dieser Betrag halbiert werden. Geregelt wird das im Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII).

Der Gesundheitszustand spielt bei der Höhe des Beitrags keine Rolle. Ein Gesundheitscheck und eine allgemeine Risikoabschätzung wird dennoch für einen potentiellen späteren Wechsel in einen Normaltarif durchgeführt. Allerdings würde dann ein sehr hoher Risikozuschlag erhoben.

Während die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sich nach dem Einkommen richten, bleibt der Beitrag im Basistarif von Einkommensschwankungen unberührt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt also bei geringerem Einkommen auch der Beitrag, während dieser beim Basistarif jedoch gleich bleibt. Spürbar wird dies zum Beispiel beim Pensionsantritt. Der Beitrag für den Basistarif bleibt jedoch auch bei einem Pensionsantritt gleich hoch.

Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

Werden im Basistarif Altersrückstellungen angerechnet?

Ja, auch in diesem Tarif werden die Altersrückstellungen gebildet. Diese sind aber geringer als in anderen Tarifen. Der Höchstbeitrag für Privatversicherte in diesem Tarif orientiert sich dabei immer an dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse und darf trotz Altersrückstellungen diesen nicht überschreiten. Die Anrechnung der Altersrückstellungen hat also kaum Auswirkungen auf die Beiträge der Versicherten.

Was ist der Unterschied zwischen Basis- und Standardtarif?

Der größte Unterschied zwischen den beiden Tarifen liegt im Zugang. Der Standardtarif ist nur für Personen möglich, die vor dem 01.01.2009 einen privaten Krankenversicherungstarif abgeschlossen haben.

Die Tarife unterscheiden sich auch in den Kosten. Der Standardtarif ist meist günstiger als der Basistarif, bietet dafür aber auch geringere Leistungen. Die Entscheidung für oder gegen einen der beiden Tarife ist also individuell unterschiedlich und muss anhand der Risikoabschätzung bewertet werden. Beide Tarife muss die private Krankenversicherung anbieten.

Der Durchschnittswert den Standardtarif-Versicherte bezahlen liegt bei 390 Euro pro Monat, während Basistarif-Versicherte in den meisten Fällen derzeit einen Beitrag von 900 Euro bezahlen müssen.

Leistung

Basistarif: Bessere Leistungen bei Psychotherapie, Palliativversorgung, Kuren und ähnlichen Angeboten. Der Selbstbehalt für Medikamente liegt bei 2-10 Euro. Somit sind die Leistungen identisch mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Standardtarif: Sitzungen für Psychotherapie sind begrenzt und Kuren sind im Leistungsangebot nicht inkludiert. Der Selbstbehalt für Medikamente liegt bei 20 Prozent, darf jedoch 306 Euro im Jahr nicht überschreiten. Die Leistungen sind ähnlich wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kosten

Basistarif: Richtet sich meistens nach dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Bei finanzieller Hilfebedürftigkeit kann der Betrag halbiert werden.

Standardtarif: Ist im Standardtarif oftmals um ein vielfaches niedriger. Der Höchstbeitrag für Ehepaare liegt bei maximal 150 Prozent des GKV Betrages.

Zusätzliche Versicherungen

Basistarif: Zusatztarife für GKV-versicherte möglich, also Zahnzusatz- oder Klinikzusatzversicherung; Krankengeld ist bereits inkludiert.

Standardtarif: Nur Krankentagegeld und Reiseversicherung möglich.

Welche Probleme kann es bei der Kostenerstattung geben?

Basistarifversicherte sind verpflichtet ihren Versicherungsstaus dem Arzt oder der Ärztin mitzuteilen. Somit wissen diese, welche Abrechnung sie vornehmen müssen und es kommt zu keinen Missverständnissen. Spätere Reklamationen sind oftmals nur schwer möglich und es kann passieren, dass man die Arztrechnung dann selbst übernehmen muss.

Alle Leistungen, die nicht vom Basistarif gedeckt sind, müssen selbst bezahlt werden. Man sollte also sicherstellen, dass der Arzt nur Behandlungen durchführt die auch vom Basistarif gedeckt sind.

Kostenerstattung im Basistarif Alle Leistungen, die nicht vom Basistarif gedeckt sind, müssen selbst bezahlt werden

Ist es möglich wieder zurück in den Ursprungstarif zu wechseln?

Ja es ist möglich wieder in den Ursprungstarif zu wechseln, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Innerhalb von zwei Jahren kann man jederzeit in den ursprünglichen Tarif zurück. Sobald die finanzielle Hilfebedürftigkeit zu Ende ist, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

In diesem Zeitrahmen ist keine Gesundheitsprüfung notwendig und man kann in seinen alten Vertrag zurückkehren, ohne irgendwelche Abstriche dafür in Kauf nehmen zu müssen. Damit wird sichergestellt, dass man auch nach einer kurzen finanziellen Schieflage wieder bessere Leistungen beziehen kann.

Diese Änderungen wurden am 15. März 2020 während der Corona-Pandemie beschlossen. Somit sollen alle Menschen geschützt werden, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden und eine kurzzeitige Verschlechterung der finanziellen Lage in Kauf nehmen müssen. Diese Regelung hat jedoch kein Ablaufdatum, weshalb die zwei Jahresfrist ab Wechsel in den Basistarif gilt.

Befindet man sich jedoch länger als zwei Jahre im Basistarif, dann ist ein Wechsel der Versicherten in einen anderen Tarif nicht mehr so einfach möglich. Dann wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vom Versicherer durchgeführt und die Beiträge können dadurch steigen. Daher sollte man diese Frist nicht verstreichen lassen, falls sich die finanzielle Lage wieder verbessert hat und man zu einem anderen Tarif wechseln kann.

FAQ

Der Höchstbeitrag für Versicherte im Basistarif im Jahr 2023 beträgt 1.050,53€. Ebenso wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Basistarif stellt die medizinische Grundversorgung sicher und eignet sich für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Wenn man die Voraussetzungen erfüllt kann man jederzeit in den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wechseln. Das betrifft Personen, die das mindestens 55 Jahre alt sind und Bedürftige, die sich nicht (mehr) in der GKV versichern können. Es gibt keine Wartezeiten und der Versicherungsschutz gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses.

Nein, eine Gesundheitsprüfung ist für den Basistarif nicht notwendig. Der Basistarif ist für alle Menschen mit geringem Einkommen zugänglich, unabhängig vom Gesundheitszustand.

Grundsätzlich kann man nicht abgelehnt werden. Sobald man die Voraussetzungen erfüllt, sind private Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet den Basistarif zu gewähren. Beim Basistarif gilt eine Versicherungspflicht, der sogenannte Kontrahierungszwang.

Der Basistarif wurde dafür geschaffen Menschen in einer finanziellen Notlage den Zugang zu einer Krankenversicherung zu ermöglichen. Der Beitrag kann nach Antragstellung halbiert werden. In schweren Fällen übernimmt die Kosten das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit.

Ja, für Angehörige fallen zusätzliche Beiträge an. Ehepartner müssen den Beitrag in voller Höhe aufbringen, für Kinder gibt es gesonderte Beitragsmodelle.

Mit dem Basistarif kann jeder Versicherte Zugang zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) bekommen, vor allem für Menschen dar, die sich in einer Notlage befinden und nicht mehr gesetzlich versichert werden können. Es werden keine Risikozuschläge berechnet. Allerdings hat der Tarif im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen wesentlich weniger Leitungen. Der Beitrag ist an einen festen Tarif gebunden, der sich an der GKV orientiert.

Heribert
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Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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Marie-Theres Rüttiger
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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