Die Chefarztbehandlung ist eine Wahlleistung im Krankenhaus und erlaubt es dir, den Arzt für deine Behandlung auszuwählen – zum Beispiel den Chefarzt.
Inhaltsverzeichnis
Wenn du ins Krankenhaus musst, bist du als Privatpatient in besten Händen: Du genießt dann nicht nur die komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, sondern auch die Chefarztbehandlung.
Inhaltsverzeichnis
Steht bei dir eine Operation oder Behandlung im Krankenhaus an? Wenn schon Klinik, dann mit Komfort. Viele Patienten schätzen deshalb im Krankenhaus die Chefarztbehandlung. Ob du Anspruch darauf hast und welche Kosten dir erstattet werden, hängt von deiner Versicherung ab. Was müssen privat und gesetzlich Versicherte wissen – und gibt es auch Nachteile?
Unter der Chefarztbehandlung versteht man eine medizinische Wahlleistung im Krankenhaus. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn eine besonders komplexe Therapie ansteht. Der Chefarzt in einer Einrichtung wie dem Krankenhaus ist ein Arzt in leitender Position. Er ist erfahrener Facharzt auf einem bestimmten Gebiet und steht an der Spitze der entsprechenden medizinischen Abteilung. In seiner Verantwortung liegen neben der Behandlung von Patienten auch Managementaufgaben.
Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
Egal wie du versichert bist, grundsätzlich hast du im Krankenhaus Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen:
Bei der Unterkunft handelt es sich in der Basisversorgung um ein Mehrbettzimmer und der behandelnde Arzt kann je nach Dienstplan auch wechseln.
Als Privatpatient steht dir die Arztwahl in der Regel frei. Willst du die Behandlung durch einen anderen Arzt, etwa den Chefarzt, kannst du dich für die sogenannten Wahlleistungen entscheiden und darüber einen Vertrag mit dem Krankenhaus abschließen.
Nicht in jeder privaten Krankenversicherung ist die Chefarztbehandlung automatisch Standard. Achte also bei der Wahl deines Tarifs darauf, was bei einer stationären Behandlung übernommen wird.
So gehst du vor, wenn du als Privatpatient die Chefarztbehandlung willst:
Nur wenn es medizinisch erforderlich ist, kannst du auch als GKV-Patient von einem Chefarzt behandelt werden, zum Beispiel wenn nur er deine Operation durchführen kann. Ist dir eine Behandlung durch den Chefarzt wichtig, kannst du dich für eine Krankenhauszusatzversicherung entscheiden. Damit kannst du wie ein Privatpatient deinen Arzt selbst wählen und dir die Kosten erstatten lassen.
Neben der Behandlung durch einen Chefarzt ist vielen Deutschen wichtig, möglichst ungestört gesund zu werden – am liebsten im Einbettzimmer. Auch diese Option sicherst du dir mit einer Zusatzversicherung.
Die Chefarztbehandlung ist eine Wahlleistung im Krankenhaus und erlaubt es dir, den Arzt für deine Behandlung auszuwählen – zum Beispiel den Chefarzt.
Ein Chefarzt ist Fachexperte auf einem medizinischen Gebiet und steht damit an der Spitze einer Abteilung im Krankenhaus. Er übernimmt die Behandlung von Patienten, kümmert sich jedoch auch um Personalführung und Management.
Grundlage für die Behandlung durch den Chefarzt ist ein Wahlleistungsvertrag, den du mit dem Krankenhaus abschließt. Darin sind die Kosten festgehalten, die am Ende mit dir abgerechnet werden. Basis ist die Gebührenordnung für Ärzte. Die Rechnung lässt du dir dann von deiner PKV erstatten.
Eine Zusatzversicherung gibt dir auch als Kassenpatient die Wahlfreiheit bei deinem behandelnden Arzt.
Eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus wird oft bei komplexen medizinischen Fällen, spezialisierten Eingriffen oder persönlichem Wunsch nach besonderer ärztlicher Betreuung empfohlen.
Eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus zeichnet sich durch die direkte Leitung eines erfahrenen Chefarztes aus, der in komplexen Fällen involviert ist und oft persönliche Betreuung sowie spezialisierte Expertise bietet. Andere Ärzte können ebenfalls qualifizierte Versorgung bieten, aber die Chefarztbehandlung bietet eine zusätzliche Ebene der medizinischen Führung.
Die Wartezeiten für eine Chefarztbehandlung können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren wie Dringlichkeit, Verfügbarkeit und Krankenhausrichtlinien ab. Es ist ratsam, dies im Voraus mit dem Krankenhaus zu klären.
Mit der Eingabe deiner Daten erklärst du dich damit einverstanden, dass wir dich per Telefon, SMS und E-Mail kontaktieren dürfen. Gut zu wissen: