Alles Wichtige zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Bei ihrer Preisgestaltung müssen sich alle Zahnärzte an die Gebührenordnung für Zahnärzte halten, die regelt, in welcher Höhe welche zahnärztlichen Leistungen vergütet werden können.

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ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von unseren PKV-Experten

Als Privatpatient kannst du im Rahmen deines Tarifs beim Zahnarzt oft mehr Leistungen in Anspruch nehmen als GKV-Patienten. Viele dieser Leistungen kannst du dir von der PKV erstatten lassen. Was genau dein Zahnarzt abrechnen kann, legt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fest.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Was ist die GOZ?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte kurz GOZ ist eine Rechtsverordnung welche die Bezahlung der zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, regelt.

Die GOZ gilt auch für die zahnärztlichen Leistungen von Privatpatienten. Diese Rechtsverordnung ist für alle Zahnärzte und Zahnärztinnen bindend und ist die Grundlage für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen.

Die aktuellste GOZ ist aus dem Jahr 2012.

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Was wird über die GOZ abgerechnet?

Alle zahnärztlichen Behandlungen, die die GKV nicht für ihre Versicherten übernimmt, werden über die GOZ abgerechnet. Das gilt auch für alle Zahnbehandlungen, die du als privat Versicherter in Anspruch nimmst.

Die private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif meist Arzthonorare, die den Höchstsatz – also den 3,5-fachen Satz – nicht übersteigen. In der Regel werden Honorare bis zum 2,3-fachen Satz erhoben. Gebühren, die darüber hinausgehen, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin schriftlich begründen.


Wann darf ein Zahnarzt Leistungen über dem 3,5-fachen Faktor abrechnen?

Es darf mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, wenn eine schwierige Behandlung oder andere Besonderheiten vorliegen. Dies muss aber vorab schriftlich vereinbart und festgelegt werden.

Wurde mit dem Patienten oder der Patientin vorab keine Honorarvereinbarung getroffen, ist der 3,5-fache Faktor der höchstmögliche Satz der Abrechnung.

So werden GKV-Leistungen abgerechnet

Die zahnärztliche Versorgung in der GKV, die unter die reine Regelversorgung fällt, richtet sich nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Leistungen rechnen Zahnärzte über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Bei der sogenannten gleichartigen Versorgung, die Regel- und Zusatzleistungen enthält, wird nach BEMA und GOZ abgerechnet.
Alle anderen Leistungen fallen unter die GOZ. Zu den Leistungen, die du als GKV-Patient in Anspruch nehmen kannst und über die GOZ mit deinem Zahnarzt direkt abrechnest, gehören unter anderem:

Aufbau der GOZ 

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist folgendermaßen aufgebaut:

In den einzelnen Abschnitten werden zahnärztliche Leistungen aufgelistet und diese sind einer vierstelligen Nummer zugeordnet. Dahinter ist noch die Gebühr in € angegeben. 

Dieser Wert wird mit dem Steigerungssatz multipliziert. Im Regelfall wird der 2,3 fache Satz (=Regelhöchstsatz) abgerechnet. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann dieser gesteigert werden bis zum 3,5 fachen Satz (Höchstsatz).

Zahnarzt-Honorierung nach GOZ und GOÄ: Wichtige Informationen

Das GOZ-Gebührenverzeichnis ist die Basis für die Abrechnung zahnmedizinischer Behandlungen. Wenn erbrachte Leistungen nicht darin verzeichnet sind, erlaubt die GOZ, auf die für Zahnärzte freigegebenen Bereiche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückzugreifen. Dies ist möglich, wenn die erbrachte Leistung nicht in der GOZ als „selbstständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung“ aufgeführt ist (§ 6 GOZ).

Geschichte der Gebührenordnung für Zahnärzte

Die GOZ ersetzte 1988 die BUGO-Z und ist seit dem 01.01.1988 in Kraft. Zuletzt überarbeitet wurde sie am 01.01.2012. Eine Reformierung wurde in einem gemeinsamen Projekt von Bundesgesundheitsministerium, Bundeszahnärztekammer und PKV-Verband durchgeführt, deren Referentenentwurf seit dem 01.01.2012 in Kraft ist.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Ein Zahnarzt darf auf die GOÄ zurückgreifen, wenn er Behandlungen für Privatpatienten abrechnet und in der GOZ keine Gebührensätze innerhalb des Gebührenverzeichnisses vorliegen. Allerdings sind nur bestimmte Abschnitte der GOÄ für Zahnärzte zugänglich.

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Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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