Als Privatpatient kannst du im Rahmen deines Tarifs beim Zahnarzt oft
mehr Leistungen in Anspruch nehmen als GKV-Patienten. Viele dieser
Leistungen kannst du dir von der PKV erstatten lassen. Was genau dein
Zahnarzt abrechnen kann, legt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
fest.
Über Zahnarztrechnungen denkst du lieber gar nicht nach?
Mit diesen Tipps bleiben deine Zähne gesund
Was wird über die GOZ abgerechnet?
Alle zahnärztlichen Behandlungen, die nicht über die GKV abgerechnet
werden, werden über die GOZ abgerechnet. Das gilt auch für alle
Zahnbehandlungen, die du als privat Versicherter in Anspruch nimmst.
Die
private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif meist Arzthonorare,
die den Höchstsatz – also den 3,5-fachen Satz – nicht übersteigen. In
der Regel werden Honorare bis zum 2,3-fachen Satz erhoben. Gebühren, die
darüber hinausgehen, muss der Zahnarzt schriftlich begründen.
So werden GKV-Leistungen abgerechnet
Die zahnärztliche Versorgung in der GKV, die unter die reine
Regelversorgung fällt, richtet sich nach dem Bewertungsmaßstab
zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Leistungen rechnen Zahnärzte
über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Bei der sogenannten
gleichartigen Versorgung, die Regel- und Zusatzleistungen enthält, wird
nach BEMA und GOZ abgerechnet.
Alle anderen Leistungen fallen unter
die GOZ. Zu den Leistungen, die du als GKV-Patient in Anspruch nehmen
kannst und über die GOZ mit deinem Zahnarzt direkt abrechnest, gehören
unter anderem:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Funktionsanalytische Leistungen, zum Beispiel für die Anpassung von Zahnersatz für optimalen Sitz im Mund
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädische Leistungen