Bei ihrer Preisgestaltung müssen sich alle Zahnärzte an die Gebührenordnung für Zahnärzte halten, die regelt, in welcher Höhe welche zahnärztlichen Leistungen vergütet werden können. Als Privatpatient kannst du im Rahmen deines Tarifs bei Zahnarzt oft mehr Leistungen in Anspruch nehmen als GKV-Patienten. Viele dieser Leistungen kannst du dir von der PKV erstatten lassen. Was genau dein Zahnarzt abrechnen kann, legt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fest.
Aktualisiert am 20. April 2026
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Was ist die GOZ?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, ist eine Rechtsverordnung, welche die Bezahlung der zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, regelt.
Die GOZ gilt auch für die zahnärztlichen Leistungen von Privatpatienten. Diese Rechtsverordnung ist für alle Zahnärzte und Zahnärztinnen bindend und ist die Grundlage für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen.
Die aktuellste GOZ ist aus dem Jahr 2012.
Über Zahnarztrechnungen denkst du lieber gar nicht nach?
Alle zahnärztlichen Behandlungen, die die GKV nicht für ihre Versicherten übernimmt, werden über die GOZ abgerechnet. Das gilt auch für alle Zahnbehandlungen, die du als privat Versicherter in Anspruch nimmst.
Was ist der Höchstsatz der GOZ?
Die private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif meist Arzthonorare, die den Höchstsatz – also den 3,5-fachen Satz – nicht übersteigen. In der Regel werden Honorare bis zum 2,3-fachen Satz erhoben. Gebühren, die darüber hinausgehen, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin schriftlich begründen.
Wann darf ein Zahnarzt Leistungen über dem 3,5-fachen Faktor abrechnen?
Es darf mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, wenn eine schwierige Behandlung oder andere Besonderheiten vorliegen. Dies muss aber vorab schriftlich vereinbart und festgelegt werden.
Wurde mit dem Patienten oder der Patientin vorab keine Honorarvereinbarung getroffen, ist der 3,5-fache Faktor der höchstmögliche Satz der Abrechnung.
So werden GKV-Leistungen abgerechnet
Die zahnärztliche Versorgung in der GKV, die unter die reine Regelversorgung fällt, richtet sich nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Leistungen rechnen Zahnärzte über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Bei der sogenannten gleichartigen Versorgung, die Regel- und Zusatzleistungen enthält, wird nach BEMA und GOZ abgerechnet. Alle anderen Leistungen fallen unter die GOZ. Zu den Leistungen, die du als GKV-Patient in Anspruch nehmen kannst und über die GOZ mit deinem Zahnarzt direkt abrechnest, gehören unter anderem:
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (Ziffern 7000-7100)
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Ziffern 8000-8100)
Implantologische Leistungen (Ziffern 9000-9170)
Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen (Ziffern 0500-0530)
In den einzelnen Abschnitten werden zahnärztliche Leistungen aufgelistet und diese sind einer vierstelligen Nummer zugeordnet. Dahinter ist noch die Gebühr in Euro angegeben.
Dieser Wert wird mit dem Steigerungssatz multipliziert. Im Regelfall wird der 2,3-fache Satz (=Regelhöchstsatz) abgerechnet. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann dieser gesteigert werden bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz).
Die Bedeutung von GOÄ
Die Gebühren Ordnung für Zahnärzte (GOÄ) regelt, wie ärztliche Leistungen von Privatpatienten und Selbstzahlern abgerechnet werden.
Zahnarzt-Honorierung nach GOZ und Gebührenordnung für Zahnärzte: Wichtige Informationen
Das GOZ-Gebührenverzeichnis ist die Basis für die Abrechnung zahnmedizinischer Behandlungen. Wenn erbrachte Leistungen nicht darin verzeichnet sind, erlaubt die GOZ, auf die für Zahnärzte freigegebenen Bereiche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückzugreifen. Dies ist möglich, wenn die erbrachte Leistung nicht in der GOZ als „selbstständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung“ aufgeführt ist (§ 6 GOZ).
Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach GOÄ
Ein Zahnarzt darf auf die GOÄ zurückgreifen, wenn er Behandlungen für Privatpatienten abrechnet und in der GOZ keine Gebührensätze innerhalb des Gebührenverzeichnisses vorliegen. Allerdings sind nur bestimmte Abschnitte der GOÄ für Zahnärzte zugänglich.
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FAQs zur Gebührenordnung für Zahnärzte
Das Honorar ist die Vergütung für die erbrachten Leistungen des Zahnarztes auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es berechnet sich aus der Bewertung der Leistung multipliziert mit dem gesetzlichen Punktwert und einem individuellen Steigerungsfaktor (zwischen 1,0 und 3,5).
Die BEMA regelt die Abrechnung für gesetzlich Krankenversicherte, während die GOZ die Grundlage für Privatpatienten darstellt.
HIER SCHREIBTHeribert
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