Alles Wichtige zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Bei ihrer Preisgestaltung müssen sich alle Zahnärzte an die Gebührenordnung für Zahnärzte halten, die regelt, in welcher Höhe welche zahnärztlichen Leistungen vergütet werden können.

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ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von unseren PKV-Experten

Als Privatpatient kannst du im Rahmen deines Tarifs beim Zahnarzt oft mehr Leistungen in Anspruch nehmen als GKV-Patienten. Viele dieser Leistungen kannst du dir von der PKV erstatten lassen. Was genau dein Zahnarzt abrechnen kann, legt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fest.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Was ist die GOZ?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte kurz GOZ ist eine Rechtsverordnung welche die Bezahlung der zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, regelt. Die GOZ gilt auch für die zahnärztlichen Leistungen von Privatpatienten. Diese Rechtsverordnung ist für alle Zahnärzte bindend und ist die Grundlage für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen.

Die aktuellste GOZ ist aus dem Jahr 2012.

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Was wird über die GOZ abgerechnet?

Alle zahnärztlichen Behandlungen, die nicht über die GKV abgerechnet werden, werden über die GOZ abgerechnet. Das gilt auch für alle Zahnbehandlungen, die du als privat Versicherter in Anspruch nimmst.

Die private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif meist Arzthonorare, die den Höchstsatz – also den 3,5-fachen Satz – nicht übersteigen. In der Regel werden Honorare bis zum 2,3-fachen Satz erhoben. Gebühren, die darüber hinausgehen, muss der Zahnarzt schriftlich begründen.

Wann darf ein Zahnarzt Leistungen über dem 3,5-fachen Faktor abrechnen?

Es darf mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, wenn eine schwierige Behandlung oder andere Besonderheiten vorliegen. Dies muss aber vorab schriftlich vereinbart und festgelegt werden.

Wurde mit dem Patienten vorab keine Gebührenvereinbarung getroffen, ist der 3,5-fache Faktor der höchstmögliche Satz der Abrechnung.

So werden GKV-Leistungen abgerechnet

Die zahnärztliche Versorgung in der GKV, die unter die reine Regelversorgung fällt, richtet sich nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Leistungen rechnen Zahnärzte über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Bei der sogenannten gleichartigen Versorgung, die Regel- und Zusatzleistungen enthält, wird nach BEMA und GOZ abgerechnet.
Alle anderen Leistungen fallen unter die GOZ. Zu den Leistungen, die du als GKV-Patient in Anspruch nehmen kannst und über die GOZ mit deinem Zahnarzt direkt abrechnest, gehören unter anderem:

Aufbau der GOZ 

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist folgendermaßen aufgebaut:

In den einzelnen Abschnitten werden zahnärztliche Leistungen aufgelistet und diese sind einer vierstelligen Nummer zugeordnet. Dahinter ist noch die Gebühr in € angegeben. 

Es muss aber beachtet werden, dass es einen sogenannten Steigerungsfaktor gibt. Unter gewissen Umständen und Beachtung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands darf der Gebührensatz gesteigert werden. 

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Ein Zahnarzt darf auf die GOÄ zurückgreifen, wenn er Behandlungen für Privatpatienten abrechnet und in der GOZ keine Gebührensätze innerhalb des Gebührenverzeichnisses vorliegen. Allerdings sind nur bestimmte Abschnitte der GOÄ für Zahnärzte zugänglich.

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