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Was regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland legt fest, welche Infektionskrankheiten meldepflichtig sind und wie der Infektionsschutz geregelt ist.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet seit 2001 die Basis für das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland. Es regelt bundesweit den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr.
Definition von Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Meldepflichtige Krankheiten, die schon bei Verdacht an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, sind unter Anderem: Cholera, Covid-19, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Pest, Tollwut etc.
Das Robert-Koch-Insitut (RKI) koordiniert die Maßnahmen bei einer bundesweiten Epidemie.
Durch die Corona-Pandemie bestimmen Bund und Länder gemeinsam Leitlinien gegen das Coronavirus (vorher dezentral).
Was regelt das infektionsschutzgesetz?
Das IfSG regelt verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und gibt Antworten auf Fragen wie:
- Welche Krankheiten sind bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig?
- Welche Angaben müssen Meldepflichtige machen?
- Welche dieser Informationen werden durch das Gesundheitsamt weiter übermittelt?
- Welche Meldewege gibt es und welche Muster und Informationen über Belehrungen sind abrufbar?

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Wer koordiniert die Maßnahmen bei einer bundesweiten Epidemie wie dem Coronavirus?
Durch das Coronavirus dürfte das Robert Koch-Institut (RKI) mittlerweile jedem bekannt sein. Es ist die nationale Behörde, die laut IfSG für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen verantwortlich ist. Dafür arbeitet das RKI mit Behörden, nationalen Referenzzentren und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. Außerdem ist es im Austausch mit ausländischen Stellen wie der Weltgesundheitsorganisation.
Was sind meldepflichtige Krankheiten?
Zu Infektionen, die durch das IfSG einer Meldepflicht unterliegen, gehören aktuell unter anderem:
- Cholera
- Coronavirus Covid-19
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Pest
- Tollwut
- Windpocken
Diese Krankheiten müssen schon bei Verdacht von einem Arzt oder Krankenhaus an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
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Änderungen durch das Coronavirus
Bisher regelte das IfSG den Infektionsschutz dezentral. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass Bund und Länder gemeinsame Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus abstimmten.