Als Patient verbindet man selten Positives mit dem Krankenhaus. Damit dein stationärer Aufenthalt so angenehm wie möglich verläuft, gibt es die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus.
Was ist eine Wahlleistung im Krankenhaus?
Musst du für eine Behandlung in die Klinik, stehen dir dort grundsätzlich eine stationäre Versorgung durch diensthabende Ärzte, Pflege, Unterkunft, Verpflegung und die Unterbringung im Mehrbettzimmer zu. Neben diesen medizinisch notwendigen Leistungen gibt es einige Wahlleistungen, die du auf Wunsch in Anspruch nehmen kannst.
Dazu gehören zum Beispiel:
• die Unterbringung im Einbettzimmer oder im Zweibettzimmer
• die Chefarztbehandlung
• bestimmte Behandlungsformen
Diese Leistungen sind medizinisch nicht notwendig. Sie helfen aber, deinen Krankenhausaufenthalt angenehm zu gestalten und tragen dazu bei, dass du schneller gesund wirst.
Voraussetzung für die Erbringung ist eine Wahlleistungsvereinbarung. Darin informiert das Krankenhaus seine Patienten über Umfang und Kosten der Wahlleistungen. Die Kostenübernahme hängt von deiner Versicherung ab.
Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung
Welche Wahlleistung deine private Krankenversicherung abdeckt, hängt von deinem Tarif ab. Möchtest du bei einem Krankenhausaufenthalt nicht im Mehrbettzimmer untergebracht sein, achte beim Abschluss deiner PKV auf den Leistungsumfang bei stationären Behandlungen.
Die Kosten für Wahlleistungen richten sich nach einer Bemessungsgrundlage, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung als Empfehlung herausgegeben wird. Die Kosten werden pro Tag abgerechnet und setzen sich zusammen aus einem Basispreis und Zuschlägen für Komfortelemente, zum Beispiel separates WC, Balkon oder Zusatzverpflegung.
Achtung: Wenn du dich für die Wahlleistung Chefarzt entscheidest, ist diese Leistung nicht auf einen Arzt beschränkt. Sind an deiner Behandlung mehrere Ärzte beteiligt, etwa weil es bei einer OP zu Komplikationen kommt, kann jeder Arzt seine Leistungen mit dir abrechnen.
Wie können gesetzlich Versicherte Wahlleistungen im Krankenhaus nutzen?
Auch gesetzlich Versicherte können die Unterbringung im Einbettzimmer und andere Wahlleistungen in Anspruch nehmen, allerdings auf eigene Kosten. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt, kann sich bestimmte Wahlleistungen erstatten lassen.