Nicht jeder Arzt oder jede Ärztin, die dich während eines Krankenhausaufenthalts behandeln, ist dort auch direkt angestellt. In Deutschland gibt es sogenannte Belegärzte und Belegärztinnen, die ihre Patienten und Patientinnen im Krankenhaus statt in der Praxis behandeln. Hier erfährst du, was dahintersteckt und welche Vorteile das Modell für das Gesundheitswesen bringt.
Aktualisiert am 21. Juli 2025
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
5 Fakten zum Belegarzt
🔍 Belegärzte sind nicht beim Krankenhaus angestellt, sondern arbeiten selbstständig.
💼 Die Abrechnung erfolgt außerhalb der Krankenhauspauschalen.
🏥 Sie dürfen Klinik-Infrastruktur nutzen, benötigen aber eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
🤝 Das Modell gibt es vorrangig in spezialisierten Fachbereichen.
⏳ Die Zahl der Belegärzte ist rückläufig, da sich das Modell wirtschaftlich oft nicht mehr lohnt.
Was ist ein Belegarzt?
Ein Belegarzt oder eine Belegärztin ist ein:e niedergelassene:r Facharzt/Fachärztin, der oder die Patient:innen auch im Krankenhaus behandelt – ohne dort angestellt zu sein. Das Krankenhaus stellt sogenannte Belegbetten zur Verfügung, über die Belegärzte ihre Patient:innen stationär betreuen können.
Belegärzte nutzen für ihre Arbeit im Krankenhaus bestimmte Einrichtungen, medizinisches Personal oder OP-Säle der Klinik – ähnlich wie Mieter und Mieterinnen. Diese Struktur ist vor allem in folgenden Fachbereichen verbreitet:
HNO
Augenheilkunde
Gynäkologie und Geburtshilfe
Urologie
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Bei Hebammen spricht man in diesem Zusammenhang von Beleghebammen.
Damit ein Arzt als Belegarzt arbeiten darf, muss:
die kassenärztliche Vereinigung die Tätigkeit genehmigen und
das Krankenhaus die Mitnutzung seiner Infrastruktur erlauben.
So funktioniert die Abrechnung beim Belegarzt
Laut Definition sind Belegärzte oder Belegärztinnen keine Angestellten eines Krankenhauses und werden deshalb auch nicht wie Angestellte vergütet. Stattdessen rechnen sie ihre belegärztliche Tätigkeit so ab wie in der Praxis.
Die Leistungen von Belegärzten gelten formal als eigenständige ärztliche Leistungen und nicht als Teil der regulären Krankenhausversorgung. Sie rechnen direkt mit den Kassen oder privat mit Patienten und Patientinnen ab – nicht über die Klinik.
Grundlage ist wie in der Praxis die Gebührenordnung für Ärzte.
Für gesetzlich Versicherte (GKV):
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Es gelten die üblichen GKV-Leistungen, je nach Eingriff kann ein Eigenanteil anfallen.
Seit 2009 erlaubt das SGB V auch die Tätigkeit als Honorar-Belegarzt, also auf Honorarbasis im Krankenhaus. Das bedeutet, sie sind mit einem Honorarvertrag beim Krankenhaus angestellt und werden von diesem bezahlt. Dieses Modell ist jedoch inzwischen rückläufig, da es für viele Fachärzte finanziell und organisatorisch nicht attraktiv ist.
Vorteile des Belegarztmodells
Wenn dir ein vertrautes Arztverhältnis und eine persönliche Betreuung wichtig sind – insbesondere bei geplanten Eingriffen – kann ein Belegarzt die bessere Wahl sein. Besonders für privat Versicherte bietet das Modell Vorteile in Bezug auf Wahlfreiheit und Qualität der Versorgung.
Für dich als Patient oder Patienin bietet ein Belegarzt viele praktische Vorteile:
Vertrautes Arztverhältnis: Du wirst von deiner bekannten Fachärztin oder deinem Facharzt auch stationär behandelt.
Weniger Doppeluntersuchungen: Ambulante und stationäre Versorgung greifen ineinander.
Höhere Versorgungsqualität: Fachärzt:innen begleiten dich vom Erstgespräch bis zur Nachsorge – ohne Bruch im Behandlungsverlauf.
Schnellere Abläufe: Weniger Bürokratie, kürzere Wartezeiten auf OPs.
Kostenersparnis im System: Laut früheren Schätzungen des Bundesverbands der Belegärzte spart das Modell dem Gesundheitssystem jährlich Millionen.
Trotzdem nimmt die Zahl der Belegärzte in Deutschland ab – vor allem wegen steigender Anforderungen und sinkender Wirtschaftlichkeit für viele Fachärzte.
FAQs zum Belegarzt
Die Zusammenarbeit mit einem Belegarzt erfolgt in der Regel dadurch, dass der behandelnde niedergelassene Arzt den Belegarzt in das Krankenhaus einbestellt, um eine spezifische medizinische Leistung durchzuführen. Der Belegarzt oder die Belegärztin führt die geplante Behandlung oder Operation durch und kommuniziert eng mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin, um die bestmögliche Versorgung der Patient:innen sicherzustellen.
Ja, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich von einem Belegarzt oder einer Belegärztin behandeln zu lassen. Die Kostenübernahme und Bedingungen können jedoch variieren und sollten im Voraus geklärt werden.
Ein Belegarzt oder eine Belegärztin ist ein niedergelassener Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin, die Patienten und Patientinnen auch im Krankenhaus behandeln – auf eigene Rechnung und nicht als Klinikpersonal. Ein Chefarzt oder eine Chefärztin leitet eine Abteilung im Krankenhaus und hat eine führende medizinische Rolle. Die Zusammenarbeit und Aufgaben sind unterschiedlich.
Belegarzt:
niedergelassener Arzt
Abrechnung erfolgt eigenständig
externer Dienstleister in der Klinik
Chefarzt:
Angestellter Klinikleiter
Abrechnung erfolgt über Krankenhaus
Interner Mitarbeiter in Leitungsfunktion
Wenn du privat versichert bist, kann die Wahl eines Belegarztes sinnvoll sein – etwa bei geplanten Operationen, bei denen du deine:n vertraute:n Facharzt/Fachärztin auch stationär an deiner Seite haben möchtest.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.