So kannst du dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen:
- Der Antrag wird bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt, bei der du im Jahr 2025 versichert warst (oder bei der du ab 2026 versicherungspflichtig wärst).
- Der Antrag muss spätestens bis 31. März 2026 eingereicht werden.
Das bedeutet, du kannst noch bis 31.03.2026 in die private Krankenversicherung wechseln.
Deine Entscheidung ist endgültig. Wenn du dich befreien lässt, kannst du später im Jahr nicht einfach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, solange dein Angestelltenverhältnis nicht länger als ein Monat unterbrochen wird. Die Befreiung greift unter diesen Umständen auch beim nächsten Arbeitsverhältnis. Ist die Lücke zwischen den beiden Jobs allerdings größer als ein Monat, greift die Befreiung nicht mehr.
Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn du seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Sonst ist sie wirksam vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Wenn du beispielsweise im Januar eine Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nimmst, dann kannst du erst ab Februar befreit sein und in die private Krankenversicherung wechseln.