Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
Der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich oftmals nicht nur aufgrund von Leistungsvorteilen sondern auch finanziell. Wichtig beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine ordentliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse inkl. Kündigungsbestätigung und der Nachweis der neuen, privaten Krankenversicherung an den Arbeitgeber oder die alte Versicherung. Welche Fristen gelten und was sonst noch zu beachten ist, wird im folgenden Ratgeber erklärt.
Wenn du dich privat krankenversichern möchtest, muss zuerst deine gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden. In der GKV unterscheidet man grundsätzlich zwischen 2 Arten der Kündigung:
Ordentliche Kündigung: Sobald die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt wurde (ab 2021 sind es 12 Monate), kann die gesetzliche Krankenversicherung ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei volle Monate (zum übernächsten Monat). Diese Bindungsfrist greift nicht bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung.
Außerordentliche Kündigung: Die gesetzliche Krankenversicherung kann aber auch außerordentlich gekündigt werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Diese liegen vor, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder angekündigte Prämien eingestellt werden. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate.
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Leitfaden zum Wechsel in die private Krankenversicherung
1. Die gesetzliche Krankenversicherung ordentlich kündigen
Wenn du von der GKV in die private Krankenversicherung wechseln willst, musst du deine gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Die Kündigung per E-Mail ist rechtlich noch umstritten. Wenn du ganz sicher gehen willst, versendest du den Brief per Einschreiben.
2. Eine Kündigungsbestätigung anfordern
Gib an, wann du deine alte Krankenkasse verlassen möchtest, und fordere eine Kündigungsbestätigung an. Du erhältst sie innerhalb der nächsten 14 Tage – das ist die laut Sozialgesetzbuch vorgesehen Frist.
3. Nachweis der neuen Versicherung dem Arbeitgeber oder der alten Versicherung übermitteln
Deine neue private Krankenversicherung stellt einen „Nachweis über das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall“ aus. Diese muss an die alte Versicherung geschickt werden.
Angestellte müssen auch ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie ihre Krankenversicherung wechseln.
Wechselst du die gesetzliche Krankenversicherung oder beginnst ein neues Arbeitsverhältnis, meldet dich dein Arbeitgeber bei der angegebenen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Dann erhält er die Bestätigung der Mitgliedschaft elektronisch zurück. Eine Mitgliederbescheinigung auf Papier ist dann nicht mehr nötig.
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Wichtig: Gesetzliche Krankenkasse bei Wechsel in PKV rechtzeitig informieren
Wird die alte Krankenkasse nicht rechtzeitig informiert, bleibst du vorerst bei ihr versichert und kannst nicht in die private Krankenversicherung wechseln. So soll der nahtlose Übergang sichergestellt sein, denn jeder Deutsche braucht einen Krankenversicherungsschutz. Selbst wenn beim Wechsel etwas schiefgehen sollte, kannst du in der Zwischenzeit trotzdem zum Arzt gehen. Denn dann kommt die alte Kasse für die Kosten auf.
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Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn du in die private Krankenversicherung wechseln willst, musst du bestimmte Fristen einhalten.
Die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate.
Wenn du also zum 01. April in die private Krankenversicherung starten willst, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar bei der GKV eingegangen sein. Die Kündigung greift dann zum 31. März.
Mindestbindungszeit & Bindungsfrist
Vor 2021 musstest du mindestens 18 Monate bei deiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein, um kündigen zu können. Diese Frist wurde auf 12 Monate verkürzt. Sie greift aber bei einem Wechsel von der PKV in die GKV nicht. In Wahltarifen beträgt diese Frist bis zu drei Jahre. Diese greift beim Wechsel in die PKV allerdings schon.
Was passiert, wenn ich einen Wahltarif habe?
Du hast einen Wahltarif bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen, zum Beispiel um Beitragsrückerstattungen einzuheimsen? Dann kann es laut Bundesministerium für Gesundheit sein, dass dieser Sondervertrag mindestens 1 bis 3 Jahre laufen muss, bevor du ihn kündigen kannst. Frag am besten bei deiner Krankenkasse nach, wie es sich in deinem Fall verhält.
GKV-Wechsler aufgepasst!
Seit 2021 müssen GKV-Mitglieder ihre Versicherung nur noch dann kündigen, wenn sie in die PKV wechseln wollen oder ins Ausland ziehen. Wenn du deine GKV wechseln möchtest kannst du das ab dem 1. Januar 2021 sofort ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse tun. Du stellst einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse.
Sonderkündigungsrecht der GKV beim Zusatzbeitrag
Ein Spezialfall ist die außerordentliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn deine GKV einen Zusatzbeitrag erhebt oder erstmalig erhöht oder bereits versprochene Prämien reduziert oder streicht, steht dir eine Sonderkündigung zu. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist beträgt zwar auch zwei Monate, aber es spielt keine Rolle, wie lang du bereits bei dieser Krankenkasse versichert bist. Allerdings musst du jetzt schnell handeln, um zu kündigen:
Wichtig zum Sonderkündigungsrecht in der GKV: Sobald du auf die Beitrags- oder Leistungsänderung hingewiesen wurdest, musst du innerhalb der nächsten zwei Monate kündigen. Der späteste Termin ist der Tag, an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird.
Wann ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Kündigung möglich?
Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, kannst du unter Umständen direkt deine Krankenversicherung wechseln. Du warst zum Beispiel bisher versicherungspflichtig und verdienst bei deinem neuen Arbeitgeber erstmals ein Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Dann kannst du direkt aus der GKV austreten und sofort bei Beginn des neuen Jobs der neuen privaten Krankenversicherung beitreten.
Lass dir damit allerdings nicht zu viel Zeit, sondern erledige diese Aufgabe innerhalb der ersten 14 Tage in deinem neuen Job.
Wer kann von der GKV in die PKV wechseln?
Wer sich privat krankenversichert, bekommt schneller einen Termin beim Facharzt und erhält eine Behandlung mit neuesten Technologien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kannst du in der PKV aus verschiedenen Tarifen wählen. Damit bekommst Du als Mitglied die Leistungen in der privaten Krankenversicherung, welche dir für deine Gesundheit wichtig sind.
In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Wer sich privat versichern darf, legt allerdings der Gesetzgeber fest.
Folgende Berufsgruppen können sich privat versichern:
Selbstständige:
Unternehmer und Freelancer können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Wer allerdings einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht, ist der Künstlersozialkasse zugeordnet und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Er oder sie kann sich zu Beginn der Tätigkeit oder ab bestimmten Einkommensgrenzen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.
Wenn dein regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, steht dir die Tür zur privaten Krankenversicherung ebenfalls offen. Diese Grenze verschiebt sich immer wieder. Sie liegt bei 66.600 Euro brutto jährlich. Das bedeutet: Du musst also mindestens 5.550,00 Euro pro Monat verdienen, damit du die GKV kündigen kannst und dich in der privaten Krankenversicherung versichern kannst.
Falls du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, zählen die Beträge auch zum regelmäßigen Gesamteinkommen.
Wenn du zum Beispiel im Sommer eine Gehaltserhöhung bekommst und dann erstmalig über der festgeschriebenen Grenze liegst, kannst du dich ab dem 1. Januar des nächsten Jahres privat versichern, wenn dein Gehalt in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wann und wie du wechseln kannst, liest du unten.
Die meisten Beamten schließen eine private Krankenversicherung ab, denn sie haben Anspruch auf Beihilfe – das bedeutet, das ihr Dienstherr meist 50 Prozent der Kosten im Krankheitsfall übernimmt.
Du studierst noch? Bis 25 kannst du in der Familienversicherung versichert sein. Du kannst dich aber zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien (spätestens 3 Monate nach Beginn des Studiums und Eintritt der Versicherungspflicht) und dich in der privaten Krankenversicherung versichern. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Eltern Beamte sind, da die Beihilfe 80 Prozent der Krankheitskosten bis zum 25.Lebensjahr übernimmt. Wenn du später ins Berufsleben startest, kannst du bei Bedarf in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Wenn du gerade deinen ersten Job angetreten hast, kannst du dich in der privaten Krankenversicherung versichern, wenn dein Jahreseinkommen als Angestellter über der festgeschriebenen Grenze liegt. Auch wenn du direkt in die Selbstständigkeit startest und dich verbeamten lässt, steht dir der Weg in die private Krankenversicherung offen.
Übrigens: Bei ottonova gibt es eine Beitragsgarantie bis (mindestens) Ende 2023 für alle Krankenvollversicherungstarife (in allen Krankenvolltarifen außer Pflege).
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Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung und einzuhaltender Fristen
In sieben Schritten in die ottonova PKV wechseln
Du hast dich informiert, wurdest beraten und möchtest dich bei ottonova versichern. Jetzt soll der Wechsel schnell und vor allem unkompliziert über die Bühne gehen. Doch was nun genau zu tun ist, wissen die wenigsten. Schließlich suchst du dir nicht jeden Tag eine neue Krankenversicherung aus!
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Dieser Text soll dir den Wechsel zu ottonova erleichtern. Die folgenden Punkte erklären die einzelnen Schritte für einen erfolgreichen Wechsel der privaten Krankenversicherung zu ottonova.
In sieben einfachen Schritten zu ottonova - 100 % digital
Terminvereinbarung & Beratungsgespräch
Antragstellung über Beitragsrechner
Gesundheitsfragen beantworten
Versicherungsvertrag prüfen und abschließen
Kündigung deiner bisherigen Versicherung
Konto in deiner App aktivieren: alle Dokumente auf einen Blick
Alle Vorteile deiner neuen digitalen Krankenversicherung genießen
Der Antrag
Bevor wir dich versichern können, benötigen wir einen Antrag von dir. Das läuft bei ottonova als digitale Versicherung online. Über den Beitragsrechner kannst du deinen Antragsprozess starten. Hier gibst du deine persönlichen Daten ein. Spätestens jetzt wird es Zeit für einen Check deiner Kündigungsfristen bei der aktuellen Versicherung. Musst du etwas nachschauen, ist das gar kein Problem: Du kannst den Antrag jederzeit pausieren und später weitermachen.
Ich bin gerade in der PKV
Wirf einen Blick in die Unterlagen zu deiner bisherigen Versicherung. Dort findest du die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit. Gerne helfen wir dir, die Daten in deinen Dokumenten zu finden.
Je nachdem, bei welcher Krankenversicherung du versichert bist, kannst du in der Regel zum 31.12. jedes Jahres oder zum Ende des Monats, in dem du deine Versicherung abgeschlossen hast, kündigen. Zudem hast du immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Beiträge steigen. Komm gerne einfach auf uns zu und wir helfen dir, den richtigen Zeitpunkt abzuklären.
Ich bin gerade in der GKV
Du willst raus aus der gesetzlichen Kasse? Das geht immer zum Ende des übernächsten Monats – also mit einer Frist von zwei Monaten. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, also nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegst.
Im Rahmen des Antragsprozesses musst du eine Risiko- und Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dafür wird sich jemand aus dem ottonova Antragsteam telefonisch bei dir melden. Auf Basis deiner Daten teilen wir dir dann auch den Beitrag für die von dir gewählten Tarife mit.
Der Vertragsabschluss
Bevor du uns deinen Antrag final stellst, erhältst du deine Vertragsunterlagen. Hier siehst du deinen zukünftigen Monatsbeitrag noch einmal Schwarz auf Weiß. Bist du mit allem einverstanden, kannst du deinen Antrag durch Klick auf den Button „Jetzt kostenpflichtig abschließen“ absenden. Damit der Antrag nicht versehentlich auf die Reise geht, musst du diesen Schritt noch mit einer One-Time-Pin bestätigen, die wir dir per SMS zuschicken.
Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir deinen Versicherungsschein in Textform erstellen. Im Versicherungsschein ist auch nochmals genau festgehalten, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz beginnt. Ab jetzt hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wenn du es nicht schon getan hast, kannst du jetzt in der ottonova App dein Konto aktivieren. Im Dokumentenbereich findest du neben der Versicherungspolice auch alle weiteren wichtigen Dokumente rund um deinen Vertrag.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht: Versicherer müssen sicherstellen, dass du auch bei einem Wechsel lückenlos versichert bist. Für deine Vorversicherung erhältst du deshalb einen Versicherungsnachweis und für den Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss und für die Vorsorgeaufwendungen. Diese Dokumente kannst du wie deinen Versicherungsschein in deiner App herunterladen.
Willkommen bei ottonova
Wir helfen dir bei deinen Fragen
FAQs zum Wechsel in die PKV
Es ist gesetzlich geregelt wer sich privat versichern darf. In die private Krankenversicherung (PKV) dürfen Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Grenze steigt von Jahr zu Jahr. Aktuell liegt sie bei 66.600Euro im Jahr steigen.
Wenn du in die PKV wechseln willst, musst du bestimmte Fristen einhalten.
Die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate. Wenn du also zum 01. April in die PKV starten willst, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar bei der GKV eingegangen sein. Die Kündigung greift dann zum 31. März.
Zuden musstest du vor 202mindestens 18 Monate bei deiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein, um kündigen zu können. Diese Frist wurde auf 12 Monate verkürzt. Sie greift aber bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV nicht.
Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, kannst du unter Umständen direkt deine Krankenversicherung wechseln. Du warst zum Beispiel bisher versicherungspflichtig und verdienst bei deinem neuen Arbeitgeber erstmals ein Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Dann kannst du direkt aus der GKV austreten und sofort bei Beginn des neuen Jobs der neuen privaten Krankenversicherung beitreten.
Lass dir damit allerdings nicht zu viel Zeit, sondern erledige diese Aufgabe innerhalb der ersten 14 Tage in deinem neuen Job
HIER SCHREIBTHeribert Lechner
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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