Rechnungen einreichen in der Privaten Krankenversicherung
Ein Unterschied zwischen PKV und GKV ist das Thema Rechnung: Privatpatient zu sein bedeutet nämlich, direkt mit den
Ein Unterschied zwischen PKV und GKV ist das Thema Rechnung: Privatpatient zu sein bedeutet nämlich, direkt mit den
Wenn du neu in der privaten Krankenversicherung bist, kannst du den nächsten Arztbesuch mit gutem Gefühl, antreten – denn von jetzt an genießt du die besten Leistungen. Neu ist allerdings auch die Rechnung, die jeder Privatpatient nach einer Behandlung erhält. Das musst du wissen:
Neben den erstklassigen Leistungen unterscheidet auch das Kostenerstattungsprinzip die private von der gesetzlichen Krankenversicherung: Zunächst musst du als Privatpatient Rechnungen selbst bezahlen und kannst dir im Anschluss die Behandlungskosten von deiner PKV erstatten lassen.
In der GKV gilt ein fester Leistungskatalog, auf dessen Basis Ärztinnen und Ärzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen können (Sachleistungsprinzip). Privat versicherte Personen erhalten dagegen maßgeschneiderte Leistungen. Dafür rechnen die Behandelnden individuell ab. Als Basis dient in diesem Fall die Gebührenordnung für Ärzte.
Zwar musst du mit dem Kostenerstattungsprinzip für jede PKV-Rechnung in Vorleistung gehen, dafür bekommst du volle Transparenz über deine Gesundheitskosten und kannst dich über eine erstklassige Behandlung freuen.
Hast du medizinische Leistungen in Anspruch genommen, geht es so für dich weiter:
Nach einem Krankenhausaufenthalt fallen die Rechnungen oft wesentlich höher aus als bei ambulanten Leistungen. Keine Sorge, du musst nach einer stationären Behandlung keinen Kredit aufnehmen. Privat versicherte Personen können stattdessen bei Aufnahme in die Klinik ihre PKV-Card vorlegen oder eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit erlaubst du dem Krankenhaus, direkt mit deiner PKV abzurechnen. Du musst dir über die Krankenhaus-Kosten also keine Gedanken machen.
Grundsätzlich erstattet die private Krankenversicherung Arztrechnungen immer dann, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Bei einigen Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnbehandlungen richtet sich die Höhe der Erstattung danach, in was für einem Tarif du versichert bist: In leistungsstarken Tarifen erstattet die PKV in der Regel mehr als in günstigen Tarifen.
Die PKV übernimmt wesentlich mehr Leistungen als die GKV. Mit deinem PKV-Tarif bist du deshalb rundum bestens versorgt. Für die meisten Behandlungen übernimmt die PKV deine Rechnungskosten – es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Du willst dir bei deiner Zahnärztin ein Implantat einsetzen lassen? Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 Euro – die Rechnung dafür kannst du bei deiner PKV einreichen und dir je nach Tarif bis zu 100 Prozent erstatten lassen. Auf der sicheren Seite bist du mit einem Kostenvoranschlag.
Medikamente musst du in der Apotheke sofort zahlen. Erst danach kannst du dir die Kosten erstatten lassen. Dafür reichst du das Rezept ein.
Ein Fettpölsterchen hier, ein Schlupflied da – mit chirurgischen Eingriffen lassen sich ungeliebte Stellen am Körper verschönern. Kosmetische Behandlungen zahlt die PKV in der Regel allerdings nicht, es sei denn, sie sind medizinisch notwendig.
Ist deine Rechnung eingereicht und geprüft, erledigt die private Krankenversicherung die Zahlung in der Regel innerhalb weniger Tage. Es kann also sein, dass die Erstattung bereits auf dem Konto ankommt, bevor du deine Arztrechnung bezahlen musst. Ottonova erstattet dir deine Rechnungen bis 500 Euro übrigen innerhalb von 48 Stunden (Mo-Fr). Trotzdem kann es sich lohnen, Rechnungen nicht sofort einzureichen.
Die Frist für das Einreichen einer PKV-Rechnung ist gesetzlich auf drei Jahre festgelegt und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du die Arztrechnung erhalten hast. Warum solltest du dir Zeit damit lassen? Wenn du einen Selbstbehalt mit deiner PKV vereinbart hast, ist es sinnvoll, Rechnungen gesammelt einzureichen.
Nehmen wir an, dein Selbstbehalt beträgt 500 Euro im Jahr und du hast in diesem Jahr nur eine Rechnung über 320 Euro bekommen. Reichst du sie ein, gibt es kein Geld. Musst du ein paar Monate später noch einmal 470 Euro zahlen, kannst du beide Rechnungen zusammen einreichen und erhältst 290 Euro (790 Euro Gesamtbetrag der eingereichten Rechnungen abzüglich 500 Euro Selbstbehalt).
Bei vielen PKV-Anbietern ist das Einreichen von Rechnungen umständlich und zeitaufwendig – dabei sollte die PKV dein Leben einfacher machen. Wenn du einen wirklich schnellen, modernen und gutaussehenden Weg suchst, Rechnungen als Privatpatient einzureichen, dann bist Du bei ottonova genau richtig: Bei uns kannst du Dokumente blitzschnell digital einreichen und bekommst dein Geld in Rekordzeit. Damit erledigst du als Privatpatient ganz ohne Mühen die Abrechnung und Dokumentation auf einen Schlag. Und das ganze natürlich papierlos.
Passend zum Thema PKV Kosten:
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