Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit der privaten Krankenversicherung?

Wechseln privatversicherte Angestellte ihren Arbeitgeber kann sich dies auf ihren Versicherungsstatus und damit auf ihre private Krankenversicherung (PKV) auswirken. Wann das so ist, wer bei Jobwechsel auch die Krankenversicherung wechseln kann und was es in Bezug auf die private Krankenversicherung im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels zu beachten gilt, erklärt dieser Ratgeber-Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit der Krankenversicherung?

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu bleiben bzw. unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen der neuen Beschäftigung über der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), liegt. Aktuell befindet sich diese Einkommensgrenze bei 66.600 Euro brutto im Jahr bzw. 5.550 Euro brutto im Monat.

Arbeitgeberwechsel: Welche Möglichkeiten gibt es?

Mit dem Wechsel des Arbeitgebers ändert sich so einiges: Der Arbeitsplatz, die Kollegen und Kolleginnen und wahrscheinlich auch das Einkommen. Ob sich etwas in Bezug auf die Krankenversicherung ändert, kommt auf den Einzelfall an.

Im Folgenden beleuchten wir deshalb verschiedene Szenarien des Arbeitgeberwechsels und wie sich dies auf die Krankenversicherung auswirkt.

Szenarien beim Arbeitgeberwechsel für Privatversicherte:


Neues Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze

In diesem Fall können privatversicherte Arbeitnehmer weiterhin in der PKV versichert bleiben, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Auch Berufseinsteiger oder Expats, die direkt mit dem ersten Job (in Deutschland) die Einkommensgrenze knacken, können sich auch privat versichert bleiben bzw. sich privat versichern.

Neues Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

Privatversicherte, deren Lohn beim Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber unter die JAEG fallen wieder unter die Versicherungspflicht in der GKV und müssen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Liegt das neue Einkommen allerdings weiterhin über der Versicherungspflichtgrenze des Jahre, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in die PKV gewechselt ist (z.B. 2021: 64.500 Euro), dann kann er oder sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin in der PKV versichert bleiben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.

Arbeitgeberwechsel ab 55 Jahre

Bei privatversicherten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, die bei ihrem Arbeitgeberwechsel über 55 Jahre, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch möglich (nur bei möglicher Versicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.)

Sie bleiben in der PKV versichert, auch wenn sie wieder versicherungspflichtig werden würden, das heißt mit ihrem Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Szenarien beim Arbeitgeberwechsel für gesetzlich Versicherte:


Altes und neues Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wer auch beim neuen Arbeitgeber weiterhin unter der JAEG verdient, bleibt mit einer Pflicht-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Altes unter, neues über Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wer mit dem Jobwechsel nun oberhalb der JAEG verdient, kann entweder freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Altes über, neues unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wer unter die JAEG mit dem Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber fällt, ist dann in der gesetzlichen Krankenversicherung statt freiwillig wieder pflichtversichert und hat keine Möglichkeit mehr in die Private zu wechseln.

Altes und neues Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze

Angestellte, die über der JAEG verdienen, sind versicherungsfrei. Sie können entweder weiterhin freiwillig gesetzlich bleiben oder sich privat versichern und von umfangreichen Leistungen profitieren.

Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung?



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Was passiert beim Wechsel in die Selbstständigkeit mit der privaten Krankenversicherung?

Selbstständige haben in Deutschland Versicherungsfreiheit, das heißt sie können zwischen freiwillig gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Wechseln Privatversicherte von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit kann die private Krankenversicherung fortgeführt werden.

Da Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, fällt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und weg und sie zahlen den kompletten Beitrag selbst. In der privaten Krankenversicherung wird dieser Beitrag unabhängig vom Einkommen berechnet, in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge für Selbstständige auf alle Einkünfte, nicht nur aus der Selbstständigkeit, sondern auch zum Beispiel aus Mieteinnahmen und Kapitalerträgen fällig.

Auch ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist bei Selbstständigkeit möglich. Allerdings ist der umgekehrte Wechsel aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige nicht möglich.

Wer sich nur nebenberuflich selbstständig (weniger als 50 %) macht, bei dem ändert sich nichts am Versicherungsstatus. Dieser richtet sich nach dem Haupterwerb.

Kann ich in der PKV bleiben, auch wenn ich wieder angestellt bin?

Selbstständige, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln, können dann privat krankenversichert bleiben, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 66.600 Euro im Jahr liegt. Liegt es darunter, müssen sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und sind dort dann pflichtversichert.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die private Krankenversicherung aus?

Wer bei einem Arbeitgeber in Teilzeit geht und zuvor privat versichert war, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, auch wenn er oder sie dann unter der JAEG verdient. Dies ist möglich wenn ...

Der Befreiungsantrag muss bis 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.

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Haben Auszeiten eine Auswirkung auf die PKV?

Elternzeit & Pflegezeit

Bei Personen, die privatversichert sind und in Elternzeit oder Pflegezeit gehen, besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und somit für die Zeit weiterhin privat versichert zu bleiben.

Alles zum Thema Elternzeit haben wir in unserem Ratgeber private Krankenversicherung und Elternzeit zusammengefasst!

Arbeitslosigkeit

Wer seinen Arbeitgeber verliert, kann unter bestimmten Bedingungen privat versichert bleiben. Agentur für Arbeit oder Jobcenter zahlen dann einen Zuschuss für die Beiträge.

Was passiert, wenn ich zurück in die GKV muss?

Bei Wiedereintritt der Versicherungspflicht in der GKV und die Versicherten zurück in die Gesetzliche wechseln müssen, ist eine Kündigung der privaten Versicherung notwendig. Es besteht ein zweimonatiges Recht auf sofortige Kündigung. Später ist die Kündigung dann nur zum Ende des Monats unter Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung möglich.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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