Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Eine Krankenversicherung ist für ausländische Gäste in Deutschland verpflichtend und wird auch für das Visum benötigt. ottonova bietet mit dem privaten Krankenversicherungstarif für Expats eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung - mit gleichzeitig besseren Schutz. Jetzt über Kosten, Leistungen und Vorteile informieren!

  • Sondertarife für Expats mit ausgezeichneter Versorgung

  • Support auf Englisch und ohne Papierkram

  • Visum bekommen Erfülle alle gesetzlichen Anforderungen

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GSEM Kubus beitragsgarantie
Alles über den Expat-Tarif.

Was ist der Expat-Tarif von ottonova?

Für Ausländer, die sich mit einem befristeten Visum in Deutschland aufhalten, bieten wir einen speziellen Expat-Tarif der ottonova privaten Krankenversicherung an.

In der Regel helfen private Krankenversicherungen dabei, für die Zukunft zu sparen, indem sie Altersrückstellungen bilden. Damit zahlst du heute etwas mehr als nötig, um deinen Beitrag in Zukunft stabil zu halten, das heißt dein Beitrag steigt dann aufgrund deines Alters oder deiner steigenden medizinischen Bedürfnisse nicht mehr an.

Wenn du jedoch mit einem Visum hier bist, gehen wir davon aus, dass du nicht länger als fünf Jahre in Deutschland bleiben wirst. Wenn du nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland planst - weniger als 60 Monate - ist es nicht notwendig, Altersrückstellungen zu bilden. Ohne Altersrückstellungen ist der Expat-Tarif der privaten Krankenversicherung damit deutlich günstiger.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Ausländer?

Ausländische Gäste sparen eine Menge Geld, wenn sie sich mit einer privaten Krankenversicherung von ottonova versichern und erhalten zudem einen besseren Versicherungsschutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entdecke unsere Tarife und lass dich von unserem Kunden-Support entweder auf Deutsch oder auf Englisch beraten!

Beispielhafter monatl. Beitrag

Gesetzliche
Versicherung

541 €
expats Pokal
Experten-Empfehlung

First Class Expats

167€

Business
Class

295 €

First
Class Pro+

352 €
Terminvereinbarung durch unseren Concierge
Direkt zum Spezialisten (ohne Überweisung), Zugang zu Privatärzten
Erstattung aller Medikamente
Sehhilfen: z.B. Brille/ Kontakt­linsen bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 500 € alle 2 Jahre
Operative Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik) bis zu 1.000 € bis zu 2.000 € bis zu 5.000 €
Heilpraktiker bis zu 500 € pro Jahr bis zu 1.000 € pro Jahr bis zu 2.000 € pro Jahr
Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt)
Unterbringung Mehrbettzimmer Einbettzimmer Zweibett-Zimmer Einbett-Zimmer
Kostenübernahme bei Behandlung in Privatkliniken
Zahnbehandlungen 0 – 100 % 100 % 100 % 100 %
Zahnersatz 10 - 65 % 90 % 80 % 90 %
Professionelle Zahnreinigung (PZR) geringer Zuschuss möglich 2x pro Jahr, max. 125 € pro Behandlung 2x pro Jahr, max. 125 € pro Behandlung 100 % (unbegrenzte Erstattung)
Weltweiter Schutz und Rücktransport
Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen
Komplett digital
Selbstbehalt 10 % pro Rechnungsbetrag, max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr
oder
25 % pro Rechnungsbetrag, max. 1.250 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr
ohne Selbstbehalt
Beitragsrückerstattung (nur bei Wahltarif)
*Beispielhafte Prämie für Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberanteil, berechnet für einen 32-jährigen Kunden mit einem Einkommen von mehr als 69.300 Euro pro Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung.

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Wer kann den Expat-Tarif der privaten Krankenversicherung abschließen?

ottonova bietet seinen speziellen Expat-Tarif für Nicht-EU-Bürger mit befristetem Visum an, die in Deutschland arbeiten. Der Tarif richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer und Selbstständige, die die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen und die einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren in Deutschland planen. Unser privater Krankenversicherungstarif für ausländische Gäste ist für folgende Personengruppen interessant:

1.

Angestellte

Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 € pro Jahr oder 5.775,00 € pro Monat ab 2024) liegt und die die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen.

2.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige, für die eine private Krankenversicherung in Deutschland in Frage kommt.

3.

Postdocs und Wissenschaftler

Hochqualifizierte Fachkräfte, die die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen. Auch Studenten können die ottonova Auslandskrankenversicherung beantragen.

4.

Familienangehörige von ottonova-Versicherten

Angehörige von Personen, die in einer privaten Krankenversicherung bei ottonova versichert sind.

In Deutschland ist der Abschluss von Expat-Tarifen nur möglich, wenn eine befristeten Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Das bedeutet, dass wir diesen Sondertarif nur ausländischen Gästen anbieten können, die mit einem befristeten Visum hier sind (Nicht-EU-Bürger). Wenn du also als Expat mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung hier bist und planst, weniger als fünf Jahre in Deutschland zu bleiben - oder noch nicht sicher bist, wie lange du bleiben wirst - kannst du von der Krankenversicherung für Expats profitieren.

Wenn du vorhast länger als fünf Jahre in Deutschland zu bleiben, kannst du bei ottonova zwischen verschiedenen langfristigen Vollversicherungsoptionen wählen. Auch als EU-Expat brauchst du kein Visum und kannst solange bleiben, wie du möchtest. Ein regulärer PKV-Tarif ist dann für dich sinnvoller, denn damit kannst du bereits für das Alter vorsorgen. Unsere ottonova Tarife Premium Economy Class, Business Class und First Class sind speziell darauf ausgerichtet.

Wie kannst du als Expat eine private Krankenversicherung abschließen?

Um dir beim Abschluss zu helfen, vereinbaren wir einen Termin für ein Gespräch am Telefon. Wir beantworten alle deine Fragen und führen dich der Reihe nach durch die einzelnen Schritte.

Was sind die Vorteile der ottonova privaten Krankenversicherung für ausländische Gäste?

ottonova ist eine digitale private Krankenversicherung, die dein Leben einfacher und ohne unnötigen Papierkram gestaltet. Verwalte deine Gesundheit in einer einzigen App, auch in englischer Sprache, damit du dich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren kannst.

1.

Rechtlich abgesichert für dein Visum

Die Krankenversicherung von ottonova erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für dein Visum nach § 257 SGB V. Eine Hürde weniger. Manche Versicherungen verlangen ein Langzeitvisum, bevor du bei ihnen abschließen kannst. Nicht bei ottonova. Wir akzeptieren nicht nur Kunden mit Kurzzeitvisa, sondern auch, wenn du dieses verlängern möchtest.

2.

Alle Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung

Als Expat kannst du alle Leistungen der privaten Krankenvollversicherung von ottonova in Anspruch nehmen - zu einem vergünstigten Tarif.

3.

Einfacher Tarifwechsel bei längerem Aufenthalt in Deutschland

Wenn du planst, länger als 5 Jahre in Deutschland zu bleiben, kannst du jederzeit ohne zusätzliche Risikoprüfung in unseren First Class, Business Class oder Premium Economy Tarif wechseln.

4.

Dein englischsprachiges Support-Team

Wenn du möchtest helfen dir unsere freundlichen Mitarbeiter auch auf Englisch dabei, dich im deutschen Versicherungssystem zurechtzufinden, englischsprachige Ärzte in deiner Nähe zu finden und alle deine Versicherungs- und Gesundheitsfragen zu beantworten.

Zusätzliche Services der ottonova privaten Krankenversicherung für Ausländer

Mit einer privaten Krankenversicherung bei ottonova genießt du viele zusätzliche Leistungen und Services, die dir das Leben in Deutschland erleichtern. Du profitierst von unserem Concierge-Team, kannst per Videoanruf mit Ärzten sprechen und bekommst deine Rechnungen in kürzester Zeit und ohne unnötigen Papierkram erstattet.

Digitale Krankenversicherung
für Gäste aus dem Ausland

ottonova ist, wo du bist. Mit deinem Smartphone steckst du alle Funktionen und Services einfach in die Tasche.

Persönlicher Concierge
Timeline App Screen
  • Ulrike Leicht lächelndes Gesicht
  • Andrea Rotes Herz
  • Matthias Sprechblase
Persönlicher Concierge

Wir nehmen dir Arbeit ab.

Mit ottonova hast du eine Krankenversicherung, die dir Arbeit abnimmt. Unser Concierge vereinbart Arzttermine für dich, findet den richtigen Spezialisten und beantwortet dir alle Fragen rund um das Thema Gesundheit und Krankenversicherung.

Schnelle Erstattungen
Unlock App Screen
Jetzt
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Deine Bank Du hast 155,94 € von ottonova erhalten.
Schnelle Erstattungen

Schnelle Erstattungen deiner Rechnungen.

Dein Geld innerhalb von wenigen Tagen erhalten? Was bei anderen Versicherern ein Wunschtraum bleibt, ist bei ottonova Realität. Lade deine Rechnung einfach per App hoch und erhalte im Leistungsfall dein Geld lange bevor du deinen Arzt bezahlen musst.

Kein Papierkram
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Kein Papierkram

Perfekt organisiert, ohne Papierkram.

Deinen Alltag hast du bereits komplett digitalisiert. Aber für deine Krankenkasse hast du noch Aktenordner? Wir sortieren alle Dokumente und Ereignisse chronologisch in deiner digitalen Patientenakte.

Arzt Video Call
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Arzt Video Call

Video-Call mit Ärzten.

Erhalte Diagnosen, Krankschreibungen und Rezepte über die telemedizinische Konsultation.
Natürlich kannst du auch weiterhin zum Arzt
deiner Wahl gehen.

Unser E-Book über das deutsche Gesundheitssystem.

Du willst endlich alle Informationen über das deutsche Krankenversicherungssystem? Dann ist unser E-Book genau das Richtige für dich. Bitte auf Deutsch or would you prefer English? You can decide.

Expat ebook

PKV vs GKV

Welches System ist das richtige für dich? Alles was du zum Thema Krankenversicherung wissen musst.

Ist eine Reiseversicherungen anstelle einer deutschen Krankenversicherung für Expats möglich?

Wenn Deutschland zumindest für die nächsten Jahre dein Heimatland ist, kommen Reiseversicherungen für die Erteilung eines Visums in Deutschland nicht in Frage, da sie nicht mit §257 SGB V, §61(6) SGB XI konform sind. Im Gegensatz zu ottonova tragen diese Versicherungen auch nicht zur erforderlichen Pflegepflichtversicherung bei. Weitere Informationen findest du in unserem Expat Guide oder hier in einem unserer Kundenberichte.

Private Krankenversicherung für Expats

Premium Versicherungsschutz für ausländische Gäste

Wir glauben, dass deine Gesundheit immer gut geschützt sein sollte. Deshalb kannst du unabhängig davon, für welchen Tarif du dich entscheidest, immer sicher sein, dass du einen umfassenden Versicherungsschutz erhältst. Das leistet unsere private Krankenversicherung im Detail:

Private Krankenversicherung für Expats

Premium Versicherungsschutz für ausländische Gäste

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nur für Nicht-EU Expats First
Class Expats
Premium
Economy
Business
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Experten-Empfehlung Business
Class Pro
First
Class
Top-Leistung First
Class Pro+
First
Class Expats
Premium
Economy
Business
Class
Business
Class Pro
First
Class
First
Class Pro+
Beitrags­rückerstattung
keine keine keine bis zu 1 Jahres-Durchschnitts-MB keine bis zu 1 Jahres-Durchschnitts-MB
Selbstbehalt

10% pro Rechnungsbetrag max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

10% pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

50 % pro Rechnungsbetrag max. 1.000 € pro Kalenderjahr

10% pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

25 % pro Rechnungsbetrag max. 1.250 € pro Kalenderjahr

Selbstbehalt entfällt

10% pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

25 % pro Rechnungsbetrag max. 1.250 € pro Kalenderjahr

Selbstbehalt entfällt

Ambulant

Ambulante Arztbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Direkte Facharzt-Behandlung 100 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Gebührensätze für ambulante Leistungen bis max. 5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis max. 5-facher Satz bis max. 5-facher Satz
Arzneimittel 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Arzneimittel bei direkter Facharztbehandlung 100 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Ambulante Transportkosten Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 €
Sehhilfen
(z.B. Brille, Kontaktlinsen)
bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 150 € alle 3 Jahre bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 500 € alle 2 Jahre bis zu 500 € alle 2 Jahre
Operative Sehschärfenkorrektur
(z.B. Lasik)
250 € (pro Auge) in den ersten 12 Monaten, bis zum 24. Monat 500 € pro Auge, ab dem 25. Monat 750 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 250 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 500 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 500 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.000 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 500 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.000 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 750 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.500 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten bis zu 5.000 € (beide Augen zusammen) alle 5 Jahre
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle) 100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100  % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 2.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie, Physiotherapie) 100 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Heilpraktiker 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 500 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.500 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischer und chiropraktischer Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 2.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischer und chiropraktischer Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde
Osteopathische Leistungen durch nicht-ärztliche Leistungserbringer 100 % bis 500 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.500 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 2.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen
Alternativmedizin durch Ärzte 100 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Psychotherapie 75 % pro Sitzung 75 %
für maximal 50 Sitzungen pro Jahr
90 % für 25 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 26. Sitzung
90 % für 25 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 26. Sitzung
90 % für 50 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 51. Sitzung
100 % für 50 Sitzungen
80 % Erstattung pro Sitzung ab der 51. Sitzung
Vorherige Genehmigung Psychotherapie Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich keine Genehmigung erforderlich
Kinderwunschbehandlung bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt
Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Geburtshäuser
Entbindungspauschale 400 € pro Entbindung 400 € pro Entbindung 600 € pro Entbindung 600 € pro Entbindung

Stationär

Behandelnder Arzt Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt)
Bessere Unterbringung Einbett-Zimmer Zweibett-Zimmer Zweibett-Zimmer Zweibett-Zimmer Einbett-Zimmer im First Class Einbettoptional: Zweibett-Zimmer im First Class Zweibett Einbett-Zimmer
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5-fach) bis max. 5-facher Satz bis max. 5-facher Satz bis max. 5-facher Satz ohne Begrenzung ohne Begrenzung
Privatklinik bis 200 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung, Eigenbeteiligung 150 € pro Tag bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 200 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 200 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in) Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer
Ersatzkrankenhaustagegeld 60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen (First Class Einbett und First Class Zweibett)
35 € bei Verzicht auf Unterbringung im Einbett-Zimmer (First Class Einbett)
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer (First Class Einbett und First Class Zweibett)
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
35 € bei Verzicht auf Unterbringung im Einbett-Zimmer
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
Akut stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt)
Gemischte Krankenanstalten ohne Genehmigungspflicht nur mit vorheriger Genehmigung (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie)

Zähne

Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate) 60 - 90 % 60 % 80 % 80 % 90 % 90 %
Gebührensätze für Zahnleistungen bis 5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Professionelle Zahnreinigung (PZR) 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %1 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %unbegrenzte Erstattung für die PZR
Kieferorthopädie bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 90 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 60 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 80 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 80 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 90 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 90 %
Begrenzung der Zahnleistungen max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 3.000 € bis 48 Monate
max. 5.000 € bis 60 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 500 € im ersten Versicherungsjahr
max. 1.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
max. 2.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren
max. 4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlung
max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 1.000 € im ersten Versicherungsjahr
max. 2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
max. 4.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlung
Erstattung Heil-und Kostenplan 100 % bei Einreichung eines Heil- und Kostenplans auch bei kleineren Maßnahmen
sonst 60 %
100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Zahntechnische Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

Sonstiges zur Krankenvollversicherung

Präventive und kurative elektronische Gesundheitsleistungen max. 360 € innerhalb von 36 Monaten in der Tarifstufe FC100-10
Max. 180 € Innerhalb von 36 Monaten in der Tarifstufe FC100-25
max. 360 € innerhalb von 36 Monaten
Anschlussheilbehandlung (ambulant + stationär)
Sonstige Rehamaßnahmen (inkl. ambulante + stationäre Kuren) max. 2.500 €während der Vertragslaufzeit max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren (inkl. Entwöhnungs­behandlungen) max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 5 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 5 Jahren
Entwöhnungsbehandlung (ambulant + stationär) Eine Behandlungwährend der Vertragslaufzeit max. 5.000 € innerhalb von 10 Jahren (inkl. Sonstige Reha-Maßnahmen), stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig
Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
Schutzimpfungen auch für Auslandsreisen
Versicherungsschutz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
Auslandsrücktransport Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova
Selbstbehalt (gilt nicht für zahnärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel, ambulante Psychotherapie ) 10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

50 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.000 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

25 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.250 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

Kein Selbstbehalt 10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

25 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.250 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

Kein Selbstbehalt

Sonstiges zum Krankentagegeld

Höhe Krankentagegeld max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige
Erhöhung Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung möglich (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten)
Allgemeine Dynamik - Erhöhung Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren
Krankentagegeld bei Kur, Reha etc. bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit
Nachzahlungsfrist bei Berufsunfähigkeit 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang

Beitragsbefreiung

Beitragsbefreiung während Elternzeit bis 9 Monate
Beitragsbefreiung bei Neugeborenen bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate

Zufriedenheitsgarantie

Zufriedenheitsgarantie keine Altersrückstellungen im Tarif
Dies ist eine Zusammenfassung der Leistungen mit einem Überblick zu Höchstsätzen und Kürzungen. Bitte beachte, dass diese Übersicht nicht abschließend ist. Es gelten vorrangig jeweils die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Darin findest du alle Einzelheiten wie z.B. konkrete Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen.

Personalisiere deinen Tarif mit unserem Krankentagegeld-Zusatzbaustein.

Passe deinen ottonova-Tarif einfach deinen Bedürfnissen an.

Krankentagegeld
Krankentagegeld

Kompensiere dein Gehalt, wenn du krank wirst

Vor allem Selbstständige und Freelancer kennen das Problem: Sobald du krank bist, sinkt dein Gehalt auf Null. Bis zu einem gewissen Grad gilt dies auch für Angestellte: Nach sechs Wochen stellt dein Arbeitgeber die Zahlungen ein. In diesem Fall springt unser Krankentagegeld ein und ottonova kompensiert dein Gehalt - damit du dich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren kannst.

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Dein Welcome Guide für Deutschland

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich als Starthilfe zusammengestellt. Alles zu den deutschen Eigenheiten - sowie der Bürokratie - findest du hier im englischen Welcome Guide!

Expat Welcome Guide

Dein Welcome Guide

Alles, was du über das Leben in Deutschland wissen musst

Die Meinungen unserer Kunden

FAQ zur privaten Krankenversicherung für Expats

Egal, für welchen Tarif du dich entscheidest, dz musst dich nicht aus einem komplizierten Vertrag herauswinden. Wenn du Deutschland früher verlässt, setze dich einfach mit uns in Verbindung und füge deine Abmeldebescheinigung von der deutschen Ausländerbehörde bei. Wir schließen deinen Vertrag und wünschen dir viel Glück auf deiner Reise. Versprochen!

Als regulierte Krankenversicherung können wir die Beiträge nicht einfach jederzeit erhöhen. Die Beiträge können erhöht werden, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten im Allgemeinen um mehr als 5 % von dem abweichen, was wir berechnet haben. Dies kann nur aufgrund der Inflation und steigender medizinischer Kosten geschehen.

Dies wird jedoch nie für einzelne Personen geschehen, sondern für alle Versicherten gleichzeitig. Insbesondere können wir deine Beiträge nicht erhöhen, weil du krank oder älter wirst. Wir können deinen Vertrag auch nicht aus diesen Gründen kündigen. Wir garantieren dir bei Vertragsabschluss einen lebenslangen Versicherungsschutz.

Ja, du kannst deinen Anmeldeprozess vom Ausland aus starten. Sobald du in Deutschland ankommst, organisieren wir einen allgemeinen Check-up mit einer deutsch- oder englischsprachigen Krankenschwester für dich. Sobald wir die Ergebnisse erhalten, können wir deinen Vertrag abschließen.

Auf jeden Fall! ottonova ist eine zugelassene deutsche Krankenversicherung und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, im Gegensatz zu anderen Anbietern wie Mawista, Cigna oder Allianz Worldwide Care.

Wir sind in § 257 SGB V geregelt, der für deinen Visumsantrag notwendig ist. Dazu gehört auch der Expat-Tarif.

Die Gesetze in Deutschland erlauben es nur Einwohnern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, einen Expat-Tarif abzuschließen. Das bedeutet leider, dass wir diesen speziellen Tarif nur für Expats anbieten können, die sich mit einer Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten, und nicht für diejenigen, die wie EU-Bürger ohne Visum in Deutschland leben können.

Mit zunehmendem Alter braucht man in der Regel teurere Zahnbehandlungen. Damit entstehen auch höhere Kosten.

Aus diesem Grund steigt der Beitrag deiner Zahnzusatzversicherung zwischen dem 18. Und 60. Lebensjahr in kleinen Schritten an. Normalerweise geschieht dies alle 5 Jahre und ist im Vorfeld geplant.

Der genaue Beitrag hängt von den Kosten ab, die deine Altersgruppe im Durchschnitt verursacht.

Normalerweise helfen dir private Versicherungen, für Ihre Zukunft zu sparen - du zahlst jetzt mehr, damit deine Beiträge später nicht steigen. Wenn du aber nur für eine kurze Zeit in Deutschland bleiben willst - weniger als 60 Monate - dann musst du dieses zusätzliche Geld nicht zurücklegen.

In Deutschland kannst du nicht zwei Krankenversicherungen gleichzeitig haben. Daher musst du nach Vertragsabschluss mit ottonova deine aktuelle Krankenversicherung kündigen. Sobald der alte Vertrag ausgelaufen ist, startet nahtlos deine neue Krankenversicherung. Wir unterstützen dich selbstverständlich bei jeden Schritt auf dem Weg zu ottonova.

Erfahre, wie einfach der Wechsel zu uns funktioniert.

Wenn du gesetzlich versichert bist, können wir dir eine unserer Zusatzversicherungen anbieten, beispielsweise Tarife für Zahnzusatzversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen.

Nein, eine Reiskrankenversicherung wie Mawiste reicht nicht für einen längeren Deutschlandaufenthalt aus.

Wenn Deutschland zumindest für die nächsten Jahre dein Heimatland ist, kommen Reiseversicherungen für die Erteilung eines Visums in Deutschland nicht in Frage, da sie nicht mit §257 SGB V, §61(6) SGB XI konform sind. Im Gegensatz zu ottonovas Krankenversicherung tragen diese Versicherungen auch nicht zur erforderlichen Pflegepflichtversicherung bei.

Bei ottonova haben wir verschiedene Vollversicherungsoptionen. Alle Tarife sind solide und auf Langlebigkeit ausgelegt. Wenn du dich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten willst, kannst du zwischen Premium Economy Class, Business Class und First Class wählen.

Wenn du mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung hier bist und weniger als fünf Jahre in Deutschland bleiben willst - oder einfach nicht sicher bist, wie lange du hier bleiben wirst - bieten wir auch einen speziellen Expat-Tarif an, der einen Premium-Schutz bietet, damit du während deines gesamten Aufenthalts in Deutschland gesund und glücklich bleibst.

Wir helfen dir, die beste Option für deine persönlichen Bedürfnisse zu finden - beginne jetzt mit einer Beratung durch unsere zweisprachigen Experten!

Um dir bei der Online-Anmeldung zu helfen, vereinbaren wir einen Termin für ein Gespräch am Telefon. Wir können deine Fragen beantworten und dich Schritt für Schritt durch die einzelnen Schritte führen.