Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab 8,80 € mtl.
Stark
Sofortschutz & Express-Kostenerstattung
Für alle Tarife der ottonova Zahnzusatzversicherung entfällt die dreimonatige Wartezeit. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen gelten sofort mit Vertragsbeginn.
Schnelle Rechnungserstattung (Rückzahlung in 48h)**
Volle Kostenübernahme (Alle Tarife mit 100 % für Zahnbehandlungen)
Sofortleistung ohne Wartezeit Leistungen ab Tag 1 bei Zahnersatz, Implantaten usw.
Was ist die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?
Die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung bezeichnet eine anfängliche Sperrfrist ohne Erstattung der Kosten durch die Versicherung. Sie beginnt immer mit dem Versicherungsbeginn. Erst nach Ablauf der Wartezeit übernimmt die Versicherung die Kosten für Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz & Co. in vollem vertraglichen Umfang. In der Regel sehen Versicherungen eine Wartezeit von drei bis acht Monaten ab Vertragsabschluss vor bis Patienten Leistungen in Anspruch nehmen können (1) (2). Sind Leistungsbausteine wie Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen im Vertrag integriert, sind achtmonatige Wartezeiten tendenziell eher die Regel.
Die Funktion der Wartezeit ist Folgende: Sie dient den Versicherungsunternehmen als Schutzmaßnahme vor zu hohen Schadenssummen. So soll die Leistungsübernahme für Schäden, die Kunden schon vor Abschluss ihrer Zahnversicherung bekannt oder abzusehen waren, reduziert werden. Denn grundsätzlich gilt: Angeratene oder laufende Behandlungen werden nicht mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss eventuelle Schäden am Zahn im Rahmen der Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss angeben. Wartezeiten ermöglichen Versicherungen damit einerseits eine stabile Versorgung aller Kunden innerhalb des Tarifs und andererseits die Bereitstellung langfristig niedriger Beiträge.
Manche Zahnzusatzversicherungen machen ihre tariflichen Wartezeiten von der Leistungsart abhängig. Dabei gilt für Zahnersatz häufig eine Wartezeit von acht Monaten, während die Leistungsbausteine Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie mit einer Wartezeit zwischen drei und acht Monaten übernommen werden. Prophylaxe-Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit wie eine professionelle Zahnreinigung sind meistens von Beginn an im Tarif inbegriffen.
Keine Wartezeit bei Unfällen
Benötigen Versicherungsnehmer Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung aufgrund eines Unfalls, haben sie regulär entsprechend ihrer tariflichen Bedingungen Anspruch auf einen Sofortschutz. Die Wartezeit entfällt damit bei einer unfallbedingten Zahnbehandlung. Oftmals gelten die typischen vertraglichen Höchstgrenzen während der ersten Jahre für den Fall einer Behandlung im Anschluss an einen Unfall ebenso nicht.
Was bedeutet ohne Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?
Einige Zahnzusatzversicherungen bieten mittlerweile auch Tarife ohne Wartezeit an. Das bedeutet: Sie leisten schon direkt nach Versicherungsabschluss im Rahmen der vertraglich festgelegten Summenbegrenzungen ohne eine vorherige zeitliche Begrenzung. Kurzum: Versicherungsnehmer garantieren sich durch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eine Kostenübernahme ihrer Behandlungen ab dem ersten Tag.
Wichtig zu wissen: Tarife ohne Wartezeit greifen – wie die allermeisten Zahnzusatztarife – nicht bei angeratenen oder laufenden Behandlungen. Bei bereits bekannten Beschwerden und vom Zahnarzt angeratener zahnmedizinischer Behandlung hilft somit auch der Abschluss eines Tarifs mit dem Verzicht auf die Wartezeit wenig, denn diese werden in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Was sind die Vorteile von einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit bietet Versicherten folgende Vorteile auf einen Blick:
Kostenerstattung von Vorsorgeleistungen wie einer Prophylaxebehandlung oder professionellen Zahnreinigung erfolgen ab dem ersten Tag
Leistungen für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz können vom Versicherungsnehmer unmittelbar beansprucht werden (Voraussetzung: überraschend festgestellter Behandlungsbedarf durch einen Zahnarztbesuch nach Vertragsabschluss)
tarifabhängig werden auch kieferorthopädische Leistungen von der Versicherung ohne Wartezeit getragen
der Versicherte kann sich bei plötzlich auftretenden Zahnschmerzen und –beschwerden sorgenfrei vom Zahnarzt behandeln und versorgen lassen
ottonova Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
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Gibt es Nachteile von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?
Während eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für viele Versicherungsnehmer mit Vorteilen verbunden ist, gibt es vor Abschluss gleichzeitig einige Aspekte zu beachten.
Diese Nachteile können sich durch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für den Kunden ergeben:
laufende, geplante oder angeratene Zahnbehandlungen sind in aller Regel - ähnlich wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen - von der Leistungspflicht ausgeschlossen
der Verzicht auf Wartezeiten ist nicht mit dem Ausbleiben einer Summenstaffel gleichzusetzen, sodass anfängliche Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren auch ohne Wartezeit durchaus dazugehören
Tarife ohne Wartezeit können (!) von der Tendenz her im Vergleich zu Zahntarifen mit Wartezeit teilweise mit höheren Beiträgen verbunden sein
Gibt es bei Tarifen ohne Wartezeit keine Leistungsbegrenzung?
Versicherungsnehmer gehen bei der Wahl einer Zahnversicherung ohne Wartezeit immer wieder davon aus, dass sie vom ersten Tag an Anspruch auf eine uneingeschränkte Leistungsübernahme haben. Diese Annahme ist nur bedingt richtig. Bei Tarifen ohne Wartezeiten leisten Versicherungen im Schadensfall zwar unmittelbar, doch die Erstattungssumme ist in aller Regel durch tarifliche Summenbegrenzungen trotzdem auf einen Höchstwert begrenzt.
Was ist eine Zahnstaffel?
Der Grund für die Leistungsbegrenzungen: Die meisten Versicherungen sehen in den ersten Jahren sogenannte Summenbegrenzungen vor, die als Zahnstaffel bezeichnet werden. Die Zahnstaffel legt konkret fest, welche Leistungen der Versicherer in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung erbringt (1) (2). Sie dient dem Schutz aller Versicherten und sorgt für stabile und niedrige Beiträge . Dabei soll sie zum Beispiel verhindern, dass eine Zahnzusatzversicherung einzig und allein abgeschlossen wird, um umfangreiche Zahnbehandlungen durchführen zu lassen und die Zahnversicherung im Anschluss wieder zu kündigen.
Die maximale Erstattungssumme erhöht sich im Rahmen der Staffel von Jahr zu Jahr.
Ein Beispiel: Für Zahnersatz liegt die Summenbegrenzung im ersten Jahr zum Beispiel bei 1000 Euro, im zweiten Jahr bei 2000 Euro und im dritten Jahr bei 3000 Euro (1).
Grundsätzlich gilt: Je nach Versicherer und Tarif variieren die Leistungsbeschränkungen hier von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft voneinander.
Ab welchem Jahr die Summenbegrenzung entfällt ist ebenso vertraglich vereinbart. In aller Regel ist ab dem fünften Versicherungsjahr eine Kostenerstattung aller Leistungen ohne Staffelung der Erstattungssumme erreicht.
Hochwertiger Schutz: Die Zahnstaffeln von ottonova
Unsere Zahnzusatzversicherung von ottonova bietet drei leistungsstarke Tarife ohne Wartezeit, die vor hohen Kosten beim Zahnarzt schützen. Im Tarif Zahn 70 liegt die jährliche Erstattung bei bis zu 800 Euro im ersten Jahr, im Tarif Zahn 80 schon bei bis zu 1000 Euro und im Tarif Zahn 100 sogar bei bis zu 1.250 Euro ab Versicherungsbeginn. Mit jedem weiteren Versicherungsjahr verdoppeln sich die jährlichen Erstattungsgrenzen dann für alle Tarife. Ab dem fünften Versicherungsjahr leisten wir unbegrenzt für einen möglichst hochwertigen Schutz der Zähne unserer Versicherten.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Grundsätzlich gilt: Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in aller Regel äußerst sinnvoll. Denn die gesetzliche Krankenkasse leistet nur einen Basisschutz im engen Rahmen der Regelversorgung. Darüberhinausgehende Kosten für Behandlungen müssen Patienten in Eigenleistung zahlen. Gerade bei umfangreichen Behandlungen sowie Zahnersatzmaßnahmen kann das schnell zu mehreren tausend Euro Selbstbeteiligung führen.
Ein spezieller Tarif ohne Wartezeit bietet sich vor allem in folgenden Fällen an:
Der Versicherte möchte unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Prophylaxe der Zähne eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Er hat schon seit einiger Zeit Kronen oder Brücken im Mundraum und möchte den Zahnersatz in Zukunft erneuen lassen.
Er führt ein aktives Leben und möchte sich für den Fall eines Unfalls in Sicherheit wissen.
Er befindet sich nicht in angeratener oder laufender Behandlung, doch möchte sich bei überraschendem Schaden seiner Zähne jederzeit gut versorgt wissen.
Was sollte man über eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit vorab wissen?
Bevor Versicherungsnehmer sich final für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten sie sich genau über den gewählten Tarif, die Leistungen und vertraglichen Bedingungen informieren.
Folgende drei Punkte über Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit lohnt es vor Vertragsabschluss in jedem Fall zu wissen:
Vorvertraglichkeit - angeratene oder laufende Behandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verzichtet zwar auf eine Sperrfrist, doch damit ist keine uneingeschränkte Leistungsübernahme ab dem ersten Tag garantiert. Die Versicherung übernimmt Leistungen – ob mit Wartezeit oder ohne – für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits laufende Behandlungen in den allermeisten Fällen nicht. Ein Versicherungsschutz kann nur für zukünftige sowie noch nicht bekannte Schäden an den Zähnen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ergibt ein möglichst früher Versicherungsabschluss viel Sinn. Denn der Zustand der Zähne ist in jungem Alter in der Regel noch gut und die Beiträge gestalten sich entsprechend günstig.
Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren: Der Versicherer übernimmt Leistungen in den ersten Versicherungsjahren ausschließlich im Rahmen der Erstattungsgrenzen der vertraglich vereinbarten Zahnstaffeln. Die maximale Vertragsleistung ist somit anfangs eingeschränkt, um das Risiko hoher Kosten in Grenzen zu halten.
Gesundheitsprüfung: Versicherungsgesellschaften prüfen das individuelle Risiko eines Versicherten durch sogenannte Gesundheitsfragen im Rahmen des Antrags. In der Regel sind diese Fragen zum individuellen Zahnstatus in Kürze zu beantworten. In Abhängigkeit von der Zahngesundheit des Versicherungsnehmers bestätigt der Versicherer die Aufnahme in den Tarif (ggf. mit Risikozuschlag) oder lehnt ein Vertragsverhältnis ab.
Worauf achten bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Neben der Wartezeit sind bei der Auswahl des passenden Zahnzusatztarifs einige weitere Kriterien zu beachten. Entscheidend sind vor allem die langfristigen Leistungen der Zahnzusatzversicherung.
Leistungsbausteine & Erstattungssumme: Bei der Tarifwahl ist darauf zu achten, dass die persönlich gewünschten Leistungsbausteine mit hohen Erstattungssummen enthalten sind. Der Leistungsbaustein Zahnbehandlungen sollte in jedem Fall mit abgesichert sein. Gleiches gilt für den Leistungsbaustein Prophylaxe. Eine ein- bis zweimal jährliche Übernahme von Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit (z.B. professionelle Zahnreinigung) ist ebenso empfehlenswert. Vor allem der Baustein Zahnersatz sollte in leistungsstarken Tarifen mit einer Erstattungshöhe von 80% übernommen werden. Unsere Tarife der ottonova bieten tarifübergreifend eine Kostenübernahme von 100% bei Zahnbehandlungen. Professionelle Zahnreinigungen werden regelmäßig bezuschusst. Die Erstattungshöhe für Zahnersatz beläuft sich auf bis zu 100% (Tarif ottonova Zahn 100).
Zahnstaffel und Höchstgrenzen während der ersten Jahre: Eine anfängliche Staffel sollte nicht zu niedrig sein angesetzt sein. Versicherte sollten hier im Vorhinein auf die gewünschte Höhe achten.
Erstattung von Laborkosten: Laborkosten machen häufig einen hohen Teil der Kosten aus. Vor Vertragsabschluss ist daher unbedingt zu klären, ob und in welcher Höhe sie von der Versicherung getragen werden.
Keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen: Leistungsstarke Zahntarife sehen über die Leistungsbegrenzung der ersten Jahre keine weiteren Leistungsbegrenzungen vor. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass die Zahnstaffel nach dem vierten Versicherungsjahr endet und im Anschluss ein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verzichtet auf die reguläre anfängliche Sperrfrist üblicher Zahnzusatzversicherungen. Während viele Versicherungen in den ersten drei bis acht Monaten noch keine Kosten für Behandlungen erstatten, leistet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Rahmen der vertraglich festgelegten Summenbegrenzungen (Zahnstaffel) hingegen schon ab dem ersten Versicherungstag. Der Schutz durch die Versicherung greift im Leistungsfall somit ohne zeitliche Begrenzungen der Tarife.
Ja, auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit gibt es eine Leistungsbegrenzung. Die Versicherung leistet hier zwar sofort nach Versicherungsbeginn, doch sind die Tarife zumindest anfänglich durch maximale Erstattungssummen begrenzt. Die Summenbegrenzungen gelten in der Regel in den ersten vier Jahren ab Vertragsabschluss. Sie definieren eine bestimmte Höchsterstattungssumme pro Jahr, die sich jährlich erhöht. Ab dem fünften Jahr erstattet die Versicherung regulär alle tariflichen Leistungen, sodass ein vollumfänglicher Schutz besteht.
Wartezeiten bieten den Versicherungen einen Schutz vor zu hohen Schadenssummen. Gleichzeitig sorgen sie für eine stabile Versorgung des Kollektivs an Versicherten innerhalb der Tarife. Erst so sind langfristig stabile und niedrige Beiträge möglich. Der Grund: Die Versicherung verhindert durch die Wartezeit die Erstattung von Schäden, die bereits vor Versicherungsabschluss bekannt oder abzusehen waren und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Wartezeit soll im Sinne der Wirtschaftlichkeit zum Beispiel Folgendes verhindern: Ein Versicherter ohne geltende Zahnstaffel erhält eine hohe Bezuschussung für eine aufwendige Zahnbehandlung und kündigt kurz darauf wieder.
Grundsätzlich eignen sich die Tarife einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für alle gesetzlich Versicherten. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Behandlungen nur im Rahmen der Regelversorgung. Versicherte müssen bei Inanspruchnahme einer Zahnersatzmaßnahme wie einer Krone, Brücke oder Prothese sowie im Fall einer umfangreichen Zahnbehandlung ohne zusätzliche Zahnversicherung einen großen Teil der Kosten in Eigenleistung tragen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit schützt vor hohen Behandlungskosten und gewährleistet Versicherten eine optimale Versorgung ihrer Zähne. Vor allem bei geplanten Prophylaxe-Maßnahmen, anstehendem Zahnersatz, aktivem Lebensstil und dem Wunsch nach guter Versorgung im Fall eines Zahnschadens ist ein Abschluss äußerst sinnvoll.
Die Wartezeit beschreibt die anfängliche Sperrfrist, in der die Zahnzusatzversicherung noch keine Kosten für Leistungen erbringt. Sie erstreckt sich in aller Regel auf drei bis acht Monate ab vereinbartem Versicherungsbeginn. In dieser Zeitspanne kann zwar ein Behandlungsbedarf vom Zahnarzt festgestellt werden, eine Kostenerstattung der Rechnungen erfolgt allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit im Rahmen der Zahnstaffel der jeweiligen Tarife.
Die Vorvertraglichkeit beschreibt schon vor Vertragsabschluss bestehende Zahnprobleme. Bereits vor Versicherungsbeginn bekannte Zahnbeschwerden oder vom Zahnarzt angeratene Zahnbehandlungsmaßnahmen sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Der Versicherte muss der Versicherung vor Beginn seiner Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen, der einer Bestätigung durch die Versicherung bedarf. Erst dann besteht der Versicherungsschutz und die Behandlung darf begonnen werden. Die Höhe der Kostenübernahme hängt letztlich vom Tarif ab. Geleistet wird immer ein prozentualer Anteil der Differenz zwischen der gesamten Rechnung und dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Mit der ottonova-App lässt sich ein Foto der Rechnung vom Zahnarzt im Anschluss unkompliziert hochladen. Die Rückerstattung erfolgt bei uns in aller Regel bereits innerhalb von 48 Stunden. Unsere Versicherten müssen zum Bezahlen ihrer Rechnungen also in der Regel gar nicht erst in Vorleistung treten, sondern können direkt über unsere Kostenerstattung verfügen.
Unsere Tarife der ottonova gewährleisten auch eine Mitversicherung bei bereits bestehendem Zahnersatz. Wird für den Versicherten hier eine weitere Behandlung nötig, ist sie im Versicherungsschutz inbegriffen.
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