Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab 8,80 € mtl.
Stark
Sofortschutz & Express-Kostenerstattung
Für alle Tarife der ottonova Zahnzusatzversicherung entfällt die dreimonatige Wartezeit. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen gelten sofort mit Vertragsbeginn.
Schnelle Rechnungserstattung (Rückzahlung in 48h)**
Volle Kostenübernahme (Alle Tarife mit 100 % für Zahnbehandlungen)
Sofortleistung ohne Wartezeit Leistungen ab Tag 1 bei Zahnersatz, Implantaten usw.
Was ist die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?
Die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung bezeichnet eine anfängliche Sperrfrist ohne Erstattung der Kosten durch die Versicherung. Sie beginnt immer mit dem Versicherungsbeginn. Erst nach Ablauf der Wartezeit übernimmt die Versicherung die Kosten für Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz & Co. in vertraglichen Umfang. Manchmal sehen Versicherungen eine Wartezeit von drei bis acht Monaten ab Vertragsabschluss vor bis Patienten Leistungen in Anspruch nehmen können. Sind Leistungsbausteine wie Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen im Vertrag integriert, sind Wartezeiten möglich.
Die Funktion der Wartezeit ist Folgende: So soll die Leistungsübernahme für Schäden, die Kunden schon vor Abschluss ihrer Zahnversicherung abzusehen waren, reduziert werden und damit das Versicherungskollektiv schützen. Denn grundsätzlich gilt: Angeratene oder laufende Behandlungen werden nicht mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss eventuelle Schäden am Zahn im Rahmen der Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss angeben.
Manche Zahnzusatzversicherungen machen ihre tariflichen Wartezeiten von der Leistungsart abhängig. Dabei gilt häufig eine Wartezeit von drei bis acht Monaten für Leistungen wie Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Prophylaxe-Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit wie eine professionelle Zahnreinigung sind meistens von Beginn an im Tarif inbegriffen.
Keine Wartezeit bei Unfällen
Benötigen Versicherungsnehmer Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung aufgrund eines Unfalls, verzichten viele Versicherer auf die Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung. Die Wartezeit entfällt damit bei einer unfallbedingten Zahnbehandlung. Oftmals gelten die typischen vertraglichen Höchstgrenzen während der ersten Jahre für den Fall einer Behandlung im Anschluss an einen Unfall ebenso nicht.
Was bedeutet ohne Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?
Viele Zahnzusatzversicherungen bieten mittlerweile auch Tarife ohne Wartezeit an. Das bedeutet: Sie leisten schon direkt nach Versicherungsabschluss im Rahmen der vertraglich festgelegten Summenbegrenzungen ohne eine vorherige zeitliche Begrenzung. Kurzum: Versicherungsnehmer garantieren sich durch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eine Kostenübernahme ihrer Behandlungen ab dem ersten Tag.
Wichtig zu wissen: Tarife ohne Wartezeit greifen – wie die allermeisten Zahnzusatztarife – nicht bei angeratenen oder laufenden Behandlungen. Bei bereits bekannten Beschwerden und vom Zahnarzt angeratener zahnmedizinischer Behandlung hilft somit auch der Abschluss eines Tarifs mit dem Verzicht auf die Wartezeit wenig, denn diese sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Was sind die Vorteile von einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit bietet Versicherten folgende Vorteile auf einen Blick:
Kostenerstattung von Vorsorgeleistungen wie einer Prophylaxebehandlung oder professionellen Zahnreinigung erfolgen ab dem ersten Tag
Leistungen für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz können vom Versicherungsnehmer unmittelbar beansprucht werden (Voraussetzung: überraschend festgestellter Behandlungsbedarf durch einen Zahnarztbesuch nach Vertragsabschluss)
der Versicherte kann sich bei plötzlich auftretenden Zahnschmerzen und –beschwerden sorgenfrei vom Zahnarzt behandeln und versorgen lassen
ottonova Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
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Gibt es Nachteile von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?
Während Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für viele Versicherungsnehmer mit Vorteilen verbunden ist, gibt es vor Abschluss gleichzeitig einige Aspekte zu beachten.
Diese Nachteile können sich durch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für den Kunden ergeben:
der Verzicht auf Wartezeiten ist nicht mit dem Ausbleiben einer Summenstaffel gleichzusetzen, sodass anfängliche Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren auch ohne Wartezeit durchaus dazugehören
Tarife ohne Wartezeit können im Vergleich zu Zahntarifen mit Wartezeit teilweise mit marginal höheren Beiträgen verbunden sein
Gibt es bei Tarifen ohne Wartezeit keine Leistungsbegrenzung?
Versicherungsnehmer gehen bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oftmals wieder davon aus, dass sie vom ersten Tag an Anspruch auf eine uneingeschränkte Leistungsübernahme haben. Diese Annahme ist nur bedingt richtig. Bei Tarifen ohne Wartezeiten leisten Versicherungen im Schadensfall zwar unmittelbar, doch die Erstattungssumme ist in aller Regel durch tarifliche Summenbegrenzungen trotzdem auf einen Höchstwert begrenzt.
Was ist eine Zahnstaffel?
Der Grund für die Leistungsbegrenzungen: Die meisten Versicherungen sehen in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor, die als Zahnstaffel bezeichnet werden. Die Zahnstaffel legt konkret fest, welche Leistungen der Versicherer in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung erbringt. Sie dient dem Schutz aller Versicherten und sorgt für stabile und niedrige Beiträge. Dabei soll sie zum Beispiel verhindern, dass eine Zahnzusatzversicherung einzig und allein abgeschlossen wird, um umfangreiche Zahnbehandlungen durchführen zu lassen und die Zahnversicherung im Anschluss wieder zu kündigen.
Die maximale Erstattungssumme erhöht sich im Rahmen der Staffel von Jahr zu Jahr.
Grundsätzlich gilt: Je nach Versicherer und Tarif variieren die Leistungsbeschränkungen hier von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft voneinander.
Ab welchem Jahr die Summenbegrenzung entfällt ist ebenso vertraglich vereinbart. Oft ist ab dem fünften Versicherungsjahr eine Kostenerstattung aller Leistungen ohne Staffelung der Erstattungssumme erreicht.
Hochwertiger Schutz: Die Zahnstaffeln von ottonova
Unsere Zahnzusatzversicherung von ottonova bietet drei leistungsstarke Tarife ohne Wartezeit, die vor hohen Kosten beim Zahnarzt schützen. Im Tarif Zahn 70 liegt die jährliche Erstattung bei bis zu 800 Euro in den ersten 12 Monaten, im Tarif Zahn 80 schon bei bis zu 1.000 Euro und im Tarif Zahn 100 sogar bei bis zu 1.250 Euro ab Versicherungsbeginn. Mit jedem weiteren Versicherungsjahr erhöhen sich die jährlichen Erstattungsgrenzen dann für alle Tarife. Ab dem fünften Versicherungsjahr leisten wir unbegrenzt für einen möglichst hochwertigen Schutz der Zähne unserer Versicherten.
War der Kunde oder die Kundin vorher schon bei einer anderen Zahnzusatzversicherung versichert, verkürzt sich die Zahnstaffel und es gibt bei ottonova bereits nach 24 Monaten die volle Leistung.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Grundsätzlich gilt: Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in aller Regel äußerst sinnvoll. Denn die gesetzliche Krankenkasse leistet nur einen Basisschutz im engen Rahmen der Regelversorgung. Darüberhinausgehende Kosten für Behandlungen müssen Patienten in Eigenleistung zahlen. Gerade bei umfangreichen Behandlungen sowie Zahnersatzmaßnahmen kann das schnell zu mehreren tausend Euro Selbstbeteiligung führen.
Wann lohnt sich ein Tarif ohne Wartezeit?
Der Versicherte möchte unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Prophylaxe der Zähne wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Er befindet sich nicht in angeratener oder laufender Behandlung, doch möchte sich bei überraschendem oder unfallbedingtem Schaden seiner Zähne jederzeit gut versorgt wissen.
Wenn man bei Beschwerden jederzeit zum Zahnarzt gehen möchte und nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben möchte
Wenn das Gefühl aufkommt, dass bald eine kostenspielige Behandlung auf einen zukommen könnte
Was sollte man über eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit vorab wissen?
Bevor Versicherungsnehmer sich final für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten sie sich genau über den gewählten Tarif, die Leistungen und vertraglichen Bedingungen informieren.
Folgende drei Punkte über Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit lohnt es vor Vertragsabschluss in jedem Fall zu wissen:
Vorvertraglichkeit - angeratene, geplante oder laufende Behandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verzichtet zwar auf eine Sperrfrist, doch damit ist keine uneingeschränkte Leistungsübernahme ab dem ersten Tag garantiert. Die Versicherung übernimmt Leistungen – ob mit Wartezeit oder ohne – für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits laufende Behandlungen in den allermeisten Fällen nicht. Ein Versicherungsschutz kann nur für zukünftige sowie noch nicht bekannte Schäden an den Zähnen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ergibt ein möglichst früher Versicherungsabschluss viel Sinn. Denn der Zustand der Zähne ist in jungem Alter in der Regel noch gut und die Beiträge gestalten sich entsprechend günstig.
Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren: Der Versicherer übernimmt Leistungen in den ersten Versicherungsjahren im Rahmen der Erstattungsgrenzen der vertraglich vereinbarten Zahnstaffeln. Die maximale Vertragsleistung ist somit anfangs eingeschränkt, um das Risiko hoher Kosten in Grenzen zu halten.
Gesundheitsprüfung:Versicherungsgesellschaften prüfen das individuelle Risiko eines Versicherten durch Gesundheitsfragen im Rahmen des Antrags. Normalerweise sind diese Fragen zum individuellen Zahnstatus in Kürze zu beantworten. In Abhängigkeit von der Zahngesundheit des Versicherungsnehmers bestätigt der Versicherer die Aufnahme in den Tarif (ggf. mit Risikozuschlag) oder lehnt ein Vertragsverhältnis ab.
Worauf achten bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Neben der Wartezeit sind bei der Auswahl des passenden Zahnzusatztarifs einige weitere Kriterien zu beachten. Entscheidend sind vor allem die langfristigen Leistungen der Zahnzusatzversicherung.
Leistungsbausteine & Erstattungssumme: Bei der Tarifwahl ist darauf zu achten, dass die persönlich gewünschten Leistungsbausteine mit hohen Erstattungssummen enthalten sind. Der Leistungsbaustein Zahnbehandlungen sollte in jedem Fall mit abgesichert sein. Gleiches gilt für den Leistungsbaustein Prophylaxe. Eine ein- bis zweimal jährliche Übernahme von Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit (z.B. professionelle Zahnreinigung) ist ebenso empfehlenswert. Vor allem der Baustein Zahnersatz sollte in leistungsstarken Tarifen mit einer Erstattungshöhe von 80% übernommen werden. Unsere Tarife der ottonova bieten tarifübergreifend eine Kostenübernahme von 100% bei Zahnbehandlungen. Professionelle Zahnreinigungen werden regelmäßig bezuschusst. Die Erstattungshöhe für Zahnersatz beläuft sich auf bis zu 100% (Tarif ottonova Zahn 100).
Zahnstaffel und Höchstgrenzen während der ersten Jahre: Eine anfängliche Staffel sollte nicht zu niedrig sein angesetzt sein. Versicherte sollten hier im Vorhinein auf die gewünschte Höhe achten.
Erstattung von Laborkosten: Laborkosten machen häufig einen hohen Teil der Kosten aus. Vor Vertragsabschluss ist daher unbedingt zu klären, ob und in welcher Höhe sie von der Versicherung getragen werden.
Keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen: Leistungsstarke Zahntarife sehen über die Leistungsbegrenzung der ersten Jahre keine weiteren Leistungsbegrenzungen vor. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass die Zahnstaffel nach dem vierten Versicherungsjahr endet und im Anschluss ein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.
Ja, die haben wir. In den ersten 48 Monaten kannst du Leistungen nur bis zu einer gewissen Höhe in Anspruch nehmen. Damit möchten wir dich davor bewahren, dass du mit deinem Beitrag Kunden mitfinanzierst, bei denen sich eine Krankheit schon vor Abschluss herauskristallisiert hat. Hast du z.B. einen Unfall, kannst du aber auch schon vor Ablauf der Zahnstaffel die Leistungen deines Tarifs in voller Höhe in Anspruch nehmen. Die professionelle Zahnreinigung wird nicht angerechnet.
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll für gesetzlich Versicherte, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei weitem nicht alle Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Diese können gerade beim Thema Zahnersatz sehr hoch sein und eine enorme finanzielle Belastung bedeuten! Die Kosten werden sehr oft unterschätzt.
Deine Zahnzusatzversicherung übernimmt im Fall der Fälle einen großen Teil der Behandlungskosten. Das heißt: Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt einen kleinen Teil, die Zusatzversicherung einen weiteren. Abhängig vom Tarif und Behandlung trägst du einen kleinen Teil selbst oder hast gar keinen Eigenanteil. Wichtig ist, die Versicherung schon frühzeitig abzuschließen und nicht erst, wenn du kurz vor einer umfangreichen zahnärztlichen Maßnahme stehst.
Die Krankenkasse gewährt bei Zahnbehandlungen nur Festzuschüsse auf die Regelversorgung. Sie übernimmt davon 60 bis 75 Prozent. Willst du mehr Leistungen, bleibt der Festzuschuss davon unberührt und du musst noch mehr aus eigener Tasche zahlen.
Ein Bleaching ist bei uns nicht mitversichert, da wir nur Leistungen erstatten dürfen, die medizinisch notwendig und auch sinnvoll sind. Bei einem Bleaching handelt es sich um eine ästhetische Behandlung.
In unserem Magazin kannst du dich gerne darüber in der Rubrik "Zahngesundheit" informieren, ob ein Bleaching für dich in Frage kommt.
Ja. Wenn du eine weitere Behandlung an bereits bestehendem Zahnersatz benötigst, ist auch dieser bei uns mitversichert.
Natürlich spielt der Preis und die Höhe der Erstattung eine wichtige Rolle bei deiner Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Tarif. Das wichtigste ist aber: Zahnzusatzversicherung macht nur Sinn, wenn sie auch da ist, wenn du sie brauchst. Leider gibt es viele Wege, wie sich Versicherungen aus der Verantwortung ziehen können. Daher solltest du beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung vor allem auf Leistungslücken achten. Wir von ottonova wollen offen und transparent kommunizieren: Wir sagen klar, wann wir nicht leisten. Für dich heißt das ganz einfach: Was draufsteht ist auch drin.
Wir haben für dich zwei Beispiele rausgesucht, wie solche Schlupflöcher aussehen können.
Beispiel 1: Kieferorthopädie bei Kindern
Im Tarif steht, dass die Zusatzversicherung zahlt, wenn:
Beginn der Behandlung vor dem 18. Lebensjahr liegt,
keine Leistungspflicht der GKV und
medizinisch notwendige Behandlungen bestehen.
Diese Bedingungen treten zusammen jedoch nie auf. Denn wenn bei Kindern die medizinische Notwendigkeit besteht, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung immer zumindest einen Teil. Daher muss in diesen Fällen nie von der Zusatzversicherung geleistet werden.
Beispiel 2: Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen und Aufbissbehelfe/Knirscherschienen
Im Tarif steht: Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen und Knirscherschienen werden nicht gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenkasse leistet.
In allen drei Fällen gibt es sinnvolle Zusatzleistungen, die der Patient selbst zahlen muss:
elektrophysikalisch-chemische Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle oder Einsatz eines Operationsmikroskops bei Wurzelkanalbehandlungen
Anleitung zur richtigen Mundhygiene sowie in bestimmten Fällen Zahnstein-Entfernung oder PZR bei Parodontalbehandlung
Aufbissbehelf in hochwertiger Ausführung
Da in allen Fällen die GKV Teile übernimmt, müssen die genannten Zusatzleistungen nicht von der Zusatzversicherung übernommen werden. Genau das würde man jedoch von einer Zahnzusatzversicherung erwarten.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit verzichtet auf die reguläre anfängliche Sperrfrist üblicher Zahnzusatzversicherungen. Während viele Versicherungen in den ersten drei bis acht Monaten noch keine Kosten für Behandlungen erstatten, leistet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Rahmen der vertraglich festgelegten Summenbegrenzungen (Zahnstaffel) hingegen schon ab dem ersten Versicherungstag. Der Schutz durch die Versicherung greift im Leistungsfall somit ohne zeitliche Begrenzungen der Tarife.
Ja, auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit gibt es eine Leistungsbegrenzung. Die Versicherung leistet hier zwar sofort nach Versicherungsbeginn, doch sind die Tarife zumindest anfänglich durch maximale Erstattungssummen begrenzt. Die Summenbegrenzungen gelten meist in den ersten vier Jahren ab Vertragsabschluss. Sie definieren eine bestimmte Höchsterstattungssumme pro Jahr, die sich jährlich erhöht. Ab dem fünften Jahr erstattet die Versicherung regulär alle tariflichen Leistungen, sodass ein vollumfänglicher Schutz besteht.
Wartezeiten sorgen für eine stabile Versorgung des Kollektivs innerhalb der Tarife. Der Grund: Die Versicherung verhindert durch die Wartezeit die Erstattung von Schäden, die bereits vor Versicherungsabschluss bekannt oder abzusehen waren und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Wartezeit soll im Sinne der Wirtschaftlichkeit zum Beispiel Folgendes verhindern: Ein Versicherter ohne geltende Zahnstaffel erhält eine hohe Bezuschussung für eine aufwendige Zahnbehandlung und kündigt kurz darauf wieder.
Grundsätzlich eignen sich die Tarife einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für alle gesetzlich Versicherten. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Behandlungen nur im Rahmen der Regelversorgung. Versicherte müssen bei Inanspruchnahme einer Zahnersatzmaßnahme wie einer Krone, Brücke oder Prothese sowie im Fall einer umfangreichen Zahnbehandlung ohne zusätzliche Zahnversicherung einen großen Teil der Kosten in Eigenleistung tragen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit schützt vor hohen Behandlungskosten und gewährleistet Versicherten eine optimale Versorgung ihrer Zähne. Vor allem bei geplanten Prophylaxe-Maßnahmen, anstehendem Zahnersatz, aktivem Lebensstil und dem Wunsch nach guter Versorgung im Fall eines Zahnschadens ist ein Abschluss äußerst sinnvoll.
Die Wartezeit beschreibt die anfängliche Sperrfrist, in der die Zahnzusatzversicherung noch keine Kosten für Leistungen erbringt. Sie erstreckt sich in aller Regel auf drei bis acht Monate ab vereinbartem Versicherungsbeginn. In dieser Zeitspanne kann zwar ein Behandlungsbedarf vom Zahnarzt festgestellt werden, eine Kostenerstattung der Rechnungen erfolgt allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit im Rahmen der Zahnstaffel der jeweiligen Tarife.
Die Vorvertraglichkeit beschreibt schon vor Vertragsabschluss bestehende Zahnprobleme. Bereits vor Versicherungsbeginn bekannte Zahnbeschwerden oder vom Zahnarzt angeratene Zahnbehandlungsmaßnahmen sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Du reichst die Rechnung deines Zahnarztes / deiner Zahnärztin bei deiner Zahnzusatzversicherung ein und diese erstattet dir anschließend den tariflich vereinbarten Betrag. Die Höhe der Kostenübernahme hängt letztlich vom Tarif ab. Geleistet wird meist ein prozentualer Anteil der Differenz zwischen der gesamten Rechnung und dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Mit der ottonova-App lässt sich ein Foto der Rechnung vom Zahnarzt im Anschluss unkompliziert hochladen. Die Rückerstattung erfolgt bei uns in aller Regel bereits innerhalb von wenigen Tagen. Unsere Versicherten müssen zum Bezahlen ihrer Rechnungen also meist gar nicht erst in Vorleistung treten, sondern können direkt über unsere Kostenerstattung verfügen.
Bei sehr teuren Behandlungen wie Zahnersatz ist es sinnvoll vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorzulegen, der einer Bestätigung durch die Versicherung bedarf, um sich so eine Zusage der Kostenerstattung einzuholen.
Unsere Tarife der ottonova gewährleisten auch eine Mitversicherung bei bereits bestehendem Zahnersatz. Wird für den Versicherten hier eine weitere Behandlung nötig, ist sie im Versicherungsschutz inbegriffen.
Deine digitale Zahnzusatzversicherung.
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Isabel beantwortet als Senior Sales Agent und PKV-Expertin jeden Tag alle Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. (Sie hat selbst 2 Jahre als Expat im Ausland gelebt und weiß wovon sie spricht.)
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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