Wartezeit

Die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung bezeichnet die Zeit zu Beginn deiner Versicherung, in der noch keine Kosten erstattet werden, um das Kollektiv zu schützen. Bei ottonova gibt es in der Vollversicherung (inkl. Expat-Tarif) keine Wartezeiten.

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Wartezeit einfach erklärt

Die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung dauert in der Regel je nach Behandlung drei (allgemeine Wartezeit) bis acht Monate (besondere Wartezeit). Gerade umfangreiche Behandlungen, zum Beispiel eine Psychotherapie, Zahnbehandlungen oder Kieferorthopäde, müssen bei vielen anderen Versicherungen etwas warten, bis du ihre Rechnungen einreichen kannst.

Bei ottonova haben wir betragsmäßige Leistungsbegrenzungen für bestimmte Leistungen in der ersten Versicherungszeit. Darunter fallen je nach Tarif beispielsweise Zahnersatz, operative Sehschärfekorrektur ("Augen lasern") und künstliche Befruchtung. Ähnlich wie die Zahnstaffel dient dieser Mechanismus dem Schutz des bestehenden Versicherungskollektivs.

Wie lange die Erstattung welcher Leistungen limitiert ist, hängt von deinem Tarif ab. Lass dich gerne dazu von unseren Versicherungsexperten beraten und erhalte Antworten auf all deine Fragen.

Persönliche Beratung

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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