Der Notlagentarif in der PKV

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. So muss jeder, der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, krankenversichert sein. Selbst wenn ein Versicherter der Zahlung seiner Beiträge nicht rechtzeitig nachkommen kann, bleibt er versichert. Deshalb wurde 2013 der Notlagentarif eingeführt. Das PKV-Unternehmen kann den Vertrag bei Nichtzahlung der Beiträge auf den Notlagentarif umstellen. Doch was versteht man eigentlich darunter? Aufklärung bietet der folgende Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter dem Notlagentarif?

Der Notlagentarif in der privaten Krankenvollversicherung ist ein Sozialtarif für Versicherte, die aufgrund einer finanziellen Notlage ihre Beiträge nicht zahlen können. Anders als der Basistarif ist der Notlagentarif nicht frei wählbar. Er wird in finanziellen Ausnahmesituationen durch den Versicherer „aktiviert“, um einen günstigen Mindestversicherungsschutz zu gewährleisten, bis der Versicherte seine Beitragsschulden beglichen hat.

Wie und wann wird man in den Notlagentarif gestuft?

Für die Einstufung in den Notlagentarif ist vom Gesetzgeber ein verbindliches Procedere vorgeschrieben. 

  1. Wenn man seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann, erhält man nach zwei Monaten eine erste Mahnung von der Versicherung. 
  2. Wenn nach zwei Monaten nach der ersten Mahnung noch mindestens ein monatlicher Beitrag geschuldet wird, erfolgt die zweite Mahnung
  3. Sollte man seiner Zahlungspflicht nach einem weiteren Monat immer noch nicht nachgekommen sein, stellt die private Krankenversicherung den Vertrag auf den Notlagentarif um. Somit ruht der alte Versicherungstarif. Ein Teil des Beitrags deckt sie aus den bisher gebildeten Alterungsrückstellungen, neue Rückstellungen werden vorerst nicht gebildet.



Welche Behandlungen sind vom Notlagentarif abgedeckt?

Die Leistungen im Notlagentarif beschränken sich auf die Behandlung von akuten schweren Erkrankungen, Unfällen, Verschlimmerung chronischer Krankheiten, sowie auf Leistungen die während einer Schwangerschaft und Mutterschaft notwendig sind. Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der Notlagentarif medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Erkrankungen oder Unfällen.

Solange man sich also im Notlagentarif befindet, erhält man also nur eingeschränkt Behandlungen.

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Wie berechnet sich der Beitrag im Notlagentarif?

Der Beitrag im Notlagentarif ist sehr niedrig. Nicht nur die Leistungen sind nur auf das notwendigste beschränkt, es werden auch keine Altersrückstellungen gebildet. Jede private Krankenversicherung kalkuliert zunächst einen einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif. Auf diesen Tarif werden die im alten gebildeten Altersrückstellungen angerechnet. Es dürfen bis zu 25 % des Monatsbeitrages aus den Altersrückstellungen finanziert werden. Somit zahlen alle Versicherten innerhalb eines PKV-Unternehmens die gleiche Höhe an Beitrag. 

Was passiert, wenn man hilfebedürftig wird?

Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts wird, also Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung hat, muss weder in den Notlagentarif wechseln noch in diesem bleiben. Hierfür genügt ein Nachweis der finanziellen Hilfebedürftigkeit.

Wie kann man in seinen alten PKV-Tarif zurückkehren?

Sind sämtliche Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen, erfolgt automatisch die Umstellung des Vertrags auf den alten Tarif. Der Termin dafür ist der erste Tag des übernächsten Monats nach Begleichen der Schulden.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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