Der Notlagentarif in der PKV
Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2013 eingeführt, um Versicherten in finanziellen Schwierigkeiten einen grundlegenden Schutz zu bieten. Nach zweimaliger Mahnung und weiterhin ausstehenden Beiträgen erfolgt die automatische Umstellung auf diesen Tarif. Die Leistungen sind dabei auf akute Behandlungen, Unfallversorgung sowie notwendige Maßnahmen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt. Der Beitrag im Notlagentarif ist reduziert, da keine Altersrückstellungen gebildet werden. Nach Begleichung der offenen Beiträge kehren Versicherte automatisch in ihren ursprünglichen Tarif zurück.