Was ist Altersteilzeit? Voraussetzungen und Modelle
Voraussetzungen der Altersteilzeit
Altersteilzeit ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand. Dieses Modell bietet dir die Möglichkeit, deinen Arbeitsalltag flexibel zu gestalten und gleichzeitig den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die im Altersteilzeitgesetz festgeschrieben sind und du beachten solltest:
- Mindestalter: 55 Jahre
- Mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Erforderlich: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Details der Altersteilzeit
- Reduzierung der Arbeitszeit um 50 %
Modelle der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit bietet verschiedene Modelle, um den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Das genaue Modell ist in deinem Altersteilzeitvertrag geregelt.
Die beiden gängigsten Varianten sind das Blockmodell, das Teilzeitmodell und die stufenweise Reduzierung.
Blockmodell
Beim Blockmodell arbeitest du in der ersten Phase der Altersteilzeit in Vollzeit und bleibst aktiv im Berufsleben, während dir in der zweiten Phase eine vollständige Freistellung gewährt wird. Diese Struktur ermöglicht es, den Ruhestand um eine gewisse Zeit vorzuziehen.
Teilzeitmodell
Das Teilzeitmodell hingegen erlaubt es Dir, die Arbeitszeit bereits während der Altersteilzeit zu reduzieren. Hier arbeitest Du beispielsweise nur noch die Hälfte der regulären Stunden, was Dir mehr Freizeit schenkt und gleichzeitig für eine sanfte Übergangsphase sorgt. Dieses Modell ist besonders attraktiv für diejenigen, die ihre beruflichen Aufgaben schrittweise verringern möchten, ohne abrupt aus dem Berufsleben auszuscheiden.
Beide Modelle bieten dir die Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten und dabei Deine Bedürfnisse sowie Wünsche zu berücksichtigen.
Stufenweise Reduzierung
Eine stufenweise Reduzierung deiner Arbeitszeit könnte bei 40 Wochenstunden beispielhaft wie folgt aussehen:
- Im 1. Jahr der Altersteilzeitarbeit arbeitest du 30 Stunden wöchentlich
- im 2. Jahr der Altersteilzeitarbeit dann 20 Stunden pro Woche
- und im 3. Jahr der Altersteilzeitarbeit reduziert sich deine Arbeitszeit 10 Wochenstunden.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf dein Gehalt aus?
Im Rahmen der Altersteilzeit dient das Regelarbeitsentgelts als Basis zur Berechnung deines Gehalts.
Zum Regelarbeitsentgelt zählen in der Regel:
- Das Grundgehalt
- Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Schmutzzulagen und ähnliche Zulagen
- Anwesenheitsprämien
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, soweit sie steuer- und beitragspflichtig sind
- Pauschale Vergütungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile
- Direktversicherungsbeiträge aus laufendem Arbeitsentgelt
Nicht zum Regelarbeitsentgelt gehören in der Regel:
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, es sei denn, sie werden arbeitsrechtlich zulässig in jedem Kalendermonat zu einem Zwölftel ausgezahlt.
- Entgelt für Überstunden.
Dein Gehalt wird dann auf Basis der halbierten Arbeitszeit berechnet. Das bedeutet, wenn du in der Altersteilzeit deine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzierst, ist dein Regelarbeitsentgelt grundsätzlich die Hälfte deines bisherigen, vollen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Beispielrechnung: Wenn dein Vollzeit-Bruttoentgelt 2.000 Euro betrug, dann beträgt das Regelarbeitsentgelt in Altersteilzeit 1.000 Euro.
Aufstockungsbetrag: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 prozent aufzustocken. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (d.h. er wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, aber nicht direkt versteuert).
Beispiel Fortsetzung:
- Regelarbeitsentgelt: 1.000 Euro
- Aufstockungsbetrag (20 % von 1.000 Euro): 200 Euro
- Bruttoteilzeitentgelt: 1.200 Euro
Das Regelarbeitsentgelt wird maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Für 2025 liegt diese bei 8.050 Euro (bundeseinheitlich). Das heißt, auch wenn dein ursprüngliches Gehalt über dieser Grenze lag, wird für die Berechnung des Regelarbeitsentgelts und der Aufstockung maximal dieser Betrag zugrunde gelegt.
So wirkt sich die Altersteilzeit auf die private Krankenversicherung aus
Ein weiterer wichtiger Punkt ist deine private Krankenversicherung (PKV). Während der Altersteilzeit bleibt dein Versicherungsschutz in der Regel bestehen.
Wenn sich dein Einkommen durch die Altersteilzeit verringert, verringert sich dein PKV-Beitrag in der PKV nicht. Denn dieser ist unabhängig von deinem Einkommen.
Beiträge zur PKV in der Altersteilzeit
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss und dem Leistungsumfang. Dennoch gibt es in der Altersteilzeit einige Besonderheiten zu beachten:
- Reduziertes Bruttoeinkommen kann dazu führen, dass du weniger Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhältst.
- Die Beitragsbemessungsgrenze spielt eine Rolle: Liegt dein Einkommen darunter, entfällt der Zuschuss deines Arbeitgebers.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Auch in der Altersteilzeit können Voll-PKV-Versicherte weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten. Das bedeutet für dich: weniger Kosten und mehr Sicherheit in der Gesundheitsversorgung während eines wichtigen Lebensabschnitts.
Der Arbeitgeberanteil ist an das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt gebunden (er beträgt etwa 50 % des PKV-Beitrags). Er gibt allerdings in der privaten Krankenversicherung einen maximalen Arbeitgeberzuschuss, auf den der Arbeitgeberanteil gedeckelt ist.
Im Jahr 2025 beträgt dieser maximale Zuschuss für die Krankenversicherung 471,32 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung sind es 99,23 Euro monatlich.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV wird indirekt durch das Regelarbeitsentgelt beeinflusst, da der "vergleichbar gesetzlich versicherte Arbeitnehmer" seinen Beitrag ebenfalls vom Regelarbeitsentgelt berechnen würde (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
- Beispiel:
- Regelarbeitsentgelt: 3.000 Euro
- Monatliche Prämie für die private Krankenversicherung: 700 Euro
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss nach GKV-Prinzip (angenommen 16,3% GKV-Satz): 3.000 Euro 16,3% 0,5 = 244,50 Euro
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss in der PKV: Der geringere Wert aus (50% des PKV-Beitrags) und (dem GKV-Höchstzuschuss, der sich aus dem Regelarbeitsentgelt ergibt).
- In diesem Fall wäre der Arbeitgeberzuschuss 244,50 Euro, da dieser Wert unter der Hälfte des PKV-Beitrags (350 Euro) liegt.
Im Blockmodell bleibt der Zuschuss auch in der Freistellungsphase bestehen, da ein fiktives Arbeitsentgelt weiter gezahlt wird.
Achtung: Besonders wichtig ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Wird sie unterschritten, könnte eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig werden. Dies spielt allerdings nur eine Rolle, wenn du noch keine 60 Jahre alt bist und weniger als 5 Jahre PKV-versichert warst.