Altersteilzeit & private Krankenversicherung: Was du 2025 wissen musst

Altersteilzeit stellt eine spannende Möglichkeit für zahlreiche Arbeitnehmer dar, die kurz vor ihrem Ruhestand stehen und ihre Arbeitsstunden verringern möchten. Aber welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die private Krankenversicherung? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Punkte bei der Verbindung von Altersteilzeit und privater Krankenversicherung berücksichtigt werden sollten. Wir betrachten die Vorteile, eventuelle Schwierigkeiten und geben dir hilfreiche Ratschläge, damit du auch im Alter bestens abgesichert bist.

Aktualisiert am 3. Juni 2025
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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

  • Altersteilzeit und PKV: Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitsstunden vor dem Ruhestand zu reduzieren, hat jedoch Auswirkungen auf die private Krankenversicherung (PKV).
  • Voraussetzungen für Altersteilzeit: Um Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens 55 Jahre alt sein, mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
  • Modelle der Altersteilzeit: Es gibt zwei Hauptmodelle: das Blockmodell, bei dem man zuerst Vollzeit und dann freigestellt wird, und das Teilzeitmodell, bei dem die Arbeitszeit sofort reduziert wird. Zudem gibt es auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitsstunden.
  • Finanzielle Auswirkungen auf die PKV: Obwohl sich das Einkommen in der Altersteilzeit sinkt, bleibt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) gleich, da er einkommensunabhängig ist.
  • Tipps zur Absicherung: Um die Gesundheitsversorgung im Alter sicherzustellen, sollten bestehende PKV-Tarife überprüft

Was ist Altersteilzeit? Voraussetzungen und Modelle

Voraussetzungen der Altersteilzeit

Altersteilzeit ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand. Dieses Modell bietet dir die Möglichkeit, deinen Arbeitsalltag flexibel zu gestalten und gleichzeitig den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die im Altersteilzeitgesetz festgeschrieben sind und du beachten solltest:

Modelle der Altersteilzeit

Die Altersteilzeit bietet verschiedene Modelle, um den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Das genaue Modell ist in deinem Altersteilzeitvertrag geregelt.

Die beiden gängigsten Varianten sind das Blockmodell, das Teilzeitmodell und die stufenweise Reduzierung.

Blockmodell

Beim Blockmodell arbeitest du in der ersten Phase der Altersteilzeit in Vollzeit und bleibst aktiv im Berufsleben, während dir in der zweiten Phase eine vollständige Freistellung gewährt wird. Diese Struktur ermöglicht es, den Ruhestand um eine gewisse Zeit vorzuziehen.

Teilzeitmodell

Das Teilzeitmodell hingegen erlaubt es Dir, die Arbeitszeit bereits während der Altersteilzeit zu reduzieren. Hier arbeitest Du beispielsweise nur noch die Hälfte der regulären Stunden, was Dir mehr Freizeit schenkt und gleichzeitig für eine sanfte Übergangsphase sorgt. Dieses Modell ist besonders attraktiv für diejenigen, die ihre beruflichen Aufgaben schrittweise verringern möchten, ohne abrupt aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Beide Modelle bieten dir die Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten und dabei Deine Bedürfnisse sowie Wünsche zu berücksichtigen.

Stufenweise Reduzierung

Eine stufenweise Reduzierung deiner Arbeitszeit könnte bei 40 Wochenstunden beispielhaft wie folgt aussehen:

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf dein Gehalt aus?

Im Rahmen der Altersteilzeit dient das Regelarbeitsentgelts als Basis zur Berechnung deines Gehalts.

Zum Regelarbeitsentgelt zählen in der Regel:

  • Das Grundgehalt
  • Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Schmutzzulagen und ähnliche Zulagen
  • Anwesenheitsprämien
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, soweit sie steuer- und beitragspflichtig sind
  • Pauschale Vergütungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile
  • Direktversicherungsbeiträge aus laufendem Arbeitsentgelt

Nicht zum Regelarbeitsentgelt gehören in der Regel:

  • Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, es sei denn, sie werden arbeitsrechtlich zulässig in jedem Kalendermonat zu einem Zwölftel ausgezahlt.
  • Entgelt für Überstunden.

Dein Gehalt wird dann auf Basis der halbierten Arbeitszeit berechnet. Das bedeutet, wenn du in der Altersteilzeit deine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzierst, ist dein Regelarbeitsentgelt grundsätzlich die Hälfte deines bisherigen, vollen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.

Beispielrechnung: Wenn dein Vollzeit-Bruttoentgelt 2.000 Euro betrug, dann beträgt das Regelarbeitsentgelt in Altersteilzeit 1.000 Euro.

Aufstockungsbetrag: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 prozent aufzustocken. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (d.h. er wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, aber nicht direkt versteuert).

Beispiel Fortsetzung:

  • Regelarbeitsentgelt: 1.000 Euro
  • Aufstockungsbetrag (20 % von 1.000 Euro): 200 Euro
  • Bruttoteilzeitentgelt: 1.200 Euro

Das Regelarbeitsentgelt wird maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Für 2025 liegt diese bei 8.050 Euro (bundeseinheitlich). Das heißt, auch wenn dein ursprüngliches Gehalt über dieser Grenze lag, wird für die Berechnung des Regelarbeitsentgelts und der Aufstockung maximal dieser Betrag zugrunde gelegt.

So wirkt sich die Altersteilzeit auf die private Krankenversicherung aus

Ein weiterer wichtiger Punkt ist deine private Krankenversicherung (PKV). Während der Altersteilzeit bleibt dein Versicherungsschutz in der Regel bestehen.

Wenn sich dein Einkommen durch die Altersteilzeit verringert, verringert sich dein PKV-Beitrag in der PKV nicht. Denn dieser ist unabhängig von deinem Einkommen.

Beiträge zur PKV in der Altersteilzeit

In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss und dem Leistungsumfang. Dennoch gibt es in der Altersteilzeit einige Besonderheiten zu beachten:

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Auch in der Altersteilzeit können Voll-PKV-Versicherte weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten. Das bedeutet für dich: weniger Kosten und mehr Sicherheit in der Gesundheitsversorgung während eines wichtigen Lebensabschnitts.

Der Arbeitgeberanteil ist an das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt gebunden (er beträgt etwa 50 % des PKV-Beitrags). Er gibt allerdings in der privaten Krankenversicherung einen maximalen Arbeitgeberzuschuss, auf den der Arbeitgeberanteil gedeckelt ist.

Im Jahr 2025 beträgt dieser maximale Zuschuss für die Krankenversicherung 471,32 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung sind es 99,23 Euro monatlich.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV wird indirekt durch das Regelarbeitsentgelt beeinflusst, da der "vergleichbar gesetzlich versicherte Arbeitnehmer" seinen Beitrag ebenfalls vom Regelarbeitsentgelt berechnen würde (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Im Blockmodell bleibt der Zuschuss auch in der Freistellungsphase bestehen, da ein fiktives Arbeitsentgelt weiter gezahlt wird.

Achtung: Besonders wichtig ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Wird sie unterschritten, könnte eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig werden. Dies spielt allerdings nur eine Rolle, wenn du noch keine 60 Jahre alt bist und weniger als 5 Jahre PKV-versichert warst.

3 Tipps zur optimalen Absicherung während der Altersteilzeit

  • Frühzeitiger Tarifcheck: Enthält dein Krankenversicherungstarif alle Leistungen, die du insbesondere im Hinblick auf das Alter benötigst? Beachte: Willst du in einen Tarif mit mehr Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung möglich, was im Alter zu sehr hohen Beiträgen führen kann. Schließe also frühzeitig den Tarif ab, der dich langfristig absichert.
  • Beitragsoptimierung: Sollte dein Tarif zu teuer geworden sein, hast du die Möglichkeit deinen Beitrag durch den Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln oder deinen Selbstbehalt anzupassen. Achte aber darauf, dass ein günstigerer Tarif auch weniger Leistungen enthält.
  • Vorsorge: Vernachlässige nicht deine Vorsorgetermine, da regelmäßige Untersuchungen entscheidend sind, um gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

FAQs

  • Solange du bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, zahlt dieser weiterhin seinen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung.
  • Der Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte in Altersteilzeit ist begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags des Arbeitnehmers und maximal auf den Höchstbetrag, den der Arbeitgeber für einen vergleichbar gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen müsste.
  • Auch in der Freistellungsphase des Blockmodells bleibt der Zuschuss bestehen, da weiterhin ein fiktives Gehalt gezahlt wird.
  • Der Arbeitgeberzuschuss entfällt komplett.
  • Aber es gibt einen Zuschuss von 8,55 % der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung.
  • Reduzierung des Einkommens – wirkt sich auf Rentenanspruch und Zuschüsse aus
  • Möglicher Verlust von Boni und Einmalzahlungen
  • Kein Anspruch auf Altersteilzeit – sie muss individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden
  • Weniger Beitragszuschuss zur PKV bei Unterschreiten der Bemessungsgrenze
  • Bei Hilfsbedürftigkeit ist ein Wechsel in den Basistarif möglich: Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, Beitrag gedeckelt
  • Der Wechsel in den Standardtarif ist nur für vor 1995 abgeschlossene Tarife eine Option
  • Staatliche Unterstützung durch Sozialtarife oder Hilfen vom Sozialamt
  • Beitragsreduzierung durch Selbstbehalt oder Tarifwechsel
Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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