Private Krankenversicherung: Kur- und Reha-Maßnahmen

Nach einer längeren Krankheit, einer Operation oder auch zur Vorsorge benötigen Versicherte oftmals eine Kur oder Reha. Während die gesetzlichen Krankenkassen diesbezüglich eine Leistungspflicht haben, werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung nicht immer erstattet. Bei ottonova gehören sie aber zum Leistungsspektrum. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, welche Leistungen genau durch die PKV übernommen werden.

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Inhalt des Ratgebers

Reha und Kur - kurzer Überblick:

  • Reha für Privatversicherte: Privatversicherte können eine Reha beantragen, jedoch besteht für die PKV keine generelle Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Kostenübernahme durch PKV: Die Erstattung von Reha-Maßnahmen durch private Krankenversicherungen variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Es ist möglich, dass die gesamte Rehabilitationsmaßnahme erstattet wird oder dass keine Leistungen bezüglich Kuren oder Reha abgedeckt sind.
  • Vorgehen für Privatversicherte: Vor Antritt einer Kur oder Reha sollten Privatversicherte Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen, um zu klären, ob diese Leistung im gewählten Tarif enthalten ist. Der Antrag auf eine Reha oder Kur muss bei der PKV gestellt werden, wobei eine Kostenübernahmeerklärung vorab eingeholt werden sollte.

Reha und Kur für Privatversicherte: Was ist zu beachten?

Privatversicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Reha oder Kur zu beantragen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht jedoch keine generelle Leistungspflicht der privaten Krankenversicherungen (PKV) für Reha-Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang die Kosten einer Reha erstattet werden, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab. Während in einigen Tarifen die gesamten Kosten übernommen werden, gibt es auch Tarife, bei denen keinerlei Leistungen für Kuren oder Reha enthalten sind.

Daher sollten sich Privatversicherte vor Antritt der Reha oder Kur unbedingt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und klären, ob diese Leistungen im gewählten Tarif enthalten sind. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, dass sich die Versicherten selbst an den Kosten beteiligen müssen, falls der Tarif nur eine teilweise Erstattung vorsieht.

Wichtig ist zudem, dass eine Reha nicht ausschließlich bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden muss. Je nach Situation kann auch eine andere Versicherung, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung (bei bestehender Mitgliedschaft) oder eine Unfallversicherung, zuständig sein. In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten dann, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt.

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Welche Reha-Maßnahmen werden von der PKV erstattet?

Prinzipiell können von der privaten Krankenversicherung alle Reha-Maßnahmen erstattet werden, solange diese im Tarif enthalten und von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden.

Dazu gehört zum Beispiel eine stationäre oder ambulante Anschlussheilbehandlung (etwa nach einer Operation oder schweren Erkrankung) oder eine Entwöhnungsbehandlung (nach einer Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit).

Präventive Behandlungen werden je nach Tarif ebenfalls übernommen.

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In der privaten Krankenversicherung (PKV) von ottonova sind Anschlussheilbehandlung und sonstigen Rehamaßnahmen fester Teil des Leistungskataloges. ottonova erstattet Anschlussheilbehandlungen zu 100 Prozent und sonstige Kur- oder Rehamaßnahmen bis zu 5.000 Euro. Auch Entwöhnungsbehandlungen sind je nach Tarif bis zu maximal 3 Behandlungen innerhalb von 10 Jahren erstattungsfähig.

Zum Überblick über alle Leistungen für:

Kur für Beamte und Beamtinnen - wer zahlt?

Beamtinnen und Beamte können ihre Kosten für Kuren oder Rehas über die sogenannte Beihilfestelle erstatten lassen. Sollte diese nicht alle Kosten abdecken, erstattet je nach Tarif die private Krankenversicherung den restlichen Teil.

Welche Reha-Kosten übernimmt die private Krankenversicherung für Beamte?

Welche Reha-Kosten für Beamt:innen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von dem PKV-Tarif ab. So erstattet die private Krankenversicherung unter Umständen die Kosten, welche nicht von anderen Leistungsträgern wie der Beihilfe übernommen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen im individuellen Tarif enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, muss ein privat versicherter Beamte oder Beamtin die nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten selbst übernehmen.

Und ottonova?

ottonova übernimmt für stationäre Kur- und Reha-Aufenthalte bis zu 4.000 € innerhalb von 10 Jahren und für ambulante Kur- oder Reha-Behandlungen bis 2.500 €. Auch Entwöhnungsbehandlungen werden übernommen, sind stationär aber auf vier Monate limitiert.

Welche Kosten für die Reha-Klinik übernimmt die Beihilfe?

Ordnet der Arzt oder die Ärztin eine Reha für Beamt:innen an, dann bezahlt die Beihilfe einen Anteil der Kosten. Die Festsetzungsstelle übernimmt je nach Bundesland maximal 21 Tage, An- und Abreise werden nicht berücksichtigt.

Bei einer stationären Behandlung in einer Rehaklinik umfasst die Leistung maximal den niedrigsten Satz der Einrichtung, auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden teilweise erstattet. Findet die Reha nicht in der Klinik, sondern ambulant zu Hause statt, sind bis zu 16 € pro Tag beihilfefähig. Erstattungsfähig durch die Beihilfestelle sind (insofern ärztlich verordnet):

Eine Heilkur kann ebenfalls durch die Beihilfe erstattet werden. Für berücksichtigungsfähige Angehörige - also Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder - können jedoch keine solche Kuren beantragt werden.

Werden die Kosten für eine Begleitperson von der Beihilfe übernommen?

Muss ein Versicherter aus medizinischen Gründen in der Klinik von einer anderen Person begleitet werden, können über die Dauer von maximal 21 Tagen 70 Prozent des niedrigsten Satzes der Einrichtung von der Beihilfe übernommen werden. Zu Hause beträgt der Zuschuss 13 € pro Tag für die begleitende Person.

Mutter-Kind-Kuren: Was bezahlt die private Krankenversicherung?

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist oftmals im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung nicht enthalten, denn die PKV ist hier nicht leistungspflichtig.

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Im Leistungsspektrum von ottonova ist die Mutter-Kind-Kur mitversichert.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Wer zahlt die Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind privat versichert ist?

Ein Sonderfall tritt ein, wenn das Kind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, die Mutter oder der Vater, welche die Kur beantragen, aber gesetzlich versichert sind. Dann muss die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Mutter- oder Vater-Kind-Kur übernehmen.

Umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall: Ist der Elternteil also privat versichert, das Kind jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse, muss die gesetzliche Versicherung die Kosten nicht übernehmen.

Wie funktioniert die Beantragung von Kuren oder Rehas?

Wer eine Reha oder eine Kurmaßnahme bei der privaten Krankenversicherung beantragen möchte, der muss zunächst einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und sich die benötigte Maßnahme verschreiben lassen. Die PKV kann einem Antrag nur stattgeben, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Rehabilitation oder Prävention besteht. Der Arzt oder die Ärztin spricht mit dem Versicherten über dessen Bedürfnisse und gibt einen Überblick darüber, welche Behandlungen möglich und im konkreten Fall notwendig sind.

Anschließend muss der Patient oder die Patientin einen Antrag bei der PKV stellen. Die Unterlagen dafür können bei der Versicherung erfragt werden. 

In der Regel hilft der behandelnde Arzt oder die Ärztin beim Ausfüllen des Antrags. Im Falle einer Genehmigung sollte Kontakt zum Krankenversicherer aufgenommen und genaue Informationen darüber eingeholt werden, welche Kosten und Leistungen erstattet werden. Auch der Versicherungsvertrag kann hier einen guten Überblick bieten.

Info

Zur Vorlage bei der Einrichtung sollte von der privaten Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt werden. So können die erstattungsfähigen Kosten direkt über die PKV abgerechnet werden und der Patient oder die Patientin muss nicht in Vorleistung gehen.

Kann der Antrag auf die Reha abgelehnt werden?

Sowohl die private Krankenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise die Rentenversicherung können einen Antrag auf eine Reha oder Kuren ablehnen. Eine Ablehnung kann erfolgen, wenn die Versicherung andere Maßnahmen für zielführender hält oder die Wartezeit seit der letzten Maßnahme noch nicht verstrichen ist.

Wie erfolgt die Erstattung von Kuren oder Rehas bei der PKV?

Im Falle eines Aufenthalts in einer Reha- oder Kurklinik können besonders hohe Kosten auf die Patienten und Patientinnen zukommen. Deshalb ist es möglich, die Erstattung von Kuren oder Rehas über eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung direkt über die private Krankenversicherung laufen zu lassen. Diese muss bei der PKV beantragt und bei der Klinik vorgelegt werden.

Diese Regelung trägt dazu bei, Mitglieder der privaten Krankenversicherung zu entlasten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Versicherte nämlich gewöhnlich die Erstattung von Leistungen in Vorleistung gehen. Die private Krankenversicherung bezahlt also nicht direkt die Kosten, stattdessen muss der Patient oder die Patientin diese vorerst auslegen und bekommt sie dann zurückerstattet.

Reha vs. Kur – Wo liegt der Unterschied?

Prinzipiell gilt: Eine Reha dient der Wiederherstellung der Gesundheit, während Kuren zur Prävention durchgeführt werden. Wer selbst noch keinen Reha-Aufenthalt oder eine Kur antreten musste, der kennt oftmals nicht den genauen Unterschied zwischen diesen beiden Maßnahmen. Hier ein kurzer Überblick:

Was ist eine Reha?

Das Wort Reha ist eine Kurzform von Rehabilitation, woraus sich auch ihre Funktion erklärt: Eine Rehabilitationsmaßnahme ist dann notwendig, wenn eine Person krank oder verletzt ist und sich nun bestmöglich davon erholen und ihre Leistungsfähigkeit zurückerlangen soll.

In einer Reha-Klinik erhalten die Versicherten je nach Grund für ihren Besuch zum Beispiel Physio- oder Sporttherapien, aber auch Psychotherapie oder Ergotherapie können Teil einer Rehamaßnahme sein. Ziel der Reha ist es, dass die Patientinnen und Patienten auch langfristig gesund bleiben und dass ihnen Präventionsmaßnahmen an die Hand gegeben werden.

Was ist eine Kur?

Im Gegensatz zur Reha wendet sich eine Kur an prinzipiell gesunde Personen, welche aufgrund von ersten Symptomen einer negativen Entwicklung vorbeugen möchten - es geht also vorrangig um Prävention. Oftmals handelt es sich dabei um Menschen, die eine Auszeit von der Arbeit brauchen.

Kuraufenthalte können zum Beispiel als Vorsorge bei körperlicher Belastung unterstützen, aber auch aufkommende psychische Symptome lassen sich durch entsprechende Maßnahmen lindern. Dazu ist es meist notwendig, die Tasche zu packen und das eigene Haus zu verlassen.

Das Ziel ist es, dass sich die Patientinnen und Patienten entspannen und abschalten können. Auf dem Programm stehen etwa Massagen, Bäder oder psychologische Unterstützung.

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Welche Reha-Maßnahmen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen der medizinischen Rehabilitation, der sozialen Rehabilitation und der beruflichen Rehabilitation unterschieden. Patientinnen und Patienten können aus ganz unterschiedlichen Gründen eine Reha benötigen - das Konzept umfasst nicht nur gesundheitliche, sondern auch soziale Themen:

Die medizinische Rehabilitation

Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine ambulante oder stationäre Maßnahme. Dabei soll die Gesundheit des Patienten oder der Patientin wiederhergestellt werden, um beispielsweise die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Beispiele für eine medizinische Rehabilitation sind:

Die soziale Rehabilitation

Die soziale Rehabilitation ist eine Maßnahme zur Wiedereingliederung von Menschen in das soziale Umfeld. Dazu gehören Leistungen und ein Service wie Haushalts- oder Wohnungshilfen, psychosoziale Hilfen, aber auch Freizeit- oder Sportangebote.

Die berufliche Rehabilitation

Bei der beruflichen Rehabilitation sollen Menschen wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden, etwa nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder einer Behinderung. Dies kann zum Beispiel durch Anpassung der Ausstattung am Arbeitsplatz, Weiterbildungen oder eine Arbeitsassistenz erfolgen.

Was sind die häufigsten Gründe für Rehabilitationsmaßnahmen?

Ein Reha-Aufenthalt kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Laut einer Statistik kamen die häufigsten Diagnosen von Patientinnen und Patienten in stationären Reha- und Vorsorgeeinrichtungen aus folgenden Bereichen:

Was kostet eine private Reha oder Kur?

Eine private Reha oder Kur kann für Selbstzahler zwischen 70 € und 500 € pro Tag kosten. Die tatsächlichen Behandlungskosten hängen unter anderem von der entsprechenden Rehaklinik und der Behandlungsqualität, aber auch von der Art der gewünschten Behandlungen ab.

Viele Einrichtungen bieten auch Pauschalangebote an - es lohnt sich, vor dem Aufenthalt entsprechende Informationen einzuholen und sich einen Überblick über alle Möglichkeiten zu verschaffen.

Kann man eine Kur selbst bezahlen?

Kann durch die private Krankenversicherung keine Kostenübernahme erfolgen - etwa weil die Leistung nicht Teil des gewählten Tarifs ist - gibt es selbstverständlich für die Versicherten Möglichkeiten, eine Kur selbst zu bezahlen.

Die Kosten dafür können stark variieren, deshalb sollten vor Beginn Informationen bei der Klinik eingeholt werden und die gewünschten Leistungen genau mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden.

Was kostet eine dreiwöchige Reha privat?

Eine Reha kann pro Tag zwischen 70 € und 500 € kosten. In der Regel bewegen sich die Kosten jedoch eher im unteren Bereich dieser Kostenspanne. Geht man von Kosten zwischen 70 € und 200 € pro Tag in einer Rehaklinik aus, würde eine dreiwöchige Reha für Selbstzahler:innen zwischen 1.470 € und 4.200 € kosten.

QMS-Reha: Wie erkennt man eine gute Klinik?

Bei der Wahl sollte sichergestellt werden, dass das Haus über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) verfügt, welches den BAR-Richtlinien, also den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, entspricht. Wichtig ist für die Klinik außerdem eine Anerkennung als Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO.

Ein Mitglied der privaten Krankenversicherung kann ebenso wie ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Einrichtung für die Reha selbst wählen. Um ein möglichst gutes Haus zu finden, sollten vor der Entscheidung einige Informationen eingeholt werden. 

Hier ein Überblick über mögliche Kriterien für die Auswahl einer passenden Klinik:

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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