Übertragungswert: Was ist das eigentlich?
Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, die du bei einem PKV-Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mitnehmen kannst.
Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, die du bei einem PKV-Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mitnehmen kannst.
Wechseln Versicherte die private Krankenversicherung (PKV) geht ein Teil ihrer Altersrückstellungen verloren. Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, die die Versicherten bei einem Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitnehmen können. In welchen Fällen und in welcher Höhe die Altersrückstellungen auf eine andere Versicherung übertragen werden können, erklärt dieser Artikel.
Der Übertragungswert ist der Teil der Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt, die bei der Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen mitgegeben werden. Dieser Wert ist auf die Höhe begrenzt, wie sie im Basistarif erworben worden wären.
Beim Tarifwechsel innerhalb der gleichen privaten Krankenversicherung, können alle bereits gebildeten Altersückstellungen mitnehmen. Anders bei einer Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer. Hier können die Versicherten nur einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen.
Seit 01. Januar 2009 kann einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung mitgenommen werden.
Je leistungsstärker der Tarif ist desto höher sind auch die Beiträge und damit die gebildeten Altersrückstellungen. Deshalb ist der Anteil an Altersrückstellungen, der bei der Kündigung eines höherwertigen Tarifs und Anbieterwechsel verloren geht höher, als bei einem leistungsschwächeren Tarif für den niedrigere Beiträge gezahlt werden.
Das heißt, Versicherungswechsel lohnt sich meist nur, wenn die Versicherten einen leistungsschwächerer Tarif abgeschlossen haben oder der Vertrag mit der privaten Versicherung noch nicht lange läuft.
Hat ein Versicherter oder eine Versicherte durch einen leistungsstarken Tarif mehr Rückstellungen aufgebaut, als es im Basistarif der Fall gewesen wäre, werden diese bei einem Wechsel in eine andere PKV nicht berücksichtigt.
Zuzüglich zu diesem Wert werden noch der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent und die Rückstellungen aus der Pflegepflichtversicherung aufaddiert.
Wie hoch der Übertragungswert genau ist, hängt vom Einzelfall ab und kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Faktoren für die komplizierte Berechnung des Übertragungswertes sind:
Grundlage für die Berechnung der Höhe des Übertragungswertes ist der Basistarif der PKV. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener und einheitlicher Tarif, den alle privaten Versicherer anbieten müssen und ein vergleichbares Leistungsniveau mit der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist.
Wechseln privat Versicherte das Unternehmen kann der Teil an Alterungsrückstellungen übertragen werden, wie sie durch den Beitrag zum Basistarif gebildet worden wären. Alle Rückstellungen, die für Versicherungsleistungen über diesem Basisniveau hinaus gebildet wurden, können die Versicherten nicht mitnehmen.
Auch das Alter bei Versicherungsbeginn und die Vertragslaufzeit spielen in der Berechnung des Übertragungswertes eine Rolle. Bei vor 2013 geschlossenen Verträgen mit der privaten Versicherung ist außerdem noch das Geschlecht der Versicherten zu beachten, denn bis dahin gab es in der PKV noch Bisex-Tarife, deren Beiträge abhängig vom Geschlecht berechnet wurden.
Alterungsrückstellungen können nur bei einem Wechsel zu einer anderen PKV übertragen werden. Beim Wechsel in GKV gehen dahingegen alle Altersrückstellungen verloren. Der von den Versicherten angesparte Betrag bleibt dann in der PKV und kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute.
Schließen die Wechsler dann allerdings eine Zusatzversicherung bei ihrer vorherigen PKV ab, können die Altersrückstellungen zum Teil mitgegeben werden, sofern die Tarife mit Rückstellungen kalkuliert sind. Dabei wird dann das ursprüngliche Alter bei Versicherungsbeginn der ursprünglichen PKV-Vollversicherung im Zusatztarif zugrunde gelegt.
Private Krankenversicherungen bilden Rücklagen, um zu erwartende steigende Kosten abzufangen. Altersrückstellungen, oder auch Alterungsrückstellungen, sind dabei ein Aanteil im Beitrag der Versicherer, um die steigenden Krankheitskosten von Versicherten im Alter abfedern zu können.
Wenn es diese Alterungsrückstellungen nicht gäbe, würden die Beiträge der Versicherten im Alter für die private Krankenversicherung ansteigen, denn statistisch betrachtet steigen die Krankheitskosten je älter Versicherte werden. Sie müssen dann mehr Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.
Gesetzlich vorgeschrieben als Sparanteil ist dabei ein Zuschlag von 10 Prozent, der bis zum 60. Lebensjahr von den Versicherten gezahlt wird und im Alter beitragsstabilisierend wirkt. Dieser wird vom Versicherungsunternehmen für die Privatversicherten angelegt.
Erzielen die Unternehmen Zinsen aus dieser Kapitalanlage, werden diese den Alterungsrückstellungen wieder zugeführt. Im Jahr 2019 verzeichneten die privaten Versicherer im Bereich der PKV rund 235,1 Milliarden Euro an Altersrückstellungen.
Einmal im Jahr erhalten Privatversicherte automatisch eine Information von ihrer privaten Krankenversicherung über ihren Übertragungswert. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet diese Übertragungswerte jährlich für ihre Versicherten zu berechnen und ihnen diese mitzuteilen. Du kannst diesen aber auch jederzeit bei deiner aktuellen privaten Krankenversicherung erfragen.
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