Übertragungswert: Was ist das eigentlich?
Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, den du bei einem PKV-Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mitnehmen kannst.
Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, den du bei einem PKV-Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mitnehmen kannst.
Wechseln Versicherte die private Krankenversicherung (PKV) geht ein Teil ihrer Altersrückstellungen verloren. Der Übertragungswert ist der Anteil der Altersrückstellungen, den die Versicherten bei einem Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitnehmen können. In welchen Fällen und in welcher Höhe die Altersrückstellungen auf eine andere Versicherung übertragen werden können, erklärt dieser Artikel.
Der Übertragungswert ist der Teil der Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt, der bei der Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen mitgegeben wird. Dieser Wert ist auf die Höhe begrenzt, wie er im Basistarif erworben worden wären.
Beim Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens, können alle bereits gebildeten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden. Anders bei einer Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer. Hier können die Versicherten nur einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen.
Seit 01. Januar 2009 kann einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung mitgenommen werden.
Je leistungsstärker der Tarif ist, desto höher sind auch die Beiträge und damit die gebildeten Altersrückstellungen. Deshalb ist der Anteil an Altersrückstellungen, der bei der Kündigung eines höherwertigen Tarifs und Anbieterwechsel verloren geht höher, als bei einem leistungsschwächeren Tarif für den niedrigere Beiträge gezahlt werden.
Das heißt, Versicherungswechsel lohnt sich meist nur, wenn die Versicherten einen leistungsschwächeren Tarif abgeschlossen haben oder der Vertrag mit der privaten Versicherung noch nicht lange läuft.
Hat ein Versicherter oder eine Versicherte durch einen leistungsstarken Tarif mehr Rückstellungen aufgebaut, als es im Basistarif der Fall gewesen wäre, werden diese bei einem Wechsel in eine andere PKV nicht berücksichtigt.
Zuzüglich zu diesem Wert werden noch der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent und die Rückstellungen aus der Pflegepflichtversicherung aufaddiert.
Wie hoch der Übertragungswert genau ist, hängt vom Einzelfall ab und kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Faktoren für die komplizierte Berechnung des Übertragungswertes sind:
Grundlage für die Berechnung der Höhe des Übertragungswertes ist der Basistarif der PKV. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener und einheitlicher Tarif, den alle privaten Versicherer anbieten müssen und ein vergleichbares Leistungsniveau mit der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist.
Wechseln privat Versicherte das Unternehmen kann der Teil an Alterungsrückstellungen übertragen werden, wie sie durch den Beitrag zum Basistarif gebildet worden wären. Alle Rückstellungen, die für Versicherungsleistungen über diesem Basisniveau hinaus gebildet wurden, können die Versicherten nicht mitnehmen.
Auch das Alter bei Versicherungsbeginn und die Vertragslaufzeit spielen in der Berechnung des Übertragungswertes eine Rolle. Bis vor 2013 gab es in der PKV noch Bisex-Tarife, deren Beiträge abhängig vom Geschlecht berechnet wurden, doch, der Basistarif wurde mit Einführung 2009 als Unisextarif berechnet, sodass das Geschlecht beim Übertragungswert kaum eine Rolle spielt.
Alterungsrückstellungen können bei einem Wechsel zu einer anderen PKV übertragen werden, beim Wechsel in GKV gehen dahingegen alle Altersrückstellungen verloren. Der von den Versicherten angesparte Betrag bleibt dann in der PKV und kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute.
Schließen diejenigen, die in die GKV gewechselt sind, dann allerdings eine Zusatzversicherung bei ihrer vorherigen PKV ab, können die Altersrückstellungen zum Teil mitgegeben werden, sofern die Tarife mit Rückstellungen kalkuliert sind. Dabei wird dann das ursprüngliche Alter bei Versicherungsbeginn der ursprünglichen PKV-Vollversicherung im Zusatztarif zugrunde gelegt.
Private Krankenversicherungen bilden Rücklagen, um zu erwartende steigende Kosten abzufangen. Altersrückstellungen, oder auch Alterungsrückstellungen, sind dabei ein Anteil im Beitrag der Versicherer, um die steigenden Krankheitskosten von Versicherten im Alter abfedern zu können. Dieser wird vom Versicherungsunternehmen für die Privatversicherten angelegt.
Wenn es diese Alterungsrückstellungen nicht gäbe, würden die Beiträge der Versicherten im Alter für die private Krankenversicherung ansteigen, denn statistisch betrachtet steigen die Krankheitskosten je älter Versicherte werden. Sie müssen dann mehr Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich wird noch ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent erhoben, der bis zum 60. Lebensjahr von den Versicherten gezahlt wird und im Alter beitragsstabilisierend wirkt.
Bei ottonova werden ca. 40 Prozent vom Beitrag den Altersrückstellungen zugeführt. Zusammen mit dem gesetzlichen Zuschlag wird also rund die Hälfte deines Beitrags für später angesammelt, um so Beitragsanpassungen im Alter möglichst gut abmildern oder vermeiden zu können.
Erzielen die Unternehmen Zinsen aus dieser Kapitalanlage, werden diese den Alterungsrückstellungen wieder zugeführt. Im Jahr 2019 verzeichneten die privaten Versicherer im Bereich der PKV rund 235,1 Milliarden Euro an Altersrückstellungen.
Im Jahr 2021 wurde sogar die Marke von 300 Milliarden Euro an Rückstellungen überschritten.
Einmal im Jahr erhalten Privatversicherte automatisch eine Information von ihrer privaten Krankenversicherung über ihren Übertragungswert. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet diese Übertragungswerte jährlich für ihre Versicherten zu berechnen und ihnen diese mitzuteilen. Du kannst diesen aber auch jederzeit bei deiner aktuellen privaten Krankenversicherung erfragen.
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