Der Höchstrechnungszins in der privaten Krankenversicherung
Mit fortschreitendem Alter nehmen auch die körperlichen Beschwerden zu. Damit du lange gesund bleibst, bietet die PKV erstklassige Leistungen für deine Gesundheit. Für einen stabilen Beitrag auch bei steigenden Gesundheitskosten sorgen die Aktuare in der PKV: Die Mathematiker kalkulieren deine Beiträge zukunftssicher. Eine wichtige Größe dabei ist der Höchstrechnungszins.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
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Der Höchstrechnungszins ist die Verzinsung auf den Sparanteil von Beiträgen, die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen
In der privaten Krankenversicherung ist die Altersvorsorge für deine Gesundheit bereits eingebaut. Die Beiträge in der PKV sind so kalkuliert, dass du heute etwas mehr zahlst als nötig, um Altersrückstellungen zu bilden. Auf diese Weise sparst du jetzt schon für später. Denn eines ist sicher: Mit steigendem Alter steigen auch die Ausgaben für die eigene Gesundheit.
Was ist der Höchstrechnungszins?
Du merkst es zwar im Alltag nicht, aber in deinem individuellen Beitrag steckt sehr viel Mathematik und Statistik. Die Aktuare der privaten Krankenversicherung beziehen viele Faktoren in die Beitragsberechnung ein, damit dein Beitrag nicht unnötig hoch und dein Risiko trotzdem ausreichend gedeckt ist. Die Altersrückstellungen legt deine PKV für dich an, um damit eine Rendite zu erzielen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der Höchstrechnungszins.
Der Rechnungszins in der PKV ist die Rendite, mit der das Versicherungsunternehmen beim Anlegen von Altersrückstellungen rechnet. Er berücksichtigt verschiedene Anlageformen und -zeiträume, denn wie Privatanleger muss auch die PKV deinen Sparanteil möglichst sicher anlegen und streuen.
Der Höchstrechnungszins ist der Höchstbetrag für diesen Rechnungszins. Neben den Krankenversicherungen rechnen auch Lebensversicherer mit dieser Größe.
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Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung und der PKV
In der Lebensversicherung ist der Höchstrechnungszins die Verzinsung auf den Sparanteil von Beiträgen, die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen. Er wird in der Lebensversicherung deshalb umgangssprachlich auch Garantiezins genannt.
Der Unterschied zur Krankenversicherung: Die PKV betrachtet den über die gesamte Kapitalanlage erzielten Durchschnittszins. Deshalb hätte eine Absenkung des Rechnungszinses Auswirkungen auf alle Verträge, während in der Lebensversicherung nur Neuverträge betroffen wären.
Aktueller Höchstrechnungszins
Lebensversicherung: 0,9 Prozent
Krankenversicherung: 3,5 Prozent
Wer legt den Höchstrechnungszins fest?
Die Festlegung des Höchstrechnungszinses erfolgt auf Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesministerium der Finanzen. In der Krankenversicherung ist der Höchstrechnungszins von aktuell 3,5 Prozent seit über 50 Jahren unverändert.
Allerdings erreichen die wenigsten Versicherer heute noch diese Verzinsung. Einige Unternehmen – dazu gehört auch ottonova – rechnen deshalb heute mit einem Zins unter der Höchstgrenze.
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Der Höchstrechnungszins gibt Versicherungsunternehmen Orientierung und eine Basis, um die Beiträge der Versicherten zukunftssicher zu berechnen. Schafft eine PKV es jedoch nicht, die erwartete Rendite zu erwirtschaften, muss sie mit einem niedrigeren Zins kalkulieren und in der Folge die Beiträge von Neuversicherten mit einem höheren Sparanteil berechnen.
Wird der erwartete Rechnungszins insgesamt im Bestand nicht mehr erreicht, müssen auch Beiträge bestehender Verträge angepasst werden. Damit es nicht erst so weit kommt, rechnen wir bei ottonova konservativ, um deinen Beitrag lange stabil zu halten.
Der Rechnungszins in der privaten Krankenversicherung beschreibt die erwartete Rendite, zu der das Versicherungsunternehmen deine Altersrückstellungen am Kapitalmarkt anlegt. Der Höchstrechnungszins legt die Obergrenze dafür fest: Mit mehr als 3,5 Prozent dürfen die Unternehmen nicht rechnen. Aufgrund der Niedrigzinsphase erreichen viele Unternehmen diesen Wert jedoch ohnehin nicht mehr.
Die Deutsche Aktuarvereinigung und die BaFin schlagen den Höchstrechnungszins für Lebensversicherer und private Krankenversicherungen vor. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesministerium der Finanzen. In der Krankenversicherung liegt der Höchstrechnungszins seit über 50 Jahren bei 3,5 Prozent.
HIER SCHREIBTottonova Redaktion
Hi, wir sind die ottonova Redaktion. Zusammen mit Gesundheitsexpert:innen und unseren ottonova Versicherungsprofis recherchieren wir für dich jeden Tag, wie du gesünder lebst, dich richtig krankenversichern kannst und wie die Digitalisierung dein und unser Leben einfacher macht.