Bei einigen privaten Krankenversicherungen ist in den Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld eine Alkoholklausel enthalten oder nicht. Dies bedeutet, dass die Versicherer kein Krankentagegeld zahlen, wenn die Krankheit aus der Einnahme von Alkohol resultiert. Warum es die Alkoholklausel in der privaten Krankenversicherungnicht mehr gibt, dieser Artikel.
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Was bewirkt die Alkoholklausel in der PKV?
Die Alkoholklausel ist eine Vertragsvereinbarung in der privaten Krankenversicherung. Sie schließt eine Leistungspflicht durch das Krankentagegeld aus, wenn Krankheiten und Unfallfolgen vorliegen, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einmaligen Vorfall oder eine Alkoholsucht handelt.
Zwar werden Behandlungskosten auch bei Bestehen einer Alkoholklausel übernommen, allerdings haben Versicherte dann keinen Anspruch auf das Krankentagegeld.
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Gibt es die Alkoholklausel auch in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Alkoholklausel nicht, das heißt sie leistet das Krankengeld auch bei Alkoholfolgen. Liegt keine Vergiftung vor, kann die Krankenkasse jedoch verlangen, dass der Patient sich an den Kosten beteiligt.
Damit den Versicherten in der privaten Krankenversicherung keine Nachteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, verzichten alle PKV-Unternehmen bis auf zwei mittlerweile auf eine Alkoholklausel. Auch bei ottonova gibt es die Alkoholklausel nicht.
Sollte die private Krankenversicherung eine Alkoholklausel in ihren Tarifen vorsehen, ist diese in den Musterbedingungen für Krankentagegeld zu finden. Dort sind Fälle aufgeführt, in denen Leistungen beim Krankentagegeld durch die Versicherung ausgeschlossen sind.
Wie geht die PKV mit Alkoholabhängigkeit um?
Besteht eine Alkoholabhängigkeit, kann es sein dass Versicherte eine Entziehungskur in Anspruch nehmen müssen. Ob PKV die Kosten für Entziehungsmaßnahmen oder -kuren übernimmt, ist von Tarif und Versicherungsgesellschaft abhängig.
ottonova beispielsweise erstattet drei ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlungen innerhalb von 10 Jahren in den Tarifen Business Class und Frist Class und in den Beamtentarifen unbegrenzt bis zu einer Dauer von 4 Monaten.
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