Das schönste Geschenk zur Geburt ist die Gesundheit des Kindes. Um diese von Anfang an zu schützen, gibt es die Kindernachversicherung. Welche Vorteile sie hat, wann man sein Kind privat versichern kann und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erklärt der folgende Artikel.
Was versteht man unter der Kindernachversicherung der privaten Krankenversicherung?
Die Kindernachversicherung gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Dabei wird es zu den exakt gleichen Bedingungen versichert, wie der entsprechende Elternteil. Außerdem findet keine Gesundheitsprüfung statt und besteht keine Wartezeit. Für den Versicherer besteht demnach ein Kontrahierungszwang.
Die Alternative: Kinderalleinversicherung
Eine Alternative ist die Kinderalleinversicherung, bei der Eltern ihr Kind bei einer anderen Gesellschaft versichern. Die Vorteile der Kindernachversicherung können in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden. Das Neugeborene muss eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und es sind ggf. Wartezeiten zu beachten. Nichte jede Krankenversicherung bietet eine Krankenvollversicherung ab Geburt des Babys an.
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung bei ottonova:
Umfangreiche Leistungen bei Krankheit
Leistungssicherheit ein Leben lang
Zugang zu Spezialisten und Privatpraxen
Erstattung alternativer Behandlungsmethoden
Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer
Welche Fristen für die Kindernachversicherung in der PKV muss man beachten?
Wenn Neugeborene privat versichert werden sollen, gibt es zwei wichtige Fristen:
Eines der Elternteile muss bei der Geburt mindestens drei Monate versichert sein.
Nach der Geburt habt ihr zwei Monate Zeit um den Aufnahmeantrag für euer Baby zu stellen.
Bei ottonova gibt es eine Besonderheit in der Kindenachversicherung: Ist eines der Elternteile vor Beginn der 21. Schwangerschaftswoche privat versichert und besteht kein Anspruch auf die GKV-Familienversicherung für das Baby? Dann ist die Kindernachversicherung unabhängig von der Drei-Monats-Frist möglich.
Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
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Gibt es eine gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung?
Ja, §198 des Versicherungsvertragsgesetzes bildet die gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung.
Wie funktioniert die Kindernachversicherung?
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Eltern versichert sein können. Abhängig davon steht dem Neugeborenen dem Weg in die private oder gesetzliche Krankenversicherung offen. Hier die 5 Konstellationen zusammengefasst:
1. Beide Eltern sind in der GKV
Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ist eine Nachversicherung für Neugeborene nicht nötig. Das Kind ist dann über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Ist ein Elternteil freiwillig versichert, kann das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur freiwillig und mit eigenem Beitrag versichert sein. In der Regel ist eine Anmeldung des Kindes und ein Aufnahmeantrag notwendig.
2. Ein Elternteil ist privat, eines gesetzlich versichert
Man kann frei entscheiden, welches System für das Kind das beste ist. In der Regel wird das Kind beim Elternteil mit höherem Einkommen versichert, oder bei einem Elternteil mit Beamtenstatus.
3. Beide Eltern sind in der gleichen PKV
Auf Antrag kann das Kind bei der Versicherung nachversichert werden. Dafür sind ab Geburt zwei Monate lang Zeit. Voraussetzung ist bei vielen Versicherungen, dass einer von beiden seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert ist. Der Versicherungsschutz des Kindes darf den eigenen nicht übersteigen. Es gibt für das Kind keine Wartezeit und auch keine Gesundheitsprüfung.
Außerdem gibt es keine Risikozuschläge. Voraussetzung: Es besteht derselbe Versicherungsschutz, der bereits für den versicherten Elternteil besteht.
4. Beide Eltern sind in unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen
Man kann frei wählen, bei welcher der beiden Versicherungsgesellschaften das Kind versichert sein soll.
5. Sonderfall Adoption
Steht eine Adoption im Raum, gilt die Kindernachversicherung auch für das Adoptivkind, solange es bei der Adoption minderjährig ist. Allerdings können hier Risikozuschläge anfallen.
Welche Vorteile hat die Kindernachversicherung?
Keine Wartezeit für das Neugeborene
Man kann sich in der privaten Krankenversicherung zwei Monate mit der Entscheidung Zeit lassen, entstehende Kosten werden aber erst ab Antragstellung übernommen
In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für Neugeborene besonders günstig
Es gibt für das Kind keine Gesundheitsprüfung
Die Versicherung darf demzufolge keine Risikozuschläge erheben
Der Versicherungsschutz gilt solange, wie die Eltern das Kind privat versichern möchten, somit sind sie unbefristet privat versichert. Wenn ein Studium oder eine Ausbildung begonnen wird, kann man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Wie viel koste eine private Krankenversicherung für Kinder?
Aufgrund von speziellen Tarifen kann die PKV für Kinder relativ günstig sein: Die Kosten liegen im Schnitt bei 80 bis 220 Euro pro Monat
Mit der Kindernachversicherung können Eltern ihr neugeborenes Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft versichern. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, spricht man von einer Kinderalleinversicherung.
Kinder, die in der privaten Krankenversicherung nachversichert werden, müssen keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und sind ohne Wartezeit zu oft sehr günstigen Beiträgen versichert.
Ausschlaggebend ist, wie die Eltern des Kindes versichert sind. Ist beispielweise ein Elternteil privat versichert, darf auch das Kind in die PKV.
Zwei Fristen müssen eingehalten werden. Zum einen muss ein Elternteil bei der Geburt mindestens drei Monate versichert sein und der Aufnahmeantrag muss bis spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt werden.
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