Wartezeiten in der PKV

Die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet die Zeit zu Beginn deiner Versicherung, in der noch keine Kosten erstattet werden, um das Kollektiv zu schützen. Bei ottonova gibt es in der Vollversicherung (inkl. Expat-Tarif) keine Wartezeiten.

Aktualisiert am 10. Juni 2025

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

  • Definition der Wartezeit in der privaten Krankenversicherung: Die Wartezeit ist die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes. Konkret bedeutet dies, dass du zunächst eine Versicherung abschließt und dann die vorgegebene Wartezeit abwarten musst, bevor du durch deine Versicherung geschützt bist.
  • Grund für Wartezeiten: Versicherer setzen Wartezeiten ein, um zu verhindern, dass Kunden und Kundinnen eine Versicherung nur abschließen, wenn sie unmittelbar vor hohen Kosten stehen.
  • Umfang der Wartezeit in der privaten Krankenversicherung: Je nach Leistungsbereich dauert die Wartezeit drei (allgemeine) bis acht (besondere) Monate, und es kann Leistungsbegrenzungen in der ersten Versicherungszeit geben.
  • Mögliches Entfallen der Wartezeit: Unter bestimmten Bedingungen kann die Wartezeit entfallen, wie zum Beispiel bei einem nahtlosen Übergang von einer anderen Krankenversicherung oder bei bestimmten Vorerkrankungen. Es ist wichtig, die Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen.

Was ist die Wartezeit in der PKV?

Wartezeit ist ein Zeitraum zwischen dem Beginn der Beitragszahlung und dem eigentlichen Start des Versicherungsschutzes. Laut § 197 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beträgt die allgemeine Wartezeit 3 Monate. Für spezielle Leistungen wie Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten

Diese Wartezeiten können sowohl beim erstmaligen Abschluss einer PKV als auch bei einem Tarifwechsel innerhalb der PKV anfallen, wobei sie beim Tarifwechsel nur für neue Mehrleistungen gelten.

In der Praxis entfallen die Wartezeiten jedoch häufig.

Warum gibt es Wartezeiten in der PKV?

Wartezeiten werden von Versicherern eingeführt, um zu verhindern, dass Kunden und Kundinnen eine Versicherung nur abschließen, wenn sie unmittelbar vor hohen Kosten stehen. 

Ohne Wartezeiten würden beide Seiten hohe Kosten tragen müssen. Die Versicherer müssten eine Vielzahl von Leistungsfällen abdecken und somit erhebliche Kosten übernehmen. Dies würde zu einem deutlichen Anstieg der Preise für private Krankenversicherungen führen, was für die Kunden unerschwinglich wäre. Aus diesem Grund nutzen wir Wartezeiten, um diese Entwicklungen zu verhindern.

So lange dauert die Wartezeit in der PKV

Die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung dauert in der Regel je nach Leistungsbereich drei (allgemeine Wartezeit) bis acht Monate (besondere Wartezeit). Gerade umfangreiche Behandlungen, zum Beispiel eine Psychotherapie, Zahnbehandlungen oder Kieferorthopäde, müssen bei vielen Anbietern von privaten Krankenversicherungen etwas warten, bis du ihre Rechnungen einreichen kannst.

Wartezeit bei ottonova

Bei ottonova haben wir betragsmäßige Leistungsbegrenzungen für bestimmte Leistungen in der ersten Versicherungszeit. Darunter fallen je nach Tarif beispielsweise Zahnersatz, operative Sehschärfekorrektur ("Augen lasern") und künstliche Befruchtung. Ähnlich wie die Zahnstaffel dient dieser Mechanismus dem Schutz des bestehenden Versicherungskollektivs.

Wie lange die Erstattung welcher Leistungen limitiert ist, hängt von deinem Tarif ab. Lass dich gerne dazu von unseren PKV-Experten und -Expertinnen beraten und erhalte Antworten auf all deine Fragen.

Unter diesen Bedingungen entfällt die Wartezeit

Die Wartezeit bei privaten Krankenversicherungen entfällt häufig bzw. kann unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden:

  • Wechsel aus der GKV oder einer anderen PKV: Wer unmittelbar vor dem Wechsel in die PKV gesetzlich krankenversichert war oder von einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt, dem wird die Vorversicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet.
  • Wechsel aus der freien Heilfürsorge: Auch wer zuvor Anspruch auf freie Heilfürsorge hatte, dem wird diese Zeit auf die Wartezeit angerechnet.
  • Nach einer Heirat: Die Wartezeit entfällt, wenn man innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung in die PKV wechselt und der Ehepartner seit mindestens drei Monaten privat versichert ist.
  • Bei Neugeborenen und Adoptionen: Wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption das Kind versichert, entfallen die Wartezeiten für das Kind.
  • Nach einem Unfall: Wenn eine Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig wird, entfällt die allgemeine Wartezeit in deiner privaten Krankenversicherung komplett. Du bist also sofort und ohne Verzögerung abgesichert, wenn es wirklich darauf ankommt.
  • Grundsätzlich keine Wartezeiten im Basistarif und im Notlagentarif
Marie-Theres Rüttiger
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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