Arztkostenerstattung einfach erklärt
Deine Behandlung ist abgeschlossen, du bist wieder gesund. Bleibt nur noch, die Rechnung deines Arztes zu bezahlen. Denn in der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip: Du erhältst von deinem Arzt oder Zahnarzt eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist in doppelter Ausfertigung.
Jetzt kannst du dich um die Arztkostenerstattung – oder Rechnungserstattung – durch deine PKV kümmern:
- Prüfe, ob die aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Hast du Zweifel oder Fragen, hilft dir deine PKV weiter.
- In der Regel zahlst du die Rechnung selbst und schickst das Original an deine PKV.
- Die PKV prüft, ob die Rechnung korrekt ausgestellt ist, die Leistungen durch deinen Tarif abgedeckt sind und die Rechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte entspricht.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Arztkostenerstattung – deine PKV erstattet dir die Kosten, die du ausgelegt hast.