Definition von Approbation
Vereinfach gesagt ist die Approbation wie ein Führerschein für Ärzte: Damit erteilt der Staat Medizinern die Erlaubnis, akademische Heilberufe selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Diese staatliche Zulassung können Ärzte für ihre Tätigkeit beantragen und dürfen damit auch die jeweilige Berufsbezeichnung führen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Approbation erteilt wird, richtet sich nach den Approbationsordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit und den entsprechenden Gesetzen. Dazu gehören beispielsweise die Bundesärzteordnung oder das Psychotherapeutengesetz.
Daneben gibt es auch allgemeine Voraussetzungen, die Ärzte für ihre Approbation erfüllen müssen:
- die erfolgreiche Beendigung der vorgeschriebenen Ausbildung
- ein amtliches Führungszeugnis als Nachweis dafür, dass kein Verhalten vorlag, das von Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung zeugt
- eine nachgewiesene gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache