Definition von Ärztekammer
Ärzte in Deutschland sind dazu verpflichtet, Mitglied in einer Ärztekammer zu sein, in der die Berufsbedingungen für Vertreter des Berufsstands geregelt sind. Neben 17 Landesärztekammern – in Nordrhein-Westfalen gibt es eigenständige Kammern in Nordrhein und Westfalen-Lippe – gibt es auf Bundesebene auch eine Bundesärztekammer.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahren die Ärztekammern die beruflichen Belange von Ärzten und vertreten sie auch nach außen. Sie erfüllen dabei verschiedene Aufgaben.
Dazu gehören unter anderem
- die Entwicklung einer Satzung sowie einer Berufs- und Weiterbildungsordnung,
- das Überwachen der Berufsausübung aller Mitglieder,
- die Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- die Einrichtungen von Ethikkommissionen sowie Gutachter- und Schlichtungsstellen,
- die Vertretung der Berufsinteressen von Ärzten und
- die Vermittlung im Fall von Streitigkeiten – sowohl unter Ärzten als auch zwischen Arzt und Patient.