Private Krankenversicherung für Angestellte

Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch alle wichtigen Themen der privaten Krankenversicherung für Angestellte - von den genauen Voraussetzungen für den Wechsel über den detaillierten Leistungsvergleich bis hin zur cleveren Beitragsplanung für das Alter. So erhältst du das nötige Wissen, um die beste Entscheidung für deine Gesundheit und deinen Geldbeutel zu treffen.

Aktualisiert am 15. April 2026
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Inhalt des Ratgebers

Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV

Wenn du als Angestellter oder Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchtest, musst du im Wesentlichen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen: Dein Einkommen muss eine bestimmte Grenze überschreiten und du musst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Ab welchem Gehalt kannst du in die PKV wechseln?

Das wichtigste Ticket in die PKV ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die oft auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird. Im Jahr 2026 liegt diese finanzielle Hürde bei einem Bruttoeinkommenvon 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat. Bei erstmaligem Überschreiten der Grenze endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, sofern auch die JAEG des folgenden Jahres überschritten wird. Bei einem Arbeitgeberwechsel mit erstmaligen überschreiten der Grenze kannst du sofort in die PKV wechseln. Die Ermittlung der JAEG erfolgt stets in vorausschauender Betrachtung, das heißt dein aktuelles Monatsbrutto wird auf die nächsten 12 Monate hochgerechnet.

Dabei zählt nicht nur dein reines monatliches Grundgehalt. Auch regelmäßige Zahlungen deines Arbeitgebers fließen in die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts mit ein. Dazu gehören beispielsweise dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vertraglich fest vereinbarte Bereitschaftsvergütungen, Überstundenpauschalen sowie vermögenswirksame Leistungen. Gelegentliche Überstundenvergütungen oder unregelmäßig schwankende Boni werden bei der Berechnung hingegen nicht berücksichtigt.

Falls du mehrere Angestelltenverhältnisse parallel hast, werden deine Einkünfte einfach zusammengerechnet. Geringfügige Nebenbeschäftigungen, also Minijobs mit einem Verdienst unter 603 Euro im Monat (Stand 2026), bleiben bei dieser Addition allerdings außen vor.

Vergleich Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland: Liniendiagramm zeigt die Entwicklung beider Grenzen von 2001 bis 2025 in Tausend Euro. Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, ab dem sich Angestellte privat krankenversichern duerfen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, ab welchem Einkommen der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Die Differenz zwischen beiden Grenzen hat sich von 4.500 Euro auf 7.650 Euro erhoeht. Aktuell betraegt die Versicherungspflichtgrenze 77.400 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze 69.750 Euro. Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Gesundheitsprüfung für den Wechsel in die private Krankenversicherung

Hast du die finanzielle Hürde erfolgreich genommen, folgt als zweiter entscheidender Schritt die Gesundheitsprüfung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist die PKV nämlich nicht dazu verpflichtet, jeden Bewerber automatisch aufzunehmen. Bevor du einen Vertrag abschließen kannst, musst du daher einige Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantworten.

Dein aktueller Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen entscheiden maßgeblich darüber, ob und zu welchen Konditionen du aufgenommen wirst. Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen kann die Versicherung Risikozuschläge erheben, spezielle Leistungen ausschließen oder deinen Antrag im schlimmsten Fall sogar ganz ablehnen.

Prinzipiell gilt:

Je gesünder du bei deinem Eintritt bist, desto reibungsloser und günstiger gestaltet sich in der Regel dein Wechsel in die private Krankenversicherung. Angestellte, die in jüngeren Jahren in die private Krankenversicherung wechseln, haben meist noch wenige Vorerkrankungen und zudem mehr Zeit, um Rückstellungen für das Alter zu bilden, sodass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung möglichst stabil gehalten werden kann.

GKV vs. PKV: Leistungen im Vergleich

Wenn du zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) abwägst, ist der Blick auf die Leistungen entscheidend. Für einen schnellen Überblick findest du hier die wichtigsten Leistungsunterschiede zusammengefasst:

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Leistungsbereich

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Leistungsgarantie

Leistungen können vom Gesetzgeber geändert oder gekürzt werden.

Vertraglich ein Leben lang garantiert.

Krankenhaus

Mehrbettzimmer, nächstgelegenes Vertragskrankenhaus, 10 Euro Zuzahlung/Tag (max. 28 Tage).

Freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wählbar.

Zahnersatz

Festzuschüsse; hohe Zuzahlung bei hochwertigen Implantaten/Inlays.

Kostenerstattung je nach Tarif bis zu 100%, auch für sehr hochwertige Materialien.

Sehhilfen

Gläser nur bei starken Sehbeeinträchtigungen, keine Kostenübernahme bei Fassungen.

Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarifbedingungen.

Heilpraktiker

Grundsätzlich keine Kostenübernahme.

Oft im Leistungsumfang enthalten oder wählbar.

Auslandsschutz

Nur EU und Abkommensländer, Rücktransport wird nicht erstattet.

Europaweit und zeitlich limitiert auch weltweit inkl. Rücktransportkosten.

Familie

Beitragsfreie Mitversicherung von Familie möglich.

Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Beitrag fällig.

Krankengeld

Automatisch inklusive ab 7. Krankheitswoche.

Krankentagegeld muss separat als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.

Kosten und Finanzierung

Ein großer Pluspunkt der privaten Krankenversicherung (PKV) ist, dass sich deine Beiträge - anders als in der gesetzlichen Krankenkasse - nicht nach deinem Einkommen richten. Stattdessen bestimmen dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und die von dir gewählten Leistungen, wie viel du monatlich zahlst. Gerade für Gutverdiener kann die PKV dadurch unterm Strich spürbar günstiger sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit du bei der Finanzierung genau weißt, worauf du dich einlässt, sind hier die wichtigsten Bausteine für dich zusammengefasst:

Familienplanung in der PKV

Wenn es um die Familienplanung geht, gibt es einen wichtigen Systemunterschied, den du unbedingt kennen solltest: In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet, dass für jedes Familienmitglied - egal ob Ehepartner oder Kind - ein eigener monatlicher Beitrag fällig wird.

Lass dich davon aber nicht sofort abschrecken! Der Beitrag für ein Kind ist deutlich günstiger als der für Erwachsene, da für Kinder noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Zudem beteiligt sich dein Arbeitgeber auch an den PKV-Beiträgen für dein Kind und deinen Ehepartner, sofern diese in der GKV familienversichert wären und dein maximaler Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.

Die PKV hat in Sachen Familienplanung vor allem Vorteile durch ihren Leistungsumfang. Viele Tarife begleiten dich mit hervorragenden Zusatzleistungen auf dem Weg vom Kinderwunsch bis in den Familienalltag:

Vorsorge für das Alter

Ein hartnäckiges Gerücht besagt oft, dass die private Krankenversicherung im Alter zur unbezahlbaren Kostenfalle wird. Doch diese Sorge vor der "Altersarmut" durch hohe Versicherungsprämien ist unbegründet, wenn du die integrierten Mechanismen der PKV kennst und deine Vorsorge richtig planst. Anstelle stetig steigender Kosten gibt es clevere Sicherungssysteme, die deinen Beitrag im Ruhestand bezahlbar halten.

Das eingebaute Sparschwein: Altersrückstellungen & gesetzlicher Zuschlag

Der Gesetzgeber hat bereits für dich mitgedacht. In deinem monatlichen PKV-Beitrag ist ein gesetzlicher Zuschlag von 10% integriert, um Kostensteigerungen im Alter auffangen zu können. Dieser Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ab 65 Jahren zur Ausfinanzierung oder Abmilderung von Beitragsanpassungen.

Zusätzlich bildet die private Krankenversicherung auch Altersrückstellungen. Das heißt, die Versicherung spart einen erheblichen Teil deines Beitrags in deinen jungen und gesunden Jahren für dich an, um damit die naturgemäß steigenden Gesundheitskosten im Alter auszugleichen. Die Höhe der Altersrückstellungen beträgt in den ersten Jahren rund 40% der Beiträge, zusammen mit dem gesetzlichen Zuschlag wird also die Hälfte des Beitrags für später angespart.

Hierbei gilt das einfache Prinzip: Je jünger du in die PKV einsteigst, desto länger sparst du an und desto höher ist am Ende dein finanzielles Polster. Ab deinem 60. Lebensjahr fällt dieser 10-prozentige Sparzuschlag dann automatisch weg, was deinen monatlichen Beitrag bereits spürbar entlastet.

Deine aktive Vorsorge: Der Beitragsentlastungstarif

Wenn du dir für deinen Ruhestand noch mehr finanzielle Planungssicherheit wünschst, kannst du selbst aktiv werden. Viele Versicherer bieten Beitragsentlastungstarife an. Das Prinzip ist simpel: Du zahlst während deiner erwerbstätigen Jahre freiwillig einen etwas höheren Beitrag. Im Gegenzug garantiert dir die Versicherung ab einem von dir gewählten Zeitpunkt - beispielsweise deinem 63. Lebensjahr - eine lebenslange, festgelegte Reduzierung deiner monatlichen Prämie. So machst du deine Kosten im Alter von Beginn an verlässlich und planbar.

Wegfallende Kosten und der Zuschuss der Rentenkasse

Mit dem Eintritt in die Rente verändert sich nicht nur dein Lebensalltag, sondern auch die Zusammensetzung deines PKV-Beitrags. Der Tarifbaustein für das Krankentagegeld, der als Angestellter zwingend notwendig war, um dein Gehalt bei längerer Krankheit abzusichern, wird als Rentner überflüssig und fällt aus deinem Vertrag heraus. Das senkt deine monatliche Belastung noch weiter

Zwar endet mit dem Berufsleben auch der finanzielle Zuschuss deines Arbeitgebers, doch du stehst keineswegs alleine da: Gemeinsam mit deinem Rentenantrag kannst du einen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung zahlt dir dann einen Anteil, der sich in der Regel an dem Betrag orientiert, der für dich in der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.

Das Sicherheitsnetz für finanzielle Notlagen

Sollte es im Alter trotz aller Planung einmal finanziell eng werden, bist du nicht schutzlos gestellt. Du hast jederzeit das gesetzliche Recht, intern in einen günstigeren Tarif deiner Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Reicht auch das nicht aus, gibt es stark regulierte Sozialtarife. Bei Hilfsbedürftigkeit reduziert sich der Beitrag im Basistarif um die Hälfte und sollte das nicht ausreichen, wird der Basistarif kostenfrei gestellt. 

Der Basistarif oder auch der Standardtarif (nur für Versicherte vor 2012) orientieren sich in ihren Leistungen und ihrem Höchstbeitrag an der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer seine Beiträge überhaupt nicht mehr aufbringen kann, wird in den Notlagentarif umgestellt, der mit deutlich reduzierten Beiträgen zumindest die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sicherstellt.

Durch Tarifanpassungen oder individuelle Lösungen mit dem Versicherer lassen sich Engpässe jedoch meist vorher gut in den Griff bekommen.

Der Weg zum Wechsel: Tarifvergleich und Kündigung

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und dich für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) entschieden hast, steht die Kündigung deiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) an. Regulär gilt hierbei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, wenn du bereits freiwillig gesetzlich versichert bist.

Das bedeutet konkret: Kündigst du beispielsweise im Mai, kannst du zum 1. August in die PKV wechseln. Damit diese Kündigung rechtswirksam wird, musst du deiner bisherigen Krankenkasse zwingend eine Folgeversicherungsbescheinigung deines neuen privaten Versicherers vorlegen.

Eine Ausnahme von dieser Frist gibt es beim sogenannten Statuswechsel: Wenn du beispielsweise deinen Arbeitgeber wechselst und dein neues Gehalt direkt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, entfallen die Kündigungsfristen und du kannst sofort zum Start der neuen Beschäftigung in die PKV wechseln.

Bevor du diesen Schritt gehst, musst du jedoch den passenden Tarif finden. Der Markt bietet vom Einsteiger- über den Komfort- bis hin zum Premium-Tarif unzählige Optionen. Prüfe genau, welche Leistungen dir persönlich wichtig sind - etwa bei Zahnbehandlungen, im Bereich der Vorsorge, bei der Krankenhausunterbringung oder bei Sehhilfen.

Auch ist der Abschluss eines Krankentagesgeldes für Arbeitnehmende ratsam: Da dies in der PKV nicht wie in der GKV automatisch integriert ist, musst du deinen Verdienstausfall bei einer längeren Krankheit (in der Regel ab der siebten Krankheitswoche) unbedingt durch einen separaten Tarifbaustein absichern.

Achte bei deinem Vergleich nicht nur auf den reinen Beitrag, sondern auch auf die langfristige Qualität der Versicherungsgesellschaft. Wichtige Indikatoren für einen verlässlichen Anbieter sind beispielsweise nur moderate Beitragserhöhungen in der Vergangenheit.

Da die Tarifauswahl sehr komplex ist und du vor dem Abschluss zudem Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgemäß beantworten musst, ist es oft ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um dich im Dschungel der Anbieter richtig zu positionieren.

Expertenvideo zur PKV für Angestellte

PKV-Expertin Anja erklärt dir, was Angestellte über die Private Krankenversicherung (PKV) wissen müssen.

FAQs zur PKV für Angestellte

Nein, eine hohe Selbstbeteiligung lohnt sich für dich als Angestellter in der Regel nicht.

Durch einen hohen Selbstbehalt reduzierst du zwar deinen monatlichen Versicherungsbeitrag, allerdings schrumpft damit auch der Arbeitgeberzuschuss. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss nämlich immer nur auf die tatsächlich anfallenden monatlichen Beiträge.

Wenn du krank wirst und Arztrechnungen anfallen, musst du diese bis zur Höhe deiner vereinbarten Selbstbeteiligung komplett aus eigener Tasche bezahlen. An diesen Kosten beteiligt sich dein Arbeitgeber nicht.

Oft ist es für Angestellte sinnvoller, einen Tarif ganz ohne Selbstbeteiligung oder mit einem moderaten maximalen Eigenbetrag (wie beispielsweise 500 Euro im Jahr) zu wählen. So profitierst du optimal vom Arbeitgeberzuschuss und trägst im Ernstfall kein zu hohes finanzielles Risiko.

Ja, eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist generell möglich, jedoch an strenge Bedingungen geknüpft:

Du musst zurück wechseln, sobald wieder die gesetzliche Versicherungspflicht für dich eintritt. Das passiert, wenn dein Jahresbruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (Stand 2026) fällt. Auch wenn du arbeitslos wirst und Arbeitslosengeld I beziehst, wirst du grundsätzlich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. (Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, dass du PKV-versichert bleibst.)

Hinweis: Eine Rückkehr in die GKV ist im Regelfall nur möglich, wenn du jünger als 55 Jahre bist. Ab deinem 55. Lebensjahr hat der Gesetzgeber des Rückwechsel deutlich erschwert. Deine Entscheidung, ob du im PKV-System bleiben möchtest, sollte daher am besten spätestens zwischen deinem 45. und 50. Lebensjahr endgültig gefallen sein.

Profilbild von Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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