Private Krankenversicherung für Beamte

Du hast dich für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst entschieden - eine exzellente Wahl, auch für deine Gesundheit. Als Beamter oder Beamtenanwärter genießt du ein Privileg: die Beihilfe. Damit übernimmt dein Dienstherr einen Großteil deiner Krankheitskosten. Wir zeigen dir, warum die Private Krankenversicherung (PKV) die perfekte Ergänzung zu deinem Status ist.

Aktualisiert am 2. April 2026
Siegel mit weißem Haken auf blauen Hintergrund und dem Schriftzug 'Von Experten geprüft'
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von unseren PKV-Experten

Inhalt des Ratgebers

Grundlagen der Krankenversicherung für Beamte

  • Versicherungsfreiheit: Beamte und Beamtenanwärter unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Aus diesem Grund sind sie versicherungsfrei und haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zu normalen Angestellten ist diese Entscheidung völlig unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder dem Erreichen einer Gehaltsgrenze.
  • Das Beihilfeprinzip: Das Beihilfeprinzip beschreibt die finanzielle Unterstützung des Staates (als Dienstherr) für seine Beamten und deren Familienangehörige im Krankheits- und Pflegefall. Anstelle eines klassischen Arbeitgeberzuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag erstattet der Dienstherr einen prozentualen Anteil der tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, welcher bei aktiven Beamten in der Regel mindestens 50% beträgt. Um die noch offenen Kosten vollständig abzudecken, schließen Beamte für diesen fehlenden Anteil dann eine passgenaue private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) ab.
  • Die Restkostenversicherung: Die Restkostenversicherung (oft auch Beihilfeversicherung genannt) ist im Grunde die private Krankenversicherung, die speziell auf Beamte und Beamtinnen zugeschnitten ist. Da der Dienstherr über die Beihilfe bereits einen großen Teil der medizinischen Kosten übernimmt, müssen Beamte keine 100%-ige Krankenvollversicherung abschließen. Die Restkostenversicherung sichert passgenau genau den verbleibenden prozentualen Eigenanteil (die "Restkosten") ab, den die Beihilfe nicht abdeckt - je nach Familiensituation liegt der zwischen 10% und 50%. Weil die Versicherung somit nur für diesen restlichen Anteil aufkommen muss, fallen die monatlichen Beiträge im Vergleich zu einer regulären Vollversicherung in der GKV deutlich günstiger aus.

Das Beihilfe-System im Detail 

Beihilfebemessungsgrundsätze

Die Beihilfebemessungssätze legen fest, welchen prozentualen Anteil der erstattungsfähigen Krankheitskosten der Staat als Dienstherr übernimmt. Dieses System ist besonders familienfreundlich gestaltet, da sich der Zuschuss flexibel an deine jeweilige Lebens- und Familiensituation anpasst. Den prozentualen Anteil, der nach Abzug der Beihilfe noch übrig bleibt, sicherst du passgenau über deine private Krankenversicherung (PKV) ab.

Für den Bund und die meisten Bundesländer gelten im Regelfall die folgenden Standard-Bemessungssätze:

Besonderheiten und Anpassungen: Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze in manchen Bundesländern abweichen.

Ein großer Vorteil des Systems: Ändert sich dein Beihilfebemessungssatz im Laufe des Lebens - etwa durch die Geburt eines zweiten Kindes, den Eintritt in die Pension oder den Wegfall des Kindergeldes - hast du einen Rechtsanspruch darauf, deine PKV entsprechend anzupassen. Wenn du dies innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragst, erfolgt die Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten.

Individuelle vs. Pauschale Beihilfe

Dies ist das Standardmodell für die meisten Beamtinnen und Beamten. Hierbei erstattet der Dienstherr einen festgelegten prozentualen Anteil der tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Krankheitskosten. Je nach familiärer Situation und Bundesland liegt dieser Satz meist zwischen 50% und 90%.

Einige Bundesländer (wie beispielsweise Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein) bieten als Alternative die Pauschale Beihilfe an. In diesem Modell beteiligt sich der Dienstherr nicht an den konkreten Behandlungskosten, sondern zahlt einen pauschalen Zuschuss (in der Regel 50%) direkt zu den monatlichen Versicherungsbeiträgen - ähnlich dem klassischen Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Diese Variante ist für Beamte und Beamtinnen gedacht, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben möchten.

Dies ist das Standardmodell für die meisten Beamtinnen und Beamten. Hierbei erstattet der Dienstherr einen festgelegten prozentualen Anteil der tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Krankheitskosten. Je nach familiärer Situation und Bundesland liegt dieser Satz meist zwischen 50% und 90%.

Einige Bundesländer (wie beispielsweise Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein) bieten als Alternative die Pauschale Beihilfe an. In diesem Modell beteiligt sich der Dienstherr nicht an den konkreten Behandlungskosten, sondern zahlt einen pauschalen Zuschuss (in der Regel 50%) direkt zu den monatlichen Versicherungsbeiträgen - ähnlich dem klassischen Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Diese Variante ist für Beamte und Beamtinnen gedacht, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben möchten.

PKV vs. GKV für Beamte

93% aller Beamtinnen und Beamten versichern sich privat. Rund 53% der privat Vollversicherten sind Beamte und Beamtinnen.

Vorteile der PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) ist für Beamtinnen und Beamte meist die attraktivste Wahl, da sie optimal mit dem staatlichen Beihilfesystem harmoniert. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

Aufnahmegarantie durch die Öffnungsaktion: Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten durch die Öffnungsaktion die Möglichkeit, auch mit Vorerkrankungen oder Behinderungen in die PKV aufgenommen zu werden. Risikozuschläge sind dabei auf maximal 30% begrenzt und Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.

Nachteile der PKV

Obwohl die private Krankenversicherung (PKV) für Beamtinnen und Beamte meist die attraktivste Wahl ist, bringt das System auch einige Nachteile und Besonderheiten mit sich, die vor einem Wechsel bedacht werden sollten:

Die GKV für Beamte

Beamtinnen und Beamte können sich als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, wenn sie vorher GKV versichert waren. Waren sie PKV versichert können sie nicht in die GKV als freiwilliges Mitglied wechseln. Doch dieser Weg ist nicht für jeden attraktiv, da das System der GKV im Vergleich zur Beihilfe-PKV-Kombination einige Besonderheiten und Hürden aufweist.

Die wichtigsten Aspekte der GKV für Beamte und Beamtinnen im Überblick:

Ausweg "Pauschale Beihilfe": In vielen Bundesländern (z.B. Hamburg, Berlin, Thüringen oder Baden-Württemberg) gibt es als Alternative die pauschale Beihilfe, bei der der Dienstherr 50% der GKV-Beiträge übernimmt. Achtung: Diese Entscheidung ist unwiderruflich. Wer später in ein Bundesland zieht, das diese pauschale Beihilfe nicht anbietet, muss die GKV-Beiträge fortan wieder zu 100% selbst tragen.

Spezielle Regelungen für unterschiedliche Beamtengruppen

Beamtenwärter und Referendare

Für Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) ist der Einstieg in die private Krankenversicherung (PKV) besonders attraktiv und unkompliziert gestaltet. Versicherer bieten für diese Ausbildungsphase spezielle Ausbildungs- oder Anwärtertarife an, die extrem kostengünstig sind. Der Hauptgrund für diese niedrigen Beiträge ist, dass in den Anwärtertarifen noch keine Alterungsrückstellungen (der Sparanteil für das Alter) gebildet werden müssen.

Beamte im Ruhestand (Pensionäre)

Für Beamtinnen und Beamte bringt der Eintritt in den Ruhestand in den meisten Fällen eine spürbare finanzielle Entlastung bei der Krankenversicherung. Mit der Pensionierung steigt der Beihilfesatz des Dienstherrn in der Regel von 50% auf 70% an.

Dadurch müssen über die private Krankenversicherung (PKV) nur noch die verbleibenden 30% der Gesundheitskosten abgesichert werden, was zu einem deutlichen Rückgang des monatlichen Beitrags führt. Zusätzlich sorgen die in jungen Jahren in der PKV angesparten Alterungsrückstellungen dafür, dass die Beiträge trotz generell steigender Gesundheitskosten auch im Alter stabil und bezahlbar bleiben.

Familienangehörige

Familienangehörige von Beamtinnen und Beamten profitieren massiv vom System der Beihilfe und können sich sehr kostengünstig in der privaten Krankenversicherung (PKV) absichern.

Die speziellen Regelungen im Überblick:

Heilfürsorgeberechtigte

Beamte und Beamtinnen mit gefährlichen Aufgaben, wie beispielsweise bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Justizvollzug, erhalten im aktiven Dienst die freie Heilfürsorge, bei der der Staat die Krankheitskosten vollständig übernimmt. In dieser Phase benötigen die Betroffenen für sich selbst lediglich eine Pflegepflichtversicherung.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet diese Heilfürsorge jedoch, und die Pensionäre wechseln in das reguläre Beihilfesystem. Für die dann verbleibenden Restkosten müssen sie erstmals eine private Krankenversicherung abschließen. 

Um sich diesen zukünftigen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den günstigen Eintrittskonditionen aus jungen Jahren zu sichern, ist der frühzeitige Abschluss einer Anwartschaftsversicherung empfehlenswert.

Leistungsspektrum und Tarifbausteine der PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamtinnen und Beamten einen Versicherungsschutz, der im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse oft deutlich umfangreicher ist. Ein großer Vorteil ist das Baukastensystem: Du kannst deinen Versicherungsschutz individuell an deine Bedürfnisse und die Vorschriften deines Dienstherrn anpassen.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Tarifbausteine und ihre Leistungen:

Ratgeber zur PKV für Beamte - ottonova – Tabelle

Tarifbaustein

Tarifbaustein

Beschreibung und Ziel 

Beschreibung und Ziel 

Typische Leistungen & Beispiele

Typische Leistungen & Beispiele

Tarifbaustein

Restkostenversicherung

Beschreibung und Ziel 

Dieser Tarif sichert den prozentualen Eigenanteil (meist 20% bis 50%) ab, den die Beihilfe des Dienstherrn nicht übernimmt. 

Typische Leistungen & Beispiele

Ambulant & Zahn: Freie Arztwahl, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Behandlungen durch Heilpraktiker, Sehhilfen, ambulante Psychotherapie.

Stationär: Unterbringung im Zweibettzimmer.

Tarifbaustein

Beihilfeergänzungstarif 

Beschreibung und Ziel 

Schließt gezielt finanzielle Versorgungslücken, die entstehen, wenn die Beihilfe bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise (z.B. bis zu einem Höchstbeitrag) bezuschusst.

Typische Leistungen & Beispiele

Vollständige Kostenübernahme bei Material- und Laborkosten für Zahnersatz (z.B. Implantate), Kostenerstattung für teure Sehhilfen/Brillen, Auslandsrücktransport, Reiseimpfungen.

Tarifbaustein

Wahlleistungstarif (Krankenhaus) 

Beschreibung und Ziel 

Sichert zusätzlichen Komfort und medizinische Spezialversorgung bei stationären Aufenthalten, falls diese nicht ohnehin in den Beihilfevorschriften vorgesehen sind.

Typische Leistungen & Beispiele

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung), Ersatz-Krankenhaustagegeld (falls Leistungen nicht in Anspruch genommen werden).

Tarifbaustein

Krankenhaustagegeld

Beschreibung und Ziel 

Eine finanzielle Absicherung in Form eines festen Tagessatzes bei längeren Krankenhausaufenthalten.

Typische Leistungen & Beispiele

Auffangen von verbleibenden Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen zur Beihilfe).

Tarifbaustein

Pflegepflichtversicherung

Beschreibung und Ziel 

Gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für den Pflegefall. Beamtinnen und Beamte müssen diese zwingend parallel zur PKV abschließen. 

Typische Leistungen & Beispiele

Grundabsicherung der Pflegeleistungen.

Tarifbaustein

Anwartschaftsversicherung

Beschreibung und Ziel 

Das „Einfrieren" des aktuellen Gesundheitszustand (klein) und zusätzlich des Eintrittsalters (groß), um später problemlos zu alten Konditionen in die PKV zurückkehren zu können.

Typische Leistungen & Beispiele

Besonders wichtig für Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Polizei, Feuerwehr), die erst zur Pensionierung in die PKV wechseln, oder bei längeren Auslandsaufenthalten.

Kosten, Beitragsentwicklung und finanzielle Vorteile

Wie viel deine private Krankenversicherung letztendlich kostet, ist sehr individuell und richtet sich vor allem nach diesen Faktoren:

Die größten finanziellen Vorteile der PKV im Überblick:

Beitragsentwicklung und Kosten im Alter:

Ein häufiges Vorurteil besagt, dass die PKV im Alter unbezahlbar wird. Für Beamtinnen und Beamte gilt jedoch genau das Gegenteil: Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz für Pensionäre in den meisten Bundesländern von 50% auf 70% an. Dadurch sinkt der abzusichernde Anteil in der PKV auf 30%, was zu einer spürbaren finanziellen Entlastung und merklich sinkenden Beiträgen führt.

Darüber hinaus sorgt das System der PKV von Beginn an vor: In jungen Jahren wird ein Teil deines monatlichen Beitrags (oft zwischen 30% und 50% des Tarifbeitrags) angespart und verzinst. Diese Alterungsrückstellungen dienen als finanzielles Polster, um die statistisch höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern und die Beiträge stabil zu halten.

Natürlich steigen auch in der PKV die Beiträge im Laufe der Jahrzehnte an - bedingt durch die allgemeine Inflation und den stetigen medizinischen Fortschritt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die langfristige Kostenentwicklung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung nahezu parallel verlaufen ist. (Für die Zukunft können wir das nicht voraussagen, Experten und Expertinnen gehen aber aufgrund der demografischen Entwicklung von einer höheren Steigerung in der GKV aus).

Praxis und Alltag mit der PKV

Der Alltag als Privatpatient unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von dem eines gesetzlich Versicherten. Anstatt beim Arzt einfach die Versichertenkarte durchzuziehen, gilt in der privaten Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip. Doch keine Sorge - was anfangs vielleicht nach etwas Bürokratie klingt, geht dank moderner Hilfsmittel schnell in Routine über.

Hier sind die wichtigsten Abläufe und Besonderheiten für deinen Alltag mit der PKV:

FAQs zur PKV für Beamte

Ein Dienstherrenwechsel, wie etwa der Wechsel in ein anderes Bundesland oder an eine andere Dienststelle, führt häufig dazu, dass sich deine Beihilfesituation verändert. Dies hat direkte Auswirkungen auf deine Beiträge, da dein privater Versicherungsschutz an die neuen Beihilfevorschriften angepasst werden muss.

Folgendes passiert mit den Beiträgen:

  • Wenn die Beihilfe steigt: Übernimmt der neue Dienstherr einen höheren Anteil, kannst du deinen privaten Versicherungsschutz entsprechend absenken. Dadurch sinkt auch dein monatlicher Versicherungsbeitrag.
  • Wenn die Beihilfe sinkt: Übernimmt der neue Dienstherr weniger oder fallen bestimmte Leistungen (Beteiligungen an den Wahlleistungen im Krankenhaus) weg, muss der Versicherungsschutz der PKV aufgestockt werden, um die Lücke zu schließen. Dies führt dann zu einem höheren Beitrag.

Die wichtige Sechs-Monats-Frist: Du hast einen grundsätzlichen Anspruch darauf, deine private Krankenversicherung (PKV) an den neuen Beihilfesatz anzupassen. Das Wichtigste dabei ist, dass du den Änderungsantrag bei deiner Versicherung zwingend innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellst. Wenn du diese Frist einhältst, erfolgt die Anpassung - auch wenn du den Schutz aufstocken musst - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

Die Beihilferegelungen unterscheiden sich teilweise deutlich, da jedes Bundesland eigene Beihilfevorschriften für seine Landesbeamten und -beamtinnen festlegen kann.

Während für Bundesbeamte und in den meisten Bundesländern ein klassisches, personenbezogenes System gilt (z.B. 50% Beihilfe für aktive Beamte, 70% ab zwei Kindern oder im Ruhestand, 80% für Kinder), gibt es in einigen Bundesländern spezielle Abweichungen:

Familienbezogene Beihilfe (Hessen und Bremen): In Hessen gilt die familienbezogene Beihilfe, bei der jede berechtigte Person in einer Familie denselben Beihilfesatz erhält. Der Basiszuschuss startet bei 50% für ambulante und zahnärztliche Behandlungen und 65% für stationäre Aufenthalte. Bist du verheiratet und dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin ist beihilfeberücksichtigungsfähig (nicht versicherungspflichtig in GKV) steigt der Satz auf 55% und erhöht sich für jedes Kind um weitere 5 Prozentpunkte, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung über das andere Elternteil in der GKV besteht (maximal 70% bzw. 85% bei stationären Leistungen). In Bremen gibt es ein ähnliches familienbezogenes Modell, dieses gilt dort jedoch nur für Pensionäre bzw. Versorgungsempfänger. Hier liegt der Basiszuschuss bei 60% und steigt für jede berechtigte Person um 5 Prozentpunkte (bis maximal 70%).

Abweichungen im Ruhestand (Bremen und Hessen): In den meisten Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch mit dem Eintritt in die Pension auf 70% an. In Bremen und Hessen gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit: Hier liegt der Basiszuschuss bei 60% (50% plus 10% für Versorgungsempfänger) und steigt für jede berechtigte Person um 5 Prozentpunkte (bis maximal 70%).

Abweichung in Sachsen: Wenn ein Beamter oder eine Beamtin zwei oder mehr Kinder hat, hat er oder sie selbst 90% Beihilfeanspruch. Dieser bleibt dann auch in der Pension bestehen.

  • Einführung der pauschalen Beihilfe: Einige Bundesländer haben als Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe die "Pauschale Beihilfe" eingeführt. Diese wird derzeit in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachen und Schleswig-Holstein angeboten. In diesem System zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss von 50% direkt zu den Krankenversicherungsbeiträgen, was in erster Linie für Beamte und Beamtinnen gedacht ist, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern möchten.
Profilbild von Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

Weitere Artikel finden

Weitere Artikel