Zahnzusatzversicherung: Kieferorthopädie für Kinder

Fast jedes zweite Kind in Deutschland benötigt heutzutage eine Zahnspange. Dabei erstatten die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Kieferorthopädie für Kinder nur eine Standardbehandlung, wenn starke Fehlstellungen vorliegen. Alle weiteren Kosten sind privat zu tragen und können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern kann Eltern hier vor hohen Kosten schützen und Kinderzähnen eine optimale Versorgung bieten. Folgender Artikel gibt Aufschluss über alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder und liefert wertvolle Tipps für die Tarifwahl.

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Inhalt des Ratgebers

Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder sinnvoll?

Heutzutage benötigt nahezu jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung der Zähne. Ein guter Zahnzusatzschutz mit dem Baustein Kieferorthopädie für Kinder ist aus diesen Gründen schon im Kindesalter empfehlenswert:

Die ottonova Zahnzusatzversicherung bietet im First Class Tarif Zahn 100 die Übernahme wichtiger kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder auch für KIG-Grad 1-5. Im Business Class Tarif Zahn 85 sind die Zahnfehlstellungen KIG 3-5 versichert.

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Welche Folgen können Zahn- und Kieferfehlstellungen mit sich bringen?

Eine gute Kieferstellung und gerade Zähne sind nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten von Bedeutung. Zahn- und Kieferfehlstellungen können auch den allgemeinen Gesundheitszustand eines Kindes beeinflussen und nachhaltig negative Auswirkungen haben. Eine Zahnspange zur Kieferregulierung und Korrektur von Zahnfehlstellungen kann hier entgegenwirken.

Mögliche Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen sind auf einen Blick:

Welche kieferorthopädischen Behandlungen können bei Kindern aufkommen?

Eltern fragen sich auf der Suche nach der besten Absicherung im Rahmen einer Beratung häufig, welche Behandlungen in ihrem individuellen Fall notwendig werden könnten und welchen Schutz Sie durch eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind benötigen. Laien sind mit der Vielzahl an Zahnbehandlungen dabei schnell überfordert.

Die wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungen auf einen Blick sind:

Neben Behandlungen beim Kieferorthopäden zur Therapie von Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind folgende Zahnbehandlungen für ein Kind von Bedeutung:

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Kosten kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder

Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nicht zwangsläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Voraussetzung für eine Erstattung einer Leistung ist zunächst immer die medizinische Notwendigkeit der Zahnspange. 

Dazu stuft der Zahnarzt den Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung vorab anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von Schweregrad 1 bis 5 ein. Sie gelten seit 2002 als Richtlinien für die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern. Erst ab einer Einstufung von KIG 3-5 ist eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich, weil der Grad der Fehlstellung hier einer medizinisch notwendigen Korrektur bedarf. 

Die Kostenübernahme umfasst dabei ausschließlich die kieferorthopädische Regelversorgung der Zähne, d.h. eine Standardversorgung ohne jegliche Zusatzleistungen (unauffälligere Brackets, Lingualspangen oder Retainer zur langfristigen Zahnstabilisation). Bei leichteren Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) gilt eine kieferorthopädische Behandlung nicht als medizinisch notwendig, sondern hat für die GKV rein kosmetische Beweggründe. Die Rechnung für die Behandlungskosten einer Zahnspange müssen Eltern in dem Fall in Eigenleistung zahlen.

Folgende Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern auf einen Blick:

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung ohne private Zahnzusatzversicherung?

Ohne private Zahnzusatzversicherung liegt der Eigenanteil einer Behandlung bei KIG 1 und 2 für Eltern bei 100 %, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt erst ab einer Zahnfelstellung von KIG 3-5. Allerdings wird bei KIG 3-5 auch die Standardbehandlung von der Krankenkasse übernommen. Werden beipielsweise unsichtbare Brackets gewünscht, ist dies ohne Zahnzusatzversicherung in Eigenleistung zu tragen.

Kostenerstattung durch die GKV bei medizinischer Notwendigkeit

Bei medizinischer Notwendigkeit einer Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst nur 80% der Kosten einer Behandlung. Befindet sich zeitgleich ein Geschwisterkind in Behandlung sind es 90% der Gesamtkosten. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die GKV den Eigenanteil zurück.

Welche kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Welche kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden, ist zunächst abhängig vom Tarif.

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen für Kinder bieten im Rahmen kieferorthopädischer Therapien folgende Leistungen:


Unser Tarif ottonova Zahn 100 bietet im Leistungsbaustein Kieferorthopädie für Kinder eine Kostenübernahme von 100% für kieferorthopädische Behandlungen aller Indikationsgruppen bis zu einer Summe von 2.000 € alle 10 Jahre. Auch leichte Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind hier mitversichert. Ohne Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse erstattet die ottonova bei Kindern volle 70% der Gesamtkosten einer Behandlung. 

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Was ist bei der Auswahl eines Zahnversicherungstarifs für Kieferorthopädie zu beachten?

Um seinem Kind die bestmögliche Vorsorge für gesunde Zähne und optimale Behandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen, gilt es bei der Auswahl des passenden Zahnzusatztarifs einige Kriterien zu beachten. Tarife einer Zahnzusatzversicherung für Kinder legen ihren Schwerpunkt in aller Regel auf die Leistung Kieferorthopädie. Neben einem starken kieferorthopädischen Baustein sind bei einem Zahntarif für Kinder aber auch langfristige Leistungen im Bereich der Prophylaxe und Zahnpflege entscheidend für den Erhalt der kindlichen Zahngesundheit der jungen Versicherten.

Wichtige Leistungen einer Zahnzusatzversicherung für Kinder auf einen Blick:

Unser Tarif ottonova Zahn 100 bietet nicht nur einen starken Baustein für Kieferorthopädie bei Kindern, sondern übernimmt auch zusätzliche Anästhesieleistungen, die von der GKV nicht getragen werden und bei größeren Eingriffen für Kinder sinnvoll sein können.

Welche kieferorthopädischen Leistungen sollten abgedeckt sein?

Im Bereich Kieferorthopädie für Kinder sollten Zahnzusatztarife folgende Leistungen abdecken:

  1. Übernahme kieferorthopädischer Leistungen aller Indikationsstufen von KIG 1-5: Die Abdeckung der KIG-Stufen ist entscheidend bei der Wahl eines leistungsstarken Tarifs. Eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt im Leistungsfall sowohl die Stufen KIG 1-2 mit leichten Zahnfehlstellungen als auch die kassengestützten Stufen KIG 3-5 mit stärkerem Korrekturbedarf. Ohne Zahnzusatzschutz müssen Eltern kieferorthopädische Behandlungen ihres Kindes mit KIG 1-2 in reiner Eigenleistung zahlen. Top-Tarife decken die Kosten hier größtenteils ab.
  2. Angemessene Erstattungshöhe kieferorthopädischer Leistungen: Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Begrenzungen bezüglich der Erstattungssumme vor. Diese sollte bei mindestens 1.500 Euro für Kieferorthopädie liegen.
  3. Erstattung der Mehrkosten bei Wahlleistungen: Wahlleistungen bieten Versicherten oftmals eine hochwertigere Behandlung mit mehr Komfort. Dazu zählen unter anderem folgende Leistungen bzw. Behandlungsmethoden:





Ab wann lohnt sich der Abschluss einer Zahnversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern?

Eltern fragen sich zunächst häufig, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist. Zahnärzte empfehlen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern idealerweise tatsächlich schon ab dem vollständig vorhandenen Milchzahngebiss. In der Regel haben sich die Milchzähne im Alter von etwa drei Jahren ganz entwickelt. Spätestens mit Beginn des Zahnwechsels ist ein Zahnzusatzschutz dann anzuraten, um ein gesundes Kinderlächeln ohne zu hohe Kosten zu gewährleisten.

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Zahnzusatzversicherung mit Vollständigkeit des Milchzahngebiss

Zahnexperten empfehlen: Spätestens mit Vollständigkeit des Milchzahngebiss sollten die Zähne von Kindern durch einen zusätzlichen Versicherungsschutz optimal abgesichert sein, um kein Risiko einzugehen und sich alle Vorteile eines Zahnzusatzschutzes zu sichern.

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Das hat folgende Gründe:

Neues U-Heft beinhaltet Zahnkontrolle im Kleinkindalter

Das neue U-Untersuchungsheft für Kinder beinhaltet seit 2016 eine Empfehlung zur frühkindlichen Zahnvorsorge ab der Untersuchung U7a. Die Untersuchung beim Zahnarzt soll zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat stattfinden. Weiterhin wird im Rahmen der U8 und U9 zur Zahnvorsorge angeraten (2). Die Diagnose einer Zahnfehlstellung während der Untersuchung, kann den Abschluss einer Zahnversicherung für Kinder unmöglich machen. Kindertarife sollten daher im Optimalfall bereits vorab abgeschlossen werden.

Ein frühzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist daher äußerst sinnvoll und bei intaktem Zahnstatus im Kindesalter mit sehr geringen monatlichen Beiträgen verbunden.

Grundsätzlich ist zu beachten: Vermehrt bekannte Zahnfehlstellungen oder kieferorthopädische Erkrankungen innerhalb der Familie können ein Anhaltspunkt für die mögliche Notwendigkeit einer (frühzeitigen) KFO-Behandlung sein.

Kann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bei angeratenen kieferorthopädischen Leistungen noch abgeschlossen werden?

Hat der Kieferorthopäde bereits eine Diagnose gestellt und eine Behandlungsmethode zur Behandlung der Zahnfehlstellung der Kinderzähne angeraten, ist ein Versicherungsabschluss normalerweise möglich. Grundsätzlich sind alle durch einen Kieferorthopäden angeratenen oder laufenden Behandlungen an den Zähnen bzw. am Kiefer aber dann von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Folgende Situationen sind für einen Versicherungsabschluss mit Schwierigkeiten verbunden:

Der Abschluss einer guten Kinder-Zahnzusatzversicherung mit einer starken Leistung im Bereich Kieferorthopädie ist in diesen Fällen leider nicht mehr möglich. Daher ist ein früher Abschluss der Zahnversicherung unbedingt anzuraten, bevor der Zahnarzt im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung eine Zahnfehlstellung diagnostiziert und das Kind zur Behandlung zum Kieferorthopäden überweist.

Grundsätzlich lohnt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder aber auch noch nachdem eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde. Der Leistungsbaustein Kieferorthopädie kann nun zwar nicht mehr mitversichert werden, doch ist es nach wie vor sinnvoll Zahnbehandlungen, Fissurenversiegelungen, Prophylaxemaßnahmen, Zahnersatz und nicht angelegte Zähne zu versichern. Die Kosten für Kindertarife in den Bereichen sind vergleichsweise sehr günstig.

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Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Eine Zahnzusatzversicherung für eine Behandlung mit der Zahnspange bei Kindern kann zwar abgeschlossen werden, wenn die Behandlung bereits vom Zahnarzt angeraten wurde oder ein oder mehrere Zähne unter Beobachtung stehen. Allerdings besteht dann kein Versicherungsschutz für diese Behandlung.

FAQ - Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine Standardbehandlung im Rahmen der Regelversorgung bei Kindern mit einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 3-5. Die Stufen KIG 1-2 gehören nicht zum Leistungsumfang der Kassen, da eine Korrektur der Zähne hier primär kosmetisch begründet ist. Die Zahnfehlstellung muss damit stark ausgeprägt und eine Korrektur von medizinischer Notwendigkeit sein. Die Grundvoraussetzung für eine Erstattung ist zudem das Alter des Patienten. Prinzipiell übernimmt die Krankenkasse Leistungen bei Kindern und Jugendlichen nur bis zum 18.Lebensjahr. Die Regelversorgung beinhaltet dabei vor allem Therapien mit einer regulären festen Zahnspange (Brackets aus Edelstahl) oder einer herausnehmbaren Zahnspange aus Kunststoff. Jegliche Zusatzleistungen wie Lingualspangen, Keramik-Brackets oder Mini-Brackets müssen durch Zuzahlungen selbst getragen werden.

Im Leistungsbaustein Kieferorthopädie ist eine Abdeckung aller Indikationsgruppen (KIG 1-5) entscheidend. Gute Zahnzusatztarife leisten auch bei einer Einstufung von KIG 1-2 und decken die Kosten somit auch bei leichteren Zahnfehlstellungen größtenteils. Die Übernahme etwaiger Mehrkosten für Wahlleistungen bietet einem Kind zudem eine hochwertigere und oft angenehmere Behandlung. Viele Zahnzusatzversicherungen deckeln ihre Erstattungssummen. Diese sollte für Kieferorthopädie bei mindestens 1.500 Euro liegen. Neben einer guten Versorgung im KFO-Bereich sind auch Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen, Prophylaxemaßnahmen sowie Fissurenversiegelungen zum Zahnerhalt bei Kindertarifen unbedingt zu empfehlen.

Hat der Kieferorthopäde eine Behandlung bereits angeraten, ist der Abschluss von Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind in aller Regel möglich, allerdings werden für diese angeratenen kieferorthopädischen Leistungen dann keine Kosten übernommen. Angeratene oder laufende Behandlungen sind wie auch in Erwachsenen-Tarifen vom Schutz der Versicherung ausgeschlossen. Im Falle einer gestellten Diagnose im KFO-Bereich lohnen sich Zahnzusatzversicherungen für Kinder jedoch noch zur Absicherung hochwertiger Zahnfüllungen, Prophylaxeleistungen, Versiegelungen und Zahnersatz. Ohne kieferorthopädische Zusatzleistungen sind Zahntarife hier mit sehr geringen Monatsbeiträgen vorhanden.

Eine Zahnzusatzversicherung ist entgegen der allgemeinen Annahme vieler Menschen bereits im Kindesalter sinnvoll. Gerade kieferorthopädische Leistungen können schnell mehrere tausend Euro Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse bietet hier nur bei starken Zahnfehlstellungen (Indikationsgruppen-KIG 3-5) eine Kostenerstattung im Rahmen der Regelversorgung. Leichte Fehlstellungen und jegliche Zusatzleistungen gehören nicht zum Leistungsumfang und sind in Eigenleistung zu tragen. Ein guter Zahnzusatzschutz leistet auch im Falle leichterer Fehlstellungen und bietet die Wahl zwischen hochwertigen Materialien und komfortableren Behandlungsmethoden.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich etwa ab dem 3. Geburtstag, wenn das Milchgebiss vollständig vorhanden ist. In diesem Alter liegen meist noch keine Zahnschäden oder eine Diagnose im KFO-Bereich vor. Je später der Vertragsabschluss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zahnbehandlung bereits angeraten wurde und nicht mehr versichert werden kann.

Dr. Jens Gottschalk
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Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen. Mehr zum Thema Zähne? Du kannst ihn in seinem Podcast "Schöne Zähne, gutes Gefühl" hören.

ottonova Sales Experten
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